Beschlussvorlage (Beteiligungsbericht 2021 der Stadt Lahr)
24. Juni 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Maier Drucksache Nr.: 79/2024 Az.: 922.2011 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 03.06.2024 vorberatend nichtöffentlich zur Kenntnis genommen Gemeinderat 24.06.2024 zur Kenntnis öffentlich Betreff: Beteiligungsbericht 2021 der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2021 der Stadt Lahr zur Kenntnis. Drucksache 79/2024 Seite 2 Sachdarstellung Die Gemeinden sind nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) verpflichtet, zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt sind, zu erstellen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht soll der Beteiligungsbericht auch als Nachschlagewerk dienen. Aus diesem Grund geht der Beteiligungsbericht in einigen Bereichen über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus. So wird z.B. auch über die folgenden Eigenbetriebe, Zweckverbände, Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit und die folgende Stiftung berichtet: • • • • • • • • • • Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr Eigenbetrieb Bau-und Gartenbetrieb Lahr (BGL) Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr Zweckverband Industrie-und Gewerbepark Raum Lahr (IGP) Abwasserverband Raumschaft Lahr Grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband „Vis-à-Vis“ Zweckverband 4IT Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Eurodistrikt Straßbourg-Ortenau“ Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Interregionale Allianz für den RheinAlpen-Korridor“ Hospital und Armenfonds mit Eigenbetrieb Spital –Wohnen und Pflege Die Verwaltung hält es für erforderlich, die o.g. Eigenbetriebe, Zweckverbände, Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit und die Stiftung zur Abrundung mit einzubeziehen. Markus Ibert Oberbürgermeister Dieter Singler Abteilungsleiter Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Anlage(n): Drucksache 79/2024 Seite 3 Beteiligungsbericht 2021 Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.