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Beschlussvorlage (Verlängerung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches (Tempo 20 Zone) in der Schillerstraße, sowie die Einbeziehung der Metzgerstaße und Kreuzstraße zwischen Waldhornstraße und…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 302
Sachbearbeitung: Stuber

Drucksache Nr.: 33/2023
Az.: 112.21/Stu

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
605 / 61

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 01.03.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Beirat für Verkehrsangelegenhei- 16.03.2023
ten

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Verlängerung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches (Tempo 20 Zone) in der Schillerstraße, sowie die Einbeziehung der Metzgerstaße und Kreuzstraße zwischen Waldhornstraße und Schillerstraße

Beschlussvorschlag:
Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt die Verlängerung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches in der Schillerstraße, sowie die Einbeziehung der Metzgerstaße
und Kreuzstraße zwischen Waldhornstraße und Schillerstraße.

Zusammenfassende Begründung:
Die Reduzierung der Geschwindigkeit auf weniger als 30 km/h ist nur im Rahmen einer
verkehrsberuhigten Zone möglich. Der sogenannte „verkehrsberuhigte Geschäftsbereich“
dient dem Zwecke der Verkehrsberuhigung in zentralen Bereichen. Er ist zugleich vitaler
Mittelpunkt des Geschäftslebens, der Versorgung in Bewirtungs- und Beherbergungsbetrieben und der Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches kommt in Betracht, wenn der Fahrzeugverkehr in innerstädtischen, zentralen Bereichen trotz erheblichem Fußverkehr keine untergeordnete
Bedeutung hat.
Auf den Fahrgassen besteht kein Vorrang für zu Fuß Gehende, die Parkregelung bleibt
unverändert.
Die Schillerstraße erfüllt durch ihre Anbindung an zahlreiche Arztpraxen, Banken, Gastronomiebetrieben und weitere Einzelhandelsunternehmen eine besondere Verkehrsfunktion
für alle Besucherinnen und Besucher der Innenstadt. Auch die unmittelbaren Anbindungen
an die Fußgängerzone in der Metzgerstraße und in der Kreuzstraße erfüllen eine nahezu
identische Funktion und sollen deshalb in die Zone inkludiert werden.

Drucksache 33/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Rund um die Lahrer Fußgängerzone sind größtenteils verkehrsberuhigte Bereiche oder verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche (Tempo 20 Zone) ausgewiesen. Dies dient der Schaffung günstiger Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr bei gleichzeitiger Befahrbarkeit mit dem PKW. Um diesen inneren
Ring mit seiner anzustrebenden Funktion als belebter Geschäftsbereich und Beginn der direkten Innenstadt zu stärken, wird im Rahmen des Abschlussberichtes zur Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans durch das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Planersocietät empfohlen, die Schillerstraße
vollständig als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auszuweisen. Die Kriterien der Straßenverkehrsordnung können nachweislich als erfüllt angesehen werden.
Zielsetzung:
Mit der Einrichtung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches soll der innere Ring mit seiner anzustrebenden Funktion als belebter Geschäftsbereich und Beginn der direkten Innenstadt gestärkt werden.
Maßnahmen:
Die Geschwindigkeitsreduzierung wird durch die Ergänzung zusätzlicher Verkehrszeichen umgesetzt.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Begründung:
Die Kosten für die Beschilderung betragen ca. 4.200 EUR und werden durch die Kostenstelle
54105011 gedeckt.

Guido Schöneboom

Lucia Vogt

Erster Bürgermeister

Leiterin Ordnungsamt

Anlage(n):

Drucksache 33/2023

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Plan
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.