Beschlussvorlage (Einführung von einheitlichen Kriterien für die Platzvergabe in den Lahrer Kindertageseinrichtungen)
22. Juli 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 502 Sachbearbeitung: Moser Drucksache Nr.: 86/2024 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 05.06.2024 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ausschuss für Soziales, Schulen 04.07.2024 und Sport vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat beschließend öffentlich 22.07.2024 Betreff: Einführung von einheitlichen Kriterien für die Platzvergabe in den Lahrer Kindertageseinrichtungen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Vergabekriterien gemäß der Anlage 1. Diese sollen ab der nächsten Kitaplatzvergabe im Herbst 2024 in allen Lahrer Kindertageseinrichtungen Anwendung finden. Die Träger freier und kirchlicher Kindertageseinrichtungen werden zur Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung aufgefordert. Zusammenfassende Begründung: Im Interesse einer möglichst und transparenten Vergabe von Kita-Plätzen bei bestehendem Platzmangel ist die Einführung objektiv nachvollziehbarer Kriterien ein wichtiges Steuerungsinstrument. Drucksache 86/2024 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Ziel der Stadtverwaltung ist es, eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung in den Lahrer Kindertageseinrichtungen umzusetzen. Dabei sollen die Betreuungsangebote so gestaltet sein, dass diese bedarfsgerecht angeboten werden können. 2019 wurde deshalb das kostenfreie Online-Verfahren „Zentrale Vormerkung“ des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg für die Vergabe von Kitaplätzen in Lahr eingeführt. Familien melden seitdem ihren Betreuungsbedarf digital über die Zentrale Vormerkung an, die trägerübergreifend für alle Kindertageseinrichtungen in Lahr genutzt wird. Für die Kindertageseinrichtungen ergaben sich durch die Umstellung auf die „Zentrale Vormerkung“ erhebliche Verwaltungsvereinfachungen. Händisch geführte Voranmeldelisten sind weggefallen und durch die im System verankerte automatisierte Kommunikation geht nun keine Vormerkung verloren. Außerdem schafft das Verfahren der Online-Anmeldung und -Platzvergabe eine höhere Transparenz und Gleichbehandlung für Eltern durch die Beschränkung auf drei Kindertageseinrichtungen sowie verbindliche Vergabestichtage und stellt zusätzliche Informationen für die Bedarfsplanung bereit. Doppeleingaben und das händische Übertragen von personenbezogen Daten sind seitdem überflüssig. Derzeit fehlen nach der aktuellen Bedarfsplanung 2023/2024 (Drucksache Nr. 6/2024) im Kitajahr 2023/2024 zur rechnerischen Bedarfsdeckung noch 221 Plätze im Ü3-Bereich. Für Kinder unter drei Jahren fehlen gesamtstädtisch im laufenden Kitajahr noch 107 Plätze. Bis zum Ende des Kitajahres 2023/2024 können nur noch einzelne freie oder freiwerdende Plätze bei Wegzug, Kündigung oder Nichtantritt eines zugesagten Platzes kurzfristig vergeben werden. Auch bisher haben alle Leitungen bei der Platzvergabe bereits vorgegebene Kriterien berücksichtigt (z.B. Geschwisterkind, Alter des Kindes, Wohnort in/außerhalb von Lahr). Allerdings wurde an das Sachgebiet Kitaservice des Öfteren zurückgemeldet, dass das bisherige Verfahren der Platzvergabe nicht transparent genug und die Gewichtung der angewandten Kriterien nur schwer messbar seien. Dies führt bei noch nicht versorgten Familien häufig zu Unverständnis und Unmut. Gleichzeitig ist es auch bei Elternanfragen für den Kitaservice schwierig nachzuvollziehen und zu erläutern, warum die Nachfragenden noch keinen Platz erhalten haben. Durch die Einführung eines Punktesystems werden die bereits bestehenden Kriterien für alle Beteiligten objektiv nachvollziehbarer. Langfristig wird der Vergabeprozess dadurch vereinfacht. Zielsetzung: Einheitliche Kriterien zur Platzvergabe sind insbesondere wichtig, wenn die Nachfrage nach Plätzen größer ist, als das derzeitige Angebot an Betreuungsplätzen. Durch die Einführung von einheitlichen und verbindlichen Platzvergabekriterien für die Lahrer Kitas schafft man für alle Beteiligte mehr Transparenz im Platzvergabeverfahren. Für den Kitaservice sowie für die Kitaleitungen gibt es weniger Rechtfertigungsnotwendigkeit. Außerdem kommt die Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes besser zum Tragen. Innerhalb der Kommune gelten somit gemeinsame Grundlagen und Regelungen, die für alle Träger verbindlich oder mit vereinbarten Abweichungen (z. B. Belegungsrecht für Personalkinder des Klinikums) gelten. Drucksache 86/2024 Seite 3 Die Träger sollen sich durch Unterzeichnung und Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung verbindlich zur Berücksichtigung und Anwendung der Platzvergabekriterien verpflichten. Maßnahmen: Im Ortenaukreis wurde unter der Beteiligung von elf Städten und Gemeinden in den Jahren 2021 und 2022 eine „Arbeitshilfe für die Städte und Gemeinden im Ortenaukreis als Grundlage für die Entwicklung von Platzvergabekriterien für Kinderbetreuungsplätze“ erarbeitet. Die Stadt Lahr hat bei der Erarbeitung mitgewirkt. Gemeinsam mit den Trägern der Lahrer Kindertageseinrichtungen wurde auf Basis der Arbeitshilfe des Ortenaukreises und der bisherigen Erfahrungswerte seit Einführung der Zentralen Vormerkung eine Auswahl sinnvoller Kriterien mit fest definierten Punkten festgelegt. Außerdem wurden die Leitungen der städtischen Kindertageseinrichtungen sowie der Gesamtelternbeirat der Lahrer Kitas im Voraus informiert und angehört. Kriterien, die für alle Beteiligten in jeder Situation gerecht sind, gibt es nicht. Jedes Kriterium bringt für einen Teil der Eltern einen Vorteil und für einen anderen einen Nachteil. In der Anlage 1 sind die einzelnen Kriterien mit den jeweiligen Punkten definiert. Durch die Punktevergabe wird automatisch systemseitig eine Reihenfolge pro Betreuungseinrichtung und -angebot erzeugt. So lässt sich für die Kita-Leitung eindeutig erkennen, welche Kinder bei der nächsten Vergabe Vorrang haben. • • • • • • Auf folgende Kriterien wurde sich geeinigt: Berufstätigkeit, Beschäftigungsumfang, besondere Lebenslagen, Schulanfänger-Kinder, Geschwisterkind und ggf. Alter und Wartezeit. Jedes Kriterium wird beim Ausfüllen der Vormerkung automatisch durch das Programm bepunktet. Alle Punkte werden pro Vormerkung summiert und eine Gesamtpunktzahl je ausgewählter Einrichtung gebildet. Daraus ergibt sich eine Rangfolge pro Einrichtung und Betreuungsangebot. Die Punktzahl verspricht nicht zwingend einen Platz. Die notwendigen Rahmenbedingungen für eine Aufnahme in der jeweiligen Einrichtung sind je nach Einzelfall zu prüfen und zu berücksichtigen. Jedes Elternteil muss pro Vormerkung die Berufstätigkeit bzw. die Beschäftigung durch einen Beschäftigungsnachweis (inkl. Beschäftigungsumfang) des Arbeitgebers nachweisen, vgl. Anlage 2. Arbeitssuchende haben einen Nachweis der Agentur für Arbeit/des Jobcenters vorzulegen. Der Kitaservice prüft anschließend, im Rahmen der Validierung, zusätzlich auch diese Nachweise. Wird kein Nachweis hochgeladen, werden dem Kriterium 0 Punkte hinterlegt. Auswärtige Kinder erhalten, wie bislang auch, nur nachrangig einen Platz in einer Lahrer Kita und ausschließlich mit einer Sondergenehmigung des Fachamtes. Diese Fälle laufen außerhalb des Punktesystems. Bislang fand die Hauptvergabe der Kitaplätze für das nächste Kitajahr ab September immer Ende Januar bzw. Anfang Februar statt. Problematisch war jedoch bisher, dass Kinder, die nach der Hauptvergabe geboren wurden (März – August) und im nächsten Jahr im Alter von 1 Jahr in die Krippe gehen sollten, keine Chance mehr auf einen Platz hatten, da der Vergabeprozess vor deren Geburt schon abgeschlossen wurde. Mit Einführung der einheitlichen Platzvergabekriterien soll gleichzeitig die Durchführung einer zweiten Vergabe im Herbst 2024 erprobt werden. Die Leitungen der Kitas wurden bereits bei der Hauptvergabe im Februar 2024 darauf hingewiesen nicht alle Plätze für das kommende Kitajahr zu vergeben, sondern ein Restkontingent (insbesondere im U3-Bereich) für die zweite Vergabe im Drucksache 86/2024 Seite 4 Herbst übrig zu lassen. Sollte sich das Modell mit zwei Vergabeterminen bewähren, soll dies in der Zukunft fortgeführt werden. Es ist geplant, dass spätestens nach einem Jahr das Platzvergabeverfahren mit den einheitlichen Kriterien und der Bepunktung evaluiert wird. Erfahrungswerte und Verbesserungsvorschläge werden durchgehend gesammelt und spätestens nach einem Jahr analysiert sowie das Verfahren ggf. optimiert. Hierüber kann bei Bedarf im Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport berichtet werden. Hortbetreuung Nach Absprache mit der Abt. Bildung und Sport sollen die einheitlichen Platzvergabekriterien mit Punktesystem analog für die Vergabe der Hortplätze angewandt und erprobt werden. Bei der Hortbetreuung wird über die Zentrale Vormerkung zusätzlich noch die aktuelle Schulklasse des zu versorgenden Kindes abgefragt, allerdings erfolgt hier keine Bepunktung. Wenn ab 2026 der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder greift, muss die Vergabe von Hortplätzen ohnehin neu gedacht werden. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Die Alternative wäre den Status Quo beizubehalten. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Derzeit ist mit keinem Personalmehrbedarf zu rechnen. Nach dem ersten Jahr nach Einführung der Platzvergabekriterien wird erst abschätzbar sein, wie viel Zeitaufwand für die Mitarbeitenden im Kitaservice für die Prüfung und Sichtung der Beschäftigungsnachweise tatsächlich notwendig ist. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister i. V. Cornelia Guth Abteilungsleiterin 502 Anlage(n): Anlage 0 Einheitliche Platzvergabekriterien für Kindertagesbetreuungsangebote Stadt Lahr Beschäftigungsnachweis Arbeitgeber Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.