Beschlussvorlage (Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
18. November 2024
Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen Eigenbetriebe sowie der jeweiligen…
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (HH-Plan Entwurf 2025 Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (Wirtschaftplan 2025_Abwasserbeseitigung)
Beschlussvorlage (Wirtschaftplan 2025_BGL)
Beschlussvorlage (Wirtschaftplan 2025_BVVL)
18. November 2024
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1 Stadt Lahr L _i Beschlussvorlage Federführende Stelle: 201 & 202 Drucksache Nr.: 202/2024 Sachbearbeitung: Ziser und Singler Az.: 902.41/2025 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 18.11.2024 vorberatend öffentlich Abstimmung Betreff: Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2025 der städtischen Eigenbetriebe sowie der jeweiligen Finanz- und Investitionsplanungen bis 2028 Beschlussvorschlag: 1.) Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan: Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr sowie den Entwurf der Finanzplanung mit Investitionsprogramm bis 2028 entgegen und verweist diese Entwürfe zur Vorberatung an die entsprechenden Fachaus schüsse. 2.) Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe: Die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ und „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ jeweils mit den Entwürfen der Finanzpläne mit Investitionsprogrammen bis 2028 werden entgegengenommen und ebenfalls an die entsprechenden Fachausschüsse verwiesen. Anmerkung: Im Sinne des Umweltschutzes und mit der fortschreitenden Digitalisierung werden die für die Vor beratung wichtigen Unterlagen nur digital zur Verfügung gestellt. Diese werden nach der Haushalts rede des Oberbürgermeisjer^und damit im Nachgang der Gemeinderatssitzung veröffentlicht. larkus Ibert Oberbürgermeister tarku^ Wurth Stadtkämmerer Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzu teilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.