Beschlussvorlage (Instandsetzung an der Rad- und Fußwegbrücke über die B 415 i. z. d. Martin-Luther-Straße und an der Brücke i. z. d. Dreyspringstraße in Lahr)
Sitzung: Technischer Ausschuss (6. Sitzung)
19. Juni 2013
19. Juni 2013
Beschlussvorlage Amt: 605 Misic Datum: 23.05.2013 Az.: 60/605 Mi/Kl Drucksache Nr.: 110/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Technischer Ausschuss 19.06.2013 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Instandsetzung an der Rad- und Fußwegbrücke über die B 415 i. z. d. Martin-LutherStraße und an der Brücke i. z. d. Dreyspringstraße in Lahr Beschlussvorschlag: Die Firma Rendler Bauzentrum GmbH aus Oberkirch wird aufgrund ihres Angebotes vom 29.05.2013 beauftragt, die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten an der Radund Fußwegbrücke über die B 415 i. z. d. Martin-Luther-Straße und an der Brücke i. z. d. Dreyspringstraße in Lahr, durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt inklusiv 19% Mehrwertsteuer: 394.680,46 EUR Der Kostenanteil der Stadt Lahr beträgt: 183.676,55 € Der Kostenanteil des Bundes beträgt: 212.003,40 € Die Gesamtbeauftragung erfolgt durch die Stadt Lahr in Vertretung für die Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch das Land Baden-Württemberg, dieses vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg. Anlage(n): Lageplan BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 110/2013 Seite - 2 - Begründung: Allgemein An der Rad- und Fußwegbrücke über die B 415 i. z. d. Martin-Luther-Straße in Lahr sollen instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden. Für diese Brücke liegt eine geteilte Baulast vor. Im Bereich der Brücke ist die Stadt Lahr für den Fahrbahnbelag und die Entwässerungsanlage zuständig. Für alle übrigen Teile des Ingenieurbauwerkes ist der Bund Baulastträger. Gleichzeitig zur der Maßnahme der Stadt sollen die unterhaltungspflichtigen Maßnahmen des Bundes mit ausgeführt werden. Im Zuge dieser Maßnahme will die Stadt Lahr auch an der Brücke über die B 415 i. z. d. Dreyspringstraße die Instandsetzungsarbeiten im Gehwegbereich durchführen lassen. Beschreibung der Maßnahme Rad- und Fußwegbrücke über die B 415 i. z. d. Martin-Luther-Straße in Lahr: Im Rahmen dieser Maßnahme werden folgende Arbeiten durchgeführt: Geteilte Baulast Bauteile in Baulast der Stadt Lahr: Überbaubeschichtung wird entfernt und erneuert Asphaltbelag im Rampen wird erneuert Instandsetzung und Erneuerung der Bauwerksentwässerung Bauteile in Baulast des Bundes: Betoninstandsetzung nach ZTV – ING Neues Stahlgeländer Instandsetzung der Fahrbahnübergangskonstruktion Die Kosten für ein, eventuell durch die Stadt Lahr gewünschtes, aufwändigeres Geländer über den Standard eines Füllstabgeländers muss die Stadt Lahr tragen. Im Rahmen dieser Maßnahme wird auch ein Farbkonzept für das Brückengeländer, in Anlehnung an die Logo-Farben der Landesgartenschau 2018, entwickelt. Diese Farbgebung erfolgt im Rahmen der Herstellung eines neuen Stahlgeländers in Baulast des Bundes und somit für die Stadt Lahr kostenfrei. Brücke über die B 415 i. z. d. Dreyspringstraße in Lahr: Im Rahmen dieser Maßnahme werden folgende Arbeiten durchgeführt: 100% Baulast der Stadt Lahr Betoninstandsetzung nach ZTV-ING Drucksache 110/2013 Seite - 3 - Kappenbeschichtung erneuern Geländerpfostenfüße Korrosionsschutzerneuerung Asphaltbelag und Anschlussbereich der Gehwege erneuern Kostenträgerschaft Rad- und Fußwegbrücke über die B 415 i. z. d. Martin-Luther-Straße in Lahr: Die Stadt Lahr tritt als Träger des gesamten Bauvorhabens auf. Die Stadt Lahr erstellt die Sanierungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen. Die Baudurchführung (Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Bauleitung und Abrechnung) obliegt der Stadt Lahr. Die Stadt Lahr trägt die Kosten der Sanierung der Bauteile in ihrer Baulast. Dies entspricht der Summe von 105.054,61 € inklusiv 19% Mehrwertsteuer. Der Bund trägt die Kosten der Sanierung der Bauteile in seiner Last. Dies entspricht der Summe von 212.003,40 € inklusiv 19% Mehrwertsteuer. Der Bund vergütet der Stadt deren Verwaltungsaufwand für Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung und Abrechnung mit einem Verwaltungskostenzuschlag von 8% zu den auf den Bund entfallenden Baukosten. Dies entspricht der Summe von 16.960,27 € inklusiv 19% Mehrwertsteuer Die Abrechnung der Baukosten erfolgt direkt zwischen den jeweiligen Kostenträger und der beauftragten Firma (Auftragnehmer). Nähere Einzelheiten sind in der Planungs-, Durchführungs- und Kostenteilungsvereinbarung vom 13.03.2013, zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) vertreten durch das Land Baden-Württemberg, dieses vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg und der Stadt Lahr, vertreten durch das Stadtbauamt, Abteilung Tiefbau, geregelt Brücke über die B 415 i. z. d. Dreyspringstraße in Lahr: Die Kosten der Sanierung der Bauteile dieser Brücke in der Höhe von 78.622,94 € inklusiv 19% Mehrwertsteuer trägt die Stadt Lahr zur 100% Ausschreibung/ Submission Die erforderlichen Brückeninstandsetzungsarbeiten wurden am 11.05.2013 öffentlich ausgeschrieben. 5 Baufirmen hatten die Angebotsunterlagen aufgefordert. Zum Submissionstermin am 29.05.2013 um 10:09 Lagen 3 Angebote termingerecht vor. Nach rechnerischer Prüfung und Wertung der Angebote ergab sich folgendes Ergebnis: 1. Firma Rendler Bauzentrum GmbH, Oberkirch Angebotssumme (Brutto): 394.680,46 € Drucksache 110/2013 Seite - 4 - 2. Firma Sandstrahl Schuch GmbH, Görlitz Angebotssumme (Brutto): 589.464,36 € 3. Firma Früh Ingenieurbau, Achern Angebotssumme (Brutto): 626.652,27 € Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag an die Firma Rendler Bauzentrum GmbH aus Oberkirch zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt: 394.680,46 € einschließlich 19% Mehrwertsteuer. Mittelverfügung Rad- und Fußwegbrücke über die B 415 i. z. d. Martin-Luther-Straße in Lahr: Die Haushaltsmittel für die Planung, Bauleitung und Ausführung der Instandsetzungsmaßnahme (Anteil Stadt Lahr) stehen auf der Haushaltstelle 1.6300.511000 Sanierung von Brücken zur Verfügung. Die Planungs- und Bauleitungskosten in Höhe von ca. 31.400,00 € inklusiv Mehrwertsteuersind von der Stadt Lahr zu tragen. Die Abrechnung der Ausführungskosten erfolgt direkt zwischen den jeweiligen Kostenträger und der beauftragten Firma (Auftragnehmer). Anteil der Auftragssumme die von der Stadt Lahr zu tragen ist, beträgt 105.054,61 € und Anteil des Bundes 212.003,40 € inklusiv Mehrwertsteuer. Da die Stadt Lahr für die Bundesstraßenbauverwaltung die Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung und Abrechnung der Maßnahme übernimmt, wird der Stadt wiederum dieser Aufwand in Höhe von 8% zu den auf dem Bund entfallenden Ausführungskosten einschließlich Mehrwertsteuer vergütet. Dies entspricht der Summe von ca.16.960, 27 € inklusiv Mehrwertsteuer. Brücke über die B 415 i. z. d. Dreyspringstraße in Lahr: Die Planungs- und Bauleitungskosten in Höhe von ca. 10.040,00 € inklusiv Mehrwertsteuersind von der Stadt Lahr zu tragen. Anteil der Auftragssumme (Ausführungskosten) für diese Maßnahme beträgt 78.622,94 € inklusiv Mehrwertsteuer. Die Haushaltsmittel für die Planung, Bauleitung und Ausführung dieser Instandsetzungsmaßnahme stehen auf der Haushaltstelle 1.6300.511000 Sanierung von Brücken zur Verfügung. Drucksache 110/2013 Seite - 5 - Durchführung der Maßnahme Die Baustellen liegen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen. Die Geh- und Radwegbrücke über die B 415 i. z. d. Martin-Luther-Straße muss während der Instandsetzung komplett für die Fußgänger und Radfahrer gesperrt sein. Der Fußgängerund Radverkehr wird während dieser Zeit über die „Otto-Hahn-Straße“ geführt. Im Bereich der Brücke „Dreyspringstraße“ wird der Verkehr mit halbseitiger Sperrung und evtl. Ampelregelung geführt. Der Fußgänger- und Radfahrverkehr wird während der kompletten Maßnahme ständig aufrechterhalten. Die Durchführung erfolgt ab Mitte Juli bis Mitte November 2013. Es wird gebeten dem vorseitigen Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Karl Langensteiner-Schönborn Michael Kleinthomä