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Gemeinderat als Stiftungsrat (Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr –)

18. November 2024
                                    
                                        Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Bauer

Drucksache Nr.: 191/2024
Az.: 20/201

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 22.10.2024
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

04.11.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

18.11.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der juristischen Personen
des öffentlichen Rechts - Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr –

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt die Anwendung der alten Rechtslage gem.
§ 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz a.F. bis zum 31.12.2026, sofern der Gesetzgeber das Umsatzsteuerjahresgesetz 2024 entsprechend erlässt.

Zusammenfassende Begründung:

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 191/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Die Umsetzung der „Neuregelung der Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des
öffentlichen Rechts“, bekannt auch als § 2b Umsatzsteuergesetz, ist bei der Stiftung Hospital- und Armen-fonds Lahr sehr weit fortgeschritten, da nach bisheriger Beschluss- und Gesetzeslage davon
ausgegangen werden musste, dass deren Umsetzung zum 01.01.2025 erfolgt sein muss.
Der Gemeinderat hat der Verlängerung der „Umsetzung der Neuregelung der Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts“ für die Stiftung Hospital- und Armenfonds
schon mehrmals zugestimmt (vgl. Beschlussvorlagen 289/2016, 237/2020, 179/2021, 266/2022)
sowie zuletzt in seiner Sitzung am 25.09.2023 (Beschlussvorlage 165/2023). Aus der Beschlussvorlage 190/2024 für die Stadt Lahr können weitere Erläuterungen und Ausführungen zur Neuregelung
entnommen werden.
Da die Umsetzung der „Neuregelung der Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des
öffentlichen Rechts bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr parallel mit der Stadt Lahr erfolgen soll, können, um Wiederholungen zu vermeiden, weitere Ausführungen zum aktuellen Stand der
Umsetzung, der neuesten Entwicklungen sowie über das weitere Vorgehen, der Beschlussvorlage
190/2024 entnommen werden.
Anhand des weit fortgeschrittenen Standes der „Umsetzung der Neuregelung der Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts“ bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds
Lahr, ist die Einführung des neuen Umsatzsteuerrechtes bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds
Lahr zum 01.01.2025 grundsätzlich möglich. Aufgrund des aktuellen Standes wird jedoch die
Einführung des neuen Umsatzsteuerrechtes zum 01.01.2027 empfohlen.

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Markus Ibert

_____________________
Markus Wurth

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.