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Beschlussvorlage (Finanz- und Investitionsagenda 2035 - "Zukunftspaket Infrastruktur")

18. November 2024
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Ziser

Drucksache Nr.: 106/2024
1. Ergänzung Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

04.11.2024

vorberatend

nichtöffentlich

11 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen

Gemeinderat

18.11.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Finanz- und Investitionsagenda 2035 - "Zukunftspaket Infrastruktur"

Beschlussvorschlag:
I. Investitionen
Die Stadt Lahr hat in den letzten 5 Jahren 2020-2024 umfangreiche Investitionsmaßnahmen in Höhe von rd. 92 Mio. € in bestehende und neue Infrastruktur getätigt.
Der Gemeinderat erklärt sich bereit, aufgrund wachsender Bedarfe zusätzlich zum
bestehenden Investitionsprogramm 2025-2028 (rd. 47 Mio. €) weitere neue zukunftsweisende Infrastrukturmaßnahmen in dem in der Vorlage genannten Umfang
mit rd. 30 Mio. € (abzgl. rd. 6 Mio. € erwarteter Förderungen) in die Finanzplanung bis
31.12.2028 aufzunehmen. Zum Eigenanteil von 24 Mio. € zählen die Projekte Kreisstraße, Klinikum, Kindertagesstätte Reichenbach, Ganztagesbetreuung an Schulen und
Mittel für Feuerwehrbedarfe.
Die Aufnahme geförderter Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Förderbewilligung
in der angenommenen Förderhöhe.
II. Finanzierung
Der notwendigen Kreditfinanzierung für diese wichtigen und pflichtigen Maßnahmen und
der Anpassung der Schuldenobergrenze wird in einer weiteren Stufe zum 31.12.2028
auf 64 Mio. € zugestimmt.
Eine Refinanzierung der daraus resultierenden Folgekosten kann durch die in der
Vorlage genannten Maßnahmen erwartet werden. Die jeweilige Umsetzung erfolgt in
Einzelvorlagen.
Die weitere Finanzierung ab dem Finanzplanungsjahr 2029 erfolgt stufenweise im
Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen und in Abhängigkeit der Haushaltslage sowie ggf. weiteren erforderlichen Maßnahmen.

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

Seite 2

Zusammenfassende Begründung:
Lahr ist eine wachsende und prosperierende Stadt mit rasant steigender Bevölkerung. Perspektiven
in den Bereichen Wirtschaft, Bildung, Wohnen, Soziales, Mobilität, Gesundheitsvorsorge und Stadtentwicklung sind stetig weiter zu schärfen und umzusetzen. Die Stadt Lahr hat in den vergangenen
Jahren bereits umfangreich in vorhandene und neue Infrastruktur investiert und will diese Entwicklung weiter nachhaltig voranbringen.
Es erfolgt eine dreigeteilte investive Betrachtung aus der Vergangenheit heraus, über das kommende Planungsjahr 2025 und die Finanzplanungsjahre 2026-2028, sowie mit einem Ausblick bis
2035.
Die große Herausforderung ist es, die Projekte finanzierbar zu machen, denn die aktuell schwierige
Haushaltslage bildet dafür einen engen finanziellen Rahmen. Es braucht eine klare Strategie und
ein gemeinsames Verständnis aller Akteure.
Im Rahmen einer Finanz- und Investitionsagenda 2035 soll das „Zukunftspaket Infrastruktur“
geschnürt werden, welches die Finanzierung der laufenden Verwaltungstätigkeit und der anstehenden Großprojekte vertretbar machen soll.
Gerade im Ausblick nach den Jahren 2029 ff. sollen die Investitionen dynamisch bleiben, weshalb
nach der Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss auf die Definition eines festen Investitionsvolumens für diesen Zeitraum verzichtet wurde (1. Ergänzung).
Außerdem sollen unterstützende Haushaltsinstrumente, wie die bereits eingeführte erweiterte Budgetierung zum Einsatz kommen. Ebenso wird eine Befassung mit der Einführung eines Doppelhaushalts im Zeitraum der Finanz- und Investitionsagenda verstärkt werden.

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

Seite 3

Sachdarstellung
1. Finanzielle Rahmenbedingungen
1.1 Städtische Gesamtentwicklung
Lahr ist eine wachsende und prosperierende Stadt. Allein ein Blick auf die Einwohnerzahlen seit
2011 verdeutlicht einen jährlichen Zuwachs mit einer weiterhin steigenden Tendenz.

Die Gründe für das starke Wachstum sind vielfältig: Eine deutliche Zunahme an Arbeitsplätzen,
eine hohe Lebensqualität, vergleichsweise erschwingliche Mieten beziehungsweise Kaufpreise und
nicht zuletzt ein forcierter Wohnungsbau mit rund 2.500 neu geschaffenen Wohnungen im Zeitraum
von 2011-2022. Das Erreichen der 50.000-Einwohner-Marke ist ein Meilenstein für Lahr und zeigt
die Attraktivität und Lebensqualität der Stadt.
Mit einer wachsenden Bevölkerung geht ein zusätzlicher Bedarf an Infrastruktur einher. Die Themen
sind dabei vielfältig und umfangreich. Perspektiven in den Bereichen Wirtschaft, Bildung, Wohnen,
Soziales, Mobilität, Gesundheitsvorsorge und Stadtentwicklung sind stetig weiter zu schärfen und
umzusetzen. Bauliche Infrastruktur in Form öffentlicher Einrichtungen, Gebäuden, Straßen- und
Verkehrsanlagen, Kommunikationstechnik, Bädern bis hin zu sozialer Infrastrukur für Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Wohnungsunterbringung, Feuerwehr und weitere Entwicklungen
in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz sind Dauerthemen.
1.2 Rückblick der letzten fünf Jahre
Die Stadt Lahr hat nach der Landesgartenschau in den letzten fünf Jahren 2020-2024 umfangreich
(rd. 92 Mio. €) in vorhandene und neue Infrastruktur investiert. Großprojekte wie der Neubau der
Feuerwache West, aber auch umfangreiche Investitionen in Schulen und Kindertagesstätten haben
zum Ausbau und Erhalt des öffentlichen Lebens beigetragen. Gerade in Schulen und Kindertagesstätten hat die Stadt Lahr in den letzten fünf Jahren 43,6 Mio. € vorrangig für den Bau und Sanierungen von Bildungseinrichtungen investiert.
Mit dem gesamtstädtischen und integrierten Entwicklungskonzept (ISEK) aus dem Jahr 2022 hat
die Stadt Lahr den aktuellen Herausforderungen der Stadtentwicklung Rechnung getragen und
Maßnahmen mit den Themenschwerpunkten (Bauen, Wohnen, Stadtbild • Mobilität und Verkehr •
Gewerbe, Nahversorgung und Einzelhandel • Bildung und Betreuung, demografischer Wandel, soziales Miteinander • Kultur, Freizeit und Tourismus) in vielen Teilen angegangen.
Des Weiteren wurden durch das Aktionsprogramm „Vision Lahr 2030“, welches im Rahmen der
Gemeinderatsklausur im Jahr 2020 erarbeitet wurde, herausgehobene Themenbereiche ermittelt,
die in den nächsten Jahren besondere Herausforderungen bereithalten. Das beschlossene Aktionsprogramm legt den Schwerpunkt auf die Themen Digitalisierung, Energie und Klima, Bildung
und Soziales, Wohnen sowie Mobilität.

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

Seite 4

1.3 Ausblick
Gerade den rasant wachsenden Bedarfen der letzten Jahre konnte damit jedoch nur in Teilen begegnet werden. Das Land verändert sich weiter. Mit der Geschwindigkeit, mit der die technologische, gesellschaftliche, ökologische und ökonomische Transformation voranschreitet, gilt es Schritt
zu halten und die Entwicklung nachhaltig voranzubringen.
Dazu gehören weitere Betreuungsplätze in Kindertagesstätten und der Ausbau der Ganztagesbetreuung in Schulen mit umfangreichen Investitionen. Ein Klinikum mit Zukunftsperspektive für die
Stadt Lahr aber auch für die Umlandgemeinden bildet einen weiteren Entwicklungsbaustein.
Investitionen in die wirtschaftliche Entwicklung sollen helfen Krisen und Fachkräftemangel zu begegnen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Lahrer Innenstadt als
Herzkammer und das dazugehörige Sanierungsgebiet sollen nachhaltig zu einer Belebung der Innenstadt beitragen.
Flächendeckende Entwicklung findet bereits mit dem großräumigen Breitbandausbau statt. Hier
trägt der Eigenbetrieb Bäder Versorgung und Verkehr im Querverbund zur Finanzierung bei. Die
Themen der Verkehrswende mit einem umfangreichen Mobilitätskonzept sollen zu einer verbesserten Verkehrssituation und Vernetzung im Stadtgebiet Lahr beitragen.
Nicht zuletzt Investitionen in den Energiesektor mit Klimaschutzanpassungsmaßnahmen, Hitzeschutzmaßnahmen, Energie- und Wärmewende sollen nachhaltige Verbesserungen für die Bürger
Lahrs ermöglichen und mit dem Transformationsprozess Erträge generieren.
Mit den Investitionen in die vielfältigen exemplarisch genannten Themenfelder kann eine Fortentwicklung erfolgen.
Die große Herausforderung dabei ist es, die Projekte auch finanzierbar zu machen, denn die aktuelle Haushaltslage bildet dafür einen engen finanziellen Rahmen. Mit dieser Situation ist die Stadt
Lahr im weiten Umland nicht alleine. Die vielfachen Herausforderungen, um Anspruch und Wirklichkeit in Einklang zu bringen, sind landauf und landab in unterschiedlicher Ausprägung vorhanden.
Die kommunale Bewegung einer Entlastungsallianz und die damit verbundene Einforderung des
fehlenden Konnexitätsprinzips durch zu viele Aufgaben bei zu geringer Mittelausstattung zeigen
eindringlich die Schwierigkeiten auf.
In der Vergangenheit ist bereits mehrfach in Sitzungen des Gemeinderats, Haupt- und Personalausschusses und der Lenkungsgruppe Haushaltsstruktur auf die schwierige finanzielle Lage und
die prognostizierte Entwicklung des städtischen Haushalts der Stadt Lahr eingegangen worden.
Für das laufende Planaufstellungsverfahren liegt der Betrachtungszeitraum auf den Jahren 2025
bis 2028. Die finanzielle Fortschreibung zeigt einen Negativtrend. Hinzu kommen der planerische,
vollständige Verzehr der vorläufigen Ergebnisrücklage sowie Engpässe bei den liquiden Mitteln.
Die Folge dessen ist eine nahezu vollumfängliche Kreditfinanzierung von Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt. Die festgelegte Schuldenobergrenze von 39,9 Mio.
€ wird auf Dauer nicht ausreichen.
Es braucht nun eine klare Strategie und ein gemeinsames Verständnis aller Akteure. Trotz der
umfangreichen Aufgabenstellungen und begrenzten Ressourcen, gilt es zielgerichtet und mit Optimismus voranzugehen. Im Rahmen einer Finanz- und Investitionsagenda 2035 soll das „Zukunftspaket Infrastruktur“ geschnürt werden, welches die Finanzierung der laufenden Verwaltungstätigkeit und der anstehenden Großprojekte vertretbar machen soll. Es soll dabei stets der Fokus darauf
liegen, auch in Zukunft einen genehmigungsfähigen Haushaltsplan mit Finanzplan aufzustellen zu
können.

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

Seite 5

2. Langfristige Entwicklung Ergebnishaushalt
Das ordentliche Gesamtergebnis des aktuellen Haushaltsplans 2024 liegt bei knapp +3,4 Mio. €.
Für den nun zu planenden Haushaltsplanentwurf 2025 liegt der Wert aktuell bei rd. +4,3 Mio. €
(Stand: 20.09.2024). Die Aufsichtsbehörde hat bereits den Ausblick auf die Finanzplanungsjahre
genommen und die zu erwartenden Negativ-Ergebnisse kritisch bewertet. Nach der fortgeschriebenen Finanzplanung für die Jahr 2025 bis 2028 ergibt sich ein kumuliertes Ergebnis von rd.
-25 Mio. €. zum 31.12.2028. Die angezeigten Werte sind das Ergebnis der diesjährigen Haushaltsgespräche zwischen Verwaltungsspitze, Kämmerei und den Facheinheiten.

Die langfristige Prognose zeigt, dass die Kurve weiter nach unten sinkt. Das zeigt deutlich, dass
sich der städtische Haushalt auf längerfristige Sicht nicht erholen kann, wenn keine stringente Ausgabendisziplin verbunden mit Ertragssteigerungen und der konsequenten Umsetzung und Zielverfolgung der Haushaltskonsolidierung an den Tag gelegt wird.
Der städtische Haushalt ist stark abhängig von den Steuereinnahmen, welche derzeit schwer einzuschätzen sind. Weiter ist belegbar, dass die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich (FAG) zusammen mit den Gemeindeanteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer allein etwa die Hälfte
der Gesamterträge ausmachen. Bekanntlich ist auch der FAG nicht vorhersehbar und aufgrund der
zweijährigen Pendelwirkung teilweise stark schwankend.
Auf der Aufwandsseite sind die FAG- und Kreisumlage sowie die Personalaufwendungen in Großteilen fixe Positionen, welche zusammen knapp über die Hälfte des Gesamthaushalts darstellen.
Es besteht insgesamt eine große Abhängigkeit durch die vorgegebenen Umlagesätze sowie die
Vorgaben aus den Tarifverhandlungen. Gleiches gilt für die Verpflichtungen für sonstige Transferaufwendungen (insbesondere die Abmangelfinanzierung bei Kindertageseinrichtungen).
Für den Ergebnishaushalt kann festgehalten werden, dass die Handlungsmöglichkeiten insgesamt
begrenzt sind. Auch auf globale Auswirkungen wie z.B. die konjunkturelle Entwicklung kann kein
Einfluss genommen werden.
Dennoch gilt es den verbleibenden Handlungsspielraum zu nutzen. Gerade in solchen Zeiten muss
der Fokus auf die Handlungsmöglichkeiten vor Ort gerichtet werden, um weiter an der Attraktivität
der Stadt Lahr zu arbeiten.

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

Seite 6

Kreisumlage
Im besonderen Fokus der diesjährigen Haushaltsberatungen steht die vom Landkreis beabsichtigte
Neufestsetzung der Kreisumlage auf Grund der dortigen finanziellen Situation.
In der wesentlichen Argumentation müsse der Ortenaukreis als öffentlicher Träger die steigenden
Sozialausgaben aufgrund höherer Leistungsansprüche und gestiegener Standards, sowie die sich
abzeichnenden Defizite im Klinikbereich verbunden mit den wachsenden gesetzlichen Anforderungen bewältigen. Zu insgesamten Aufgabenerfüllung des Kreises ist daher eine Erhöhung der Kreisumlage in einem bislang so nicht aus Vergangenheit bekannten sprunghaften Anstieg zu
erwarten.
Bislang lag der Hebesatz der Kreisumlage in den beiden Doppelhaushalten der Vorjahre 2021/2022
und 2023/2024 bei jeweils 28,5 v.H. der individuellen Steuerkraftsumme der Kommunen. Die bisherige Finanzplanung berücksichtigte bereits eine moderate Steigerung von 0,9 v.H. und wurde im
Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen verbunden mit den Ankündigungen des Kreises auf
2,5 v.H. erhöht. Bei einer Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage macht 1 Prozentpunkt ca.
800-900 T€ pro Jahr aus. Im Erstentwurf des Haushaltsplanes sind daher bereits Mehraufwendungen zur bisherigen Finanzplanung für die Jahre 2025-2028 in Höhe von ca. 5,6 Mio. € enthalten.

Aus den aktuellen Diskussionen ist bekannt, dass die Forderung des Kreises über den bisherigen
Annahmen liegt. Es sind mit der Haushaltseinbringung entsprechende Mehraufwendungen bereitzustellen.
Diese Mehraufwendungen werden vollumfänglich im Ergebnishaushalt zu refinanzieren sein müssen, wodurch bei den städtischen Budgets Einsparungen in gleicher Höhe notwendig werden. Dies
kann im Einzelfall zu einer geringeren Aufgabenerfüllung der städtischen Aufgaben im laufenden
Bereich führen, sofern keine Effizienzsteigerung möglich ist.
Die zu beschließende Finanz- und Investitionsagenda legt den Fokus vielmehr auf investive Infrastrukturmaßnahmen der Zukunft und setzt auf den nach den Haushaltsberatungen vorhanden Ergebnishaushalt auf. Die Refinanzierung der Folgekosten ist ebenso Bestandteil der Finanz- und
Investitionsagenda. Die aufgezeigte Refinanzierung trägt mit einem prognostizierten Anteil von zu
erwartenden 1,42 Mio. € (s. Nr. 7 Maßnahmenfinanzierung) zu Verminderung des Defizites bei.

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

Seite 7

3. Langfristige Entwicklung Finanzhaushalt
Die Investitionspriorisierung zielt darauf ab, ein systematisches und transparentes Verfahren von
Investitionsmaßnahmen darzustellen. Durch die Anwendung eines Ampelsystems werden Investitionen klar kategorisiert und entsprechend ihrer Dringlichkeit und Realisierbarkeit priorisiert. Das
Ampelsystem unterteilt die Investitionsmaßnahmen in drei Kategorien: Im roten Bereich befinden
sich Maßnahmen, deren Umsetzung perspektivisch nicht realistisch ist. Diese Maßnahmen werden
nicht weiter beplant. Im gelben Bereich befinden sich Maßnahmen, die wichtige strategische Themen oder Einzelthemen umfassen. Diese können in Abhängigkeit von der finanzwirtschaftlichen
Entwicklung nach und nach aufgenommen werden, teilweise mit Bezug zum grünen Bereich. Im
grünen Bereich befinden sich regelmäßig eingestellte pauschale Beträge und Maßnahmen mit
rechtlichen/vertraglichen Verpflichtungen und/oder bereits vom Gemeinderat beschlossene oder
haushaltsneutrale Projekte.
Im Rahmen dieser Priorisierung muss stets eine Abwägung zwischen Pflicht- und freiwilligen Aufgaben erfolgen. Die Gewichtung liegt hier klar bei den Pflichtaufgaben, bei denen sich nicht die
Frage der Umsetzung („ob“), sondern vielmehr deren Umfang und Ausgestaltung („wie“) im Sinne
einer Entscheidung zwischen wirtschaftlich und zeitlich möglichen Varianten stellt. Bei freiwilligen
Aufgaben hingegen steht das „ob“, also die generelle Frage einer zeitlichen, finanziellen und personellen Umsetzung im Raum. Die Prüfung erfolgt insgesamt stets unter dem Gesichtspunkt, welche Attraktivität mit der Aufgabenerfüllung letztlich für die Stadt Lahr verbunden ist.
Vorteil der Ampelpriorisierung ist u.a. die Planungssicherheit. Eine klare Priorisierung schafft Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Mit einer effizienten Ressourcennutzung kann der Fokus auf umsetzbare Projekte ausschließlich im grünen Bereich gerichtet werden.
Aufgrund begrenzter Finanzmittel und Personalressourcen haben sich die Gremienmitglieder in der
Sitzung der Lenkungsgruppe Haushaltsstruktur am 16.05.2023 mehrheitlich für ein grundsätzliches
„Sabbatjahr“ ausgesprochen. Sabbatjahr bedeutet, dass für das Haushaltsjahr 2024 zunächst eine
Pause vorgesehen ist, in welchem keine neuen Haushaltsmittel veranschlagt werden, außer es
handelt sich um eine zwingend notwenige Investition oder Fortsetzung einer Maßnahme. Aus den
Anmeldungen der Facheinheiten für zwingend notwendige Mittelbedarfe bzw. für zahlreiche Fortsetzungsmaßnahmen und den im Planverfahren erfolgten Anpassungen, konnte das Investitionsvolumen um rd. 6 Mio. € auf rd. 14 Mio. € reduziert werden.
Dauerhaftes Ziel wird es sein die begrenzten Finanzmittel und Personalressourcen mit einem realisierbaren Umsetzungsvolumen in Einklang zu bringen, um so eine nachhaltige Entwicklung zu
ermöglichen.
Dabei helfen kann die Reduzierung der Ermächtigungsübertragungen. Die Höhe der Ermächtigungsübertragung für investive Auszahlungen aus dem Jahr 2023 ins Jahr 2024 betrug rd.
22,7 Mio. €. Übertragungen erschweren die Einschätzung des tatsächlichen Mittelbedarfs und können zu Unsicherheiten bei der Planung zukünftiger Haushalte führen. Insgesamt trägt die Reduzierung der Ermächtigungsübertragungen ins neue Haushaltsjahr zu einer verantwortungsvolleren und
transparenteren Haushaltsführung bei, fördert die effiziente Nutzung der öffentlichen Mittel und verbessert die Planbarkeit und Kontrolle der öffentlichen Finanzen.

4. Gesamtbetrachtung der Investitionen
Die folgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung des städtischen Investitionsvolumens. Dabei
kann das Diagramm in drei Zeitabschnitten betrachtet werden.

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

Seite 8

4.1. Rückblick der letzten fünf Jahre
Es wird deutlich, dass in den letzten Jahren entsprechende finanzielle Mittel vorhanden waren, um
maßgeblich und umfangreich auch nach der Landesgartenschau in bestehende und neue Infrastruktur zu investieren. Im Jahr 2021 sind insbesondere die beiden Schulsanierungsmaßnahmen
am Max-Planck- und Scheffel-Gymnasium mit einem Jahresanteil von rd. 7 Mio. €, sowie der Neubau der Feuerwache West mit einem Jahresanteil von 2,4 Mio. € zu nennen.
Alleine im Jahr 2023 wurden insbesondere in den Neubau der Kita Abenteuerland ca. 3,9 Mio. €
und in den Neubau von Sozialwohnungen in der Lotzbeckstraße 3,4 Mio. € investiert.
Durchschnittlich hat die Stadt Lahr in den vergangenen fünf Jahren rund 18,4 Mio. € pro Jahr aufgewendet, um stetig die Fortentwicklung der Infrastruktur voranzubringen.
4.2. Mittelfristiger Ausblick Finanzplanungszeitraum (2025 - 2028)
Im zweiten Abschnitt liegt die Betrachtung auf den Jahren des kommenden Finanzplanungszeitraumes vom Planjahr 2025 bis 2028.
An der Grafik wird zunächst ersichtlich, dass das Investitionsvolumen mit jedem Jahr weiter sinkt.
Insbesondere liegt das an der fehlenden Ertragskraft des Ergebnishaushalts, welcher seit der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht die Abschreibungen mit einem durchschnittlichen jährlichen Planwert von rd. 11,9 Mio. € (2025-2028) trägt und die Investitionen grundsätzlich
durch den Zahlungsmittelüberschuss finanziert. In den kommenden vier Jahren ist aktuell aber ein
immer noch beachtliches jährliches Investitionsvolumen von rd. 11,7 Mio. € finanzierbar.
Um den Bedarfen gerecht werden zu können, ist die Stadt Lahr bereit, weitere 29,6 Mio. € in die in
der Folge dargestellten Einzelmaßnahmen aus dem „Zukunftspaket Infrastruktur“ zu investieren.
Daraus ergibt sich damit ein durchschnittliches Volumen von rd. 19,1 Mio. € und damit so viel wie
in etwa den letzten fünf Jahren. Dem gegenüber stehen Fördermittel i.H.v. rd. 5,6 Mio. €. Der städtische Eigenanteil für das „Zukunftspaket Infrastruktur“ liegt somit bei rd. 24 Mio. €.
4.3. Langfristiger Ausblick auf die Jahre bis 2035
Das langfristige Ziel für die Stadt Lahr ist es, jährlich ein stetiges Investitionsvolumen (investive
Budgetierung) bereitzustellen und finanzierbar zu machen. Entgegen dem sinkenden Trend sollen
auch in den Jahren ab 2029 wesentliche Investitionen ermöglicht werden. Die tatsächliche Höhe
wird in den kommenden Planungsjahren entsprechend weiter zu verifizieren sein.

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

Seite 9

5. Einzelmaßnahmen
Der Fokus der nachfolgenden Zusammenstellung soll auf den Gesamtkosten (Investitions- sowie
Folgekosten) liegen, wobei hier die Betrachtung verstärkt auf dem Finanzplanungszeitraum (20252028) liegt (auch für die Zinsannahmen).
a. Neubau Kreisstraße
GR-Beschluss am 17.06.2024

Drucksache: 69/2024

Um die weitere Planung und schließlich die Realisierung voranzutreiben, wurde eine Planungsund Baudurchführungsvereinbarung zwischen dem Ortenaukreis und den beteiligten Kommunen, darunter die Stadt Lahr, abgeschlossen. Mit der Unterschrift sichern die beteiligten Kommunen ihre Kostenbeteiligung zu. Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten für die Erlangung des
Baurechts und des Grunderwerbs sowie die bauliche und betriebliche Unterhaltungslast für den
Radschnellweg darin geregelt.
In Summe ist aktuell ein Eigenanteil i.H.v. 1.165.000 € in der Finanzplanung bis 2027 enthalten.
Im Rahmen der Vorlage ist ein Selbstbindungsbeschluss erfolgt. Auf Grund der notwendigen
Vorfinanzierung sind Haushaltsmittel in Höhe des vereinbarten Anteils in Höhe
3.957.916 € für 2025 aufzunehmen. Die reine Mehrbelastung beträgt damit rd. 2.793.000 €.
Zusatzbedarf Finanzhaushalt
2025
2026
2.793.000
Zusatzbedarf Ergebnishaushalt
2025
2026
112.000
112.000

2027

2028

2029

2027
112.000

2028
112.000

2029
112.000

Da der Grunderwerb nicht abgeschrieben wird und die Unterhaltung durch den Kreis erfolgt wurden überwiegend Zinsen unter Orientierung der letztjährigen Kreditaufnahmen mit bis zu 4%
berücksichtigt.
b. Klinikum
GR-Beschluss am 08.07.2024

Drucksache: 74/2024

Auf Lahrer Gemarkung ist der Neubau eines Klinikums vorgesehen, verbunden mit der Nutzungsaufgabe am Bestandsstandort. Dieses Klinikum stellt eine zentrale und bedeutende Gesundheitseinrichtung für Lahr und die südliche Ortenau dar. Die Aufgabe der Stadt Lahr ist es,
ein baureifes und erschlossenes Grundstück zur Verfügung zu stellen. Nach einem Standortsuchlauf in Abstimmung mit dem Kreis und dem Klinikum hat der Gemeinderat am 23.10.2023
beschlossen, den Standort Stadteinfahrt dem Ortenaukreis zur Verfügung zu stellen.
Mit Ausnahme von 1 Mio. € des Haushaltsplans von 2024 ist das Projekt Klinikneubau Lahr in
der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht berücksichtigt. Um die Verpflichtungen eingehen zu
können, war im Juli 2024 ein Selbstbindungsbeschluss für die Haushaltspläne der kommenden
Jahre angekündigt. Es hat nun eine entsprechende Aufnahme in die jeweiligen Haushaltspläne
zu erfolgen.
Dabei ergeben sich Kosten, deren Höhe von der weiteren Planung abhängig sind. Für den kommenden Haushalt sollen die bereits näherungsweise belastbaren Kosten dargestellt werden.
Weitere Beträge in Millionenhöhe, insbesondere für die verkehrliche Anbindung
und Ausgleichsmaßnahmen sind zu erwarten, wodurch der Finanzierungsrahmen zu erweitern
wäre.

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

Zusatzbedarf Finanzhaushalt
2025
2026
3.218.000
3.110.000
Zusatzbedarf Ergebnishaushalt
2025
2026
129.000
253.000

Seite 10

2027
1.850.000

2028
2029ff.
1.320.000 noch offen

2027
327.000

2028
2029
380.000 noch offen

Auf Grund der Übergabe des Grundstückes und der Erschließungsanlagen an den Landkreis als
Bauherr wurden nur die Finanzierungskosten berücksichtigt. Da verkehrliche Anbindungen und
Ausgleichsmaßnahmen nicht enthalten sind, kann keine Aussage zu den Unterhaltungskosten
getroffen werden.
Es ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass das Grundstück des Klinikums am Bestandsstandort,
nach Fertigstellung des Neubaus, an die Stadt Lahr übergeben werden wird. Die dort dann perspektivisch mögliche, städtebauliche Entwicklung wird wiederum ein hohes Wertschöpfungspotenzial für die Stadt besitzen.
c. Kindertagesstätte Reichenbach
GR-Beschluss am 18.03.2024

Drucksache: 230/2023

In der aktuellen Fortschreibung der Bedarfsplanung Kindertagesstätten und Schulen für die
Stadtteile Kuhbach, Reichenbach und Oststadt sowie im neu aufgelegten Sozialbericht werden
die Handlungsnotwendigkeiten zur Schaffung zusätzlicher Plätze aufgezeigt. Der Sozialbericht
prognostiziert eine weitere Zunahme an Kindern im Schulalter. Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich wird weitere Raumbedarfe generieren.
Das Projekt Kinderbetreuung und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach
sowie Lahrer Oststadt ist daher mit höchster Priorität im mehrjährigen Maßnahmenprogramm zu
bearbeiten. Dabei soll in einem ersten Schritt unabhängig von der künftigen Schulsituation die
Kath. Kita St. Josef aufgrund der erheblichen baulichen Mängel in die Bestandsgebäude des
„Altbaus“ der Grundschule Reichenbach verlagert werden. Dafür wurden 6,1 Mio. € angemeldet.
Zusatzbedarf Finanzhaushalt
2025
2026
2.000.000
4.100.000
Zusatzbedarf Ergebnishaushalt
2025
2026
80.000
244.000
- Abschreibungen: ND 60 Jahre =
- Zinsen: Ø 4 % =
- zusätzliche Bewirtschaftung/Betreuung:

2027

2027
506.000

2028

2029

2028
506.000

2029
506.000

102.000 €
244.000 €
160.000 €

Ganztagesschulen im Grundschulbereich
GR-Beschluss Antragsverfahren am 18.03.2024

Drucksache: 29/2024

Mehrfach wurde verwaltungsseitig in der Vergangenheit in verschiedenen Vorlagen sowie Informationen in den Gremien darauf hingewiesen, dass die Einführung des Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich zum Schuljahr 2026/2027 weitere Raumbedarfe generieren wird. Demnach ist in der aktuell diskutierten Ausbauplanung die Einrichtung von Ganztagsgrundschulen nach Schulgesetz BW an folgenden Standorten geplant: Johann-Peter-Hebel-

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

Seite 11

Schule, Eichrodtschule sowie Schulneubau im Lahrer Osten. Die Schutterlindenbergschule erfüllt bereits alle Voraussetzungen. In Mietersheim wird an der Grundschule der zusätzliche
Raumbedarf zur Erfüllung des Rechtsanspruches verwirklicht.
Der neu aufgelegte Sozialbericht prognostiziert eine weitere Zunahme an Kindern im Schulalter.
Zudem wird die Handlungsnotwenigkeit zur Schaffung zusätzlicher Plätze in der aktuellen Fortschreibung der Bedarfsplanung Kindertagesstätten und Schulen für die Stadtteile Kuhbach, Reichenbach und Oststadt deutlich.
In der bisherigen Haushalts- und Finanzplanung wurde deutlich, dass mit Blick auf die finanziellen Eckwerte des Gesamthaushaltes und zur Verfügung stehender Fördertöpfe (vierfache Überzeichnung der Bundesmittel, Losverfahren) eine Realisierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zum Schuljahr 2026/2027 nicht möglich wäre. Zwischenzeitlich hat sich die Förderkulisse zugunsten kommunaler Investitionsvorhaben für Ganztagsschulen erheblich verbessert. So hat das Land Baden-Württemberg entschieden, auf eine Verlosung der begrenzten Fördermittel zu verzichten und stattdessen eine Aufstockung der Fördermittel über mehrere Jahre
hinweg, orientiert am aktuellen Antragsvolumen, vorzunehmen. Zielsetzung des Landes ist es,
dass möglichst alle vorliegenden und förderfähigen Anträge zu den bestehenden Konditionen
gefördert werden sollen. Für die Stadt Lahr bedeutet dies, dass vorbehaltlich noch ausstehender
förderrechtlicher Anpassungen alle gestellten Anträge im Rahmen der förderfähigen Kosten als
förderfähig angenommen werden können.
Insgesamt wurden Förderanträge auf Gewährung von Bundesmitteln für Investitionen i.H.v. insgesamt € 30,6 Mio. gestellt:
- Neubau Ganztagsschule „Breitmattenschule“ im Lahrer Osten 17,17 Mio. €
- Ausbau zur Ganztagsschule Johann-Peter-Hebel-Schule 6,92 Mio. € zzgl. 470 T€ Außenanl.
- Ausbau Eichrodtschule 4,31 Mio. €
- Ausbau Schulkindbetreuung GS Mietersheim 2,1 Mio. €
- Verschiedene Ausstattungsmaßnahmen an übrigen GS 213.500,- €
Nach dem erweiterten Ganztagsprogramm (Bund/Land und Schulbauförderrichtlinien) wäre von
einem Gesamtzuschuss i.H.v. 14,35 Mio. € auszugehen.
Die Entscheidung zu den Förderanträgen steht noch aus. Die folgenden Annahmen basieren auf
dem aktuell politisch dazu bekannten Stand. Danach werden höhere Förderungen für die bereits
eingeplanten Schulen Johann-Peter-Hebel-Schule und die Grundschule Mietersheim erwartet.
Auch für die Breitmattenschule werden Förderungen erwartet. Die Aufnahme der Maßnahmen
in die Finanzplanung steht unter dem Vorbehalt der Förderbewilligung in der angenommenen
Förderhöhe.
d. Johann-Peter-Hebel-Schule
Für die Johann-Peter-Hebel-Schule inkl. Außenanlage und die vorgesehene Erweiterung stehen
mit den Vorjahren und der mittelfristigen Finanzplanung 5,07 Mio. € abzüglich einer angenommenen Förderung von 680 T€ zur Verfügung. Auch hier steht eine Förderentscheidung noch aus.
Nach aktuellem Stand betragen die Kosten im Zuge der weiteren Planungen 7,39 Mio. €, sodass
weitere 2,32 Mio. € im Jahr 2027 zu finanzieren wären. Die Kostenänderung ist auf Baupreissteigerungen und eine notwendige Anpassung an das Raumprogramm bzw. die entsprechenden
Richtlinien zurückzuführen. Im Gegenzug wird von einer bislang nicht angenommenen Förderung von 4,16 Mio. € aus dem Förderprogramm zur Ganztagesbetreuung ausgegangen, was zu
einer Entlastung bei dieser Maßnahme führt:
Zusatzbedarf Finanzhaushalt
2025
2026
(2.000.000)*
(1.600.000)*
-1.080.000
*bereits im grünen Bereich enthalten

2027
2.320.000
-1.120.000

2028
-1.964.000

2029

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

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e. Grundschule Mietersheim
Für die Grundschule Mietersheim wurden in den Jahren 2023 - 2025 Mittel i.H.v. 2,16 Mio. €
auszahlungsseitig veranschlagt. Bislang ging man von einer Förderung von 390 T€ aus, welche
so eingeplant ist. Auch hier steht eine Förderentscheidung noch aus. Die aktuelle Entwicklung
mit der Aufstockung der Fördermittel zeigt aber, dass auch hier von höheren Fördermitteln
(1,386 Mio. €) ausgegangen werden kann, sodass im Jahr 2025 eine zusätzliche Entlastung von
996 T€ angenommen wird.
Zusatzbedarf Finanzhaushalt
2025
2026
(180.000)*
-996.000
*bereits im Grünen-Bereich enthalten

2027

2028

2029

f. Eichrodtschule
Aktuell sind im Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Eichrodtschule 4,27 Mio. €
abzüglich einer Förderung von 720 T€ vorgesehen. Geht man von einer baulichen Umsetzung
der Breitmattenschule aus, sind an der Eichrodtschule keine größeren zusätzlichen Maßnahmen
zu bisherigen Annahmen erforderlich (+35 T€). Auch die angenommene Förderung ändert sich
daher nur geringfügig (-25 T€).
g. Breitmattenschule
Zur Realisierung des Rechtsanspruches ist der angedachte Neubau einer Grundschule in den
Breitmatten im Lahrer Osten die größte Option. Die Neubaukosten werden in einer Größenordnung von 17,2 Mio. € erwartet. Hierfür wurde ein entsprechender Förderantrag gestellt. In den
Kosten ist der Neubau einer Turnhalle enthalten (3,3 Mio. €), der nach derzeitigem Stand nicht
förderfähig wäre. Die überbleibenden Gesamtkosten von 13,9 Mio. € werden mit einer Förderung
ab 2029 in Höhe von 7,3 Mio. € erwartet. Die Aufnahme der Kosten bis 2028 für den Schulbau
steht unter dem Vorbehalt der Förderhöhe. Die weiter entstehenden Kosten ab 2029 wären nach
aktueller Betrachtung durch die Förderung gedeckt. Eine Realisierung der Turnhalle muss nicht
zwingend mit dem Schulbau umgesetzt werden und kann zeitlich später erfolgen.
Zusatzbedarf Finanzhaushalt (Schulbau ohne Turnhalle):
2025
2026
2027
2.000.000

2028
2029
s.
Gesamttabelle
5.000.000

h. Sonstige Maßnahmen im Ganztagesbereich
An den Schulen Luisenschule, Schutterlindenbergschule und den Grundschulen Langenwinkel,
Kippenheimweiler, Reichenbach und Sulz sind kleinere Ausstattungsmaßnahmen mit dem Hintergrund der Ganztagesbetreuung zur Förderung angemeldet worden. In Summe betragen die
Auszahlungen 213.500,- € abzüglich der Förderung von 118.400,- €.
Zusatzbedarf Finanzhaushalt:
2025
2026

2027

2028
95.100

2029

Folgekosten Ganztagesschulen
Die Maßnahmen d)-h) stehen in enger Beziehung und Abhängigkeit. Neben den zu finanzierenden Zinsen und Abschreibungen sind Folgekosten im Rahmen der Betreuung notwendig. Gebäudeunterhaltungskosten sind für die Bestandsschulen Eichrodtschule und Johann-PeterHebel-Schule in Teilen bereits vorhanden. Weitere Kosten kommen nach Fertigstellung zum
Ende der mittelfristigen Finanzplanung 2028 für die dann folgenden Jahre hinzu. Bauliche Folgekosten für einen möglichen Bau einer Breitmattenschule werden ebenso erst nach dem Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung anfallen und sind noch nicht bezifferbar.

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

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Ähnlich verhält es sich mit den Abschreibungen, die nach der Aktivierung in den Ergebnishaushalt aufzunehmen sind. Allein für die Breitmattenschule kann von einer Größenordnung abzüglich der Auflösungen von etwa 100.000,- €/Jahr ausgegangen werden.
Im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung sind überwiegend die zu finanzierenden Zinsen
und die Folgekosten im Rahmen der Betreuung darzustellen.
Zusatzbedarf Ergebnishaushalt Zinsen
2025
2026
-40.000
-83.000

2027
45.000

2028
170.000

2029
170.000

Abhängig von den jeweiligen pädagogischen Konzepten stehen zusätzliche Lehrerstunden für
den Ganztagsschulbetrieb zur Verfügung. Diese zusätzlichen Stunden reichen jedoch nicht aus,
um vollumfänglich den Rechtsanspruch zu garantieren. Ergänzende kommunale Angebote sind
daher erforderlich (Ferienbetreuung, erweiterte Betreuungszeiten, Betreuung Mittagsband und
Mittagstisch, Monetarisierung von Lehrerstunden).
Mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen ist zusätzlich zum bestehenden Budget „Schulkindbetreuung“ eine zusätzliche Belastung des Ergebnishaushaltes wie folgt verbunden:
Zusatzbedarf Betreuungskosten
2025
2026
500.000
600.000

2027
400.000

2028
400.000

2029ff.
300.000

Mittelfristig ist davon auszugehen, dass sich mit der weiteren Inbetriebnahme von Ganztagsschulen die ergänzenden Betreuungsmaßnahmen rückläufig entwickeln werden. Mit Fertigstellung der Ganztagesschulen ab 2028 erfolgt die Übernahme von Betreuungsstunden durch das
Land. Der Umfang der Ganztagestreuung wird insgesamt (pflichtiger und freiwilliger Bereich) zu
diskutieren sein.
i. Gutenbergschule
Die Stadt Lahr steht am Anfang der Überlegungen zur Schullandschaft. Die Unterhaltung der
Gutenbergschule mit der großen Außenfläche und vielen Gebäuden ist sehr kostenintensiv.
Auch bei einem Umzug in die Theodor-Heuss-Schule müsste über eine Erweiterung des Schulgebäudes nachgedacht werden. Die Sanierung der Gutenbergschule befindet sich aktuell im gelben Bereich mit Kosten von 9,2 Mio. € abzüglich 1,38 Mio. € an möglicher Förderung. Eine Aufnahme in die Finanzplanung ist noch nicht vorgesehen.
Bei einer Verlagerung entstünde im Gegenzug eine Möglichkeit am bisherigen Standort Erlöse
zu erzielen.
j. Stadtsanierung Innenstadt
GR-Beschluss am 23.09.2024

Drucksache: 116/2024

Am 25.04.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt
konsequent anzugehen bzw. auszubauen. Einer lebendigen und vielfältigen Innenstadt wird eine
hohe Priorität beigemessen. Im vergangenen Jahr sind bereits zahlreiche Maßnahmen und Projekte innerhalb der Stadtverwaltung angestoßen worden. Das Thema Innenstadt war amts- und
abteilungsübergreifendes Schwerpunktthema auf der diesjährigen Verwaltungsklausur. Mit der
Programmaufnahme des Sanierungsgebietes Marktstraße wurde ein weiterer wichtiger Schritt
zur Entwicklung der Innenstadt aufgesetzt. Weiter kann das noch zu behandelnde Thema „Aktionsbündnis Innenstadt“ in diesem Zusammenhang genannt werden.
In der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung ist für das Sanierungsgebiet bislang rd. 1 Mio. €
finanziert. Die weiteren 2 Mio. € Eigenanteil verteilen sich auf die Jahre 2029 ff. Der aktuelle
Förderrahmen liegt bei rd. 1,7 Mio. € und soll durch Aufstockungsanträge erweitert werden.

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

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k. Feuerwehr Bedarfsplanung
Für das Jahr 2025 wurden für die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, u.a. Tanklöschfahrzeug Mittel in Höhe von zusammen rund 1,4 Mio. € zur Ausschreibung der Beschaffung angemeldet. Die angenommene Förderung beträgt 200 T€. Bereits aufgenommen sind 550 T€ im
Jahr 2025 für den neuen Digitalfunk abzüglich einer Förderung von 50 T€.
Zusatzbedarf Finanzhaushalt
2025
2026
1.200.000
Zusatzbedarf Ergebnishaushalt
2025
2026
48.000
188.000

2027

2028

2029

2027
188.000

2028
188.000

2029
188.000

- Abschreibungen abzgl. Auflösungen: ND 10 Jahre =
- Zinsen: Ø 4 % =
- Betriebskosten =

120.000 €
48.000 €
20.000 €

Das Thema Feuerwehr und die notwendige und angestoßene Bedarfsplanung begleitet die kommenden Jahre. Hierzu wird eine gesonderte thematische Befassung folgen.
l. Obdachlosenunterbringung
Die Zahl der Obdachlosen in Lahr nimmt weiter zu. Insbesondere im Bereich der Frauen, Paare
und Familien ist ein Anstieg zu verzeichnen. Viele davon sind derzeit in der Flugplatzstraße 101
untergebracht. Aufgrund des Abbruchs des Gebäudes muss in den Jahren nach 2027 ein Ersatzstandort geschaffen werden.
Verschiedene Optionen werden geprüft. Dazu zählen die Anmietung oder ein Kauf externer Gebäude ebenso wie eine Realisierung auf einem eigenen Grundstück. Die erwarteten, laufenden
Mehrausgaben würden sich im Falle einer möglichen Anmietung eines anderen Gebäudes auf
erwartete 400.000 € pro Jahr belaufen. Im Falle eines Kaufes oder Eigenbaus wäre neben den
investiven Kosten auch von laufenden Kosten für Abschreibungen, Zinsen und Betriebskosten
in sechsstelliger Höhe auszugehen. Exemplarisch ist zur Vormerkung ein Betrag von 400.000 €
pro Jahr dargestellt worden. Die weitere Entscheidung obliegt dem Gemeinderat.
Zusatzbedarf Ergebnishaushalt
2025
2026

2027
400.000 €

2028
400.000 €

2029ff.
400.000 €/p.a.

m. Maßnahmen der Straßeninfrastruktur
In der Investitionspriorisierung finden sich Maßnahmen, die zur Erhaltung der Straßeninfrastruktur in den kommenden Jahren thematisiert werden müssen. Exemplarisch können hier genannt
werden:
- Schwarzwaldstraße: 1.600.000 € abzüglich möglicher Sanierungsförderung
- Dinglinger Hauptstraße: 4.380.000 €
- Unterführung Bahnhof: 4.900.000 € abzüglich möglicher Förderung
Die Finanzierung dieser beispielhaften Maßnahmen ist in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung noch nicht vorgesehen. Da bei der Schwarzwaldstraße eine mögliche Sanierungsförderung
im Raume steht, soll im Jahr 2027 eine entsprechende Planungsrate aufgenommen werden, um
Bedarfe beplanen zu können.
Zusatzbedarf Finanzhaushalt
2025
2026

2027
200.000

2028

2029

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

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n. Bäder
In den letzten Jahren war die Sanierung der Lahrer Bäder immer wieder ein Thema. Derzeit sind
keine Investitionsbeträge in der Mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Investitionen werden
hier schnell in den Millionenbereich gehen. Eine Aufnahme in die Finanzplanung ist noch nicht
vorgesehen.
o. Breitbandausbau
Der Breitbandausbau in Lahr wird durch die Breitband Ortenau GmbH durchgeführt. Nach der
Entscheidung der Deutschen Glasfaser im Frühjahr, aus dem eigenwirtschaftlichen Ausbau auszusteigen, wird die Deutsche Telekom nun einen Großteil der Kernstadt sowie die Stadtteile Kippenheimweiler, Langenwinkel und Hugsweier erschließen. Dieser Ausbau wird in zwei Clustern
erfolgen, sodass in diesen Gebieten bis Ende 2027 die technischen Voraussetzungen für das
Turbo-Internet geschaffen werden sollen. Das Telekommunikationsunternehmen 1&1 hat zudem
Interesse bekundet, die Gewerbegebiete Weingartenstraße, Hexenmatt, Einsteinallee, Europastraße und Raiffeisenstraße auf eigene Kosten auszubauen. Für die weiteren Ortsteile ist ein
Interesse für einen eigenwirtschaftlicher Ausbau bekundet worden.
p. Energie- und Wärmewende
Die Stadt Lahr will bis zum Jahr 2040 klimaneutrale Kommune werden. Zur Erreichung der städtischen Klimaziele wurde im Frühjahr 2024 der Kommunale Wärmeplan im Gemeinderat beschlossen und dient als Rahmenplan. Zur Umsetzung der Klimaziele soll eine Energie- und Wärmewendegesellschaft gegründet werden, welche sich unter anderem mit Finanzierungsfragen
beschäftigen wird.
q. Sonstige Maßnahmen
Die Aufzählung umfasst die wichtigsten Maßnahmen der Investitionspriorisierung. Dort sind aber
auch kleinere Maßnahmen wie Sanierungen an den Schulen in den Ortsteilen,
Grundschulen, usw. in den kommenden Jahren enthalten.
r. Bestandsveräußerungen
In den letzten Jahren hat der Bestand an Gebäuden deutlich zugenommen, was mit einem gesteigerten Unterhaltungsaufwand einhergeht. Ein besonderes Augenmerk wird künftig noch
deutlich stärker auf der Nachnutzung und ggf. Veräußerung von Bestandsgebäuden liegen müssen. Neben möglichen Veräußerungserlösen steht dabei insbesondere der Wegfall von Unterhaltungskosten im Vordergrund. Durch den Verkauf an den freien Markt stehen Flächen zur Weiterentwicklung beispielsweise durch private Investoren zur Verfügung. Thematisiert werden müssen neben dem Ferienheim Falkau auch andere nicht mehr für kommunale Aufgaben benötigte
Gebäude.
s. Maßnahmen der Eigenbetriebe
Auch die Eigenbetriebe tragen mit den dort veranschlagten Investitionen zur gesamtstädtischen
Entwicklung bei. Beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr sind neben dem erwähnten
Breitbandausbau Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur verortet. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung finanziert diverse Kanalbaumaßnahmen wie aktuell in der Rheinstraße Nord oder im
Neuen Quartier Lahr West. Beim Bau- und Gartenbetrieb Lahr liegt der Fokus derzeit auf dem
Ersatzbau der Betriebsgebäude.
Die Infrastrukturmaßnahmen der Eigenbetriebe unterliegen ebenso wie die städtischen Maßnahmen letztlich den gleichen ergebnisbezogenen Risiken.

6. Finanzbedarf
Aus dem bisher aufgezeigten Maßnahmenkatalog geht hervor, dass sich der Finanzbedarf für anstehende Infrastrukturmaßnahmen zahlenmäßig nicht in Gänze aufzeigen lässt. Insbesondere im
Fokus auf das kommende Planaufstellungsverfahren stehen die Jahre 2025-2028.

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

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Weiter erfolgt eine Betrachtung möglicher noch genauer zu definierender Investitionsbeträge im
gesamten Zeitraum 2025-2035.
Der zunächst notwendige Finanzbedarf bis zum 31.12.2028 kann kaum durch eine Verschiebung
oder einen Tausch anderer Maßnahmen im Sinne einer Priorisierung erfolgen, weshalb wenig bis
keine Kompensationsmöglichkeiten bestehen.
Die Maßnahmen zählen in überwiegenden Teilen zum Pflichtbereich. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten über Investoren oder Contracting wären im Einzelfall zu thematisieren.
Zusatzbedarf Finanzhaushalt:
Gesamtpaket von 29,6 Mio. € abzgl. 5,6 Mio.€ erwartete Förderung = Eigenanteil von rd. 24 Mio. €
Maßnahme
a. Kreisstraße
b. Klinikum
c. Kita Reichenbach
d. Johann-Peter-Hebel-Schule
e. Grundschule Mietersheim
f. Eichrodtschule
g. Breitmattenschule - Schule

Betrag 2025-2028 weiterer Invest bis 2035
2.793.000
9.498.000
(noch offen)
6.100.000
-1.844.000
-996.000
10.500
7.000.000
Kosten 6.870.000
Förderung 7.260.000
g. Breitmattenschule -Turnhalle nachrichtlich
3.300.000
h. sonstige Maßnahmen Ganztagesbetreuung
95.100
j. Stadtsanierung Innenstadt weiterer Anteil
2.000.000
k. Feuerwehrbedarfsplanung
1.200.000
(noch offen)
l. Obdachlosenunterbringung
(noch offen)
m. Maßnahmen der Straßeninfrastruktur
200.000
(noch offen)
n. Bäderbetrieb
(noch offen)
o. Breitbandausbau Eigenbetrieb BVVL
(3.500.000)
(noch offen)
p. Energie- und Wärmewende
(noch offen)
q. Sonstige Maßnahmen
8.000.000
Summe Finanzhaushalt
24.035.600
Die Investitionskosten für die aufgeführten Infrastrukturmaßnahmen können nur mit Kreditmitteln
finanziert werden. In der Folge ist die im Jahr 2023 beschlossene Schuldenobergrenze von
39,9 Mio. € um rd. 24 Mio. € anzupassen.
Im Ausblick zeigt sich, dass insbesondere für die begonnen Maßnahmen mit weiteren Millionenbeträgen zu rechnen ist. Die Finanzierung im Hinblick auf die Schuldenobergrenze erfolgt daher stufenweise soweit möglich und im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen.
Zusatzbedarf Ergebnishaushalt für den Finanzplanungszeitraum 2025-2028:
Maßnahme
a. Kreisstraße
b. Klinikum
c. Kita Reichenbach
d.-h. Ganztagesbetreuung laufender Betrieb
k. Feuerwehrfahrzeuge
l. Obdachlosenunterbringung
Summe Ergebnishaushalt

Betrag 2025-2028
448.000
1.089.000
1.336.000
1.992.000
612.000
800.000
6.277.000

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

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7. Finanzierung der anstehenden Maßnahmen
Nicht nur die Investitionen sind zu finanzieren, sondern insbesondere auch die Folgekosten. Würde
der städtische Haushalt regelmäßig Überschüsse im Ergebnis erzielen, wäre die Kreditfinanzierung
und damit die Schuldenobergrenze kein so bedeutsames Thema. Aktuell hingegen verschärfen die
Folgekosten, sowohl die kaufmännischen Kosten wie Zinsen und Abschreibungen, aber auch die
betrieblichen Folgekosten das ohnehin schon bestehende Defizit im Ergebnishaushalt stark spürbar. Der Fokus der Finanzierung muss daher auf der Refinanzierung der Folgekosten gelegt werden. Außerdem muss der Ergebnishaushalt die zusätzlichen Tilgungen erwirtschaften, um die
Mindestliquidität einhalten zu können.
A. Aufwandsseite / Konsolidierungsbeitrag
Maßnahmenverfolgung Rödl & Partner
Die Aufwandsseite sollte nach dem Willen des Gemeinderates und der Verwaltung durch ein
externes Beratungsbüro tiefgreifend betrachtet werden. In einem Auswahlprozess verschiedener
Beratungsbüros entschied man sich dazu, die Aufwandsseite durch das Beratungsbüro Rödl &
Partner betrachten zu lassen.
Aufgrund der Größe und der Vielzahl der Produkte der Stadt Lahr bedurfte es bei der Umsetzung
des Haushaltskonsolidierungsprozesses einer Schwerpunktsetzung der zu betrachtenden Produkte. Zur Nachvollziehbarkeit und Wahrung der Akzeptanz des Auswahlprozesses der einschlägigen Produkte wurde ein schlüssiger Auswahlprozess in Form einer Haushaltsanalyse nach der
ABC-Methode gewählt. Ziel der ABC-Analyse war die Bildung einer Rangfolge der betrachteten
Produkte, anhand derer die Priorisierung vorgenommen werden konnte.
Am Ende dieses Prozesses standen Maßnahmenvorschläge des Beratungsbüros Rödl & Partner, die mit Umsetzungsbedingungen, Chancen und Risiken hinterlegt worden sind. Im Hinblick
auf mögliche Konsolidierungsbeiträge ist in der aktuellen Entwurfsfassung für die Jahre 20262028 ein Konsolidierungsbeitrag von 1 Mio. € pro Jahr, in Summe 3 Mio. € hinterlegt und in die
aufgezeigten Ergebnisse bereits eingerechnet.
Der Schlussbericht zeigt aber auch klar auf, dass ein Haushaltsausgleich und damit die notwendigen Überschüsse für Investitionen großer Anstrengungen bedürfen.
Personalkosten
In einem Konsolidierungsprozess, so auch bei Rödl & Partner, erfolgt der Blick üblicherweise
nicht nur auf die reinen Sachkosten, sondern auch auf den Umfang der personellen Aufwendungen. Die Entwicklung der Personalkosten hat sich in den letzten fünf Jahren von 2019 bis 2024
von 34,8 Mio. um rd. 14 Mio. € auf 48,8 Mio. € gesteigert (+40%). Allein durch den nicht zu
beeinflussenden Tarifabschluss 2023 war eine Steigerung von 2,8 Mio. € zu verzeichnen. Eine
Hinterfragung von Personalaufwendungen ist notwendig, soll aber nicht nur im Sinne reiner Einsparungen als vielmehr unter dem Gesichtspunkt der Effizienz und der Nutzung vorhandener
Optimierungsmöglichkeiten betrachtet werden.
Erweiterung der Budgetierung
Ab dem Haushaltsjahr 2025 soll die bereits bestehende Budgetierung großflächig erweitert werden. Dabei stehen im Fokus die Budgetregelungen, welche neu verfasst werden. Andererseits
soll die Bildung von Budgets in den Organisationseinheiten der Stadt Lahr vorangetrieben und
weiter ausgebaut werden. Damit sollen größere Handlungs- und Entscheidungsspielräume geschaffen werden, um die anstehenden Aufgabenpakete besser umsetzen zu können. Auch ist
es Ziel, die antragspflichtigen Planabweichungen zu reduzieren.
Doppelhaushalt (ergänzend)
Darüber hinaus soll eine Befassung mit der Einführung eines Doppelhaushalts erfolgen. Damit
einher gehen einige nicht direkt finanzielle Vorteile wie z.B. der Wegfall der Interimszeit im zweiten Haushaltsjahr oder die Planungssicherheit für kreditfinanzierte Investitionen. Ein Transparenzverlust ist nicht zu befürchten. Der Prozess benötigt einige Vorlaufzeit von etwa 2 Jahren.

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

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B. Ertragsseite
Neben der Aufwandsseite ist die Ertragsseite ein weiterer Konsolidierungsbaustein. Die aktuelle
Haushaltsgenehmigung fordert eine Steigerung auf der Ertragsseite ein.
Anstehende Gebühren- und Entgeltanpassungen
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie sind bei einigen Gebühren- und Entgeltarten
eigentlich notwendige Anpassungen nicht erfolgt bzw. aufgeschoben worden.
Die zuletzt im Jahr 2019 geänderte Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Gebühren für
öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren (Verwaltungsgebührenordnung)
sowie die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde und der unteren Baurechtsbehörde (Verwaltungsgebührensatzung) werden neu kalkuliert.
Die Satzung für die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen
Feuerwehr Lahr/Schwarzwald (Kostenersatzordnung) aus dem Jahr 2016 wird aktuell überarbeitet, nachdem die Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Verordnung Kostenersatz Feuerwehr im Jahr 2024 angepasst wurde.
Eine Neufassung Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Marktgebühren (Marktgebührensatzung) aus dem Jahr 2012 ist in Bearbeitung, ebenso wie die Entgelte der Benutzungsbedingungen der Mediathek aus dem gleichen Jahr.
Die seit dem Jahr 2014 gültige Entgeltordnung für die Benutzung von (Veranstaltungs-) Räumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der
Stadt Lahr (städtische Veranstaltungsräume) wird aktuell grundlegend überarbeitet und die
Gebührenstruktur neu aufgestellt.
Eine Anpassung der Satzung über die Festsetzung der Gebührenhöhe für das Parken mit Parkscheinautomaten sowie der Erlass einer Satzung über die Gebührenhöhe für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises (Bewohnerparkgebührensatzung) erfolgen im Rahmen des Projektes Fachkonferenz Innenstadt.
Anpassung Kita-Gebühren
Die Kita-Gebühren wurden zuletzt zum 01.09.2023 angepasst. Durch stetig steigende Kosten
lag die prozentuale finanzielle Beteiligung der Eltern an den Kosten der Kindertagesbetreuung
auch nach der letzten Erhöhung nur zwischen 12-13 %. Die fehlenden Finanzmittel müssen für
die städtischen Einrichtungen sowie die Kindertageseinrichtungen der kirchlichen und freien Träger aus dem städtischen Haushalt aufgebracht werden.
Der Städte- und Gemeindetag gibt jährlich Empfehlungen für die Höhe von Regelbetreuung für
Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung sowie Krippenbetreuung bis zu sechs Stunden täglich
ab. Um regelmäßige und zeitnahe Anpassungen der Gebühren ohne Verzögerungen durch Gremiensitzungen durchführen zu können, wird zum Beispiel ein Automatismus durch eine Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.09. jeden Jahres entsprechend der gemeinsamen Empfehlungen der Landesverbände und der Kirchen vorgeschlagen.
Die aktuellen Empfehlungen sehen eine Erhöhung von 7% pro Jahr vor. Zumindest eine regelmäßige Erhöhung in kürzeren Abständen muss das Ziel sein, um den empfohlenen Elternanteil
von 20 % zu erreichen.
Eine Gebührenerhöhung von einem Prozent bedeuten gesamtstädtisch Mehreinnahmen aller
Kindertageseinrichtungen von 34.000 € jährlich. Bei 7 % sind dies 238.000 €.

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

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Erbbauzinsen anpassen
Für die im Eigentum der Stadt Lahr stehenden 134 Erbbaurechtsgrundstücke erhält die Stadt
einen jährlichen Erbbauzins. Dieser wurde durch Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2020
auf 2,5 Prozent festgelegt.
Aufgrund gestiegener Kapitalmarktzinsen wird eine Erhöhung der Zinssätze thematisiert.
Weiterhin sollen bestehende Erbbaurechte aufgrund von Altverträgen auf mögliche Anpassungen der Pachthöhe im Rahmen der aktuellen Entwicklung geprüft werden.
Krematoriumsbetrieb
Die Friedhöfe der Stadt Lahr werden als eine öffentliche Einrichtung geführt. Bis zum Jahr 1997
wurde auch ein Krematorium zur Einäscherung von Verstorbenen selbst betrieben. Erforderliche
grundlegende Instandhaltungen und Erneuerungen und die damit verbundenen anstehenden Investitionen haben die Stadtverwaltung damals dazu veranlasst, das Krematorium zu privatisieren. Das Mietverhältnis mit dem Betreiber läuft noch bis 2027. Die verschiedenen Alternativen
des künftigen Betriebs werden geprüft.
Gewerbesteuerhebesatz
Die Gewerbesteuer ist eine der größten Ertragsquellen des städtischen Haushalts. Die letzte
Erhöhung ist zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Mit der Vorlage Nr. 148/2024 wird dem Gemeinderat noch in diesem Jahr der Beschlussvorschlag zur Erhöhung des Hebesatzes zum
01.01.2026 vorgelegt werden.
In einer Modell-Rechnung wurde angenommen, dass der bestehende Hebesatz beispielsweise
von 390 v.H. auf 420 v.H. angehoben wird. Dies würde im Ergebnis eine rechnerische Verbesserung von jährlich rund 2,5 Mio. € ergeben. Im ersten Jahr 2026 wird nur von einem Drittel
ausgegangen. Die Gewerbesteuerveranlagung basiert auf den Jahresumsätzen der Unternehmen von 2025, welche jedoch erst unterjährig, teilweise erst in der zweiten Jahreshälfte, festgesetzt werden.
Haushalt
2025
€

Finanzplanung
2026
€

2027
€

2028
€

2029 ff.
€

Hebesatz 390 v.H. 32.500.000 33.000.000 33.500.000 34.000.000
…
Hebesatz 420 v.H. 32.500.000 33.830.000 36.000.000 36.500.000
…
--830.000 2.500.000 2.500.000 2.500.000 p.a.
Verbesserung 5,83 Mio. € brutto
Für die Gewerbesteuerumlage sowie für den FAG hat die Hebesatzanpassung nur eine geringe
Auswirkung, da sich diese als positiver Effekt auf den kommunalen Haushalt auswirken soll. Das
sieht die Gesetzgebung ausdrücklich so vor.
Vergnügungssteuerhebesatz
Mit der Vorlage Nr. 138/2024 wird dem Gemeinderat ebenfalls noch in diesem Jahr der Beschlussvorschlag zur Erhöhung des Hebesatzes vorgelegt werden. Für die folgende Modellrechnung wurde exemplarisch eine Erhöhung des Hebesatzes von 22 v.H. auf 25 v.H. zum
01.01.2025 angenommen.
Das Aufkommen der Vergnügungssteuer fließt nicht in den FAG hinein und ist somit nicht für die
Umlagen relevant. Insofern können sämtliche Hebesatzanpassung vollumfänglich als Mehrertrag gewertet werden.
Analog zur Gewerbesteuer wird für das erste Jahr von einem etwa Drittel ausgegangen.

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

Hebesatz 22 v.H.
Hebesatz 25 v.H.

Seite 20

Haushalt
2025
€

Finanzplanung
2026
2027
2028
€
€
€

1.900.000
1.970.000
70.000

1.900.000 1.900.000 1.900.000
2.100.000 2.100.000 2.100.000
200.000
200.000
200.000
Verbesserung von 0,67 Mio. €

2029 ff.
€
…
…
200.000 p.a.

Grundsteuerhebesatz
Mit der Vorlage Nr. 140/2024 soll dem Gemeinderat außerdem der Beschluss zur aufkommensneutralen Anpassung des Hebesatzes zum 01.01.2025 im Rahmen der Grundsteuerreform vorgelegt werden.
In einer weiteren Stufe wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Hebesatzanpassung zu diskutieren sein. Bei der Hebesatzanpassung im Bereich der Grundsteuer A und B verhält es sich bezogen auf den FAG identisch wie bei der Gewerbesteuer. Der Mehrertrag kommt auch hier nahezu
1:1 dem städtischen Haushalt zugute.
Im aktuell beschlossenen Haushaltsplan 2024 ist bei der Grundsteuer A ein Aufkommen von
82.000 € und bei der Grundsteuer B ein Aufkommen von 8.250.000 € veranschlagt.
➢ Verbesserungen auf der Ertragsseite
Mit der Vorlage werden die in den nächsten Jahren zu tätigenden Investitionen dargestellt. Von
den umfangreichen Investitionen in die Schul-, Kindergarten- und Gesundheitsinfrastruktur, und
damit in die Zukunft unserer Stadt profitieren Bürger und auch die Unternehmen. Durch Investitionen in die Infrastruktur wird die wirtschaftliche Grundlade für ansässige Betriebe nachhaltig
gesichert und die Attraktivität für potentielle Arbeitskräfte bleibt erhalten. Eine angemessene Beteilung über Ertragsanpassungen ist daher geboten und notwendig, um die Investitionen finanzierbar zu machen. Dabei soll die Ertragsverbesserung auf unterschiedliche Schultern verteilt
werden, um einen möglichst breiten Konsens der Gemeinschaftlichkeit zu erzielen.
Mit den zu beschließenden Steuererhöhungen und Gebührenerhöhungen kann im Finanzplanungszeitraum 2025-2028 folgende Verbesserung erzielt werden:
Haushalt
2025
€
Gebühren, u.a Kita-Gebühren
Privatrechtliche Entgelte
Gewerbesteuer
Vergnügungssteuer
Gesamt

Finanzplanung
2026
€

2027
€

2028
€

2029 ff.
€

--330.000
330.000
330.000
330.000
--70.000
70.000
70.000
70.000
--830.000 2.500.000 2.500.000 2.500.000
70.000
200.000
200.000
200.000
200.000
70.000 1.430.000 3.100.000 3.100.000 3.100.000
Verbesserung von 7,7 Mio. €

Haushalts- und Finanzplanungszeitraum 2025 – 2028
Verbesserung durch Finanzierungsmaßnahmen (Pkt. 6)

7.700.000

abzgl. Folgekosten der o.g. Infrastrukturmaßnahmen (Pkt. 4)

-6.277.000

verbleibender Differenzbetrag zur Verminderung des
prognostizierten Defizits für 2025 – 2028 bzw. die Tilgungen

1.423.000

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

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Es ist möglich, die entstehenden Folgekosten weitestgehend aufzufangen. Der übersteigende
Anteil kann zur Verminderung des Defizits im Ergebnishaushalt eingesetzt werden, was sich grafisch als ein Abflachen der Kurve darstellt. Zugleich dient er im Finanzhaushalt der Erwirtschaftung der zusätzlichen Tilgungen, wozu ein merklicher Beitrag geleistet wird.
Die prognostiziert hohen Fehlbeträge der künftigen Jahre werden insgesamt nicht wesentlich
reduziert. Kommen weitere Millioneninvestitionen hinzu besteht dann zeitnah kaum eine weitere
Anpassungsmöglichkeit auf der Ertragsseite, was die schwierige Finanzlage verdeutlicht. Die
gesetzte Zielhöhe der Investitionen hängt hiervon ab.

C. Fremdfinanzierung / Schuldenobergrenze
Am 17.05.2021 beschloss der Gemeinderat die Einführung einer Schuldenobergrenze für die
Stadt (Kernhaushalt) i.H.v. 35,0 Mio. € (vgl. Beschlussvorlage 50/2021).
Am 27.02.2023 beschloss der Gemeinderat die im Zuge der Haushaltseinbringung 2023 mit Finanzplanung bis 2026 am 21.11.2022 vorgelegte Anpassung der Schuldenobergrenze von 44,9
Mio. € durch die angestrebten Einsparungen zum Ende des jeweiligen Haushalts- und Finanzplanungszeitraumes (Betrachtung bis 2026) auf 39,9 Mio. € zu reduzieren.
Die Einführung und Beibehaltung der Schuldenobergrenze war und ist besonders wichtig, damit
die Stadt durch Kredite nicht überbelastet und in ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und somit
im Handlungsspielraum gegenwärtig und zukünftig nicht über die Maßen eingeschränkt wird.
Wie unter Punkt 6 Finanzbedarf ausgeführt ist vorgesehen, die Schuldenobergrenze in einem
weiteren Schritt im Hinblick auf den gesicherten Finanzbedarf bis zum Finanzplanungsjahr 2028
anzuheben. Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung von 39,9 Mio. € auf 64 Mio. € vor.. Der Beschluss zur Anhebung wird im Hinblick auf eine rechtzeitige Planaufstellung zwingend benötigt.
Mit dem neuen Schuldenwert sind die Investitionstätigkeiten zu 98 % kreditfinanziert. Kredite
dürfen nur für Investitionen aufgenommen werden. Dies bedeutet, dass bei einer deutlichen Verschlechterung der angenommenen Werte des Ergebnishaushalts keine weitere Kreditfinanzierung möglich ist.

Drucksache 106/2024 1. Ergänzung

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Angesichts der weiteren Finanzbedarfe ist davon auszugehen, dass die Schuldenobergrenze in
einer oder weiteren Stufen für kommende Finanzplanungsjahre in Höhe ggf. weiterer Investitionsbedarfe erneut anzuheben sein wird, was jedoch einer Refinanzierung der Folgekosten und
Tilgungen im Ergebnishaushalt bedarf, da Kreditaufnahmen für den laufenden Betrieb nicht möglich sind. Eine Dauerlösung kann daher hierin nicht gesehen werden.
Ausführungen zum Rahmenkonto Ost ggf. Umschuldung
Der aktuelle Stand der Finanzierung auf dem Rahmenkonto Ost beträgt rd. 7,6 Mio. € zum
31.12.2023. Der Kreditrahmen wird sich unter anderem durch den Ausbau der Rheinstraße Nord
weiter erhöhen und kann einen Höchststand von 16,87 Mio. € erreichen. Diese Schulden werden
letztlich vom Kernhaushalt zum Ende der Laufzeit der Finanzierung zu übernehmen sein. Dem
gegenüber steht dann wiederum geschaffenes Anlagevermögen als Basis für die weitere wirtschaftliche Entwicklung in einer Größenordnung von 20 Mio. €. Das Thema Rahmenkonto wird
gesondert behandelt.
Die genannten Infrastrukturmaßnahmen bringen die Stadt Lahr in Ihrer Entwicklung deutlich voran und
zeigen die Kraftanstrengungen der Stadt Lahr zum Wohle der Bürger in den kommenden Jahren auf.
Dennoch müssen ihre Höhe und die Ausführung der Standards ebenso kritisch hinterfragt werden. Nicht
nur die Schuldenobergrenze, sondern insbesondere die Refinanzierung der Folgekosten und Tilgungen
müssen im Blick stehen. Mit den getroffenen Maßnahmen können diese in merklichen Teilen aufgefangen werden.
Die im Gesamten aufgezeigte Entwicklung hängt letztlich von der Erreichung des Haushaltsausgleichs
ab, der trotz der Negativergebnisse oberstes Ziel bleiben muss. Es bedarf vieler gemeinsamer Handlungen, um das strukturelle Finanzierungsdefizit auflösen zu können und die aufgezeigte Investitionsund Finanzagenda 2035 erfolgreich in weiteren Schritten umzusetzen. Es gilt trotz der schwierigen Situation im kommunalen Umfeld den Blick entschlossen und optimistisch nach vorne zu richten.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.