Beschlussvorlage (Beschlussvorlage zur Streichung des Bürgerbeteiligungsprojektes "Lahrer Stadtgulden" ab 2025 auf Grund finanzieller Einsparungserfordernisse)
Sitzung: Gemeinderat (13. Sitzung)
16. Dezember 2024
16. Dezember 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 503 Sachbearbeitung: Krieg Drucksache Nr.: 208/2024 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Ausschuss für Soziales, Bildung 27.11.2024 und Sport vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss beschließend nichtöffentlich 02.12.2024 Abstimmung 14 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Gemeinderat 16.12.2024 beschließend öffentlich Betreff: Beschlussvorlage zur Streichung des Bürgerbeteiligungsprojektes "Lahrer Stadtgulden" ab 2025 auf Grund finanzieller Einsparungserfordernisse Beschlussvorschlag: 1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 18. März 2024 über die Verlängerung des „Bürgerbudgets – Lahrer Stadtgulden“ bis in das Jahr 2028 wird aufgehoben. 2. Eine Weiterführung des Beteiligungsprojektes wird bis auf weiteres ausgesetzt. 3. Durch die Streichung kommt es für den Zeitraum von 2025 bis 2028 zu einer Einsparung von 250.000 Euro (Bürgerbudget und Durchführungskosten) 4. Zudem werden für den Zeitraum von 2025 bis 2028 in diesem Bereich 66.000 Euro Personalkosten eingespart. Es erfolgt eine Personalumschichtung. Drucksache 208/2024 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Das Bürgerbeteiligungsprojekt „Lahrer Stadtgulden“ wurde am 18. März 2024 vom Lahrer Gemeinderat mit großer Mehrheit um weitere 4 Jahre (2 Durchgänge) verlängert (vgl. hierzu ausführlich BV 21/2024, AZ.: 021.271). Bei dem Projekt handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die eine direkte, transparente und möglichst niedrigschwellige Beteiligung wie auch kommunalpolitischen Mitwirkung für alle Lahrerinnen und Lahrer gewährleistet. Der Lahrer Stadtgulden hat sich seit seiner Einführung 2019 zu einem erfolgreichen Instrument für Partizipation und bürgerschaftlichem Engagement entwickelt und genießt als ein Leuchtturmprojekt in der Stadt wie auch überregional breite Anerkennung. Die für die Haushaltseinbringung vorgenommenen pauschalen Kürzungen sind grundsätzlich nur ein kurzfristiges Instrument in besonderen Zeiten und nicht das Mittel der Wahl zur langfristigen Konsolidierung. Zur Erreichung des in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Konsolidierungsbeitrags von 1 Mio. Euro ab 2026 auf der Aufwandsseite wird darüber hinaus das Projekt Lahrer Stadtgulden seitens des Fachamtes zur Disposition gestellt. Mit der Streichung des Lahrer Stadtguldens ab 2025 sind folgende Einsparungen zu erzielen: 2025: 12.500 Euro (Durchführungskosten) + 16.500 Euro (Personalkosten) + 100.000 Euro (Umsetzungskosten der Gewinnerprojekte von 2025) = 129.000 Euro 2026: 12.500 Euro (Durchführungskosten) + 16.500 Euro (Personalkosten) = 29.000 Euro 2027: 12.500 Euro (Durchführungskosten) + 16.500 Euro (Personalkosten) + 100.000 Euro (Umsetzungskosten der Gewinnerprojekte von 2027) = 129.000 Euro 2028: 12.500 Euro (Durchführungskosten) + 16.500 Euro (Personalkosten) = 29.000 Euro Gesamtsumme 2025 bis 2028: 316.000 Euro Die Einsparung der Personalkosten erfolgt nur im Projekt des Lahrer Stadtguldens. Die Stelleninhaberin befindet sich in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Lahr und kann entsprechend ihrer Stellenanteile in anderen Tätigkeitsfeldern eingesetzt werden um eventuelle Stellenvakanzen auszugleichen bzw. Neubedarfe zu decken. Die genannten Mittel für den Lahrer Stadtgulden sind derzeit noch im Haushaltsentwurf vom 18.11.2024 enthalten. Bei einer Beschlussfassung würde die entsprechende Berücksichtigung für den Haushalt über die Änderungsliste im Rahmen des Haushaltsbeschlusses erfolgen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass durch eine Streichung des Lahrer Stadtguldens die bereits begonnene Einführung und der Aufbau eines weit über den Stadtgulden hinausreichenden Partizipationsportals mit Hilfe der Open-Source-Software „Consul“ gegenstandslos wird (vgl. hierzu den Antrag auf Durchführung eine Digitalisierungsprojektes der Abteilung Soziales vom 28.08.2024: „Consul – eine digitale, multifunktionale Beteiligungsplattform für Lahr“). Die vorgeschlagene Einsparmaßnahme wird einen deutlichen Einschnitt und Rückschritt hinsichtlich einer modernen, bürgerfreundlichen Mitwirkung und Beteiligung aller Lahrerinnen und Lahrer nach sich ziehen. Drucksache 208/2024 Seite 3 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Guido Schöneboom Bernd Krieg Erster Bürgermeister Abteilungsleitung Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.