Beschlussvorlage (Anlage 0)
Sitzung: Technischer Ausschuss (9. Sitzung)
11. September 2024
Beschlussvorlage (Bebauungsplan ALBERT-FÖRDERER-STRASSE, 1. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (2024_05_22_Artenschutz_Prüfung_Lahr_Albert-Förderer-Straße)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1 Abwägungstabelle)
Beschlussvorlage (Anlage 5 Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (Anlage 6 Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (Anlage 7 Begründung)
Beschlussvorlage (Anlage 9 Satzungen)
Beschlussvorlage (Bestandsplan M. 1_1000_5)
Beschlussvorlage (Gestaltungsplan M. 1_500_3)
Beschlussvorlage (Nutzungsplan M. 1_500_4)
11. September 2024
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan ALBERT-FÖRDERER-STRASSE, 1. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (Anlage 1 Abwägungstabelle)Beschlussvorlage (Nutzungsplan M. 1_500_4)Beschlussvorlage (Gestaltungsplan M. 1_500_3)Beschlussvorlage (Bestandsplan M. 1_1000_5)Beschlussvorlage (Anlage 5 Planungsrechtliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (Anlage 6 Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (Anlage 7 Begründung)Beschlussvorlage (2024_05_22_Artenschutz_Prüfung_Lahr_Albert-Förderer-Straße)Beschlussvorlage (Anlage 9 Satzungen)Beschlussvorlage (Anlage 0)
Stadt Lahr L Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Maier-Hochbaum j Drucksache Nr.: 118/2024 Az.: mai-0738 An der Voriagenersteilung beteiligte Stellen WB Beratungsfolge Technischer Ausschuss Termin 11.09.2024 Beratung vorberatend Kennung Gemeinderat 23.09.2024 beschließend öffentlich Abstimmung öffentlich Betreff: Bebauungsplan ALBERT-FÖRDERER-STRASSE, 1. Änderung • Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage • Satzungsbeschluss Beschiussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 11. Juli 2024 zu den während der Offenlage eingebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan ALBERT-FÖRDERER-STRASSE, 1. Ände rung und den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen 2. Der Bebauungsplan ALBERT-FÖRDERER-STRASSE, 1. Änderung und die dazu gehörigen örtlichen Bauvorschriften werden in der beigefügten Fassung vom 11. Juli 2024 als Satzungen beschlossen. Zusammenfassende Begründung: Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften ALBERT-FÖRDERER-STRASSE, 1. Änderung wird erforderlich zur planungsrechtlichen Ermöglichung der Errichtung eines weiteren Mehrfamilien hauses mit 25-30 Wohneinheiten sowie einer Modifikation der vorgesehenen Erschließung. Nach Abwägung aller in der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen kann die vorliegende Bebauungs planänderung zur Satzung beschlossen werden. Seite 2 Drucksache 118/2024 Sachdarstellung Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 19. Dezember 2022 die Aufstellung des Bebauungs plans ALBERT-FÖRDERER-STRASSE, 1. Änderung und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschrif ten im beschleunigten Verfahren gern. § 13a BauGB sowie die Durchführung der förmlichen Beteili gung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Offenlage sowie Behördenbeteiligung wurden vom 4. Januar bis einschließlich 10. Februar 2023 durchgeführt. Hierbei gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Es wurden weiterhin 49 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Von den hierauf eingegan genen 27 Rückmeldungen enthielten zehn Anmerkungen oder Hinweise zum vorliegenden Bebau ungsplanentwurf. Diese zehn Stellungnahmen mit inhaltlichen Anmerkungen sind gemeinsam mit den jeweiligen Erwiderungen der Verwaltung im beiliegenden Abwägungsspiegel aufgeführt. Maßgeblich waren insbesondere Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde und des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landratsamt des Ortenaukreises sowie der Ortsgruppe des Nabu zu den Belangen von Entwässerung und besonderem Artenschutz. Diesbezüglich wurde die Bebauungsplanänderung zum Satzungsbeschluss insbesondere in den Hinweisen zu den planungs rechtlichen Festsetzungen auf der Grundlage zusätzlicher, fachgutachterlicher Planungsbeiträge er gänzt. Die Durchführung einer erneuten Offenlage im Sinne des § 4a (3) BauGB wird deshalb nicht erforderlich, da von diesen Ergänzungen nicht die Grundzüge der Planung betroffen sind. Mit dem Beschluss der Abwägung kann der Satzungsbeschluss gefasst und das Verfahren zur Be bauungsplanänderung abgeschlossen werden. Die Bebauungsplanänderung tritt mit ihrer ortsübli chen, öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Verwaltung bittet, den entsprechenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Im Vorfeld der Realisierung des hier planungsrechtlich ermöglichten Bauvorhabens wird im nächsten Schritt nach dem Satzungsbeschluss die Herstellung der Erschließung erforderlich. Die Wohnbau Lahr GmbH als Entwicklerin und Bauherrin für dieses Vorhaben beabsichtigt die Errichtung des Mehr familienhauses zeitnah nach dem noch erforderlichen Ausbau des nach Norden gehenden Stichs der Albert-Förderer-Straße. Weiterhin wird sie, entsprechend der Anregung des Nabu, freiwillige ökologi sche Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen durch das Anbringen von Nisthilfen und das Aussä hen von Blühstreifen durchführen. Zusätzlich verpflichtet sie sich - als städtische Tochtergesellschaft - entsprechend der Ratsbeschlüsse über die Sozialwohnungsquote 30% der genehmigten Nettowoh nungsfläche als öffentlich geförderten Wohnungsbau entsprechend des aktuellen Förderprogramms zur Mietwohnraumförderung mit mindestens 15-jähriger Preisbindung herzustellen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: lEl Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun gen Tilman Petters Stefan Löhr Drucksache 118/2024 Seite 3 Anlagen: 1. Abwägung der in der Offenlage / förmlichen Behörden- und Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen (Sachstand: 11. Juli 2024) 2. Nutzungsplan (Sachstand: 11. Juli 2024) 3. Gestaltungsplan (Sachstand: 11. Juli 2024) 4. Bestandsplan (Sachstand: 11. Juli 2024) 5. Planungsrechtliche Festsetzungen (Sachstand; 11. Juli 2024) 6. Örtliche Bauvorschriften (Sachstand: 11. Juli 2024) 7. Begründung (Sachstand: 11. Juli 2024) 8. Artenschutzrechtliche Prüfung (Sachstand: 26. April 2023, ergänzt am 22. Mai 2024) Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuteilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.