Beschlussvorlage (Einrichtung einer eingeschränkten Haltverbotszone in der Albert-Förderer-Straße)
4. Juli 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 302 Sachbearbeitung: Stuber Drucksache Nr.: 127/2023 Az.: 112.21/Stu An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 605 / 61 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.06.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Beirat für Verkehrsangelegenhei- 04.07.2023 ten beschließend öffentlich Betreff: Einrichtung einer eingeschränkten Haltverbotszone in der Albert-Förderer-Straße Beschlussvorschlag: Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt die Erweiterung der eingeschränkten Haltverbotszone in der Albert-Förderer-Straße. Zusammenfassende Begründung: Für das Pflegeheim St. Elisabeth in der Albert-Förderer-Straße treffen mehrmals wöchentlich Lieferungen per LKW ein, die aufgrund der dortigen Parksituation oftmals nur sehr erschwert in die Einfahrt des Pflegeheims fahren können. Aus diesem Grund soll in der Albert-Förderer-Straße die Haltverbotszone der Stefanienstraße erweitert werden. Damit wird die geplante Maßnahme aus dem Parkraumkonzept „Klinikviertel“ vorzeitig umgesetzt. Da innerhalb eingeschränkter Haltverbotszonen ausschließlich in gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf, muss bereits jetzt der Neubau einer Wohnbebauung in der Albert-Förderer-Straße berücksichtigt werden. Aufgrund der Schleppkurve für Rettungskräfte und die Müllabfuhr würden fünf Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum entfallen. Drucksache 127/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Im Rahmen eines Fußverkehrs-Checks im Jahr 2016, einer landesweiten Maßnahme zur Förderung des Fußverkehrs in Städten und Gemeinden, wurde das Klinikviertel auf Verbesserungsmaßnahmen für den Fußverkehr geprüft. In diesem Zusammenhang wurde ein Gesamtkonzept für den ruhenden Verkehr im Klinikviertel erarbeitet. Die Albert-Förderer-Straße stellt eine Teilmaßnahme dieses Konzeptes dar. Die ganzheitliche Umsetzung des Konzeptes wurde vor dem Hintergrund der Standortplanungen des Ortenau Klinikums zurückgestellt. Die Erweiterung der bestehenden Haltverbotszone in der Stefanienstraße ist dennoch als Teilmaßnahme bereits jetzt erforderlich, um den regelmäßig eingehenden Beschwerden zum ruhenden Verkehr abhelfen zu können. Insbesondere im Bereich der Pflegeeinrichtung wird die Zufahrt so beparkt, dass eine problemlose Anlieferung nicht möglich ist. Mit der Erweiterung der Zone gilt an dieser Stelle künftig ein Haltverbot. Das Haltverbot ist aus Gründen der Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung erforderlich, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Durch die Erfahrung in der Vergangenheit zeigt sich, dass die Regelungen der Straßenverkehrsordnung für einen sicheren und geordneten Verkehrslauf nicht ausreichen. Durch die unzureichende Parksituation ergeben sich erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit und Nachteile für die Nutzung einer schützenswerten Zufahrt, die nicht auf anderem Weg abgewendet werden können. Aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse besteht eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter (etwa Leib, Leben und bedeutende Sachwerte) der sich dort aufhaltenden zu Fuß Gehenden und weiteren Verkehrsteilnehmenden erheblich übersteigt. Der bestehenden Problematik könnte alternativ mit einer temporären Maßnahme abgeholfen werden, allerdings wäre die vorzeitige Teilumsetzung des Konzeptes eine effektivere, wirtschaftlich günstigere und für die Verkehrsteilnehmenden vereinfachte Lösung. Zielsetzung: Mit der Einrichtung der Haltverbotszone sollen der Fußverkehr gestärkt und mögliche Gefahren durch zugeparkte Einfahrten und Rettungswege verhindert werden. Maßnahmen: Die Haltverbotszone wird durch das Entfernen der Aufhebung der Zone (Z. 290.2) im Bestand umgesetzt. Die Stellplätze werden markiert. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Sollte die aktuelle Situation vorerst bestehen bleiben, wäre eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Einrichtung eines Haltverbotes im Bereich der Zufahrt notwendig. Mit dieser Maßnahme könnten die übrigen fünf Stellplätze etwas länger beibehalten werden, dies würde allerdings auch Mehrkosten ver- Drucksache 127/2023 Seite 3 ursachen. Es muss davon ausgegangen werden, dass während der Bauzeit bereits mobile Haltverbote für den Baustellenverkehr notwendig sind. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Begründung: Die Kosten für die Entfernung des Schildes und die Markierungen betragen 1.500 EUR und werden durch die Kostenstelle 5410 5000, Kostenart 4212 0000 gedeckt. Guido Schöneboom Lucia Vogt Erster Bürgermeister Leiterin Ordnungsamt Anlage(n): Lageplan Plan Haltverbotszone Albert-Förderer-Straße Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.