Beschlussvorlage (Ansiedlungsinteresse Freizeit/Tourismus - Vorhaben SURFIELD BLACK FOREST)
10. April 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: ZS03 Sachbearbeitung: Derdau Drucksache Nr.: 50/2024 Az.: Wifö-Surfield An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 101 / 61 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 08.04.2024 vorberatend nichtöffentlich 7 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 6 Enthaltungen Technischer Ausschuss 10.04.2024 vorberatend öffentlich 13 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Gemeinderat 22.04.2024 beschließend öffentlich Betreff: Ansiedlungsinteresse Freizeit/Tourismus - Vorhaben SURFIELD BLACK FOREST Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Lahr begrüßt und unterstützt die Ansiedlung des Vorhabens eines Surfparks in Lahr. 2. Die Stadtverwaltung wird vom Gemeinderat der Stadt Lahr mit dem Suchlauf eines geeigneten Standortes beauftragt. 3. Bei der Standortwahl und der Projektverwirklichung soll ein zuvor entwickelter Kriterienkatalog beachtet werden. Zusammenfassende Begründung: Das Investitionsvorhaben SURFIELD BLACK FOREST bietet mit einem geplanten Wellenpark und weiteren Sport- und Freizeitmöglichkeiten im Bereich Freizeit und Tourismus für die Stadt Lahr ein regionales Alleinstellungsmerkmal mit überregionaler Strahlkraft. Die Stadtverwaltung begrüßt und unterstützt die Ansiedlung des innovativen, nachhaltigen und touristischen Vorhabens. Drucksache 50/2024 Seite 2 Sachdarstellung Ein Vorhabenträger möchte in Lahr ein sporttouristisches Leuchtturmprojekt mit überregionaler Strahlkraft in Form eines Surfparks auf einer Fläche von 2,5 bis 3 Hektar etablieren. Das kostenpflichtige Surfangebot soll durch Gastronomie und unterschiedliche Beherbergungsformen in nachhaltiger Bauweise ergänzt werden. Dabei sollen energieeffiziente und multifunktionale Gebäude mit Dach- und Fassadenbegrünung entstehen. Das Parkgelände kann ohne Eintritt besucht werden und steht auch den Bürgern der Stadt Lahr offen. Es wird davon ausgegangen, dass durch das Investitionsvorhaben, das vom Vorhabenträger und den Partnern getragen werden soll, rund 130 Arbeitsplätze entstehen. Die Arbeitsplatzdichte wird als durchschnittlich bewertet. Der Investor will mit diesem Vorhaben den regionalen Zugang zur Trendsportart Surfen schaffen. Zudem sollen auf dem Areal weitere In- und Outdoor Sport- und Freizeitangebote wie Yoga, Beachvolleyball oder Skaten entstehen. Das Surfen soll auch in Kombination mit therapeutischen und erlebnispädagogischen Methoden genutzt werden, um die Gesundheit sowie die Selbstwirksamkeit insbesondere von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Gesundheit und gesunde Ernährung sind ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes. Die Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung von regionalen Ressourcen soll durch kurze Wertschöpfungsketten erzielt werden, die der örtlichen Landwirtschaft, vor allem in der Gastronomie, eine Plattform zur direkten Vermarktung ihrer Produkte bietet. Der vorgesehene Wellenpark wird von der Verwaltung als wichtiger und attraktiver touristischer Angebotsbaustein im Rahmen des Freizeit- und Tourismusangebots in Lahr gesehen, der zum vorgeschlagenen Tourismuskonzept Lahr (Themenbereiche Freizeit-Genuss und Genussvolle Aktivitäten) passt und damit zum positiven Imagegewinn der Stadt Lahr beitragen kann. Es wird erwartet, dass der geplante Surfpark als starker Frequenzbringer weitere Übernachtungs- und Tagesausflugsgäste anspricht und an die Stadt Lahr bindet. Die für die Ferienregion zuständige Schwarzwald Tourismus GmbH befürwortet uneingeschränkt diese touristische Infrastrukturmaßnahme und unterstützt die Idee der Verwirklichung eines innovativen, nachhaltigen und einzigartigen Projektes. Geplant ist ein Surfpool von etwa 100 Meter Breite mal 150 Meter Länge, in dem künstlich perfekte Wellen energieeffizient und CO²-neutral erzeugt werden. Dafür ist der Bau einer Agri-Photovoltaik Anlage in Lahr geplant, die den Energiebedarf des Surfparks um ein Vielfaches übersteigen soll. AgriPhotovoltaik ist die gleichzeitige Flächennutzung für die Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Energie. Bei der Gestaltung des Surfparks legt der Vorhabenträger ein starkes Augenmerk auf die ökologische Aufwertung der Flächen. Der Flächenverbrauch soll vor allem durch ökologische Aufwertungen kompensiert werden. Der Investor hat der Verwaltung bereits zu einem frühen Zeitpunkt ein detailliertes Konzept zu ökologischen Maßnahmen, zur regenerativen Energieerzeugung und zum umweltverträglichen Wassermanagement vorgelegt. Geplant ist die Entwicklung eines Wasserkonzepts, in dem Oberflächenwasser von Gebäuden abgefangen und gespeichert wird. Besonders für heiße Phasen, in denen die Wasserressourcen knapp sind, soll Regenwasser gespeichert und effizient genutzt werden, um den Bedarf von Grundwasser und Frischwasser zu minimieren. Der Surfpark ist auf einen ganzjährigen Betrieb und eine konstante Nutzung ausgelegt. In der kälteren Jahreszeit sollen Wellnessangebote und künstliches Höhentraining angeboten werden. Insgesamt werden rund 200.000 Gäste pro Jahr erwartet. Zielgruppen sind, abgesehen von der Surferszene, gesundheitsbewusste Menschen, Sportbegeisterte sowie Familien. Lahr bietet neben der Nähe zu Frankreich und der Schweiz eine optimale Verkehrsanbindung durch den Autobahnanschluss an die A5. Parkflächen sollen durch ökologische Maßnahmen aufgewertet werden. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, welche die Gäste zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel animieren. Drucksache 50/2024 Seite 3 Nach Einschätzung der Stadtverwaltung kann es gelingen, ein Beispiel für ressourcenschonendes Wirtschaften in Lahr mit großer Strahlkraft anzusiedeln. Die Stadtverwaltung begrüßt und unterstützt die Ansiedlung des Vorhabens. Es wird vorgeschlagen, die Stadtverwaltung mit dem Suchlauf eines geeigneten Standortes zu beauftragen. Zudem soll ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, der bei der Standortsuche und einer späteren Projektverwirklichung beachtet wird. Der Kriterienkatalog soll Anforderungen und Themenbereiche wie beispielsweise Energie (Energieverbrauch und -effizienz, alternative Energiequellen, Agri-PV), Wassernutzung (Oberflächen- und Brauchwasser sammeln und aufbereiten), Flächenverbrauch (Flächenversiegelung), raumordnerische Belange (Regional- und Flächennutzungsplanung), Verkehr (Verkehrsaufkommen, ÖPNV Anbindung), Flächenverfügbarkeit, Bau- und Gestaltungsaspekte (Dach- und Fassadenbegrünung, ökologische Maßnahmen), Nachhaltigkeit (Flächen-Effizienz, Bauweise) und Rückbau umfassen. Markus Ibert Robin Derdau Oberbürgermeister Wirtschaftsförderer Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.