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Beschlussvorlage (Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler - Billigung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Lütkenhaus

Drucksache Nr.: 71/2024
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 05.06.2024
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

18.06.2024

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Technischer Ausschuss

26.06.2024

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

08.07.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler
- Billigung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange (Offenlage)

Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil
Kippenheimweiler, mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 10.04.2024 wird
gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).

Zusammenfassende Begründung:
Die Kieswerkbetreiberin (Vogel-Bau GmbH) plant die Errichtung einer schwimmenden Photovoltaikanlage auf dem Waldmattensee in Kippenheimweiler. Um hierfür Planungsrecht zu
schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans im zweistufigen Regelverfahren erforderlich. Parallel ist der Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern.

Drucksache 71/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Die Kieswerkbetreiberin (Vogel-Bau GmbH) plant die Errichtung einer schwimmenden Photovoltaikanlage auf dem Waldmattensee in Kippenheimweiler. Um die Maßnahme realisieren zu können, sind die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans (B-Plan) auch der Flächennutzungsplan (FNP) im betreffenden Bereich zu ändern. Die Projektträgerin hat ein externes Planungsbüro mit der Ausarbeitung des B-Planes und der FNP-Änderung
beauftragt, das bereits Erfahrungen mit dieser neuen und speziellen Thematik gesammelt hat.
Der Gemeinderat hat am 23.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE im Stadtteil Kippenheimweiler gefasst sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen (§ 3. Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB). Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 30.10.2023 bis
1.12.2023.
Die innerhalb der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange führten
nach der Auswertung zu keinen grundsätzlichen Änderungen gegenüber dem Vorentwurf des B-Plans.
Es wurden lediglich Detailanpassungen vorgenommen (etwa die Anpassung des Geltungsbereichs an
den erforderlichen Waldabstand). Die Anregungen sind zusammen mit den jeweiligen Bewertungen als
Anlage beigefügt.
Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Anregungen bzw. Einwendungen ein.
Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange dem Entwurf des B-Plans PVANLAGE WALDMATTENSEE in der vorliegenden Form zuzustimmen und die Offenlage des Entwurfs
zu beschließen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann im Juli/August 2024 durchgeführt werden.
Die Entscheidung kann nicht bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderates aufgeschoben werden. Eine nächstmögliche Beschlussfassung im Gemeinderat der Stadt Lahr ist erforderlich,
um Verzögerungen im weiteren Planungsprozess zu vermeiden. Der Investor benötigt dringend die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Installation der PV-Anlage. Sämtliche jetzt getroffenen Entscheidungen sind im Zuge der noch anstehenden Abwägung und des Satzungsbeschlusses im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens revidierbar.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Markus Ibert

Stefan Löhr

Anlage(n):
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften

Drucksache 71/2024

Seite 3

- Begründung
- Umweltbericht mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriff-Ausgleichs-Bilanzierung
- Projektbeschreibung Floating PV-Anlage
- Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung
- Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.