Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (10. Sitzung)
23. September 2024
Beschlussvorlage (Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungstabelle)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung)
23. September 2024
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungstabelle)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung)Beschlussvorlage (- Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Stadt Lahr L Beschlussvorlage Drucksache Nr.; 130/2024 Az.: - 0680/Lö Federführende Stelle; 61 Sachbearbeitung: Löhr An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe renz 23.07.2024 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Technischer Ausschuss 11.09.2024 vorberatend öffentlich Gemeinderat 23.09.2024 beschließend öffentlich Betreff: Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenfage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 4. Juli 2024 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stel lungnahmen zum Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE und den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE und die dazugehörigen örtlichen Bau vorschriften werden in den beigefügten Fassungen vom 4. Juli 2024 als Satzungen beschlossen. Zusammenfassende Begründung: Der Bebauungsplan ist notwendig, um auf dem Areal die planungsrechtlichen Vorausset zungen für eine Gewerbe- und Wohnbebauung zu schaffen. Seite 2 Drucksache 130/2024 Sachdarstellung Am 18. Juli 2022 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss und am 18. Dezember 2023 den Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE gefasst. Dessen Geltungsbe reich umfasst eine Fläche von rund 9.800 m2 und wird durch die Lindenbergstraße im Osten sowie die Dinglinger Hauptstraße im Süden begrenzt. Ursprünglich war das Plangebiet im zentralen Bereich durch die Verwaltung der Firma Vogel Bau und drei Wohngebäude bebaut, eines davon wurde bereits abgebrochen. Gegenstand der Planung ist die Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes sowie von drei Mehrfamilienhäusern. Eines davon ist bereits im Bau, es konnte nach § 34 BauGB genehmigt werden. Für die neuen Gebäude sind durchge hend drei Vollgeschosse zuzüglich Staffelgeschoss vorgesehen. Mit dem neuen Verwaltungsgebäude soll die Raumkante entlang der Dinglinger Hauptstraße geschlos sen werden. Bislang besteht dort durch die Parkierungsflächen sowie das zurückversetzte Verwaltungs gebäude eine Lücke im Siedlungsgefüge. Nach Norden werden die baulichen Strukturen etwas kleinteiliger, um einen Übergang zwischen der dichteren Bebauung der Dinglinger Hauptstraße und der lockeren Wohnbebauung an der Bergstraße zu erreichen. Die zwei bestehenden Wohnhäuser im Zent rum des Plangebietes bleiben erhalten, das bisherige Verwaltungsgebäude wird abgebrochen. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage unter dem neuen Bürogebäude und oberir disch im gesamten Plangebiet geschaffen. Weiterhin bleiben die bestehenden Stellplatz- und Carport anlagen erhalten. Im gesamten Geltungsbereich wird, analog zum benachbarten Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK, ein auf die Wohnungsgrößen bezogener Stellplatzschlüssel festgesetzt. Auch wird danach unterschieden, ob Wohnungen öffentlich gefördert werden. Gemäß dem Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Sozialwohnungsquote bei Wohnungsneubau wird im Bebauungsplan die Schaffung von gefördertem Wohnungsbau festgesetzt. Die Umsetzung der Quote ist über einen Städtebaulichen Vertrag sichergestellt. Die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs fand vom 2. Januar bis zum 9. Februar 2024 statt. In dieser Zeit gingen keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft ein. Die Anregungen der rund 50 beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die entsprechenden Stellungnahmen der Ver waltung sind in der beiliegenden Abwägungstabelle wiedergegeben. Sie enthielten keine grundlegend kritischen Punkte und führten zu lediglich redaktionellen Anpassungen bzw. Klarstellungen. Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zum Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE zu beschlie ßen und den Satzungsbeschluss zu fassen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: lEl Die Maßnahme hat keine finanziellen / personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Tilman Petters Stefan Löhr Drucksache 130/2024 Seite 3 Anlage(n): - Abwägungstabelle - Bestandsplan mit Geltungsbereich - Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften - Gestaltungsplan - Planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründun - Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung - Schalltechnische Untersuchung - Satzungen Hinweis; Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteüen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.