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Beschlussvorlage (Festlegung der beschließenden Ausschüsse und der Zahl der Mitglieder)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 101
Sachbearbeitung: Brandenburger

Drucksache Nr.: 120/2024
Az.: 062.32

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

22.07.2024

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Festlegung der beschließenden Ausschüsse und der Zahl der Mitglieder

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt die Bildung folgender beschließender Ausschüsse
1. Haupt- und Personalausschuss
2. Technischer Ausschuss
2. Der Gemeinderat beschließt außerdem, die Besetzung der beschließenden Ausschüsse
wie folgt vorzunehmen:
1. Haupt- und Personalausschuss:
Sitze
16

KFWL
3

AfD
3

CDU
3

SPD
3

GRÜNE
3

FDP
1

AfD
3

CDU
3

SPD
3

GRÜNE
3

FDP
1

2. Technischer Ausschuss:
Sitze
16

KFWL
3

Drucksache 120/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) lässt zur Entlastung des Gemeinderats die Bildung von Ausschüssen zu. Es fällt dabei in die Zuständigkeit des Gemeinderats, über die Bildung und
die Zusammensetzung u.a. von beschließenden Ausschüssen Beschluss zu fassen. Nach jeder Wahl
des Gemeinderats sind diese neu zu bilden (§ 40 GemO).

Nach der Erörterung in der Sitzung des Ältestenrates am 1. Juli 2024 wird vorgeschlagen, die beschließenden Ausschüsse Haupt- und Personalausschuss und Technischer Ausschuss beizubehalten und
die Besetzung entsprechend des Beschlussvorschlags vorzunehmen. Die Berechnung nach dem
Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers ist beigefügt.

Die Bildung von beschließenden Ausschüssen sowie die Mitgliederzahl und die jeweiligen Zuständigkeiten sind entsprechend der §§ 39 und 40 der GemO in der Hauptsatzung zu regeln. Da sich die Zahl
der Mitglieder in den Ausschüssen verändert hat, ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich, (Beschlussvorlage 126/2024).

_______________________

__________________________

Markus Ibert

Friederike Ohnemus

Oberbürgermeister

Abteilungsleitung Ratsarbeit, Marketing und
Internationales

Anlage(n):
Anlage 0
Anlage 1 Besetzung der Ausschüsse und Beiräte nach Sitzen SLS
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.