Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Dinger
Drucksache Nr.: 124/2024
Az.: 20/201 -Dg
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Haupt- und Personalausschuss
09.09.2024
beschließend
öffentlich
Abstimmung
Betreff:
Zuschuss an die DRK-Ortsvereine Sulz und Reichenbach-Kuhbach für das Jahr 2024 in
Höhe von insgesamt 6.160,00 €
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Lahr bewilligt den DRK-Ortsvereinen Sulz und Reichenbach-Kuhbach für das
Jahr 2024 einen pauschalen Zuschuss in Höhe von jeweils 3.080,00 €, insgesamt damit in
Höhe von 6.160,00 €.
Drucksache 124/2024
Seite 2
Begründung:
Den DRK-Ortsvereinen Lahr, Sulz und Reichenbach-Kuhbach wurde in der Vergangenheit, bis einschließlich dem Jahr 2012, ein nach der Einwohnerzahl im betreuten Stadtgebiet bemessener Zuschuss
i.H.v. insgesamt 6.160,00 € (seit dem Jahr 2004 unverändert) von der Stadt gewährt.
Mitte 2013 beantragte der DRK-Ortsverein Lahr Insolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde kurz darauf mangels Masse durch das zuständige Amtsgericht abgelehnt und der DRK-Ortsverein Lahr aufgelöst.
Aufgrund der Auflösung des DRK-Ortsvereins Lahr wurde ein ausführliches Gespräch mit den Vorsitzenden der DRK-Ortsvereine Sulz und Reichenbach-Kuhbach bez. der Aufteilung des Zuschusses des
ehemaligen DRK-Ortsvereins Lahr geführt. In der Folge wurde festgelegt, dass der von der Stadt vorgesehene (Gesamt-)Zuschuss je zur Hälfte an die beiden Ortsvereine gehen solle, ohne dass dabei die
Einwohnerzahlen der beiden Ortsteile berücksichtigt werden sollen. Begründet wurde der Vorschlag
damit, dass beide Ortsvereine seit der Auflösung des DRK-Ortsvereins Lahr, alle Einsätze im Kernstadtbereich und in den anderen Stadtteilen bei größeren Unfällen, Bränden und ähnliches übernehmen.
Demnach würde der städtische Zuschuss im Jahr 2024 für den DRK-Ortsverein Sulz 3.080,00°€ und
für den DRK-Ortsverein Reichenbach-Kuhbach gleichfalls 3.080,00 € betragen.
Die beiden o.g. Ortsvereine haben Jahresabschlüsse vorgelegt, aus denen die Verwendung des für
2023 gewährten Zuschusses entnommen werden kann. Die Nachweise zeigen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse bei den beiden o.g. Ortsvereinen geordnet sind.
Markus Ibert
Markus Wurth
Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.