Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr Mittelübertragungen 2023 nach 2024)
Sitzung: Gemeinderat (5. Sitzung)
13. Mai 2024
13. Mai 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Maier Drucksache Nr.: 63/2024 Az.: 922.6023 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 23.04.2024 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss vorberatend nichtöffentlich 13 Ja-Stimmen 06.05.2024 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Gemeinderat 13.05.2024 beschließend öffentlich Betreff: Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr Mittelübertragungen 2023 nach 2024 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr der Mittelübertragung in Höhe von 1.287.600 € von 2023 nach 2024 gem. § 2 Abs.4 EiGBVO-HGB zu. Zusammenfassende Begründung: Ein formeller Beschluss der Mittelübertragungen ist erforderlich, da der Jahresabschluss 2023 voraussichtlich erst gegen Ende des Jahres 2024 angefertigt werden kann. Normalerweise erfolgen die Mittelübertragungen zusammen mit dem Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses. Die Mittelübertragungen aus dem Jahr 2023 werden hiermit beschlossen und somit vorgezogen. Drucksache 63/2024 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit Verschiedene Investitionsmaßnahmen, die im Wirtschaftsjahr 2023, bzw. im Jahr davor eingeplant waren, konnten aus verschiedenen Gründen nicht ausgeführt werden. Die jeweiligen Gründe hierfür sind in der beigefügten Liste aufgeführt. Nach der Eigenbetriebsverordnung sind Mittel für Investitionsmaßnahmen grundsätzlich übertragbar. Damit die Investitionsmaßnahmen ausgeführt werden können, sind die Haushaltsmittel formal mittels Beschluss des Gemeinderats ins Folgejahr (2024) zu übertragen. Ziel/e Formeller Beschluss der Mittelübertragungen 2023 nach 2024. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine (zusätzlichen) finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Anlage(n): Liste EÜ 2023-2024.xlsx Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.