Beschlussvorlage (Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal OST - Information an den Gemeinderat - Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2024 - Verlängerung des…
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
18. November 2024
18. November 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Singler Drucksache Nr.: 164/2024 Az.: 923.5 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 15.10.2024 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 04.11.2024 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 18.11.2024 beschließend öffentlich Betreff: Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal OST - Information an den Gemeinderat - Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2024 - Verlängerung des Finanzierungsvertrages Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt die fortgeschriebene Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2024 und die Darstellung der noch möglichen Gebäude- und Grundstückserlöse zur Kenntnis und erklärt sich mit den getroffenen Annahmen einverstanden. 2. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank Baden-Württemberg wird bis zum 31.12.2027 verlängert. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendige Genehmigung einzuholen. Zusammenfassende Begründung: 1. Aktuelle Situation: o Die bestehende Finanzierung für den Erwerb und die Erschließung des Areals ist bis zum 31.12.2024 befristet. Da die Abbruch- und Erschließungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind, schlägt die Verwaltung eine Verlängerung der Rahmenkontenfinanzierung bis zum 31.12.2027 vor. 2. Ziel: o Die Fortführung der Maßnahmen zur vollständigen Erschließung und Entwicklung des Geländes durch die Verlängerung der Finanzierung. Drucksache 164/2024 Seite 2 3. Finanzierung: o Die Ausgaben werden über Kredit finanziert, wobei Einnahmen aus Grundstücksverkäufen die Rückführung der Kredite ermöglichen sollen. o Aufgrund gestiegener Kosten, etwa bei Abbrucharbeiten und Baupreisen, kann eine vollständige Refinanzierung nicht erreicht werden. 4. Kostenentwicklung: o Ursprünglich geplante Einnahmen aus Verkäufen konnten nicht vollständig realisiert werden, was zu einem Defizit führt. Die Einnahmeerwartungen aus den Gebäudeverkäufen wurden bis 2020 um rund 18,5 Mio. EUR reduziert. o Der aktuelle negative Saldo beläuft sich zum 31.12.2027 auf etwa 12,37 Mio. EUR, obwohl die Stadt Lahr bereits erhebliche Haushaltsmittel zugeführt hat. 5. Empfehlung: o Die Verwaltung schlägt vor, den Gemeinderat über die fortgeschriebene Kostenund Finanzierungsübersicht 2024 zu informieren und die Genehmigung zur Verlängerung des Finanzierungsvertrags bis Ende 2027 einzuholen. Drucksache 164/2024 Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die Rahmenkontenfinanzierung für den Erwerb und die Erschließung des stadteigenen Flughafenareals Ost ist aufsichtsrechtlich derzeit befristet bis 31.12.2024. Bei der letzten Verlängerung ging man davon aus, dass bis dahin sämtlich Abbruch- und Erschließungsmaßnahmen abgeschlossen sind. Für die Abbrucharbeiten wurde die kaufvertraglich gewährte vierjährige Überziehungsfrist in Anspruch genommen. Die Arbeiten beginnen nach derzeitigem Stand Anfang 2026. Die Erschließungsmaßnahmen laufen aktuell und dauern ebenfalls über den 31.12.2024 hinaus. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung eine weitere Verlängerung der Rahmenkontenfinanzierung vor, um alle Abbruch- und Erschließungsmaßnahmen abschließend wie ursprünglich geplant auf dem Rahmenkonto abzuwickeln. Zielsetzung: Verlängerung der Rahmenkontenfinanzierung bis zum 31.12.2027. Maßnahmen: Beschlussfassung durch den Gemeinderat über die Verlängerung sowie Vorlage des Beschlusses an die Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Alternativ müssten sämtliche noch folgende Abbruch- und Erschließungsmaßnahmen über den Haushalt der Stadt finanziert werden. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Begründung: 1. Allgemeines Die Finanzierung des Grunderwerbs und der Baureifmachung des Flughafenareals Ost wird als kreditähnliches Rechtsgeschäft nach § 87 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) außerhalb des Haushaltes über das Rahmenkonto OST bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) finanziert. Grundgedanke der Rahmenkontofinanzierung ist, dass sämtliche Ausgaben durch Einnahmen nur aus Grundstücksverkäufen refinanziert werden. Andere aus dem Erwerb resultierende Einnahmen, wie etwa Mieteinnahmen oder Grund- und Gewerbesteuer aus erfolgten Verkäufen und Ansiedlungen bleiben in dieser Betrachtung außen vor. Drucksache 164/2024 Seite 4 Grundlage für die Ermittlung des voraussichtlichen Kreditbedarfs sowie der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen bildet für das Ostareal eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF). Diese wird grundsätzlich jährlich fortgeschrieben. Auf der Grundlage der zuletzt für das Jahr 2020 aktualisierten Kosten- und Finanzierungsübersicht erfolgte am 07.01.2020 die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Diese ist bis zum 30.12.2024 befristet. Die Genehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg wurde mit der Maßgabe verbunden, dass die Stadt mit Vorlage der jährlichen Haushaltssatzung dem Regierungspräsidium eine Übersicht über den Stand der Grunderwerbsund Erschließungsmaßnahme (Flughafenareal Ost) sowie die möglichen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt vorlegt. 2. Rahmendaten Bund-Kaufvertrag Mit Kaufvertrag vom 30.12.1996 wurde durch die Stadt Lahr und die Gemeinde Friesenheim sowohl das West- als auch das Ostareal des Flughafenareals erworben. Der Kaufpreis für das Gesamtareal betrug insgesamt € 19,17 Mio. Hiervon entfallen auf den Osten € 17,22 Mio. und auf den Westbereich € 1,95 Mio. Über die Zusammensetzung des Kaufpreises gibt die nachfolgende Tabelle Auskunft: Fläche Gebäude OST 6.406.501,72 € 21.523.865,06 € Abzgl. Abbruchkosten - 3.350.419,00 € Abzgl. Entsiegelung Flächen WEST 8.439.706,00 € 1.952.610,40 € - 6.431.934,27 € - 1.175.971,33 € GESAMT 14.846.207,72 € 23.476.475,46 € - 9.782.353,27 € - 1.175.971,33 € Zwischensumme 24.579.947,78 € 2.784.410,81 € 27.364.358,58 € Davon 70 % (Marktlageabschlag) 17.205.963,59 € 1.949.087,57 € 19.155.051,16 € Nach Differenzausgleich 17.217.893,66 € 1.950.438,97 € 19.168.332,63 € Anteil Lahr Anteil Friesenheim 1.703.221,39 € 247.217,58 € Neben dem reinen Kaufpreis sind im Bund-Kaufvertrag weitere ausgabenrelevante Regelungen getroffen, welche sich heute besonders negativ ausgaberelevant auswirken. Dies sind im Folgenden: ➢ Abbruch- bzw. Entsiegelungskosten Hierfür wurden für das Gesamtareal € 10.958.324,60 in Abzug gebracht. Laut Kaufvertrag erfolgt eine Nachzahlung, wenn die angesetzten Kosten nicht erreicht werden. Für Erstattungen des Bundes gilt hingegen die Obergrenze von € 19,168 Mio. bezogen auf das Gesamtareal. Für das Ostareal wurden kaufvertraglich keine Entsiegelungskosten in Abzug gebracht. Tatsächlich entstehende Entsiegelungs- und in diesem Zusammenhang i.d.R. anfallende Entsorgungskosten sind in voller Höhe von der Stadt zu tragen. Drucksache 164/2024 ➢ Abbruchkosten für Abbruchgebäude ohne kaufvertraglich angesetzte Kosten In der Anlage 4 zum Kaufvertrag sind die Abbruchgebäude aufgelistet. Bezogen auf das Ostareal sind insgesamt 137 Gebäude zum Abbruch vorgesehen. Davon sind 49 Gebäude ohne Abbruchkosten versehen. Diese Gebäude sind nach den Regelungen des Kaufvertrages ebenfalls abzubrechen. Die entstehenden Abbruchkosten gehen dabei zu Lasten der Stadt. Zwischenzeitlich wurden 19 dieser Gebäude abgebrochen. Die Abbruchkosten lagen bei € 397.590,23. Drei Gebäude wurden anderweitig entfernt und 12 Gebäude dieser Kategorie wurden aus der Abbruchverpflichtung entlassen. Bei den restlichen 15 noch abzubrechenden Gebäuden ist mit weiteren Abbruchkosten zu rechnen, für die es keine Abbruchkostenerstattung des Bundes geben wird. ➢ Nicht anerkennungsfähige Abbruchkosten Im Rahmen der Abrechnung von Abbruchmaßnahmen werden teilweise entstandene Abbruchkosten nicht als erstattungsfähig anerkannt. Im Rahmen der Kaufverhandlungen wurde z.B. die Wiederverfüllung der Keller von der Abrechnung ausgeschlossen. Die hierfür anfallenden Kosten gehen als Grundstücksherrichtungskosten zu Lasten der Stadt. ➢ Baupreissteigerungen der Abbruchkosten Im Kaufvertrag wurde geregelt, dass die Abbruchkosten auf den durchschnittlichen Baupreisindex der Jahre 1994 – 1996 herunterzurechnen sind. Die zwischenzeitlich eingetretenen Baupreissteigerungen gehen als Differenz zu den tatsächlichen Abbruchkosten zu Lasten der Stadt. Inzwischen stiegen die Baupreise um den Faktor 2,25. ➢ Abbruchkosten für Bestandsgebäude Die als Bestandsgebäude erworbenen Gebäude sind teilweise nicht marktgängig und müssen abgebrochen werden (z.B. Geb. A1). Des Weiteren sind Bestandsgebäude z.T. aufgrund der mittlerweile maroden Bausubstanz bzw. unverhältnismäßig hoher Unterhaltungskosten abzubrechen. Die Verkäuferin beteiligt sich an diesen Abbruchkosten nicht. So muss neben den nicht realisierten Veräußerungserlösen auch noch der Abbruch bezahlt werden. Hierfür wurden an Abbruchkosten insgesamt T€ 877 eingestellt. Auch hier wirken sich die deutlichen Preissteigerungen aus. Der eigentliche Buchwertabgang kann auf dem Rahmenkonto bzw. in der KuF nicht abgebildet werden. Dieser ist in der Eröffnungsbilanz der Stadt darzustellen. Da der Erwerb über Kredit getätigt wurde, ist der so entstehende Buchwertverlust im Schuldenstand abgebildet. ➢ Nachzahlungspflicht bei Fristüberschreitung Im Bund-Kaufvertrag sind die Fristen zum Rückbau der auf Abbruch gesetzten Gebäude festgelegt. Nach einer ersten Verlängerung waren die Gebäude im für das Ostareal noch maßgeblichen Sektor B bis zum 31.12.2008 abzubrechen. Die Fristen zum Abbruch dürfen um vier Jahre überschritten werden. Diese Überziehungsfrist war kaufvertraglich am 30.12.2012 ausgelaufen. Zwischenzeitlich liegen zwei Nachtragsvereinbarung zur Verlängerung der Abbruch- und Erschließungsfrist bis zum 31.12.2023 vor. Hieran schließt sich kaufvertraglich eine 4-jährige Überziehungsfrist an. In dieser Zeit sind die beim Erwerb abgezogenen Abbruchkosten zu verzinsen. ➢ Kosten für Altlastenerkundung / -beseitigung Die Vertragsregelungen sehen eine Beteiligung des Bundes bis zur Höhe des Kaufpreises von € 19,168 Mio. vor. Dies gilt sowohl für das Ost- als auch für das Westareal. Die betragsmäßige Begrenzung gilt auch unter Einbeziehung eventueller Erstattungsleistungen des Bundes für die Abbruchkosten von auf Abbruch gesetzten Gebäuden. Seite 5 Drucksache 164/2024 Seite 6 Nicht unter diese kaufvertragliche Obergrenze fallen die Kosten der im sog. AVL-Verfahren bereits durchgeführten und noch durchzuführenden Altlastensanierungen. 3. Überarbeitung der KuF für das Jahr 2024 3.1 Einnahmen ➢ Gebäudeerlöse Lt. Bund-Kaufvertrag entfallen für das Ostareal Erwerbskosten für Bestandsgebäude in Höhe von rd. € 21,53 Mio. Nach Abzug des mit dem Bund vereinbarten Marktlageabschlages betrug der Kaufpreis gegenüber dem Bund immer noch € 15,08 Mio. Aufgrund anfangs optimistischer Einschätzungen, die sich im Laufe der Zeit jedoch deutlich nicht erfüllten, wurden die Gebäudeerlöse in der KuF wie folgt eingestellt. Tabelle 1: Gebäudeerlöse KuF Gebäudeerlöse für Bestandsgebäude KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 KuF 2003 jeweils indexierte Werte T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 24.029 23.687 22.789 12.928 10.398 8.766 8.811 Gebäudeerlöse für Bestandsgebäude KuF 2005 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 KuF 2011 KuF 2012 jeweils indexierte Werte T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ Gebäudeerlöse 8.811 8.000 8.342 8.000 8.342 8.342 8.342 Gebäudeerlöse Gebäudeerlöse für Bestandsgebäude KuF 2013 KuF 2018 KuF 2020 KuF 2022 KuF 2024 Stand Rahmenkonto 05.09.24 jeweils indexierte Werte T€ T€ T€ T€ T€ T€ Gebäudeerlöse 8.342 4.738 5.539 5.539 5.122 4.605 … Die recht optimistischen Einschätzungen zu Beginn konnten sich nicht realisieren lassen. So erfolgte bereits in den KuF 2000 und KuF 2002 eine deutliche Korrektur der Einnahmeerwartungen. Die Einnahmeerwartungen mussten bis zur KuF 2020 um insgesamt € 18,490 Mio. reduziert werden. Gegenüber den Erwerbskosten ist derzeit mit einem Veräußerungsverlust von knapp € 10 Mio. zu rechnen. Der nach NKHR zu bilanzierende Restbuchwert der vom Bund erworbenen Bestandsgebäude beträgt nach Bewertung in der vorläufigen Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 noch € 2,45 Mio. €. Drucksache 164/2024 Seite 7 Tabelle 2: Grundstückserlöse Grundstückserlöse KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 KuF 2003 veräußerbare Flächen ha 48 ha 48 ha 47,4 ha 50,7 ha 50,7 ha 48,4 ha 48,4 jeweils indexierte Werte T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 19.006 18.635 16.672 19.202 20.463 18.809 18.848 KuF 2005 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 KuF 2011 KuF 2012 veräußerbare Flächen ha 48,4 ha 48,4 ha 48,4 ha 48,4 ha 48,4 ha 48,4 ha 48,4 jeweils indexierte Werte T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 18.442 17.061 20.124 20.124 20.496 20.621 20.813 KuF 2013 KuF 2018 KuF 2020 KuF 2022 KuF 2024 Stand Rahmenkonto 05.09.24 veräußerbare Flächen ha 49,5 ha 48,4 ha 49,87 ha 53,05 ha 53,05 28,61 jeweils indexierte Werte T€ T€ T€ T€ T€ T€ 20.912 11.575 12.859 13.864 12.815 10.899 Grundstückserlöse Grundstückserlöse Grundstückserlöse Grundstückserlöse Grundstückserlöse Durch einen Verkaufsfall im Jahr 2011, bei dem vormals nicht zur Veräußerung anstehende Flächen (Gleisgrundstück) mitveräußert werden konnten, stieg die Verkaufsfläche im Sektor B zunächst um 0,4 ha. Daneben stieg die veräußerbare Fläche im Gebiet „Rheinstraße Süd“ aufgrund des für diesen Bereich aufgestellten Bebauungsplanes. Ein im Rahmen der Vermögensbewertung durchgeführter Flächenabgleich ergab eine gesamte veräußerbare Fläche von 49,87 ha. Davon konnten/können im Betrachtungszeitraum der KuF 30,29 ha veräußert werden. Nach dem im Zeitraum der KuF-Betrachtung geplanten Abverkauf stehen noch Grundstücke mit einer Fläche von 19,58 ha als veräußerbare Flächen im Eigentum der Stadt Lahr. Der nach NKHR zu bilanzierende Restbuchwert der vom Bund erworbenen Grundstücke beträgt nach Bewertung in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 noch € 3,81 Mio.. Der Verkehrswert der Grundstücke hingegen liegt deutlich darüber. Drucksache 164/2024 Seite 8 Tabelle 3: Zinszuschüsse / Zinsübernahmen Zinsaufwand jeweils indexierte Werte Zinsen Zinszuschüsse Zinsübernahme Saldo Zinsaufwand jeweils indexierte Werte Zinsen Zinszuschüsse Zinsübernahme Saldo Zinsaufwand jeweils indexierte Werte Zinsen Zinszuschüsse Zinsübernahme Saldo Ist 97 Ist 98 Ist 99 Ist 00 € € € € Ist-Zahlen Ist Ist Ist 01 02 03 € € € Ist 04 Ist 05 Ist 06 € € € 124 126 469 565 703 705 482 398 290 372 0 773 874 542 681 699 547 414 73 0 557 124 647 405 -23 -22 -6 65 16 217 185 Ist 07 Ist 08 Ist 09 Ist 10 € € € € Ist-Zahlen Ist Ist Ist 11 12 13 € € € Ist 14 Ist 15 Ist 16 € € € 374 396 370 197 210 189 192 145 109 102 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 358 339 426 1 205 147 191 190 111 80 -16 -57 56 196 -5 -42 -1 45 2 -22 Ist-/Planzahlen Ist Ist Ist 17 18 19 € 102 0 125 23 Ist 20 Ist 21 Ist 22 Ist 23 P 24 P 25 P 26 P 27 € € € € € € € € € € 74 0 70 -4 53 0 51 -2 19 0 19 0 3 0 2 -1 14 0 14 0 27 128 366 395 371 0 0 0 0 0 23 128 366 395 371 -4 0 0 0 0 P = Planjahr Die Zinszuschüsse des Landes in Höhe von € 4,602 Mio. waren Mitte des Jahres 2005 aufgebraucht. Seither trägt die Stadt Lahr den ungedeckten Zinsaufwand. Bis zum 31.12.2023 wurden von der Stadt Zinsen in Höhe von € 2.909.336,01 übernommen. Bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes Ende des Jahres 2027 werden weitere, den Haushalt der Stadt belastende Zinsübernahmen, in Höhe von € 1,26 Mio. anfallen. Drucksache 164/2024 Seite 9 3.2 Ausgaben ➢ Erwerb Grundstücke und Gebäude Tabelle 4: Erwerbskosten Grundstücke und Gebäude incl. Stundungszinsen KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 KuF 2003 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ Grunderwerb 19.075 17.748 17.941 18.452 17.988 17.988 17.988 Grundstücke und Gebäude incl. Stundungszinsen KuF 2005 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 KuF 2011 KuF 2012 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ Grunderwerb 17.988 17.988 17.996 17.997 17.996 17.996 Grundstücke und Gebäude incl. Stundungszinsen KuF 2013 KuF 2018 KuF 2020 KuF 2022 KuF 2024 Stand Rahmenkonto 05.09.24 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 18.000 17.991 17.991 17.991 17.991 17.990 jeweils indexierte Werte jeweils indexierte Werte jeweils indexierte Werte Grunderwerb 17.991 1998 wurde zum Kaufpreis von € 447.380 das ehem. Staatl. Hochbauamt (Gebäude A 21 = jetziger Sitz der IGZ GmbH) erworben. ➢ Erschließungskosten (Abbruch / Straßen / Wege / Öfftl. Grün / Kanäle und Hebewerke / Abwasserbeitrag) Tabelle 5: Erschließungskosten (incl. Erweiterungsflächen) Erschließungskosten jeweils indexierte Werte Straßen / Wege / Öfftl. Grün Kanal und Hebewerke Abwasserbeitrag Erschließung allgemein Erschließung -gesamt- KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 KuF 2003 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 7.932 4.348 0 45 12.325 7.592 3.688 0 45 11.325 13.460 13.882 11.791 11.000 2.178 1.408 1.393 918 0 0 0 0 0 0 131 113 15.638 15.290 13.315 12.031 7.519 3.624 0 45 11.188 … Drucksache 164/2024 Erschließungskosten jeweils indexierte Werte Straßen / Wege / Öfftl. Grün Kanal und Hebewerke Abwasserbeitrag Erschließung allgemein Erschließung -gesamtErschließungskosten jeweils indexierte Werte Straßen / Wege / Öfftl. Grün Kanal und Hebewerke Abwasserbeitrag Erschließung allgemein Erschließung -gesamt- Seite 10 KuF 2005 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 KuF 2011 KuF 2012 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 7.423 3.559 0 79 11.061 7.340 2.787 0 79 10.206 7.248 2.746 0 82 10.076 7.297 0 3.363 82 10.742 7.261 0 4.027 82 11.370 7.460 0 3.577 82 11.119 KuF 2013 KuF 2018 KuF 2020 KuF 2022 KuF 2024 Stand Rahmenkonto 05.09.24 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 7.879 0 3.577 82 11.538 8.522 0 3.578 82 12.182 9.792 0 3.747 82 13.621 6.145 0 2.751 69 8.965 8.522 10.449 0 0 3.578 3.747 82 82 12.182 14.278 7.443 0 3.577 82 11.102 Für die erstmalige Erschließung der nördlichen Erweiterung des Bebauungsplangebietes Rheinstraße Nord wird mit Ausgaben in Höhe von insgesamt € 5,78 Mio. gerechnet. Tabelle 6: Erschließungskosten für Erweiterungsflächen Erschließungskosten jeweils indexierte Werte Rheinstraße Nord Straßen / Wege / Öfftl. Grün Abwasserbeitrag Summe 2024 2025 2026 2027 T€ T€ T€ T€ T€ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Nördliche Erweiterung * Straßen / Wege / Öfftl. Grün Abwasserbeitrag 4.310 1.470 1.800 474 1.545 815 965 0 0 181 Erschließung Erweiterung 5.780 2.274 2.360 965 181 Nachdem die Bebauungsplangebiete Rheinstraße Nord und Süd zwischenzeitlich vollständig erschlossen worden sind, zeigt sich, dass die für die Erschließung angefallenen Ausgaben, selbst nach Bereinigung um die Baupreissteigerungen, die beim Grunderwerb in Abzug gebrachten Erschließungsausgaben deutlich übersteigen. Kaufvertragliche Rückzahlungen fallen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht an. Die angefallenen Erschließungsausgaben wurden der BImA angezeigt. Die baufachtechnische Prüfung steht derzeit noch aus. Drucksache 164/2024 Seite 11 Für die nördliche Erweiterung des Bebauungsplangebietes Rheinstraße Nord sind bislang lediglich Abwasserbeiträge für bereits bebaute Grundstücke geleistet worden. Ausgaben für die Straßenerschließung wurden bis zum Ausbau der nördlichen Erweiterung nur in untergeordnetem Umfang, für die Erschließung einer etwas abseits gelegenen Firma, getätigt. Der für die nördliche Erweiterung anfallende Ausgabenbedarf wird auf ca. € 3,900 Mio. geschätzt. Darüber hinaus fallen noch Abwasserbeiträge in Höhe von € 1,310 Mio. an. Der für die nördliche Erweiterung noch zu tätigende Erschließungsaufwand beträgt insgesamt € 5,370 Mio. Tabelle 7: Abbruchkosten Abbruchkosten KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 KuF 2003 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 3.837 2.948 2.892 3.421 Abbruch nach Erstattung Bund 3.837 2.948 2.892 3.421 3.564 282 3.846 3.557 263 3.820 4.031 455 4.486 Abbruchkosten KuF 2005 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 KuF 2011 KuF 2012 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 3.941 445 4.386 3.933 443 4.376 3.919 440 4.359 3.894 440 4.334 4.466 452 4.918 4.516 456 4.972 4.470 447 4.917 KuF 2013 KuF 2018 KuF 2020 KuF 2022 KuF 2024 Stand Rahmenkonto 05.09.24 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 4.630 467 5.097 4.981 386 5.367 5.300 386 5.686 5.089 486 5.575 6.954 877 7.831 4.570 jeweils indexierte Werte Abbruch nach Erstattung Bund Abbruch Bestandsgebäude jeweils indexierte Werte Abbruch nach Erstattung Bund Abbruch Bestandsgebäude Abbruch nach Erstattung Bund Abbruchkosten jeweils indexierte Werte Abbruch nach Erstattung Bund Abbruch Bestandsgebäude Abbruch nach Erstattung Bund Die Kosten wurden entsprechend den Festlegungen im Bund-Kaufvertrag eingestellt. Im Ostareal sind derzeit noch 25 Gebäude abzubrechen. Darunter sind auch einige Gebäude, für die keine Abbruchkosten im Kaufvertrag festgelegt wurden. Die im Bund-Kaufvertrag für den Abbruch festgelegten und zuvor vom Kaufpreis abgezogenen Abbruchkosten belaufen sich auf DM 1.889.400 bzw. € 0,966 Mio.. Die Abbruchkosten sind auf den durchschnittlichen Baupreisindex der Jahre 1994 -1996 herunterzurechnen. Die aufgrund der inzwischen eingetretenen Steigerung des Baupreisindexes höheren tatsächlichen Abbruchkosten gehen zu Lasten der Stadt. Darüber hinaus sind auch einzelne Bestandteile der Abbruchkosten mit dem Bund nicht abrechnungsfähig. Drucksache 164/2024 Insgesamt wird entsprechend den Erfahrungswerten mit Abbruchkosten von € 1,7 Mio. gerechnet. Es ist davon auszugehen, dass davon lediglich € 0,200 Mio. in Form von Erstattungen des Bundes zurückfließen. Die Nettobelastung liegt somit bei € 1,5 Mio.. Die Differenz im Vergleich zum Ansatz des Bund-Kaufvertrages von mehr als € 0,5 Mio. geht voll zu Lasten der Stadt. 4. Grundlagen für die Fortschreibung der KuF Die KuF für das Ostareal wurde mit Stand vom 17.09.2024 aktualisiert. Sie erstreckt sich über einen Betrachtungszeitraum von 1993 bis in das Jahr 2027 hinein. Rahmendaten für die Fortschreibung der KuF waren die Verpflichtungen aus dem BundKaufvertrag. In der Fortschreibung der KuF 2024 wurden folgende Eckdaten eingearbeitet: - Einnahmen aus Verkäufen für die sich abzeichnenden Veräußerungen im Gebiet Rheinstraße Süd sowie Rheinstraße Nord, - Aktualisierung der Erschließungskosten - Aktualisierung Abwasserbeiträge - Aktualisierung Abbruchkosten, - Indexierung ab 2024 – 2027 3 %), - Zuführung von jährlichen Haushaltsmitteln für die Kredittilgung in Höhe von jeweils € 0,5 Mio. in den Jahren 2024 - 2027. Im Ergebnis ergibt sich über den Betrachtungszeitraum bis Ende 2027 bei indexierten Ausgaben von € 50.954.000 und indexierten Einnahmen von € 38.583.000 ein negativer Saldo von € - 12.371.000 Der negative Stand der KuF stellt den Schuldenstand am 31.12.2027 dar. Die KuF 2024 schließt im Vergleich zur KuF 2022 unter Einrechnung der oben genannten Veränderungen mit einer Verbesserung um insgesamt € 1,839 Mio. Die Verbesserung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Stadt über einen längeren Zeitraum jährlich € 0,5 Mio., somit insgesamt 1,5 Mio. € mehr, einbringt. Daneben wirken die sich derzeit abzeichnenden Veräußerungen positiv auf das zu erwartende Ergebnis aus. Eine Zusammenfassung der KuF 2024 ist in Anlage 1 beigefügt. Zusammenfassend entwickelte sich die KuF in den vergangenen Jahren wie folgt: Seite 12 Drucksache 164/2024 Seite 13 Tabelle 8: KuF-Entwicklung Kosten- und Finanzierungsübersicht jew. Index. Werte Einn.incl. Zinsen Ausg. incl. Zinsen SALDO Kosten- und Finanzierungsübersicht KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 KuF 2003 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 46.364 46.907 46.439 44.586 44.843 45.559 37.097 42.660 42.033 43.036 40.315 43.201 40.410 45.990 -543 1.853 -716 -5.563 -1.003 -2.886 -5.580 KuF 2005 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 KuF 2011 KuF 2012 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ Einn.incl. Zinsen Ausg. incl. Zinsen 35.943 40.052 34.599 40.282 43.924 42.299 42.894 41.886 43.984 44.727 44.078 43.583 44.344 43.651 SALDO -4.109 -5.683 1.625 1.008 -743 495 693 KuF 2013 KuF 2018 KuF 2020 KuF 2022 KuF 2024 T€ T€ T€ T€ T€ 44.717 45.006 33.149 46.417 37.451 52.107 35.482 49.691 38.583 50.954 jew. Index. Werte Kosten- und Finanzierungsübersicht jew. Index. Werte Einn.incl. Zinsen Ausg. incl. Zinsen SALDO -289 -13.268 -14.656 -14.209 -12.371 Bei den genannten Beträgen handelt es sich jeweils um indexierte Werte. Sie stellen die Summen über den Gesamtbetrachtungszeitraum 1993 bis 2027 dar. Als Anlage 2 ist die vollständige KuF 2024 beigefügt. Es wird anhand dieser Zahlen deutlich, dass die wesentliche Einflussgröße des KuFErgebnisses nicht bei den Ausgaben, sondern vielmehr bei den Einnahmeerwartungen zu finden ist. Im Betrachtungszeitraum der KuF 2024 fallen zwar alle Ausgaben für Erwerb und Geländeentwicklung an. Die Einnahmen können teilweise jedoch erst später generiert werden. Nach Vollzug der eingeplanten Grundstücksveräußerungen im KuF-Betrachtungszeitraum stehen immer noch bilanzielle Grundstücks- und Gebäudewerte von € 6,26 Mio. zur Verfügung. Die Grundstücksflächen wurden mit einem Erwerbspreis von 4,89 €/m² bewertet. Eine Orientierung am beschlossenen Verkaufspreis von inzwischen 120 €/m² ergibt potentiell erzielbare Grundstücks- und Gebäudeeinnahmen von rd. 26 Mio. €. Dieser Wert übersteigt die Verbindlichkeiten damit deutlich. Drucksache 164/2024 Seite 14 Tabelle 9: Haushaltsmittel der Stadt Einnahmen Ausgaben Jahr Zuführungen aus dem Haushalt der Stadt Mietanteile € 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Patronats- Instand-seterklärung zungen € € 414.524,61 205.728,29 531.224,35 96.169,98 103.892,18 592.535,39 340.512,48 57.544,84 413.490,12 201.264,50 322.619,11 177.719,36 228.088,73 204.398,55 200.922,08 182.190,76 294.250,71 148.374,44 310.920,79 146.667,56 437.366,81 82.206,00 429.880,84 86.958,09 502.385,22 162.252,00 488.811,14 13.016,69 488.819,62 24.064,95 540.044,89 24.480,72 286.715,09 5.362,69 498.710,88 57.140,22 440.007,21 48.129,90 421.063,91 24.064,95 460.712,93 81.851,02 482.507,56 70.266,35 464.182,36 156.666,18 504.376,39 27.626,84 569.632,97 68.616,23 538.728,33 55.253,68 508.497,68 27.626,84 556.796,51 22.626,84 543.808,70 93.080,06 412.754,63 30.741,65 12.469.854,95 642.410,75 2.384.084,09 Zuführungen Zinsübernahmen € Sonstiges € 410.567,38 478.569,20 1.534.000,00 2.556.000,00 302.700,00 500.000,00 500.000,00 1.500.000,00 1.000.000,00 7.892.700,00 216.922,70 339.830,68 366.509,41 339.831,10 417.153,48 630,67 205.171,18 146.768,09 191.442,79 189.652,88 111.260,43 80.049,83 125.235,02 69.506,85 51.458,70 19.025,79 2.330,87 13.926,25 22.629,29 67.465,68 2.976.801,69 889.136,58 14.785.133,11 2024er-Werte mit Stand 19.09.2024. Im Zeitraum 1996 – 2024 hat die Stadt Lahr 2.315.278,16 € mehr Haushaltsmittel eingebracht als Rückflüsse aus der Vermietung erfolgt sind. Drucksache 164/2024 Seite 15 Tabelle 10: Verschuldungsentwicklung Jahr * Stand Rahmenkonto zum 31.12. Stand zinsloses LanGesamtverschuldung desdarlehen 1998 3.788.161,98 2.556.459,41 6.344.621,39 1999 16.454.070,55 2.556.459,41 19.010.529,96 2000 17.278.654,07 2.556.459,41 19.835.113,47 2001 16.009.093,12 2.556.459,41 18.565.552,52 2002 16.723.169,70 2.556.459,41 19.279.629,10 2003 13.863.681,17 2.556.459,41 16.420.140,58 2004 11.331.275,43 2.556.459,41 13.887.734,84 2005 10.996.325,72 2.556.459,41 13.552.785,13 2006 10.221.353,44 2.556.459,41 12.777.812,85 2007 10.086.058,98 2.556.459,41 12.642.518,39 2008 9.359.913,32 2.045.167,52 11.405.080,84 2009 9.397.044,64 1.789.521,58 11.186.566,22 2010 10.111.884,73 1.533.875,64 11.645.760,37 2011 8.703.965,08 1.278.229,70 9.982.194,78 2012 9.384.842,31 1.022.583,76 10.407.426,07 2013 9.717.926,42 766.937,82 10.484.864,24 2014 9.839.681,73 511.291,88 10.350.973,61 2015 9.273.671,07 255.645,94 9.529.317,01 2016 9.527.474,93 0,00 9.527.474,93 2017 9.048.603,07 0,00 9.048.603,07 2018 8.580.978,88 0,00 8.580.978,88 2019 8.142.500,00 0,00 8.142.500,00 2020 7.621.951,40 0,00 7.621.951,40 2021 8.051.885,49 0,00 8.051.885,49 2022 8.342.979,45 0,00 8.342.979,45 2023 7.076.861,53 0,00 7.076.861,53 2024 8.537.593,85 * Stand zum 17.09.2024 0,00 8.537.593,85 Für das Ostareal wurden zu Beginn der Konversion ein zinsloses Landesdarlehen in Höhe von DM 5,0 Mio. (€ 2,556 Mio.) sowie Zinszuschüsse in Höhe von DM 9,0 Mio (€ 4,602 Mio.) im Rahmen des Konversionsstandortprogrammes (KSP) bewilligt. Mit Bescheid vom 21.12.2007 hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg den ursprünglichen Förderbescheid zur Konversion des Flughafenareals Ost dahingehend abgeändert, dass das Landesdarlehen in Höhe von DM 5,0 Mio. (€ 2.556 Mio.) nunmehr nicht in einer Summe, sondern in zehn gleichen Jahresraten zurückzuführen ist. Zum 31.12.2016 war das Landesdarlehen vollständig zurückgeführt. Drucksache 164/2024 Seite 16 Bei der Ausweisung der Verschuldung war das zurückzuzahlende Landesdarlehen mit dem jeweiligen Restbetrag dem Darlehensstand des Rahmenkontos hinzuzuaddieren. Die Gesamtverschuldung hat Ende 2023 ihren Tiefststand erreicht. Perspektivisch steigt die Verschuldung in den kommenden Jahren aufgrund der anstehenden Ausgaben für die Abbrüche und die Erschließung wieder an. Nach erfolgten Gebäudeabbrüchen und Erschließungen werden wieder Einnahmen aus Grundstücksveräußerungen erwartet, die das Defizit kontinuierlich sinken lassen. 5. Finanzierungsvereinbarung / Genehmigung durch die Kommunalaufsicht Die Vereinbarung zur Finanzierung des Grunderwerbs und der Erschließung des Flughafenareals Ost außerhalb des Haushalts der Stadt wurde zuletzt am 07.01.2020 vom Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt. Die Laufzeit der genehmigten Finanzierungsvereinbarung endet am 31.12.2024. Die Genehmigung wurde bei Annahme jährlicher Zuführungen in Höhe von € 0,5 Mio. ohne weitere Bedingungen und ohne ausdrückliche Auflage bezüglich der Defizitgrenze erteilt. 6. Zusammenfassung Die Rahmenkontofinanzierung des Erwerbs und der Baureifmachung des Ostareals basiert auf der Grundannahme, dass die Ausgaben für den Geländeerwerb, die Abbrüche, die Erschließungsmaßnahmen und sonstigen für die Baureifmachung erforderlichen Ausgaben über Kredit finanziert werden. Durch die zu tätigenden Veräußerungen wird dann der Kredit zurückgeführt. Idealerweise gleichen sich die Einnahmen und Ausgaben dabei aus. Ist dies nicht der Fall, muss der Ausgleich über den Haushalt der Stadt erfolgen. Dass der Ausgleich ohne erhebliche Zuführung von Haushaltsmitteln nicht gelingen kann, hat verschiedene Ursachen, die im Kaufvertrag des Jahres 1996 begründet sind. Im Wesentlichen ist dies darin begründet, dass für die übernommenen Bestandsgebäude ein viel zu hoher Preis bezahlt wurde. Die Erwerbskosten können bei einem Weiterverkauf in der Regel nicht mehr erzielt werden. Je älter die Gebäude werden, desto größer ist die Differenz zwischen Erwerbspreis und Wiederverkaufspreis. Daneben sind die Ausgaben für Abbrüche, welche nicht vom Bund erstattet werden und die Erschließungsaufwendungen mittlerweile so hoch, dass eine vollständige Refinanzierung über die derzeitigen Verkaufspreise nicht mehr gelingen kann. Bislang hat die Stadt Lahr dem Rahmenkonto Haushaltsmittel in Höhe von € 7,892.700 zugeführt. In den Jahren 2025 – 2027 sollen weitere Mittel in Höhe von € 1,5 Mio. zugeführt werden. Daneben trägt die Stadt Lahr seit Auslaufen der Zinsförderung die Zinsbelastung des Rahmenkontos. Bislang wurden hierfür Zinsen in Höhe von € 2,976.801,69 € übernommen. Bis Ende 2027 werden weitere Zinsaufwendungen von € 1,132 Mio. € erwartet. Die bislang getätigten Zinsübernahmen entschärfen die Situation auf dem Rahmenkonto insgesamt, da dadurch kein Zinseszinseffekt eingetreten ist. Der Stadt kam das seit Jahren geringe Zinsniveau entgegen. Derzeit sehen wir wieder ein deutlich gestiegenes Zinsniveau. Drucksache 164/2024 Seite 17 Die Höhe des am Ende der KuF-Laufzeit zu erwartenden Ergebnisses hängt weniger von den zu tätigenden Ausgaben ab. Deren Höhe ist mit ausreichender Sicherheit abzuschätzen, da sich diese aus den Verpflichtungen aus dem Bund-Kaufvertrag ergeben. Lediglich die Ausschreibungsergebnisse können hier noch zu Verschiebungen führen. Das Ergebnis der KuF wird maßgeblicher von den Einnahmen bestimmt. Ein großer Teil der Einnahmen fließt jedoch über die jährlichen Haushaltszuführungen. Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung. Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Anlage(n): KUF-Entwicklung 1993 bis 2024 - Ende 2027 KuF 2024 Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.