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Informationsvorlage (Teilschlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lahr über die örtliche Prüfung im Jahr 2023)

                                    
                                        Informationsvorlage
Federführende Stelle: 14
Sachbearbeitung: Zanger

Drucksache Nr.: 80/2024
Az.: 095.51

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

03.06.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Zur Kenntnis
genommen

Gemeinderat

24.06.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Teilschlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lahr über die örtliche Prüfung
im Jahr 2023

Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt den vorgelegten Teilschlussbericht zur Beratungs- und Prüfungstätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes im Jahr 2023 zur Kenntnis.

Drucksache 80/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Der Gemeinderat wird mit dem beigefügten Teilschlussbericht 2023 über die
Beratungs- und Prüfungstätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes informiert.
Aufgrund der Umstellung auf das NKHR kommt es zu Verzögerungen bei der
Erstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse nach § 95b GemO ab dem
Jahr 2020, da die Kämmerei zunächst vor allem für den Kernhaushalt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 erstellen muss (auf Seite 12 des Teilschlussberichtes werden die Rückstände zu den Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen insgesamt dargestellt).
Insofern kann der Gemeinderat nicht wie in § 110 Abs. 2 GemO bestimmt,
durch den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes bei gleichzeitiger Feststellung der Jahresabschlüsse rechtzeitig informiert werden.
Dem Rechnungsprüfungsamt ist es aber ein Anliegen das Gremium durch diesen „Teilschlussbericht“ über die unterjährige Beratungs- und Prüfungstätigkeit
des Jahres 2023 in Kenntnis zu setzen.
Wie in den bisherigen Schlussberichten wird die Durchführung der gesetzlichen
Pflichtaufgaben, wie auch der vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben dargelegt, allerdings ohne die eigentliche Jahresabschlussprüfung. Die im Teilschlussbericht dargestellten Prüfungen sind aber Grundlage für die späteren
Jahresabschlussprüfungen. Der Bericht wurde daher „Teilschlussbericht“ benannt.
Der Bericht informiert insbesondere über die durchgeführten Schwerpunktprüfungen und Themenschwerpunkte der Beratung. Wie bisher enthält er auch
eine besondere Abhandlung zu den Themen im Rahmen der Bau- und Vergabeprüfung.
Auf Basis der Eröffnungsbilanz werden von der Kämmerei zu einem späteren
Zeitpunkt die doppischen Jahresabschlüsse ab 2020 erstellt. Nach erfolgter
Prüfung der einzelnen Abschlüsse durch das Rechnungsprüfungsamt werden
diese dem Gemeinderat zur Feststellung zusammen mit dem jeweiligen
Schlussbericht nach § 110 Abs. 2 GemO vorgelegt. Diese Schlussberichte werden sich dann, für die Jahre für welche ein Teilschlussbericht erstellt wurde, nur
noch auf die reine Jahresabschlussprüfung beziehen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Anlage(n):
Teilschlussbericht 2023
Anlage 0

Christian Zanger
Amtsleiter Rechnungsprüfungsamt