Beschlussvorlage (Bauverein Lahr GmbH; Jahresabschluss 2023)
1. Juli 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Maier Drucksache Nr.: 102/2024 Az.: 922.5124 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 01.07.2024 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Bauverein Lahr GmbH; Jahresabschluss 2023 Beschlussvorschlag: 1. Der Haupt- und Personalausschuss nimmt die Bilanz zum 31.12.2023, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. –31.12.2023, den Lagebericht 2023, den Anhang 2023, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2023 festzustellen. 2. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses 2023 zuzustimmen. 3. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuzustimmen. 4. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 zuzustimmen. Zusammenfassende Begründung: Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 sowie Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2024. Drucksache 102/2024 Seite 2 Sachdarstellung Nach den Vorgaben des vom Gemeinderat beschlossenen Beteiligungsmanagementkonzepts der Stadt Lahr erfolgt u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) durch den Hauptund Personalausschuss. Die ordentliche Gesellschafterversammlung der Bauverein Lahr GmbH findet voraussichtlich am 24. Juli dieses Jahres statt. Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags: Die Geschäftsführung der Bauverein Lahr GmbH hat der Beteiligungsverwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss 2023 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Im Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft eine Bilanzsumme von 15.243.143,87 € (Vj.: 11.674.724,73 €) und einen Jahresüberschuss von 812.760,05 € (Vj.: 656.694,95 €) erzielt. Aus Vorjahren bestand noch ein Gewinnvortrag von 2.451.856,96 € (VJ.:1.835.930,01 €), sodass sich ein Bilanzgewinn von 1.166.773,81 € (Vj.: 2.451.856,96 €) ergibt. Der Jahresabschluss wurde von der Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH (RWT) geprüft und von dort ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags: Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, eine Dividende von 97.843,20 € (Vj.: 40.768,00 €) des Jahresergebnisses an die Gesellschafter auszuschütten sowie 2.000.000,- € (VJ.: 0,00 €) in die Gewinnrücklagen einzustellen. Den Restbetrag aus Gewinnvortrag und Jahresüberschuss ist auf neue Rechnung vorzutragen. Zu Ziffer 3) und 4) des Beschlussvorschlags: Es wird vorgeschlagen, die Geschäftsführerin und den Aufsichtsrat zu entlasten sowie die Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH (RWT) auch zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. Markus Ibert Oberbürgermeister Anlage(n): Anhang 2023 Bestätigungsvermerk 2023 Bilanz 2023 GuV 2023 Lagebericht 2023 Anlage 0 Hinweis: Markus Wurth Stadtkämmerer Drucksache 102/2024 Seite 3 Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.