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Beschlussvorlage (Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Innenstadt-Marktstraße Lahr" - Auswahl eines Sanierungsträgers)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 622
Sachbearbeitung: Karl

Drucksache Nr.: 45/2024
Az.: 0614/Ka

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

10.04.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

22.04.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Innenstadt-Marktstraße Lahr"
- Auswahl eines Sanierungsträgers
Beschlussvorschlag:
1. Die STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart erhält den Auftrag als Sanierungsträger für das Sanierungsgebiet „Innenstadt–Marktstraße“ und den damit verbundenen Leistungen mit einem Auftragsvolumen von jährlich ca. 40.000 € inkl.
MwSt.
2. Der Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt der Aufnahme der Maßnahme in ein Programm der Städtebauförderung. Erst mit entsprechender Aufnahme findet ein separater Vertragsschluss entsprechend den Ergebnissen der Ausschreibung statt.

Zusammenfassende Begründung:
Auf Basis der vorbereitenden Untersuchungen erfolgte am 23.10.2023 der Beschluss des Gemeinderats über die Antragsstellung auf Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung. Daraufhin erfolgte seitens der Stadt Lahr gegenüber dem Regierungspräsidium Freiburg der Neuantrag auf Aufnahme in ein
Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2024. Beantragte Finanzhilfe insgesamt: beträgt 4,6 Mio. EUR. Diese Mittel verteilen sich auf die Jahre 2024 bis
voraussichtlich 2032. Die geplanten Maßnahmen sind öffentlich und privat.
In diesem Zuge wurde auch die Vergabe der Leistungen für den Sanierungsträger
vorgenommen um direkt bei Programmaufnahme auf dessen Leistungen zurückgreifen zu können. So kann gegenüber der Stadt und den Eigentümern eine
Beratungslücke vermieden werden. Die Leistungen des Sanierungsträger umfassen dabei:
• Beratung und Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung bei geförderten
Maßnahmen. Dies betrifft private und kommunale Baumaßnahmen, private und
kommunale Ordnungsmaßnahmen und kommunaler Grunderwerb/Reprivatisierung von Grundstücken.
• Projektmanagement und finanzielle Betreuung und Beratung der Kommune.
• Unterstützung und Beratung der Stadt bei allen anstehenden Aufgaben im Rahmen des Fördergebiets.

Drucksache 45/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Die Leistungen wurden im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens ausgeschrieben.
Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen für öffentliche Auftraggeber unterliegt ab einem
Schwellenwert von 263.000 € brutto der Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Das Auftragsvolumen hochgerechnet auf einen Sanierungszeitraum von zwölf
Jahren anhand der Honorare des Sanierungsträgers für die Sanierungsgebiete „Kanadaring“
und „Nördliche Altstadt“ ergab ein Volumen oberhalb des genannten Schwellenwertes.
Zur Angebotsöffnung am 13.03.2024 um 10:30 Uhr lag lediglich ein Angebot vor.
die STEG Stadtentwicklung GmbH

91.054,50€

Die Angebotssumme stellt zum einen die jährliche Pauschale für die städtebauliche Beratung,
finanzielle Betreuung und der Sanierungsbuchhaltung dar, als auch alle möglichen Fallpauschalen hinsichtlich privater und kommunaler Bau- und Ordnungsmaßnahmen sowie kommunaler Grunderwerbe/Reprivatisierungen von Grundstücken. Es kann daher von jährlichen Kosten in Höhe von ca. 40.000 € brutto ausgegangen werden (Gesamthonorar von ca. 480.000 €
bei einem Sanierungszeitraum von zwölf Jahren). Für die Kosten des Sanierungsträgers erhält
die Stadt Lahr eine Förderung von 60%.
Im Rahmen der formellen und der fachtechnischen Angebotsprüfung wurde festgestellt, dass
das Angebot der STEG Stadtentwicklung GmbH wirtschaftlich ist und alle in der Ausschreibung
geforderten Kriterien hinsichtlich Erfahrungen im Bereich der Städtebauförderung als Sanierungsträger erfüllt werden. Das Angebot kann damit nach erfolgter formeller und fachtechnischer
Prüfung beauftragt werden.
Es wird daher vorgeschlagen, der STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart den Auftrag für
die Leistungen des Sanierungsträgers für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Innenstadt-Marktstraße Lahr" zu erteilen.
Der Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt der Aufnahme der Maßnahme in ein Programm der Städtebauförderung. Erst mit entsprechender Aufnahme findet ein separater Vertragsschluss entsprechend des Ergebnisses der Ausschreibung statt.
Die STEG Stadtentwicklung GmbH ist ebenso mit der Sanierungsträgerschaft im laufenden Sanierungsgebiet „Kanadaring“ beauftragt. Auch in der erst kürzlich abgeschlossenen Erneuerungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“ war dies der Fall.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000
Euro

Einmalige (Investitions-)Kosten
Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)

2022

2023

2024
in EUR

2025

2026 ff.

Drucksache 45/2024

Seite 3

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag

40.000€

Ertrag /
Verminderung von Aufwand

24.000€ Fördermittel

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

-16.000€

Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

Ralph Brucker
Abteilungsleitung

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Bürgermeister
Tilman Petters

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.