Beschlussvorlage (Bewilligung überplanmäßiger Auszahlungen (Haushaltsjahr 2023) Sanierungsgebiet „Nördliche Altstadt Lahr“ )
6. Mai 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 622 Sachbearbeitung: Karl Drucksache Nr.: 58/2024 Az.: 622 BK An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 201 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 16.04.2024 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss beschließend öffentlich 06.05.2024 Betreff: Bewilligung überplanmäßiger Auszahlungen (Haushaltsjahr 2023) Sanierungsgebiet „Nördliche Altstadt Lahr“ Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg überplanmäßige Auszahlungen für den Investitionsauftrag I51100000001 „Nördliche Altstadt“ in Höhe von rund € 108.400. Die Deckung erfolgt gleichzeitig durch entstandene Mehrerträge im Sanierungsgebiet „Nördliche Altstadt“ I51100050000 in Höhe von € 91.500 und durch Minderausgaben im „Sanierungsgebiet Kanadaring“ Investitionsauftrag I51100000101 in Höhe von € 16.900. Zusammenfassende Begründung: Für das Sanierungsgebiet „Nördliche Altstadt“ sind im Haushaltsjahr 2023 überplanmäßige Mehrausgaben in Höhe von rund 108.400 € entstanden. Diese können durch gleichzeitige Mehrerträge Fördermittel des Landes in Höhe von rund 91.500 € sowie durch Minderausgaben hinsichtlich Baumaßnahmen im „Sanierungsgebiet Kanadaring“ in Höhe von rund 16.900 € gedeckt werden. Drucksache 58/2024 Seite 2 Sachdarstellung Für das Sanierungsgebiet „Nördliche Altstadt“ standen im Haushaltsjahr 2023 Haushaltsmittel in Höhe von 122.900 € zur Verfügung. In enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium konnte noch im Sanierungszeitraum welcher zum 30.10.2023 ausgelaufen ist eine Förderung der Modernisierungsmaßname Kaiserstraße 20-22 erreicht werden. Dieses Gebäude ist denkmalgeschützt und an dieser Stelle stadtbildprägend. Mit dem Eigentümer wurde bereits seit dem Jahr 2013 eine Modernisierungsvereinbarung angestrebt. Allerdings hat diese Modernisierungsmaßnahme das vorhandene Budget überschritten. Weitere überplanmäßige Auszahlungen ergeben sich aus dem Abschluss der Sanierungsmaßname durch Kosten für die Sanierungsdokumentation und den Fördermittelinvestitionsnachweis (FIN). Gleichzeitig sind die genannten Mehrauszahlungen zu 60% förderfähig, sodass durch Förderung des Landes Mehreinzahlungen von rund 91.500 € (bei einem Ansatz von 45.000 €) entstanden sind. Somit verbleiben nicht gedeckte Mehrauszahlungen von 16.900 €. Diese Mehrauszahlungen können durch Mittel aus dem Sanierungsgebiet „Kanadaring“ gedeckt werden. Dies erlauben Einsparungen für die Modernisierungsmaßnahmen an den Gebäuden Kanadaring 55-61 sowie der Beseitigung von Fluchtanlagen. Finanzierung: Für die Deckung können Mehreinzahlungen und Einsparungen bei den Investitionsaufträgen „Nördliche Altstadt“ und „Kanadaring“ wie folgt vorgeschlagen werden: - I51100050000 / Kostenart „Investitionszuweisungen Nördliche Altstadt“: 91.500 € - I51100000101 / Kostenart „Kanadaring – Investitionszuwendungen“ 16.900 € Es wird gebeten dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Tilman Petters Benjamin Karl In Vertretung Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.