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Beschlussvorlage (Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Lahr - Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: St. Feuerw
Sachbearbeitung: Becherer

Drucksache Nr.: 52/2024
Az.: StSt BVS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

22.04.2024

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Lahr
- Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg i.V.m. § 13
Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr zur Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i. V. m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr der Wahl
des Feuerwehrangehörigen Erol Tural zum stellvertretenden Leiter der Abteilung der Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Lahr, zu. Die Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab 01.04.2024
für die Dauer von fünf Jahren

Zusammenfassende Begründung:
Dem Gemeinderat wird die Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Leiters der Feuerwehr Stadt Lahr, Abt. Lahr, empfohlen.

Drucksache 52/2024

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr
Stadt Lahr u. a. aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt und der sieben Stadtteile. Für
die einzelnen Feuerwehrabteilungen ist jeweils ein Leiter der Abteilung und dessen Stellvertreter zu wählen.
Die ehrenamtlich tätigen Leiter der Abteilungen und deren Stellvertreter werden gem. § 8
Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg von den aktiven Feuerwehrangehörigen
in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahlen bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates. In Gemeinden mit Ortschaftsverfassung kann die Zuständigkeit für die Zustimmung zur Wahl der Leiter der Abteilungen in den Ortschaften nach
der Hauptsatzung auch beim Ortschaftsrat liegen; dies ist bei der Stadt Lahr zutreffend.
Im Rahmen der Jahresabteilungsversammlung der Feuerwehrabteilung Lahr am
22.03.2024 fand die Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung statt.
Wahl des Stellvertretenden Leiters der Abteilung
Als Bewerber stellten sich Erol Tural zur Wahl. Alle 36 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Der Feuerwehrangehörige Erol Tural wurde mit 28
Stimmen gewählt. Auf Andreas Hoppe entfielen 2 Stimmen, auf Harald Wadle 1 Stimme,
auf Ben Werne 1 Stimme und auf Felix Jörger ebenfalls 1 Stimme. Es gab 3 ungültige
Stimmen.
Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg nur
bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt.
Der Gewählte
-

Erol Tural

erfüllt die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen.
Bei Wahlzustimmung beträgt die Amtsdauer des gewählten Feuerwehrangehörigen Erol
Tural fünf Jahre mit Wirkung ab 01.04.2024. Gemäß § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung
der Stadt Lahr vom 28.11.2013 wird der Gewählte vom Oberbürgermeister bestellt.

Markus Ibert
(Oberbürgermeister)

Thomas Happersberger
(Oberbrandrat)

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt

Drucksache 52/2024

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☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Begründung:

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.