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Beschlussvorlage (Instandsetzung an der Rad- und Fußwegbrücke über die B 415 i. z. d. Martin-Luther-Straße und an der Brücke i. z. d. Dreyspringstraße in Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Misic

Datum: 23.05.2013 Az.: 60/605 Mi/Kl Drucksache Nr.: 110/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

19.06.2013

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Instandsetzung an der Rad- und Fußwegbrücke über die B 415 i. z. d. Martin-LutherStraße und an der Brücke i. z. d. Dreyspringstraße in Lahr

Beschlussvorschlag:

Die Firma Rendler Bauzentrum GmbH aus Oberkirch wird aufgrund ihres Angebotes
vom 29.05.2013 beauftragt, die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten an der Radund Fußwegbrücke über die B 415 i. z. d. Martin-Luther-Straße und an der Brücke i.
z. d. Dreyspringstraße in Lahr, durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt inklusiv 19% Mehrwertsteuer: 394.680,46 EUR
Der Kostenanteil der Stadt Lahr beträgt: 183.676,55 €
Der Kostenanteil des Bundes beträgt:

212.003,40 €

Die Gesamtbeauftragung erfolgt durch die Stadt Lahr in Vertretung für die Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch das Land Baden-Württemberg, dieses vertreten
durch das Regierungspräsidium Freiburg.

Anlage(n):
Lageplan

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 110/2013

Seite - 2 -

Begründung:

Allgemein
An der Rad- und Fußwegbrücke über die B 415 i. z. d. Martin-Luther-Straße in Lahr sollen instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden. Für diese Brücke liegt eine geteilte Baulast vor.
Im Bereich der Brücke ist die Stadt Lahr für den Fahrbahnbelag und die Entwässerungsanlage zuständig. Für alle übrigen Teile des Ingenieurbauwerkes ist der Bund Baulastträger.
Gleichzeitig zur der Maßnahme der Stadt sollen die unterhaltungspflichtigen Maßnahmen des
Bundes mit ausgeführt werden.
Im Zuge dieser Maßnahme will die Stadt Lahr auch an der Brücke über die B 415 i. z. d.
Dreyspringstraße die Instandsetzungsarbeiten im Gehwegbereich durchführen lassen.

Beschreibung der Maßnahme

Rad- und Fußwegbrücke über die B 415 i. z. d. Martin-Luther-Straße in Lahr:
Im Rahmen dieser Maßnahme werden folgende Arbeiten durchgeführt:
Geteilte Baulast
Bauteile in Baulast der Stadt Lahr:
Überbaubeschichtung wird entfernt und erneuert
Asphaltbelag im Rampen wird erneuert
Instandsetzung und Erneuerung der Bauwerksentwässerung
Bauteile in Baulast des Bundes:
Betoninstandsetzung nach ZTV – ING
Neues Stahlgeländer
Instandsetzung der Fahrbahnübergangskonstruktion
Die Kosten für ein, eventuell durch die Stadt Lahr gewünschtes, aufwändigeres Geländer
über den Standard eines Füllstabgeländers muss die Stadt Lahr tragen.
Im Rahmen dieser Maßnahme wird auch ein Farbkonzept für das Brückengeländer, in Anlehnung an die Logo-Farben der Landesgartenschau 2018, entwickelt. Diese Farbgebung erfolgt im Rahmen der Herstellung eines neuen Stahlgeländers in Baulast des Bundes und somit für die Stadt Lahr kostenfrei.

Brücke über die B 415 i. z. d. Dreyspringstraße in Lahr:
Im Rahmen dieser Maßnahme werden folgende Arbeiten durchgeführt:
100% Baulast der Stadt Lahr
Betoninstandsetzung nach ZTV-ING

Drucksache 110/2013

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Kappenbeschichtung erneuern
Geländerpfostenfüße Korrosionsschutzerneuerung
Asphaltbelag und Anschlussbereich der Gehwege erneuern

Kostenträgerschaft

Rad- und Fußwegbrücke über die B 415 i. z. d. Martin-Luther-Straße in Lahr:
Die Stadt Lahr tritt als Träger des gesamten Bauvorhabens auf. Die Stadt Lahr erstellt die
Sanierungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen. Die Baudurchführung (Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Bauleitung und Abrechnung) obliegt der Stadt Lahr.
Die Stadt Lahr trägt die Kosten der Sanierung der Bauteile in ihrer Baulast. Dies entspricht
der Summe von 105.054,61 € inklusiv 19% Mehrwertsteuer.
Der Bund trägt die Kosten der Sanierung der Bauteile in seiner Last. Dies entspricht der
Summe von 212.003,40 € inklusiv 19% Mehrwertsteuer.
Der Bund vergütet der Stadt deren Verwaltungsaufwand für Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung und Abrechnung mit einem Verwaltungskostenzuschlag von 8% zu den auf
den Bund entfallenden Baukosten. Dies entspricht der Summe von 16.960,27 € inklusiv 19%
Mehrwertsteuer
Die Abrechnung der Baukosten erfolgt direkt zwischen den jeweiligen Kostenträger und der
beauftragten Firma (Auftragnehmer).
Nähere Einzelheiten sind in der Planungs-, Durchführungs- und Kostenteilungsvereinbarung
vom 13.03.2013, zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) vertreten durch das Land Baden-Württemberg, dieses vertreten durch das Regierungspräsidium
Freiburg und der Stadt Lahr, vertreten durch das Stadtbauamt, Abteilung Tiefbau, geregelt
Brücke über die B 415 i. z. d. Dreyspringstraße in Lahr:
Die Kosten der Sanierung der Bauteile dieser Brücke in der Höhe von 78.622,94 € inklusiv
19% Mehrwertsteuer trägt die Stadt Lahr zur 100%

Ausschreibung/ Submission

Die erforderlichen Brückeninstandsetzungsarbeiten wurden am 11.05.2013 öffentlich ausgeschrieben. 5 Baufirmen hatten die Angebotsunterlagen aufgefordert. Zum Submissionstermin
am 29.05.2013 um 10:09 Lagen 3 Angebote termingerecht vor.
Nach rechnerischer Prüfung und Wertung der Angebote ergab sich folgendes Ergebnis:
1. Firma Rendler Bauzentrum GmbH, Oberkirch
Angebotssumme (Brutto): 394.680,46 €

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2. Firma Sandstrahl Schuch GmbH, Görlitz
Angebotssumme (Brutto): 589.464,36 €
3. Firma Früh Ingenieurbau, Achern
Angebotssumme (Brutto): 626.652,27 €
Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag an die Firma Rendler Bauzentrum GmbH aus Oberkirch zu erteilen.
Die Auftragssumme beträgt: 394.680,46 € einschließlich 19% Mehrwertsteuer.

Mittelverfügung

Rad- und Fußwegbrücke über die B 415 i. z. d. Martin-Luther-Straße in Lahr:
Die Haushaltsmittel für die Planung, Bauleitung und Ausführung der Instandsetzungsmaßnahme (Anteil Stadt Lahr) stehen auf der Haushaltstelle 1.6300.511000 Sanierung von Brücken zur Verfügung.
Die Planungs- und Bauleitungskosten in Höhe von ca. 31.400,00 € inklusiv Mehrwertsteuersind von der Stadt Lahr zu tragen.
Die Abrechnung der Ausführungskosten erfolgt direkt zwischen den jeweiligen Kostenträger
und der beauftragten Firma (Auftragnehmer). Anteil der Auftragssumme die von der Stadt
Lahr zu tragen ist, beträgt 105.054,61 € und Anteil des Bundes 212.003,40 € inklusiv Mehrwertsteuer.
Da die Stadt Lahr für die Bundesstraßenbauverwaltung die Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung und Abrechnung der Maßnahme übernimmt, wird der Stadt wiederum dieser
Aufwand in Höhe von 8% zu den auf dem Bund entfallenden Ausführungskosten einschließlich Mehrwertsteuer vergütet. Dies entspricht der Summe von ca.16.960, 27 € inklusiv Mehrwertsteuer.

Brücke über die B 415 i. z. d. Dreyspringstraße in Lahr:
Die Planungs- und Bauleitungskosten in Höhe von ca. 10.040,00 € inklusiv Mehrwertsteuersind von der Stadt Lahr zu tragen.
Anteil der Auftragssumme (Ausführungskosten) für diese Maßnahme beträgt 78.622,94 € inklusiv Mehrwertsteuer.
Die Haushaltsmittel für die Planung, Bauleitung und Ausführung dieser Instandsetzungsmaßnahme stehen auf der Haushaltstelle 1.6300.511000 Sanierung von Brücken zur Verfügung.

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Durchführung der Maßnahme

Die Baustellen liegen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen.
Die Geh- und Radwegbrücke über die B 415 i. z. d. Martin-Luther-Straße muss während der
Instandsetzung komplett für die Fußgänger und Radfahrer gesperrt sein. Der Fußgängerund Radverkehr wird während dieser Zeit über die „Otto-Hahn-Straße“ geführt.
Im Bereich der Brücke „Dreyspringstraße“ wird der Verkehr mit halbseitiger Sperrung und
evtl. Ampelregelung geführt. Der Fußgänger- und Radfahrverkehr wird während der kompletten Maßnahme ständig aufrechterhalten.
Die Durchführung erfolgt ab Mitte Juli bis Mitte November 2013.

Es wird gebeten dem vorseitigen Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

Karl Langensteiner-Schönborn

Michael Kleinthomä