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Beschlussvorlage (- Erläuterung)

                                    
                                        Stadt Lahr

8. September 2023

Stadtplanungsamt

SPORT-KITA, Kernstadt und Stadtteil Sulz
Erläuterung zum Vorentwurf

1.

ALLGEMEINES

1.1

Anlass der Planaufstellung und Nutzung
Am 15.10.2018 wurde die „Sport-Offensive“ (Drucksache Nr. 253/2018) im Gemeinderat
beschlossen. Ziel ist es die Verbesserung des Gesamtareals „Untere Dammen“ zu erreichen,
da die dortigen Sportstätten Handlungsbedarf aufweisen. Im Jahr 2020 wurde das gesamte
Konzept weiterentwickelt. Aufgrund des großen Kita-Platzmangels ist der Neubau einer
Kindertagesstätte mit einer bewegungs- und gesundheitsorientierten Ausrichtung
(Schwerpunkt Sport) geplant. Beschlossen wurde die Maßnahme am 18.07.2022 im
Gemeinderat (Drucksache Nummer: 141/2022).
Nach jetzigem Planungsstand soll es fünf Betreuungsgruppen geben: drei Ü3-Gruppen mit bis
zu 80 Betreuungsplätzen und zwei U3-Gruppen mit circa 20 Betreuungsplätzen.
Die Erneuerung der Sportstätten wird ebenfalls verfolgt. So ist eine Fusion der Vereine
Tennisclub Lahr und Hockey-Club Lahr angedacht. Die Vereinsräume beider Sportvereine
werden im Erdgeschoss des Gebäudes untergebracht. Das Gebäude (Flurstücksnummer:
1141/1), welches derzeit als Vereinsgebäude des Tennisclubs genutzt wird, wird nach der
Fertigstellung der Kita durch ein Tennisfeld ersetzt.

1.2

Ziel und Zweck der Planung
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans SPORT-KITA werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Umsetzung des Projektes geschaffen. Zurzeit ist der Bereich noch als
Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten. Dies bedeutet, dass das
Regelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit zwei Beteiligungsstufen
durchgeführt werden muss. Damit verbunden sind Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierungen.
Aufgrund der Lage im Außenbereich und der Darstellung der Fläche als Grünfläche
- Sportanlage - ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Zuge eines Parallelverfahrens
notwendig.

1.3

Lage des Plangebietes und Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt am südlichen Stadtrand im Bereich der Sportstätten in den „Unteren
Dammen“ und damit teilweise auf der Gemarkung Sulz. Erschlossen wird das Gebiet im
Norden von der Werderstraße und im Süden von dem Weg südlich der Tennisplätze, welcher
zur Tennishalle im Westen und Richtung Sulz im Süden führt.
Genutzt werden die Sportstätten zurzeit hauptsächlich durch den Hockey-Club Lahr und dem
Tennisclub Lahr.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über das Flurstück 4668/31 der
Gemarkung Lahr und das Flurstück 1141 der Gemarkung Sulz.

SPORT-KITA, Kernstadt und Stadtteil Sulz – Erläuterung
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
­ Im Norden durch das geplante Hockeyfeld des HC Lahr, welches im Rahmen der SportOffensive am Standort des „alten Hockeyplatzes“ neu hergestellt werden soll sowie die
Bebauung im nördlichen Teil der Straße Stumpenlindle
­ Im Osten durch die Wohnbebauung an der Werderstraße
­ Im Süden durch das Flurstück1141/2 auf der Gemarkung Sulz
­ Im Westen durch die vorhandenen Tennisplätze
Die Kleingärten in den „Unteren Dammen“ wurden gekündigt.
Die genaue räumliche Abgrenzung ist im zeichnerischen Teil, Bestandssplan, zur frühzeitigen
Beteiligung dargestellt. Der Geltungsbereich weist eine Größe von circa 0,76 ha aus.
1.4

Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1998 ist der Bereich als Grünfläche
- Sportanlage - dargestellt. Diese Fläche ist im Norden durch Wohnbebauung und eine
gemischte Baufläche (Roth-Händle-Areal) begrenzt. Südlich der Bebauung wird das Gebiet
durch Flächen für die Landwirtschaft umschlossen.
Mit dieser Darstellung entwickelt sich der Bebauungsplan nicht aus dem
Flächennutzungsplan. Daher ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern,
indem der Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt wird.

2.

STÄDTEBAULICHES KONZEPT

2.1

Art und Maß der baulichen Nutzung und Baukonzept
Die Kindertagesstätte mit zusätzlichen Vereinsräumen für die Sportvereine und der
Außenbereich der Kita sollen als Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt werden.
Es wird eine Grundflächenzahl von 0,4 angestrebt sowie bis zu 3 Vollgeschosse. Damit fügt
sich die Bebauung gut in ihre Umgebung ein.
Der Gebäudeentwurf wird über ein Vergabeverfahren (VgV-Verfahren) ermittelt und
entschieden. Dieses beginnt circa Ende November.
In den oberen Geschossen (1. und 2. OG) befindet sich die Kindertagesstätte, an die der
Außenbereich der Kita im 1. OG ebenerdig anschließt. Es ist somit geplant das Gelände an der
östlichen Seite der Sport-Kita anzuschütten. Zurzeit liegt ein Höhenunterschied zwischen der
Straße Stumpenlindle und dem Tennisplatz von ungefähr 6m vor.
Im Erdgeschoss, zur Westseite orientiert, befinden sich die Vereinsräume. Hier sollen auch
nutzbare Außenflächen in Form von Terrassen mit einer Ausrichtung zu den Tennisplätzen
entstehen.

2.2

Erschließung
Die verkehrliche Erschließung der Sport-Kita erfolgt über die Werderstraße. Im nördlichen
Bereich des Bebauungsplanes ist eine Wendeanlage mit Kurzzeitparkplätzen für den Hol- und
Bring-Verkehr der Kindertagesstätte geplant, sodass nach jetzigem Planungsstand circa 14
Parkplätze angedacht sind. Zusätzlich sind im Inneren der Wendeanlage Fahrradstellplätze
geplant. Der restliche Innenbereich der verkehrlichen Anlage wird begrünt.
Von der Wendeanlage ist die Kita über einen Fußgängerweg erreichbar.
Die Parkplätze für die Sportvereine befinden sich bei der Tennishalle auf dem Flurstück 1034,
Gemarkung Sulz. Hier können auch weitere Stellplätze von den Mitarbeitenden der Kita
genutzt werden. Die Kita und die Vereinsräume sind fußläufig über den Sulzbach erreichbar.

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SPORT-KITA, Kernstadt und Stadtteil Sulz – Erläuterung
Über diese Zuwegung ist auch die Feuerwehrzufahrt geplant. Die Müllentsorgung findet
ebenfalls auf dem Flurstück 1034 statt. Hier werden, nach jetzigem Planungsstand, die
Abfalltonnen bzw. Abfallcontainer am Abholtag aufgestellt.
Um die Lärmauswirkungen der verkehrlichen Änderungen auf die anliegende Wohnbebauung
näher beurteilen zu können, wird eine schalltechnische Untersuchung beauftragt.
Aufgrund der geplanten Erschließungsanlage mit Wendeanlage entsteht eine Beitragspflicht
hinsichtlich der Erschließungsbeiträge für die direkt angrenzenden Grundstücke.
2.3 Natur und Umwelt
Zur Ermittlung und zum Ausgleich der mit dem Bebauungsplan verbundenen Eingriffe in die
Natur und Landschaft sind eine artenschutzrechtliche Untersuchung und ein Umweltbericht in
Auftrag gegeben worden. Das Untersuchungsgebiet umfasst ungefähr 7.800m².
Die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung wurde bereits abgeschlossen und ergab die
Notwendigkeit näherer Untersuchungen folgender Artengruppen:
Käfer, Schmetterlinge und Heuschrecken, Amphibien, Reptilien, Vögel und Fledermäuse.
Zudem gibt es bereits das Zwischenergebnis, dass zusätzlich Nachweise für das Vorkommen
von Hirschkäfern vorliegen. Somit wurde die Erfassung der Artengruppen ergänzt.
Es ist mit ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu rechnen. Deren Art und Umfang ist im
weiteren Planverfahren zu ermitteln.
Da durch die Aufstellung des Bebauungsplanes erstmalig eine Bebaubarkeit der Fläche
hergestellt wird, ist naturschutzrechtlich eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanz zu erstellen.
Grundsätzlich sollen durch das planerische Konzept und entsprechende Festsetzungen im
Bebauungsplan die Eingriffe in Natur und Landschaft minimiert werden, zum Beispiel durch
Begrünung des Daches und Begrenzung der Versiegelung.

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