Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Sitzung: Ortschaftsrat Kippenheimweiler (9. Sitzung)
23. Oktober 2023
Beschlussvorlage (Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler - Aufstellungsbeschluss - Billigung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der…
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Erläuterung zum Vorentwurf)
Beschlussvorlage (- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)
Beschlussvorlage (- Übersichtspläne)
Beschlussvorlage (- Vorentwurf eines Nutzungsplanes mit Geltungsbereich)
23. Oktober 2023
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler - Aufstellungsbeschluss - Billigung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der…
Beschlussvorlage (- Übersichtspläne)Beschlussvorlage (- Vorentwurf eines Nutzungsplanes mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Erläuterung zum Vorentwurf)Beschlussvorlage (- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Stadt Lahr L Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Lütkenhaus/Herr Löhr Drucksache Nr.: 178/2023 Az.:-0688 Lü An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe renz 20.09.2023 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ortschaftsrat Kippenheimweiler 04.10.2023 vorberatend öffentlich Technischer Ausschuss 11.10.2023 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 23.10.2023 beschließend öffentlich Betreff: Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler - Aufstellungsbeschluss - Billigung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans PV-ANLAGE WALDMATTENSEE gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen. 2. Der Vorentwurf vom 07.09.2023 wird gebilligt. 3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen (frühzeitige Beteiligung). Zusammenfassende Begründung: Die Kieswerkbetreiberin (Vogel-Bau GmbH) plant die Errichtung einer schwimmenden Pho tovoltaikanlage auf dem Waldmattensee in Kippenheimweiler. Um hierfür Planungsrecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans im zweistufigen Regelverfahren erfor derlich. Parallel ist der Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern. Drucksache 178/2023 Seite 2 Sachdarstellung Die Stadt Lahr ist bestrebt, regenerative Energiequellen zu erschließen, um damit einen weiteren Bei trag zum Klimaschutz zu leisten und aktiv an der Energiewende mitzuwirken. Vor diesem Hintergrund wird derzeit mit der Firma Vogel-Bau das Projekt einer rund 3,9 ha großen schwimmenden Photovolta ikanlage auf dem Waldmattensee vorangetrieben. Das Vorhaben wurde am 13. September 2023 in nichtöffentlicher Sitzung dem Technischen Ausschuss vorgestelit. Zu der Sitzung waren auch die Mit glieder des Ortschaftsrates Kippenheimweiler eingeladen. Zur Umsetzung der Maßnahme sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Aufstellung eines Bebauungsplans (sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplans) erforder lich. !m Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes ist dieser Bebauungsplan bislang nicht enthalten. Dennoch soll er mit hoher Priorität aufgestellt werden. Um das Amt zumindest teilweise zu entlasten, hat Vogel-Bau mit der Erstellung des Planes ein externes Planungsbüro beauftragt, das bereits Erfah rungen mit dieser neuen und speziellen Thematik gesammelt hat. Aufgrund der Lage im Außenbereich ist das Regelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit zwei Beteiligungsstufen durchzuführen. Zudem ist die naturschutzrechtliche Thematik der Eingriffs und Ausgleichsbilanzierung abzuarbeiten. Die wesentlichen Informationen und der aktuelle Planungsstand sind den als Anlagen beigefügten textli chen und zeichnerischen Unterlagen zu entnehmen. Vor dem Hintergrund, dass der Projektträger sämtliche Aufgaben zu den Planverfahren beauftragt hat und diese bezahlt, wird gegenwärtig keine Notwendigkeit gesehen, einen Städtebaulichen Vertrag ab zuschließen. Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE zu fassen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Kl Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Sabine Fink Anlage(n): - Übersichtspläne - Vorentwurf eines Nutzungsplanes mit Geltungsbereich - Erläuterung zum Vorentwurf - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befan genes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nicMöffenliichen Sitzung den Beratungsraum zu verlas sen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.