Beschlussvorlage (Schlussbericht BVVL 31.12.2021)
Sitzung: Gemeinderat (10. Sitzung)
23. September 2024
Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprü-fungsamts über die…
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Jahresabschluss BVVL 31.12.2021)
Beschlussvorlage (Schlussbericht BVVL 31.12.2021)
23. September 2024
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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprü-fungsamts über die…
Beschlussvorlage (Jahresabschluss BVVL 31.12.2021)Beschlussvorlage (Schlussbericht BVVL 31.12.2021)Beschlussvorlage (Anlage 0)
Schlussbericht 2021 Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs .................1 II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs .......................................................1 1. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................. 1 2. Zusammenführung der Eigenbetriebe ..................................................................... 2 3. Steuerliche Verhältnisse........................................................................................... 3 4. Technische und wirtschaftliche Grundlagen .......................................................... 3 III. Vorjahresabschluss, Rechnungswesen........................................................6 1. Vorjahresabschluss .................................................................................................. 6 2. Rechnungswesen / Buchführung ............................................................................ 6 IV. Vollzug des Wirtschaftsplans 2021 ...............................................................7 1. Erfolgsplan ................................................................................................................ 7 2. Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) ................................ 8 3. Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................... 9 4. Kasse ......................................................................................................................... 9 V. Prüfung des Jahresabschlusses 2021 ........................................................10 1. Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................. 10 2. Bilanz 2021 .............................................................................................................. 11 3. Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang .......................... 18 4. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2021 ............................................................ 18 5. Vermögens- und Finanzlage .................................................................................. 21 VI. Zusammenfassung .......................................................................................22 VII. Bestätigungsvermerk ...................................................................................23 VIII. Beschlussvorschlag .....................................................................................24 Anlage ABKÜRZUNGEN BgA Betrieb gewerblicher Art BilRUG Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz BVVL Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ DA Dienstanweisung EigBG Eigenbetriebsgesetz EigBVO Eigenbetriebsverordnung EWM Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG gem. gemäß GemKVO Gemeindekassenverordnung GemO Gemeindeordnung Baden-Württemberg GemPro Gemeindeprüfungsordnung GPA Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch i.S.v. im Sinne von i.V.m. in Verbindung mit KStG Körperschaftsteuergesetz ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr PBefG Personenbeförderungsgesetz RPA Rechnungsprüfungsamt TGO Tarifverbund Ortenau GmbH Vj. Vorjahr VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VwV Verwaltungsvorschrift I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung (GemPro) zu prüfen. Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge. Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 19.11.2012 dem RPA die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr übertragen (§ 112 GemO). Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde von Frau Kopf geprüft. II. 1. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs Rechtliche Grundlagen Um steuerliche Optimierungsmöglichkeiten ausnutzen zu können, beschloss der Gemeinderat am 15.12.2003, den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“ (VVL) zum 01.01.2004 zu gründen. Dazu wurden das Aufgabengebiet des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Bereitstellung und der Betrieb des Parkhauses Stadtmitte aus dem Haushalt ausgegliedert und im Eigenbetrieb VVL dafür zwei getrennte Betriebszweige gebildet. Die beiden Bereiche gelten steuerrechtlich als Verkehrsbetriebe. Weiterhin wurden entsprechend der Betriebssatzung die Mitunternehmeranteile an der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG (bisher dem Bäderbetrieb Lahr zugeordnet) und der badenova AG & Co. KG (bisher der Lahrer Gas- und Wasser-Holding GmbH zugeordnet; Auflösung 31.12.2003) im Eigenbetrieb VVL ebenfalls in gesonderten Betriebszweigen gehalten und verwaltet. Hierbei handelt es sich steuerrechtlich um Versorgungsbetriebe. Der Gemeinderat hat am 14.12.2009 beschlossen, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ sowie „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zuEigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 1 von 25 sammenzuführen. Hierfür wurde die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr“ geändert. Seit 01.01.2010 führt der Eigenbetrieb die Bezeichnung „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL). Zudem wurde im Rahmen der Satzungsänderung die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen. Bisher wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden vom Oberbürgermeister wahrgenommen. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Entsprechend der Betriebssatzung des BVVL treten die nach der Hauptsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald eingerichteten beschließenden Ausschüsse anstelle des beschließenden Betriebsausschusses. Sie entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche unter Beachtung des § 8 EigBG. Somit fungiert der Haupt- und Personalausschuss als Betriebsausschuss. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO), sowie die einschlägigen Vorschriften nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). 2. Zusammenführung der Eigenbetriebe Handelsrechtlich liegt nach der Zusammenfassung der EB Bäder und VVL nur noch ein Eigenbetrieb vor. Somit besteht lediglich die Verpflichtung zur Erstellung einer Handelsbilanz. Aufgrund der eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften ist weiterhin eine Spartenrechnung durchzuführen, in der die im Eigenbetrieb vorhandenen Sparten dargestellt werden. Der Jahresabschluss des gesamten Eigenbetriebs ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorschriften des Handels- und Eigenbetriebsrechts aufzustellen, zu beschließen und zu veröffentlichen. Es ist lediglich ein einheitlicher Wirtschaftsplan notwendig und auch nur noch jeweils ein Beschluss für Wirtschaftsplan, Jahresabschluss etc. Die Finanzierung wird lediglich für den handelsrechtlichen Eigenbetrieb zu beachten sein. Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 2 von 25 3. Steuerliche Verhältnisse Die kommunalrechtliche Zusammenführung der Eigenbetriebe hat zunächst keine steuerlichen Auswirkungen. Der Eigenbetrieb VVL stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen Person des öffentlichen Rechts der Stadt Lahr dar. Jeder Betriebszweig ist für sich ebenfalls ein BgA. Versorgungs- und Verkehrsbetriebe bilden einen natürlichen Querverbund. Die Verluste aus den Betriebszweigen ÖPNV und Parkhaus Stadtmitte können somit ohne weitere Voraussetzungen mit den Gewinnen aus den Versorgungsbetrieben verrechnet werden. Der Eigenbetrieb Bäder stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ebenfalls einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen Person des öffentlichen Rechts der Stadt Lahr dar. Gemäß verbindlicher Auskunft des Finanzamts Lahr vom 21.08.2009 führte die Zusammenführung der EB Bäder und VVL nicht zu einer steuerwirksamen Zusammenfassung der jeweiligen Betriebe gewerblicher Art. Die BgA Bäder und VVL wurden bisher gesondert veranlagt. Nach einer Installation eines nicht mobilen Blockheizkraftwerks konnte gemäß verbindlicher Auskunft des Finanzamts Lahr vom 06.12.2018 mit Wirkung ab dem Wirtschaftsjahr 2020 der steuerliche Querverbund erreicht werden. Die beiden BgA Bäder und VVL können damit zusammengefasst und deren Gewinne und Verluste im steuerlichen Abschluss verrechnet werden. 4. Technische und wirtschaftliche Grundlagen Der Eigenbetrieb BVVL besteht aus sieben Betriebszweigen: ÖPNV Durchführung der Betriebsführerschaft im Sinne von § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für den Orts- und Nachbarortslinienverkehr innerhalb der Stadt Lahr. Mit der Ausführung wurde die SWEG AG beauftragt. Als Geschäftsleiter des Verkehrsbetriebs ÖPNV wird im Wege der Arbeitnehmerüberlassung ein sachkundiger Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 3 von 25 Mitarbeiter der SWEG AG eingesetzt. Die Genehmigungen des Landratsamts Ortenaukreis hierzu wurden mit Wirkung ab dem 01.04.2004 mit Schreiben vom 29.03.2004 erteilt. Der Gemeinderat stimmte den erforderlichen Verträgen mit der SWEG am 29.03.2004 zu. Parkhaus Stadtmitte Die im März 1983 in Betrieb genommene Tiefgarage in der Alleestraße in Lahr ist verpachtet und wird von einer privaten Parkhausgesellschaft betrieben. Steuerrechtlich gilt die Verpachtung des Parkhauses als Betrieb gewerblicher Art (BgA). Mitunternehmeranteil badenova AG & Co. KG Die badenova AG & Co. KG formierte sich 2001 aus dem Zusammenschluss von sechs regionalen Energieversorgungsunternehmen, darunter die Stadtwerke Lahr GmbH. Die Stadt Lahr hält einen Kapitalanteil von 1,37 % an der badenova AG & Co. KG, mit Service Center in Lahr. Größter kommunaler Anteilseigner ist die Stadt Freiburg. Unter Beachtung der Grundsätze von Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung sowie Klima- und Wasserschutz ist das Unternehmen mit der Versorgung mit Elektrizität, Erdgas, Wasser und Wärme beauftragt. Darüber hinaus erbringt die badenova AG Dienstleistungen im Sektor Abwasserentsorgung und weiteren Bereichen, soweit sie mit dem Unternehmensgegenstand Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung in Zusammenhang stehen. Weitere Aufgabenbereiche sind Datenverarbeitung, Informationstechnologie und Telekommunikation. Mitunternehmeranteile EWM AG & Co. KG und EWM Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG Das E-Werk Mittelbaden garantiert die sichere, zuverlässige und umweltfreundliche Stromversorgung in der Ortenau. Als regionaler, kommunal geprägter Energieversorger ist das Ziel, die Stromerzeugungskapazitäten speziell im regenerativen Bereich auszubauen (Wasserkraftwerke, Fotovoltaikanlagen, Beteiligung an verschiedenen On- und Offshore-Windpark-Anlagen). Die kommunalen Belange der überwie- Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 4 von 25 gend kommunalen Anteilseigner werden berücksichtigt und ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung kommunaler Aufgaben geleistet. Breitband Ortenau GmbH & Co. KG Die Beteiligung an der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG wird ab dem Jahr 2020 als neuer Betriebszweig im Eigenbetrieb BVVL geführt. Die Gesellschaft wurde in 2017 gegründet, mit dem Zweck der Errichtung und des Betriebs von hochleistungsfähigen Breitbandnetzten in unterversorgten Gebieten des Ortenaukreises. Terrassenbad Das Terrassenbad wurde in den Jahren 1954 – 1957 erbaut, direkt am Hang des Schutterlindenbergs gelegen. Es besitzt ein 50-m Becken mit Sprungbecken, ein Attraktionsbecken mit Riesenrutsche, Wasserpilz und Strudel sowie ein Kinder- und Babybecken. Außerdem steht ein Beachvolleyballfeld zur Verfügung. Öffnungszeiten 2021: 118 Tage Besucher 2021: 43.055 (Vj. 54.050) Hallenbad Das Hallenbad im Hallensportkomplex wurde im Jahr 1974 eröffnet. Es verfügt über ein Springerbecken, ein Schwimmer-Becken, sowie ein Lehr- und ein Kleinkinderbecken. Regelmäßige Schwimm- und Fitnesskurse werden angeboten. Zahlreiche Vereine sowie die Bereitschaftspolizei nutzen das Bad zu Trainings- und Wettkampfzwecken. Öffnungszeiten 2021: 93 Tage Besucher 2021: 20.478 (Vj. 32.926) Pandemiebedingt kam es in 2020 und 2021 zu kürzeren Öffnungszeiten und somit auch zu vergleichsweise geringeren Besucherzahlen. Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 5 von 25 III. 1. Vorjahresabschluss, Rechnungswesen Vorjahresabschluss Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr wurde dem Gemeinderat am 20.11.2023 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme von 50.912.625,31 EUR und einem Jahresüberschuss von 48.494,39 EUR, gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest. Der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 48.494,39 EUR wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss wurde gem. § 16 Abs. 4 EigBG am 22.01.2024 auf der Homepage der Stadt Lahr ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen vom 22. bis 30.01.2024 zur Einsichtnahme für die Bürger und Abgabepflichtigen öffentlich aus. 2. Rechnungswesen / Buchführung Der Eigenbetrieb führt sein Rechnungswesen gemäß § 6 EigBVO nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Seit dem Rechnungsjahr 2020 wird bei der Stadthauptkasse das Finanzprogramm SAP NPS eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11 Abs. 1 und 23 Abs. 2 der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) erteilt wurde. Für den Eigenbetrieb BVVL sind in SAP zwei separate Buchungskreise angelegt. Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht. Löhne und Vergütungen werden vom Personalamt der Stadt Lahr mit dem Verfahren DVV-Personal über das regionale Rechenzentrum in Freiburg abgerechnet. Darüber hinaus erbringen weitere städtische Dienststellen Serviceleistungen für den Eigenbetrieb, die jährlich über einen Verwaltungskostenbeitrag vergütet werden. Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 6 von 25 IV. Vollzug des Wirtschaftsplans 2021 Nach § 14 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 96 GemO ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht. Der Gemeinderat verabschiedete den Wirtschaftsplan 2021 am 17.05.2021. Der Wirtschaftsplan 2021 wurde nicht rechtzeitig aufgestellt (§ 14 Abs. 1 EigBG). Er entsprach den gesetzlichen Erfordernissen und wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs. 2, 81 Abs. 2 u. 121 Abs. 2 GemO). Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplans wurde vom Regierungspräsidium bestätigt. Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich machten, lagen im Wirtschaftsjahr 2021 nicht vor. Planvergleich des Wirtschaftsplans 2021: 2021 Ansatz 1. Erfolgsplan a) Erträge b) Aufwendungen Jahresüberschuss (+) /Fehlbetrag (-) 2. Vermögensplan a) Einnahmen (einschl. erübrigte Mittel aus Vorjahren) b) Ausgaben 3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme 4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 5. Höchstbetrag der Kassenkredite 1. Ergebnis in Euro 5.013.800,00 4.798.800,00 215.000,00 in Euro 4.742.454,44 4.183.500,96 558.953,48 1.585.000,00 1.585.000,00 538.700,00 0,00 7.500.000,00 1.766.493,15 1.032.677,25 0,00 Abw e ichung in Euro -271.345,56 -615.299,04 343.953,48 in % -5,72 -14,71 61,54 Erfolgsplan Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten. Der Erfolgsplan 2021 weist bei Erträgen in Höhe von 5.013.800,- EUR und Aufwendungen in Höhe von 4.798.800,- EUR einen Jahresüberschuss von 215.000,- EUR aus. Damit liegt der Jahresüberschuss 2021 um 343.953,48 EUR über dem Planwert. Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 7 von 25 Insgesamt lagen die Erträge um 5,72 % und die Aufwendungen um 14,71 % unter der Planung. Details zu Veränderungen bei den Aufwendungen und Erträgen gegenüber dem Vorjahr sind im Jahresbericht erläutert. 2. Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, demnach soll das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 S.1 EigBG). Der Vermögensplan muss dabei immer ausgeglichen sein. Wenn keine anderen Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen, werden höhere Zuschüsse der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich (vgl. § 15 Abs.1 Nr.2 EigBG). Kredite können demnach im Eigenbetrieb z.B. auch für die Rückführung von Eigenkapital an die Gemeinde aufgenommen werden. Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“ bzw. „Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) spätestens im übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen. Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 8 von 25 Vermögensplanabrechnung 2021: Einnahmen Abschreibungen Kredite von Dritten Zuweisungen und Zuschüsse Jahresgewinn Finanzierungsmittel insgesamt Betrag (Euro) 746.254,93 370.000,00 91.284,74 558.953,48 1.766.493,15 Ausgaben Investitionen Auflösung von Zuschüssen und Zuweisungen Zuschreibungen Tilgung von Krediten Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren Finanzierungsbedarf insgesamt Betrag (Euro) 210.054,44 201.710,12 40.241,12 106.680,00 175.130,22 733.815,90 erübrigte Mittel Im Geschäftsjahr 1.032.677,25 2021 ergeben sich erübrigte Mittel in Höhe von 1.032.677,25 EUR. Die angesetzten erübrigten Mittel des Vorjahres weichen aufgrund einer nachgeholten Korrektur um 7.165,18 EUR vom Vorjahreswert ab. 3. Finanzplanung (§ 4 EigBVO) Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist. Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen, um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2020 – 2024 wurden ordnungsgemäß erstellt. 4. Kasse Im Wirtschaftsplan 2021 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 7.500.000 EUR festgesetzt. Die genehmigte Kassenkreditlinie wurde in 2021 nicht überschritten. Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 9 von 25 Zum 31.12.2021 wies die Kasse ein Minus (Kassenvorgriff) von 3.225.944,84 EUR aus. Der Kassenvorgriff wird in der Bilanz als Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde passiviert. Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Nach § 13 Satz 1 EigBVO sind Kredite (auch Kassenkredite) zwischen dem Eigenbetrieb und der Stadt angemessen zu verzinsen. Im Wirtschaftsjahr 2021 betrug der Habenzinssatz 0 % und der Sollzinssatz 4 %. V. Prüfung des Jahresabschlusses 2021 1. Grundsätzliche Feststellungen Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der Bilanzen sichergestellt werden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Der Jahresbericht 2021 mit Jahresabschluss und Lagebericht wurde von der Kämmerei erstellt. Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen wurden dem RPA übergeben. Eine von der Betriebsleitung unterzeichnete berufsübliche Vollständigkeitserklärung, in der die lückenlose Erfassung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 10 von 25 Buchhaltung, die Zurverfügungstellung aller angeforderten Unterlagen und der vollständige Ausweis aller Vermögenswerte und Verpflichtungen im Jahresabschluss versichert wird, liegt dem RPA vor. Nach dieser Erklärung bestanden am Bilanzstichtag keine aus dem Jahresabschluss nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse. Der Jahresabschluss mit Lagebericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 02.01.2024 zur Prüfung vorgelegt. Die Frist zur Erstellung des Jahresabschlusses gemäß § 16 Abs.2 EigBG wurde überschritten. 2. Bilanz 2021 2.1 A Das AKTIVA Sachanlagen Sachanlagevermögen beläuft sich zum 31.12.2021 auf insgesamt 2.817.623,59 EUR (Vj. 3.278.806,24 EUR). Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern wurden anhand steuerlicher Abschreibungstabellen und betrieblicher Überlegungen festgelegt und konnten im Wesentlichen nachvollzogen werden. Aufgrund der Feststellungen im Rahmen der Betriebsprüfung 2018 – 2020 wurden 60,8 % des Anlagevermögens, das den Zentralen Omnibusbahnhof betrifft, in Höhe von insgesamt 575.161,88 EUR beim Eigenbetrieb ausgebucht und dem Kernhaushalt zugeführt. Insgesamt sind im Anlagenspiegel Anlagenabgänge in 2021 in Höhe von 499.676,32 EUR und Anlagenzugänge in Höhe von 210.054,44 EUR ausgewiesen. In diesen Beträgen sind Anlagenabgänge in Höhe von 100.970,47 EUR mit den Zugängen verrechnet. Die Darstellung ist systemseitig vorgegeben und betrifft Abgänge aus der Betriebsprüfung. Die Anlagenabgänge betragen damit tatsächlich 600.646,79 EUR und die Zugänge belaufen sich auf insgesamt 311.024,91 EUR. Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 11 von 25 B Finanzanlagen Zum 31.12.2021 beträgt das Finanzanlagevermögen 43.729.765,19 EUR und betrifft folgende Beteiligungen: a) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG mit 33.971.908,89 EUR b) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG mit 32.941,00 EUR c) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG 199.030,18 EUR d) Beteiligung badenova AG & Co. KG mit 9.481.001,12 EUR e) Breitband Ortenau GmbH & Co. KG 44.884,00 EUR Für die Beteiligung an der Elektrizitätswerk Mittelbaden Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG erfolgte in 2021 eine Kapitalrückführung in Höhe von 4.672,11 EUR. Es wurde jedoch ein Betrag in Höhe von 25.484,91 EUR verbucht. Damit ist die Rückführung und der damit erfolgte Anlagenabgang um 20.812,80 EUR zu hoch ausgewiesen. Der Beteiligungswert in der Bilanz ist um diesen Betrag zu gering ausgewiesen. Die Korrektur des Beteiligungswerts soll im Jahresabschluss 2022 durch Verrechnung mit einer dann erneut vorgesehenen Kapitalrückführung erfolgen. C Der Vorräte Vorratsbestand beläuft sich zum 31.12.2021 auf 2.489,49 EUR (Vj. 1.981,69 EUR) und betrifft im Bereich Bäder bevorratete Reinigungsmittel und Verkaufswaren. Zum 31.12.2021 wurde eine Inventur des Lagerbestands durchgeführt. Die Inventurunterlagen liegen dem RPA vor. D Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2021 insgesamt mit 5.913.031,67 EUR (Vj. 3.875.337,28 EUR) bilanziert. Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 12 von 25 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum 31.12.2021 auf insgesamt 855.930,34 EUR (Vj. 58.512,61 EUR). Der Anstieg der Forderungen aus Lieferung und Leistung um rund 800 TEUR beruht im Wesentlichen auf offenen Fahrgeldeinnahmen und Tarifzuschüssen der SWEG i.H.v. rund 700 TEUR und aus der ausstehenden Zahlung im Rahmen des Corona Rettungsschirms i.H.v. rund 145 TEUR. Die offenen Forderungen gegen die SWEG sind zum 31.12.2021 im Wesentlichen bereits ausgeglichen. Die Zuordnung der Zahlungseingänge zu den Forderungsposten hat jedoch erst im Januar 2022 stattgefunden. Aufgrund der Abwicklung über das städtische Gemeinschaftskonto erfolgt der Ausweis der Schwebeposten im Kernhaushalt. Einen Ergebniseffekt hat dies jedoch nicht, da die ertragswirksame Verbuchung der Einnahmen mit der Buchung der jeweiligen Forderung erfolgt. Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis Zum 31.12.2021 sind Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis in Höhe von insgesamt 3.692.981,69 EUR (Vj. 3.685.184,41 EUR) bilanziert. Diese beinhalten die Forderungen an die badenova AG & Co. KG und die EWM AG & CO. KG bezüglich des handelsrechtlichen Gewinnanteils. Forderungen an die Stadt Lahr/andere Eigenbetriebe Die Forderungen an die Stadt Lahr/ andere Eigenbetriebe belaufen sich zum 31.12.2021 auf 1.177.043,72 EUR (Vj. 131.400,30 EUR). Der Anstieg der Forderungen an die Gemeinde um rund 1 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus der Buchung der ausstehenden Auszahlung eines KFW Darlehens i.H.v. 370 TEUR und aus den Forderungen im Rahmen der Übertragung der Anlagegüter aufgrund der BP Feststellungen i.H.v. rund 600 TEUR. Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 13 von 25 Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2021 mit 187.075,92 EUR (Vj. 239,96 EUR) bilanziert. Diese betreffen im Wesentlichen Forderungen an das Finanzamt aus Vorsteuern und Steuererstattungsansprüchen. E Kassenbestand / Guthaben bei Kreditinstituten Zum 31.12.2021 beträgt der Kassenbestand 50,00 EUR. Hierbei handelt es sich um einen Handvorschuss von 50,00 EUR. Der ständige Wechselgeldvorschuss der Zahlstelle in Höhe von 1.200,00 EUR wurde in 2021 mit den Verbindlichkeiten aus dem Kassenvorgriff saldiert. Die jährlich vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung fand am 23.06.2021 statt (vgl. Prüfungsteilbericht 03/2021). Die Kassenprüfung ergab keine Beanstandungen. 2.2 A PASSIVA Eigenkapital Das Eigenkapital beläuft sich zum 31.12.2021 auf 18.540.795,78 EUR und weicht vom Vorjahr um den Jahresüberschuss in Höhe von 558.953,48 EUR. Das Stammkapital beträgt entsprechend § 5 der Betriebssatzung 100.000 EUR und ist voll eingezahlt. Eigenkapital I. Stammkapital II. Rücklagen 1. allgemeine Rücklage III. Bilanzgewinn/-verlust Gewinn/Verlust des Vorjahres Gewinnabführung an städt. Haushalt Jahresgewinn/-verlust(-) + Zuwachs 31.12.2021 31.12.2020 - Minderung Veränderung Euro Euro Euro % 18.540.795,78 17.981.842,30 558.953,48 3,11 100.000,00 100.000,00 0,00 0,00 17.833.347,91 17.833.347,91 0,00 0,00 17.833.347,91 17.833.347,91 0,00 0,00 607.447,87 48.494,39 558.953,48 1.152,61 48.494,39 686.390,45 -637.896,06 -92,93 0,00 -686.390,45 686.390,45 -100,00 558.953,48 48.494,39 510.459,09 1.052,61 Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 14 von 25 Der Eigenbetrieb ist nach § 12 EigBG mit einem angemessenen Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital des Eigenbetriebs. Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung sollte bei mindestens 30 % bis 40 % liegen, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden muss. Beim Eigenbetrieb BVVL ergibt sich zum 31.12.2021 eine Eigenkapitalquote von 35,34 % (Vj. 35,32 %). B Empfangene Ertragszuschüsse Die empfangenen Ertragszuschüsse werden als Passivposten bilanziert. Dem Jahresabschluss 2021 ist ein Nachweis der Ertragszuschüsse für die Betriebszweige ÖPNV, Parkhaus, Hallenbad und Terrassenbad beigefügt. Zum 31.12.2021 waren an empfangenen Ertragszuschüssen insgesamt 378.314,99 EUR (Vj. 479.448,56 EUR) passiviert. C Rückstellungen (§ 249 HGB) Zum 31.12.2021 sind Rückstellungen in Höhe von insgesamt 173.684,98 EUR (Vj. 159.315,16 EUR) passiviert. Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit 116.950,43 EUR den Bereich Versorgung und Verkehr und mit 56.734,55 EUR den Bereich Bäder. Urlaubsrückstellung Die Urlaubsrückstellung betrifft den Bereich Bäder und wird je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts einschließlich des anteiligen Weihnachts- und Urlaubsgeldes, der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie weiterer lohnabhängiger Nebenkosten gebildet. Der maßgebliche Lohnaufwand auf der Grundlage des vorangegangenen Jahres wird durch die Zahl der regulären Arbeitstage dividiert und mit der Zahl der offenen Urlaubstage vervielfältigt. Bei der Berechnung der Urlaubsrückstellung wird von durchschnittlich 250 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen. Die Urlaubrückstellung beläuft sich zum 31.12.2021 auf 13.500 EUR. Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 15 von 25 Überstundenrückstellung Die Überstundenrückstellung betrifft den Bereich Bäder und wird analog der Urlaubsrückstellung gebildet. Bei der Berechnung der Überstundenrückstellungen wird die Wochenarbeitszeit nach TVöD von 39 Stunden und eine durchschnittliche Zahl der Arbeitstage pro Jahr von 250 Tagen zugrunde gelegt. Die Überstundenrückstellung beläuft sich zum 31.12.2021 auf 1.180 EUR. Rückstellung für ausstehende Rechnungen Für zum Bilanzstichtag noch ausstehende Rechnungen sind zum 31.12.2021 Rückstellungen in Höhe von insgesamt 9.275 EUR gebildet. Dieser Betrag beinhaltet, wie bereits im Vorjahr festgestellt, Positionen aus den Vorjahren, die nicht ausgebucht wurden. Die Rückstellung ist damit um rund 7 TEUR zu hoch gebildet. Eine Ausbuchung der Rückstellung ist im Geschäftsjahr 2022 erfolgt. Die Rückstellungen insgesamt wurden entsprechend den handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet und die Entwicklung der Rückstellungen wurde im Lagebericht erläutert. D Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten betragen zum 31.12.2021 insgesamt 33.362.597,25 EUR (Vj. 32.279.597,06 EUR). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum 31.12.2021 auf 49.967,38 EUR (Vj. 212.661,58 EUR). Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 16 von 25 Verbindlichkeiten gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Die Verbindlichkeiten gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht betragen zum 31.12.2021 insgesamt 10.948,37 EUR (Vj. 20.474,52 EUR). Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt sind zum 31.12.2021 mit insgesamt 32.356.203,10 EUR (Vj. 31.299.815,60 EUR) bilanziert und beinhalten im Wesentlichen das gemeindliche Darlehen in Höhe von 27.725.135,44 EUR und Kassenkredite in Höhe von 3.225.944,84 EUR (Vj. 2.083.275,68 EUR). Das Gemeindedarlehen ist dem Bereich Versorgung und Verkehr zugeordnet und wurde (gem. Darlehensvereinbarung vom 07.11.2017) im Jahr 2021 mit 2,3 % p.a. verzinst. Eine Tilgung ist keine vorgesehen. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2021 auf 2.493,40 EUR (Vj. 66.980,36 EUR). E Rechnungsabgrenzungsposten Für noch nicht in Anspruch genommene Guthaben aus Punkte- bzw. Wertkarten wurde zum 31.12.2021 ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 7.566,94 EUR (Vj. 12.422,23 EUR) gebildet. Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 17 von 25 3. Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang Der Anhang dient der Erläuterung der Bilanz und der GuV. Er soll durch ergänzende quantitative und qualitative Informationen, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens gewährleisten. Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein. Hauptadressat für den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen. Der Lagebericht wurde erstellt und die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte sind im Wesentlichen enthalten. Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde im Wesentlichen eingegangen. 4. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2021 Erfolgsübersicht Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Materialaufwand Löhne und Gehälter Aufwendungen für Altersversorgung Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Steuern Andere betriebliche Aufwendungen Aufwendungen insgesamt Betriebserträge a) Umsatzerlöse b) Sonstige Erträge Betriebserträge insgesamt Betriebsergebnis Finanzerträge Steuern vom Einkommen u. v. Ertrag Unternehmensergebnis ÖPNV Betrag insgesamt EUR 1.843.211,59 456.880,80 131.007,05 246.578,61 766.308,03 2.603,50 347.640,83 3.794.230,41 973.711,52 75.761,23 1.049.472,75 -2.744.757,66 3.692.981,69 389.270,55 558.953,48 Beteiligung EWM EUR Beteiligung badenova EUR Parkhaus EUR 1.516.947,36 EUR 3.459,24 663.216,00 90.310,18 46.891,07 1.656,84 73.570,50 736.786,50 6.650,00 96.960,18 31.304,98 1.596.800,25 30.899,58 11.125,01 2.270,56 22.680,12 70.434,51 7.724,26 7.724,26 -729.062,24 2.970.175,40 393.986,33 1.847.126,83 0,00 -96.960,18 722.806,29 -4.715,78 630.561,89 764.176,28 55.375,60 819.551,88 -777.248,37 22.423,84 11.857,16 34.281,00 -36.153,51 -777.248,37 -36.153,51 BOKG Sparte VVL Terrassenbad Hallenbad Sparte Bäder EUR 1.520.406,60 0,00 0,00 77.790,65 766.308,03 2.270,56 166.976,75 2.533.752,59 EUR 117.143,86 230.980,34 65.916,66 112.547,52 EUR 205.661,13 225.900,46 65.090,39 56.240,44 210,46 77.463,47 604.262,31 122,48 103.200,61 656.215,51 786.600,12 74.957,02 0,00 861.557,14 -32.771,15 -1.672.195,45 3.692.981,69 389.270,55 -32.771,15 1.631.515,69 131.331,94 372,28 131.704,22 -472.558,09 55.779,46 187.111,40 431,93 804,21 56.211,39 187.915,61 -600.004,12 -1.072.562,21 0,00 -472.558,09 -600.004,12 -1.072.562,21 32.771,15 32.771,15 Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - EUR 322.804,99 456.880,80 131.007,05 168.787,96 0,00 332,94 180.664,08 1.260.477,82 Seite 18 von 25 Umsatzerlöse Die Umsätze betragen in 2021 insgesamt 973.711,52 EUR (Vj. 932.383,48 EUR). Die Umsätze aus dem Bereich Versorgung und Verkehr belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2021 auf 786.600,12 EUR (Vj. 641.930,05 EUR) und beinhalten im Wesentlichen Fahrgeldeinnahmen aus dem Stadtbusverkehr. Die Umsätze aus dem Bereich Bäder belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2021 auf 187.111,40 EUR (Vj. 290.453,43 EUR) und beinhalten im Wesentlichen Eintrittsentgelte für das Terrassenbad und das Hallenbad. Die Umsatzerlöse bleiben aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona Pandemie in 2021 weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Materialaufwand Der Materialaufwand beträgt in 2021 insgesamt 1.843.211,59 EUR (Vj. 1.884.962,88 EUR) und setzt sich aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 214.568,72 EUR und aus Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 1.628.642,87 EUR zusammen. Personalaufwand Der Personalaufwand betrifft mit insgesamt 587.887,85 EUR (Vj. 577.628,10 EUR) ausschließlich den Bereich Bäder. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 347.640,83 EUR (Vj. 331.823,99 EUR). Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Verwaltungskosten in Höhe von 168.600 EUR erfasst. Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 19 von 25 Beteiligungserträge Die Beteiligungserträge belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2021 insgesamt auf 3.692.981,69 EUR (Vj. 3.699.141,36 EUR) und beinhalten die Erträge aus der Beteiligung an der EWM AG & Co. KG in Höhe von 2.939.935,34 EUR, an der EWM Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG in Höhe von 30.240,06 EUR und an der badenova AG & Co. KG in Höhe von 722.806,29 EUR. Jahresüberschuss Der Jahresüberschuss zum 31.12.2021 in Höhe von 558.953,48 EUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebs- und Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben. Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 20 von 25 Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im Lagebericht erläutert. 5. Vermögens- und Finanzlage Bilanz 2021 Verm ögen Kapital Euro 0,00 0,00 Stammkapital 100.000,00 0,19 2.817.623,59 5,37 Rücklagen 17.833.347,91 33,99 Euro % immaterielles AV Sachanlagen Finanzanlagen 43.729.765,19 83,35 Gew inn Anlagevermögen 46.547.388,78 88,72 Eigenkapital Vorräte kf. Forderungen Flüssige Mittel Umlaufvermögen 2.489,49 0,00 5.913.031,67 11,27 50,00 0,00 5.915.571,16 11,28 607.447,87 1,16 18.540.795,78 35,34 Empfangene Ertragszuschüsse 378.314,99 lf. Verbindlichkeiten 28.524.440,44 54,37 lf. Fremdkapital 28.524.440,44 54,37 kf. Rückstellungen 173.684,98 0,33 kf. Verbindlichkeiten 4.838.156,81 9,22 kf. Fremdkapital 5.011.841,79 9,55 Rechnungsabgrenzungsposten Gesamtvermögen 5.1 52.462.959,94 100,00 % Gesamtkapital 7.566,94 0,01 52.462.959,94 100,00 Goldene Finanzierungsregel Das Anlagevermögen stellt in jedem Betrieb langfristig gebundenes Vermögen dar. Es ist demzufolge auch durch langfristiges Kapital zu finanzieren („Goldene Bilanzregel“). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Krise keine Anlagegüter veräußert werden müssen, um Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen. Goldene Finanzierungsregel = (Deckungsgrad II) Deckungsgrad II EK + lfr. FK (inkl. Ertragszuschüsse) Anlagevermögen 2017 2018 2019 2020 2021 102% 101% 101% 99,4% 101,9% Das Anlagevermögen ist vollständig mit langfristigem Kapital finanziert. Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 21 von 25 5.2 Liquidität 3. Grades Die Liquidität 3. Grades gibt das Verhältnis des Umlaufvermögens zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten eines Unternehmens an. Ist die Liquidität 3. Grades kleiner als 100 %, dann wird ein Teil der kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht durch das Umlaufvermögen („Liquide Mittel“ im weiteren Sinne) gedeckt. Liquidität 3. Grades = Liquidität 3. Grades Umlaufvermögen kfr. FK 2017 2018 2019 2020 2021 121% 115% 110% 94% 118% Im Wirtschaftsjahr 2021 beträgt das Working Capital (Umlaufvermögen abzüglich kfr. Fremdkapital) 903.729,37 EUR (Vj. 262.222,81 EUR) und ist damit deutlich positiv. Der Anstieg des Working Capitals im Vergleich zum Vorjahr ist auf das höhere Umlaufvermögen, aufgrund von deutlich gestiegenen Forderungen, zurückzuführen. VI. Zusammenfassung 31.12.2019 EUR Jahresergebnis Beteiligung EWM Jahresergebnis Beteiligung badenova Jahresergebnis ÖPNV Jahresergebnis Parkhaus Jahresergebnis BOKG Ergebnis Betriebssparte Versorgung und Verkehr Jahresergebnis Terrassenbad Jahresergebnis Hallenbad Ergebnis Betriebssparte Bäder Ergebnis Eigenbetrieb BVVL 31.12.2020 EUR 31.12.2021 EUR 1.970.167,17 1.457.353,08 1.847.126,83 664.896,21 619.649,20 630.561,89 -764.423,84 -1.003.256,22 -777.248,37 -64.134,38 -36.234,40 -36.153,51 -22.442,00 -32.771,15 1.806.505,16 1.015.069,66 1.631.515,69 -451.595,90 -532.670,18 -472.558,09 -668.518,81 -433.905,09 -600.004,12 -1.120.114,71 -966.575,27 -1.072.562,21 686.390,45 48.494,39 558.953,48 Der Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ schließt das Jahr 2021 mit einem Jahresgewinn von 558.953,48 EUR (Vj. 48.494,39 EUR) ab. Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 22 von 25 Das Jahresergebnis des Eigenbetriebs BVVL hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 510.459,09 EUR erhöht. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf das um rund 616 TEUR gestiegene Ergebnis der Betriebssparte VVL, aufgrund von geringeren Steueraufwendungen nach periodenfremden Steuerbelastungen im Vorjahr. Zudem konnten die Umsätze im Bereich ÖPNV, nach pandemiebedingten Rückgängen im Vorjahr, wieder gesteigert werden. Der Jahresverlust der Betriebssparte Bäder in Höhe von 1.072.562,21 EUR wird handelsrechtlich mit den Gewinnen der Betriebssparte Versorgung- und Verkehr in Höhe von 1.631.515,69 EUR verrechnet. Somit ist ein Verlustausgleich durch Erträge aus Beteiligungen außerhalb des städtischen Haushalts möglich. VII. Bestätigungsvermerk Aus Sicht des RPA kann der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festgestellt und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt werden. Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 23 von 25 VIII. Beschlussvorschlag Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 52.462.959,94 EUR und einem Jahresgewinn von 558.953,48 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn 2021 in Höhe von 558.953,48 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Lahr, den 19.06.2024 Große Kreisstadt Lahr / Schwarzwald Städtisches Rechnungsprüfungsamt gez. Christian Zanger Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - Seite 24 von 25 Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO- Angaben zu den Beschlüssen über 1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1. Bilanzsumme Euro 52.462.959,94 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen - das Umlaufvermögen 46.547.388,78 5.915.571,16 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - die empfangenen Ertragszuschüsse - die Rückstellungen - die Verbindlichkeiten - die Rechnungsabgrenzungsposten 18.540.795,78 378.314,99 173.684,98 33.362.597,25 7.566,94 1.2 Jahresgewinn 2021 558.953,48 1.2.1 Summe der Erträge 4.742.454,44 1.2.2 Summe der Aufwendungen 4.183.500,96 2 Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts 2.1. bei einem Jahresgewinn a) zur Tilgung des Verlustvortrages b) zur Einstellung in die Rücklagen c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde d) auf neue Rechnung vorzutragen Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 - 0,00 0,00 0,00 558.953,48 Seite 25 von 25