Beschlussvorlage (Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Innenstadt-Marktstraße Lahr" - Auswahl eines Sanierungsträgers)
22. April 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 622 Sachbearbeitung: Karl Drucksache Nr.: 45/2024 Az.: 0614/Ka An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 10.04.2024 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 22.04.2024 beschließend öffentlich Betreff: Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Innenstadt-Marktstraße Lahr" - Auswahl eines Sanierungsträgers Beschlussvorschlag: 1. Die STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart erhält den Auftrag als Sanierungsträger für das Sanierungsgebiet „Innenstadt–Marktstraße“ und den damit verbundenen Leistungen mit einem Auftragsvolumen von jährlich ca. 40.000 € inkl. MwSt. 2. Der Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt der Aufnahme der Maßnahme in ein Programm der Städtebauförderung. Erst mit entsprechender Aufnahme findet ein separater Vertragsschluss entsprechend den Ergebnissen der Ausschreibung statt. Zusammenfassende Begründung: Auf Basis der vorbereitenden Untersuchungen erfolgte am 23.10.2023 der Beschluss des Gemeinderats über die Antragsstellung auf Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung. Daraufhin erfolgte seitens der Stadt Lahr gegenüber dem Regierungspräsidium Freiburg der Neuantrag auf Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2024. Beantragte Finanzhilfe insgesamt: beträgt 4,6 Mio. EUR. Diese Mittel verteilen sich auf die Jahre 2024 bis voraussichtlich 2032. Die geplanten Maßnahmen sind öffentlich und privat. In diesem Zuge wurde auch die Vergabe der Leistungen für den Sanierungsträger vorgenommen um direkt bei Programmaufnahme auf dessen Leistungen zurückgreifen zu können. So kann gegenüber der Stadt und den Eigentümern eine Beratungslücke vermieden werden. Die Leistungen des Sanierungsträger umfassen dabei: • Beratung und Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung bei geförderten Maßnahmen. Dies betrifft private und kommunale Baumaßnahmen, private und kommunale Ordnungsmaßnahmen und kommunaler Grunderwerb/Reprivatisierung von Grundstücken. • Projektmanagement und finanzielle Betreuung und Beratung der Kommune. • Unterstützung und Beratung der Stadt bei allen anstehenden Aufgaben im Rahmen des Fördergebiets. Drucksache 45/2024 Seite 2 Sachdarstellung Die Leistungen wurden im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens ausgeschrieben. Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen für öffentliche Auftraggeber unterliegt ab einem Schwellenwert von 263.000 € brutto der Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Das Auftragsvolumen hochgerechnet auf einen Sanierungszeitraum von zwölf Jahren anhand der Honorare des Sanierungsträgers für die Sanierungsgebiete „Kanadaring“ und „Nördliche Altstadt“ ergab ein Volumen oberhalb des genannten Schwellenwertes. Zur Angebotsöffnung am 13.03.2024 um 10:30 Uhr lag lediglich ein Angebot vor. die STEG Stadtentwicklung GmbH 91.054,50€ Die Angebotssumme stellt zum einen die jährliche Pauschale für die städtebauliche Beratung, finanzielle Betreuung und der Sanierungsbuchhaltung dar, als auch alle möglichen Fallpauschalen hinsichtlich privater und kommunaler Bau- und Ordnungsmaßnahmen sowie kommunaler Grunderwerbe/Reprivatisierungen von Grundstücken. Es kann daher von jährlichen Kosten in Höhe von ca. 40.000 € brutto ausgegangen werden (Gesamthonorar von ca. 480.000 € bei einem Sanierungszeitraum von zwölf Jahren). Für die Kosten des Sanierungsträgers erhält die Stadt Lahr eine Förderung von 60%. Im Rahmen der formellen und der fachtechnischen Angebotsprüfung wurde festgestellt, dass das Angebot der STEG Stadtentwicklung GmbH wirtschaftlich ist und alle in der Ausschreibung geforderten Kriterien hinsichtlich Erfahrungen im Bereich der Städtebauförderung als Sanierungsträger erfüllt werden. Das Angebot kann damit nach erfolgter formeller und fachtechnischer Prüfung beauftragt werden. Es wird daher vorgeschlagen, der STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart den Auftrag für die Leistungen des Sanierungsträgers für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Innenstadt-Marktstraße Lahr" zu erteilen. Der Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt der Aufnahme der Maßnahme in ein Programm der Städtebauförderung. Erst mit entsprechender Aufnahme findet ein separater Vertragsschluss entsprechend des Ergebnisses der Ausschreibung statt. Die STEG Stadtentwicklung GmbH ist ebenso mit der Sanierungsträgerschaft im laufenden Sanierungsgebiet „Kanadaring“ beauftragt. Auch in der erst kürzlich abgeschlossenen Erneuerungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“ war dies der Fall. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) 2022 2023 2024 in EUR 2025 2026 ff. Drucksache 45/2024 Seite 3 SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag 40.000€ Ertrag / Verminderung von Aufwand 24.000€ Fördermittel SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) -16.000€ Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten Ralph Brucker Abteilungsleitung ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Bürgermeister Tilman Petters Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.