Beschlussvorlage (Aktualisierung der Richtlinien für die Förderung der Lahrer Musik- und Gesangvereine)
23. September 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 411 Sachbearbeitung: Putman Drucksache Nr.: 83/2024 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Kulturausschuss 18.06.2024 vorberatend nichtöffentlich 17 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Haupt- und Personalausschuss 01.07.2024 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 23.09.2024 beschließend öffentlich Einstimmig Betreff: Aktualisierung der Richtlinien für die Förderung der Lahrer Musik- und Gesangvereine Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Richtlinien zur Förderung der Lahrer Musik- und Gesangvereine gemäß dem vorliegenden Entwurf. Der Gemeinderat beschließt außerdem die Aufhebung der Vergütung der Stadtparkkonzerte gemäß dem Beschluss aus dem Jahr 1989. Zusammenfassende Begründung: Die letzte Fassung der Richtlinien stammt aus dem Jahr 2007. Die Überarbeitung war durch die Auflösung der IG Musik notwendig geworden. Im Rahmen dieses Vorgangs wurde diese redaktionell überarbeitet sowie wurden ein paar Anpassungen vorgenommen, um auch neuen oder anders gelagerter Musikzusammenschlüsse (z.B. Bigband, Guggenmusik) den Zugang zu entsprechenden Unterstützungsleistungen zu ermöglichen. Der Erhalt und die Förderung der Tradition sollen weiterhin gefördert werden. Drucksache 83/2024 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die Interessensgemeinschaft der Lahrer Musik- und Gesangsvereine wurde aufgelöst. Da die Richtlinie zur Förderung der Lahrer Musik- und Gesangsvereine stark auf der Einbeziehung der IG Musik fußt, musste hier die Richtline überarbeitet werden damit weiterhin eine jährliche Auszahlung und Förderung der Vereine gewährleistet wird. Zielsetzung: Im Fokus stand eine redaktionelle Verschlankung der Richtlinie, welche von 7 auf 4 Seiten gelungen ist, zudem die Optimierung der Zuschussmeldung an die Stadtverwaltung anstatt ehemals die IG Musik. Maßnahmen: Die Richtlinien zur Förderung der Musik- und Gesangvereine wurden redaktionell überarbeitet und mit dem Runden Tisch Musik besprochen. Der Runde Tisch Musik ist ein offener Zusammenschluss für alle Musik und Gesangvereine in Lahr, organisiert und ins Leben gerufen von der Abteilung Kultur im Herbst 2023. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Es wurde keine andere Option gesehen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Begründung: Die Musik treibenden Vereine leisten als kulturell Kreative einen wesentlichen und auch entsprechend anerkennenswerten Beitrag zur Daseinsvorsorge unserer Gesellschaft, zugleich auch zur Daseinsvorsorge einer Kommune wie der Stadt Lahr. Die Richtlinien bezwecken daher eine gleichmäßige und gerechte Förderung im Rahmen der gegebenen finanziellen Möglichkeiten zu erreichen. Die Musikund Gesangvereine sollen damit in die Lage versetzt werden, über längere Zeiträume disponieren zu können. Die bisherigen Richtlinien stammen aus dem Jahr 2007. Da die IG Musik aufgelöst wurde, waren Änderungen bei der Bezuschussung der Musik- und Gesangvereine nötig. Bisher wurden die Förderbeträge in Zusammenarbeit mit der IG Musik verteilt, in Zukunft melden die Vereine ihre Forderungen di- Drucksache 83/2024 Seite 3 rekt bei der Abteilung Kultur an. Hierzu wird ein Meldebogen (s. Anlage) eingeführt, der den Ablauf strukturieren und so einfach wie möglich halten soll. Die notwendigen Änderungen wurden zum Anlass genommen, die Richtlinien komplett zu überprüfen und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Folgende Aktualisierungen wurden vorgenommen: Der Zuschussablauf wurde aktualisiert, da sich der Arbeitsaufwand für die Abteilung Kultur nun verstärkt. Mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinien soll ein neuer Meldebogen eingeführt werden, mit dem die Zuschüsse einheitlich angefordert werden. Die Richtlinien wurden redaktionell überarbeitet. Die Überarbeitung wird für eine schnellere Auffassung des Sachverhalts und leichtere Verständlichkeit der Richtlinien sorgen. Als Zuschussempfänger waren die Vereine genannt, welche Mitglied in der Interessengemeinschaft der Lahrer Musik- und Gesangsvereine sind. Dies musste aufgrund deren Auflösung neu formuliert werden und die Kriterien angepasst werden. Nun können Musik-, Gesang- und Musikzusammenschlüsse (z.B. Guggemusik, BigBand) ebenso eine Förderung erhalten. Die fixen Sockelbeträge wurden entsprechend dieser Veränderung angepasst. Die Verteilung der Gelder erfolgt weiterhin gemäß einem fixen Sockelbetrag und einem dynamischen Faktorenwert. Die im Haushalt eingestellte Gesamtsumme wird somit komplett verteilt und ist variabel. Die Zuschüsse werden somit im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel gewährt. Die Höhe der Haushaltsmittel orientiert sich an der jeweiligen Finanzlage der Stadt und wird jährlich per Gemeinderatsbeschluss festgelegt. Im Haushalt wird jährlich eine fixe Summe für die Förderung zur Verfügung gestellt. Aktuell liegt diese bei 30.000 Euro. Die Verteilung auf die Vereine regeln die Richtlinien unter dem Punkt „3. Zuschussberechnung, Zuschusshöhe“. Die Vergütung der Stadtparkkonzerte wurde in die Förderung integriert. Somit konnten zwei Verwaltungsverfahren miteinander verbunden werden und ein Sonderbeschluss aufgehoben werden. Die Änderungen wurden mit dem neu einberufenen Runden Tisch Musik besprochen, diskutiert und von den dort vertretenen Vereinen und Gruppierungen angenommen. Eine Synopse sowie die derzeit geltende und neue Richtlinie finden Sie in den Anlagen. _____________________ ____________________ ____________________ Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Tobias Meinen Amtsleitung K, M & M Valerie Silberer Abteilungsleitung Kultur Anlage(n): Anlage 0 Richtlinien zur Förderung der Lahrer Musik- und Gesangvereine NEU Meldebogen für die Musik- und Gesangvereine Drucksache 83/2024 Seite 4 Synopse zur Änderung der Förderrichtlinien Richtlinien zur Förderung gemeinnütziger Musik - und Gesangvereine Fassung Nov 2007 Beschluss zur Vergütung der Stadtparkkonzerte von 1989 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.