Beschlussvorlage (Wahl der Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreisräte am 09.06.2024 Nachbesetzung im Gemeindewahlausschuss)
22. April 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 101 Sachbearbeitung: Trotter Drucksache Nr.: 48/2024 Az.: 062.32 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 22.04.2024 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Wahl der Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreisräte am 09.06.2024 Nachbesetzung im Gemeindewahlausschuss Beschlussvorschlag: Dem Gemeinderat wird empfohlen für Herrn Kurt Sittler (FDP-Fraktion) eine/n Nachfolger/in als Stellvertretung im Gemeindewahlausschuss zu wählen. Ein weitergehender Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Zusammenfassende Begründung: Wahlbewerber für Wahlvorschläge dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans berufen werden (§ 15 KomWG). Drucksache 48/2024 Seite 2 Sachdarstellung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.01.2024 (Vorlage 239/2023) den Gemeindewahlausschuss gebildet. Die Fraktionen haben für die Besetzung jeweils ein Mitglied und eine Stellvertretung vorgeschlagen. Die Bildung des Gemeindewahlausschusses erfolgte durch Wahl. Von der FDP wurde als Stellvertreter Herr Kurt Sittler benannt und vom Gemeinderat in den Gemeindewahlausschuss gewählt. Bei Vorprüfung des eingereichten Wahlvorschlags der FDP-Fraktion (Eingang: 11.03.2024) hat die Verwaltung festgestellt, dass Herr Sittler als Bewerber im Wahlvorschlag der FDP geführt wird. Nach § 15 KomWG dürfen Wahlbewerber/-innen für die Wahl der Gemeinderäte, der Ortschaftsräte und der Kreisräte bzw. Vertrauensleute für Wahlvorschläge weder zu Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses noch zu deren Stellvertreter/-innen, auch nicht anderer Wahlorgane, berufen werden. Hierbei handelt es sich um eine Unvereinbarkeit zwischen ehrenamtlicher Mitwirkung und Wahlwerbung. In der Folge verlieren sie Kraft Gesetzes die Mitgliedschaft im Gemeindewahlausschuss. Die Verwaltung wird dem Gemeindewahlausschuss empfehlen diesen Verlust in seiner ersten Sitzung 8.4.2024) ausdrücklich festzustellen. (Quecke, Albrecht/Irmtraud Bock/Hermann Königsberg/Friedrich Gackenholz: Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg, 31.12.2023.) Die FDP hat als Nachfolger für Herrn Kurt Sittler Herrn Alfred Klausmann benannt. Herr Klausmann ist wahlberechtigter Bürger der Stadt Lahr, kein Wahlbewerber und es liegt auch sonst kein, der Verwaltung bekannter, Hinderungsgrund vor. Der Gemeinderat hat über eine mögliche Zuwahl im Gemeindeswahlausschuss zu beraten und gegebenenfalls Beschluss zu fassen. Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Markus Ibert Oberbürgermeister Friederike Ohnemus Abteilungsleitung Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.