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Beschlussvorlage (Festlegung der beratenden Ausschüssen und Zahl der Mitglieder )

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 101
Sachbearbeitung: Brandenburger

Drucksache Nr.: 122/2024
Az.: 062.32

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

22.07.2024

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Festlegung der beratenden Ausschüssen und Zahl der Mitglieder

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Bildung nachstehend genannter beratender Ausschüsse
und deren Besetzung mit gemeinderätlichen Mitgliedern wie folgt:
1. Ausschuss für Stadtmarketing und Standortentwicklung
Sitze
11

KFWL
2

AfD
2

CDU
2

SPD
2

GRÜNE
2

FDP
1

AfD
2

CDU
2

SPD
2

GRÜNE
2

FDP
1

2. Kulturausschuss
Sitze
11

KFWL
2

3. Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport
Sitze
18

KFWL
4

AfD
3

CDU
3

SPD
3

GRÜNE
3

FDP
2

AfD
2

CDU
2

SPD
2

GRÜNE
2

FDP
1

4. Umweltausschuss
Sitze
11

KFWL
2

Drucksache 122/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Der Gemeinderat kann nach den Vorschriften des § 41 Abs. 1 GemO zur Vorberatung seiner Verhandlungen oder einzelner Verhandlungsgegenstände beratende Ausschüsse bestellen. Sie werden aus der
Mitte des Gemeinderats gebildet.

Nach der Erörterung mit den Fraktionsvorsitzenden am 1. Juli 2024 wird vorgeschlagen, die beratenden
Ausschüsse und die Besetzung entsprechend des Beschlussvorschlags zu bilden und vorzunehmen.

_____________________

______________________

Markus Ibert

Friederike Ohnemus

Oberbürgermeister

Abteilungsleitung Ratsarbeit, Marketing und
Internationales

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.