Beschlussvorlage (Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das Kulturprogramm 2025/2026 und das Haushaltsjahr 2025)
Sitzung: Gemeinderat (8. Sitzung)
8. Juli 2024
8. Juli 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 411 Sachbearbeitung: Putman Drucksache Nr.: 65/2024 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Kulturausschuss 18.06.2024 vorberatend nichtöffentlich 17 JaStimme(n) 0 NeinStimme(n) 0 Enthaltung(en) Haupt- und Personalausschuss 01.07.2024 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 08.07.2024 beschließend öffentlich Abgesetzt Gemeinderat 22.07.2024 beschließend öffentlich Betreff: Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das Kulturprogramm 2025/2026 und das Haushaltsjahr 2025 Beschlussvorschlag: 1) Dem Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2025 bis Juli 2026 Künstlern und Agenturen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. Der Abteilung 411 (Kultur) wird die Bewirtschaftungsbefugnis für die Kostenstelle 28105000 Theater und Konzerte, Kostenart Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 187.000,- erteilt. Geplante Ausgaben: 435.000,00 EURO Geplante Einnahmen: 248.000,00 EURO Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle zugehörigen BGL-Kosten (Kostenart: 4455000) in Höhe von Euro 30.000,Zuschussbedarf Gesamt 23/24: Zuschussbedarf Gesamt 24/25: 217.000 Euro 217.000 Euro 2) Der Abteilung 411 wird auch die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche des Kultur-Etats Künstler:innen/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird der Abteilung 411 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2025 erteilt: 2.1) Kultursommer Sternschnuppen Kostenstelle: 28105020, Kostenart: 42710000 mit einem Drucksache 65/2024 Seite 2 Zuschussbedarf in Höhe von 8.500,- EURO 2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen und KunstVisite Kostenstelle. 25205004, Sachkonto: 42710000 Zuschussbedarf in Höhe von 12.000,- Euro BGL-Kosten Zuschussbedarf in Höhe von 4.000,- Euro Betriebsausgaben: Kunst in die Stadt! Kostenstelle: 28105030, Sachkonto: 42710000 Zuschussbedarf in Höhe von 12.000,- Euro BGL-Kosten Zuschussbedarf in Höhe von 9.000,- Euro 2.3) Puppenparade Ortenau 2024 Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstaltungen Kostenstelle: 28105010, Sachkonto 42710000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 14.900,- 2.4) WIR jung.macht.kultur Festival 2025 Jugendfestival im Juli Kostenstelle: 28105040 Zuschussbedarf in Höhe von 0,00,-- Euro Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2024: Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2025: 60.400 Euro 60.400 Euro Zusammenfassende Begründung: Um ein ansprechendes und professionelles Kulturprogramm zu bieten, ist die Genehmigung für die frühzeitige Mittelbereitstellung unerlässlich. Nur so kann ein Programm erstellt werden, welches die Menschen in die Stadt zieht, diese belebt und einen kulturellen und gesellschaftlichen Mehrwert bietet. Drucksache 65/2024 Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Der Kulturbetrieb erfordert eine frühzeitige Planung und Buchung der geplanten Veranstaltungen. Somit werden jährlich bereits Verträge geschlossen für das vorausgehende Jahr. Damit über diese Mittel verfügt werden kann, ist eine vorherige Zustimmung der Gremien erforderlich. Nur dadurch ist ein zeitgemäßes, aktuelles und funktionierendes Kulturprogramm möglich. Aus Sicht der finanzwirtschaftlichen Steuerung und vor dem Hintergrund des laufenden Konsolidierungsprozesses wurde die Notwendigkeit der Höhe und des Umfangs der Ausgaben durch die Stadtkämmerei hinterfragt. Im Zuge der durchzuführenden Aufgabenkritik bzw. der Potenzialanalyse sind freiwillige Aufgaben grundsätzlich Ansatzpunkte für Steuerungsmaßnahmen und müssen in der Gesamtheit bewertet werden. Das Erfordernis des Vorgriffsbeschlusses ist in diesem Fall nachvollziehbar, zumal die Verträge frühzeitig geschlossen werden müssen, um die Durchführung des Kulturprogramms im Jahr 2025 zu gewährleisten. Im Laufe des Weiteren Konsolidierungsprozesses wird das Thema für die Folgejahre gegebenenfalls neu bewertet werden müssen. Zielsetzung: Buchung des Veranstaltungsprogramms für die Spielzeit 2024/2025 mit rechtsverbindlichen Vertragsabschlüssen. Maßnahmen: Vorherige Freigabe der Mittel, damit verbindliche Buchungen erfolgen können, sowie frühzeitig mit der Bewerbung der Spielzeit und der weiteren Projekte begonnen werden kann. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Eine Kurzfristigkeit ist im Kulturbetrieb nicht möglich, da die Künstler entsprechend gebucht und die Stücke eingekauft werden müssen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Drucksache 65/2024 Seite 4 Begründung: Ausgangspunkt des Haushaltsvorgriffs: Laut § 39 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung BW kann nur der Gemeinderat den Erlass von Satzungen (Haushaltssatzung) und Rechtsverordnungen beschließen, was einen Vorgriff auf künftige Haushaltsjahre einschließt. In Abstimmung zwischen dem Kulturbürgermeister, dem Kulturamt (heute Abt. Kultur), der Stadtkämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt wurde deshalb, wegen der Notwendigkeit des Haushaltsvorgriffs einerseits und der erforderlichen Rechtssicherheit andererseits, zurückliegend vereinbart, den frühzeitigen Abschluss von Vereinbarungen u. a. für das Veranstaltungs- und Kunstprogramm auf eine durch Gemeinderatsbeschluss gesicherte Basis zu stellen. Dieser Weg ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe weiterhin zu beschreiten – in selber Weise, wie bereits bisher alljährlich seit der Spielzeit 2010/2011 – da mit den Planungen, verbindlichen Zusagen und Buchungen einschließlich der hierfür notwendigen Vertragsverhandlungen jeweils spätestens im August für die im Folgejahr beginnende Spielzeit begonnen werden muss. Das Kulturamt muss aus den hier dargelegten Gründen in der Gemeinderatssitzung einen Beschluss zur Freigabe folgender Veranstaltungs- und anderer Kultur-Etats, einschließlich der jeweils zugehörigen BGL-Kosten, erhalten. Dies wird hier nachfolgend im Einzelnen beantragt und erläutert. Zu Beschlussvorschlag 1) Veranstaltungsprogramm (Theater, Konzerte etc.) Die Kulturämter der Städte, die ihr Veranstaltungsprogramm auf der Basis von Tourneeangeboten zusammenstellen, müssen alljährlich spätestens ab August, dem Monat, in welchem die ersten Gastspielangebote bei den Kulturämtern eingehen, in der Lage sein, Veranstaltungen und Termine zu buchen und verbindliche Zusagen gegenüber Agenturen, Theatern, Orchestern und Künstler:innen auszusprechen, da diese Angebote sonst eventuell nicht mehr verfügbar sind, vor allem dann, wenn es sich um besonders attraktive Veranstaltungsangebote z.B. mit bekannten Schauspieler:innen handelt. Der diesjährige INTHEGA-Kongress (INTHEGA – Fachverband der Gastspielbranche) findet im Juni statt. Hier können bereits Kontakte zu Anbietern geknüpft und Vorgespräche geführt werden. Diese vorbehaltlichen Zusagen müssen bald durch Verträge besiegelt werden. Ein weiterer Grund für die frühen Buchungen ist der notwendige zeitliche Vorlauf für die Herstellung des nächsten Abo-Magazins und des Spielzeit-Magazins „LahrKultur“ sowie in Verbindung damit die Einhaltung der in den Abonnement-Bedingungen festgesetzten Angebots- und Kündigungs-Fristen. In den vergangenen Jahren 2021 – 2023 erfolgten erhöhte Preissteigerungen im Bereich Papier und Produktionskosten im Bereich Marketing. Diese sind derzeit wieder relativ stabil. Seit 2024 verzeichnen wir Preissteigerungen bei den Honorarverhandlungen sowie den Reise- und Verpflegungskosten. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Veranstaltungsprogramm für die Spielzeit September 2024 bis Juli 2025 Kostenstelle: 28105000, Kostenart: 42710000 (Theater- und Konzertaufwand) und Kostenstelle: 28105000, Kostenart: 3321000 und 34610000 (Eintrittsgelder bzw. Benutzungsentgelte) kalkulierten Ausgaben in Höhe von ca. Euro 435.000,Einnahmen in Höhe von ca. Euro 248.000,Zuschussbedarf von Euro 187.000,Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle, Kostenart: 44550000, zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der schon im Haushalt 2024 bereitgestellten Mittel von Euro 30.000,Keine Änderungen zum Vorjahr. Drucksache 65/2024 Seite 5 Zu Beschlussvorschlag 2.1) Kultursommer „Sternschnuppen“ Auch für den Lahrer Kultursommer sind die vorgenannten frühen Zusage- und Vertragsmöglichkeiten unerlässlich, da sowohl die Ankündigungen und Einladungen an die Lahrer Kulturtreibenden und Kulturträger sehr frühzeitig herausgegeben werden müssen, als auch ebenso frühzeitig die AnzeigenAkquisition, die Werbegestaltung, die entsprechende Seite auf der städtischen Homepage und weitere Vorarbeiten für die nächste Auflage des Kultursommers frühzeitig in Arbeit genommen und Aufträge erteilt werden müssen. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Kultursommer „Sternschnuppen“ Kostenstelle: 28105020 Kulturförderung Einnahmen: 1.700,- Euro Ausgaben: 10.200,- Euro Zuschussbedarf: 8.500,- Euro Keine Veränderung zum Vorjahr. Zu Beschlussvorschlag 2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite Ähnlich wie im Veranstaltungsbereich verhält es sich auch mit den Planungen und zeitlichen Vorläufen für Kunstausstellungen. Um Künstler muss man sich als Aussteller selbst und zudem möglichst frühzeitig bemühen, sich fachlich auf dem Laufenden halten und mit den gewünschten Künstlern selbst früh in Kontakt treten. In dieser Sparte werden, im Unterschied zu fast allen anderen, kaum Angebote/Bewerbungen von Künstlerseite eingesandt.- Die zeitlichen Vorläufe sind im Kunstbereich daher noch länger als oben genannt – abhängig von der Qualität des betreffenden Künstlers und von seinen noch freien Terminen. Hier ist die für den Veranstaltungsbereich oben schon genannte Vorlauffrist von eineinhalb bis zwei Jahren schon das Minimum, um ein qualitativ hochwertiges Kunstprogramm realisieren zu können. Dies gilt für die Ausstellungen der Städtischen Galerie und noch mehr für die Reihe „Kunst in die Stadt!“. Auch hier ist die frühzeitige Zusageberechtigung unverzichtbare Arbeitsgrundlage. Auch die Tage des offenen Ateliers, die „KunstVisite Lahr“, muss für Kulturamt und Lahrer Künstler frühzeitig planbar sein und vorbereitet werden können. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Ausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt! und KunstVisite für die Saison 2024/2025 Zwei Kunstausstellungen Städtische Galerie und sowie eine KunstVisite Kostenstelle: 25205004 Kunstausstellungen Ausgaben i.H.v. 12.000,- Euro Zuschussbedarf i.H.v. 12.000,- Euro BGL-Kosten, Sachkonto 44550000 Ausgaben i.H.v. 4.000,- Euro Zuschussbedarf i.H.v. 4.000,- Euro Keine Veränderung zum Vorjahr: Kunst in die Stadt! Eine Ausstellung in der städtischen Galerie sowie eine Ausstellung in der Innenstadt Drucksache 65/2024 Seite 6 Kostenstelle 28105030 Städtische Galerie im öffentlichen Raum Sachkonto 42710000 Ausgaben i.H.v. 12.000,- Euro Zuschussbedarf i.H.v. 12.000,- Euro BGL-Kosten, Sachkonto 44550000 Ausgaben i.H.v. 9.000,- Euro Zuschussbedarf i.H.v. 9.000,- Euro Keine Änderungen zum Vorjahr. Die Aufteilung der Kosten hat sich lediglich verändert, da mehr Budget im Bereich BGL benötigt wird für den Aufbau vor Ort, als in den vergangenen Jahren kalkuliert. Somit gibt es beim Zuschussbedarf keine Veränderungen, da wir durch Einsparungen auf dem SK 42710000 die erhöhten Ausgaben auf SK 44550000 ausgleichen können. Zu Beschlussvorschlag 2.3) PuppenParade Ortenau - Interkommunales Figurentheaterfestival Ebenso gilt diese Notwendigkeit des Buchungsvorlaufs für die PuppenParade Ortenau, die jeweils im März des Folgejahres stattfindet, Buchungen und Zusagen daher schon spätestens im Sommer des Vorjahres stattfinden müssen, um Programm und Programmheft rechtzeitig im Herbst des Vorjahres fertigstellen zu können. Umso mehr sich die interkommunale Zusammenarbeit für dieses kreisweite Festival professionalisiert, erweitert und eingespielt hat, umso dringender wurde zwischenzeitlich auch der frühzeitige Buchungsbeginn. Um das junge Publikum, Eltern und Pädagogen/Erzieherinnen über die Schulen und KiTas möglichst frühzeitig zu erreichen, wird seit 2011 das PuppenParade-Programmheft und die Ortenau-Pressekonferenz bereits im Dezember des jeweiligen Vorjahres produziert bzw. abgehalten. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: PuppenParade Ortenau - Kosten der Lahrer Beteiligung aller städtischen Veranstalter am interkommunalen Figurentheaterfestival PuppenParade Ortenau Kostenstelle: 28105010 und Kostenart 42710000 gegenüber den Vorjahren unverändert in Höhe von 14.900,- bezuschusst. Einnahmen gesamt: Ausgaben inkl. BGL: Zuschussbedarf i.H.v. 10.500,- EURO 25.400,- EURO 14.900,- EURO Keine Änderungen zum Vorjahr. Zu Beschlussvorschlag 2.4) WIR - jung.macht.kultur. Kinder- und Jugendfestival Das Kinder- und Jugendfestival WIR wird 2024 das erste Mal umgesetzt. Es soll komplett kostendeckend abgehalten werden. Ein Sponsoring wurde uns in diesem Jahr von Seiten des E-Werks gewährt. Das erklärte Ziel des neuen Festivals ist, für jedes Kind und jeden Jugendlichen an einer Lahrer Schule den Besuch mindestens eines Theaterstücks, Konzertes oder Workshops zu ermöglichen. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche von circa fünf bis 20 Jahren. Diese schlüpfen bei dem geplanten Festival nicht nur in die Rolle des Publikums, sondern auch in jene von Darstellenden, Musikern, und Organisatoren. Im nächsten Jahr liegt uns eine Sponsoringzusage in Höhe von 10.000 Euro von Seiten der Sparkasse vor. Mit der Genehmigung der Gelder innerhalb des Vorgriffsbeschlusses könnten wir bereits in diesem Jahr beginnen, das Programm und den Ablauf des Festivals vorzubereiten und die Künstler, welche von außerhalb kommen zu buchen. Drucksache 65/2024 Seite 7 Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: WIR – jung.macht.kultur. Jugendfestival Kostenstelle: 28105040 Einnahmen gesamt: Ausgaben inkl. BGL: Zuschussbedarf i.H.v. 20.000,- EURO 20.000,- EURO 0,00,- EURO Keine Änderungen zum Vorjahr. __________________ _________________ ____________________ Guido Schöneboom Tobias Meinen Valerie Silberer Erster Bürgermeister Amtsleitung K, M & M Abteilungsleitung Kultur Die Entscheidung kann nicht bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderats aufgeschoben werden, da rechtlich bindende Absprachen getroffen werden müssen, für die dieser Vorgriffsbeschluss erforderlich ist. Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.