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Beschlussvorlage (Beschlussvorlage zur Streichung des Bürgerbeteiligungsprojektes "Lahrer Stadtgulden" ab 2025 auf Grund finanzieller Einsparungserfordernisse)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 503
Sachbearbeitung: Krieg

Drucksache Nr.: 208/2024
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Ausschuss für Soziales, Bildung 27.11.2024
und Sport

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

beschließend

nichtöffentlich

02.12.2024

Abstimmung

14 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

Gemeinderat

16.12.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Beschlussvorlage zur Streichung des Bürgerbeteiligungsprojektes "Lahrer Stadtgulden"
ab 2025 auf Grund finanzieller Einsparungserfordernisse

Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 18. März 2024 über die Verlängerung des
„Bürgerbudgets – Lahrer Stadtgulden“ bis in das Jahr 2028 wird aufgehoben.
2. Eine Weiterführung des Beteiligungsprojektes wird bis auf weiteres ausgesetzt.
3. Durch die Streichung kommt es für den Zeitraum von 2025 bis 2028 zu einer Einsparung von 250.000 Euro (Bürgerbudget und Durchführungskosten)
4. Zudem werden für den Zeitraum von 2025 bis 2028 in diesem Bereich 66.000 Euro
Personalkosten eingespart. Es erfolgt eine Personalumschichtung.

Drucksache 208/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Das Bürgerbeteiligungsprojekt „Lahrer Stadtgulden“ wurde am 18. März 2024 vom Lahrer Gemeinderat
mit großer Mehrheit um weitere 4 Jahre (2 Durchgänge) verlängert (vgl. hierzu ausführlich BV 21/2024,
AZ.: 021.271).
Bei dem Projekt handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die eine direkte, transparente und möglichst niedrigschwellige Beteiligung wie auch kommunalpolitischen Mitwirkung für alle Lahrerinnen und
Lahrer gewährleistet. Der Lahrer Stadtgulden hat sich seit seiner Einführung 2019 zu einem erfolgreichen Instrument für Partizipation und bürgerschaftlichem Engagement entwickelt und genießt als ein
Leuchtturmprojekt in der Stadt wie auch überregional breite Anerkennung.
Die für die Haushaltseinbringung vorgenommenen pauschalen Kürzungen sind grundsätzlich nur ein
kurzfristiges Instrument in besonderen Zeiten und nicht das Mittel der Wahl zur langfristigen Konsolidierung. Zur Erreichung des in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Konsolidierungsbeitrags
von 1 Mio. Euro ab 2026 auf der Aufwandsseite wird darüber hinaus das Projekt Lahrer Stadtgulden
seitens des Fachamtes zur Disposition gestellt. Mit der Streichung des Lahrer Stadtguldens ab 2025
sind folgende Einsparungen zu erzielen:
2025: 12.500 Euro (Durchführungskosten) + 16.500 Euro (Personalkosten) + 100.000 Euro
(Umsetzungskosten der Gewinnerprojekte von 2025) = 129.000 Euro
2026: 12.500 Euro (Durchführungskosten) + 16.500 Euro (Personalkosten) = 29.000 Euro
2027: 12.500 Euro (Durchführungskosten) + 16.500 Euro (Personalkosten) + 100.000 Euro
(Umsetzungskosten der Gewinnerprojekte von 2027) = 129.000 Euro
2028: 12.500 Euro (Durchführungskosten) + 16.500 Euro (Personalkosten) = 29.000 Euro
Gesamtsumme 2025 bis 2028: 316.000 Euro
Die Einsparung der Personalkosten erfolgt nur im Projekt des Lahrer Stadtguldens. Die Stelleninhaberin
befindet sich in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Lahr und kann entsprechend ihrer Stellenanteile in anderen Tätigkeitsfeldern eingesetzt werden um eventuelle Stellenvakanzen auszugleichen bzw. Neubedarfe zu decken.
Die genannten Mittel für den Lahrer Stadtgulden sind derzeit noch im Haushaltsentwurf vom 18.11.2024
enthalten. Bei einer Beschlussfassung würde die entsprechende Berücksichtigung für den Haushalt
über die Änderungsliste im Rahmen des Haushaltsbeschlusses erfolgen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass durch eine Streichung des Lahrer Stadtguldens die bereits begonnene Einführung und der Aufbau eines weit über den Stadtgulden hinausreichenden Partizipationsportals mit Hilfe der Open-Source-Software „Consul“ gegenstandslos wird (vgl. hierzu den Antrag auf
Durchführung eine Digitalisierungsprojektes der Abteilung Soziales vom 28.08.2024: „Consul – eine
digitale, multifunktionale Beteiligungsplattform für Lahr“). Die vorgeschlagene Einsparmaßnahme wird
einen deutlichen Einschnitt und Rückschritt hinsichtlich einer modernen, bürgerfreundlichen Mitwirkung
und Beteiligung aller Lahrerinnen und Lahrer nach sich ziehen.

Drucksache 208/2024

Seite 3

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt

Guido Schöneboom

Bernd Krieg

Erster Bürgermeister

Abteilungsleitung

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.