Navigation überspringen

Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)

                                    
                                        Schalltechnische Untersuchung
Auftrag:

23.7643.T

Auftraggeber:

Schwarzwälder Beton-Fertigteile-Werk
GmbH&Co. KG

Vorhaben:

Bebauungsplan „Lindenbergstraße“
in Lahr

Aufgestellt: Achern, 27.09.2023
Bearbeiter: Dipl.-Ing.(FH) R. Martin

RS

Beratende
Ingenieure
VBI
Bauingenieurbüro

D – 77855 Achern
Allerheiligenstraße 1
Telefon 07841 / 6949-0
Telefax 07841 / 6949-90

Schalltechnische Untersuchung „Lindenbergstraße" in Lahr

27.09.2023

Inhaltsverzeichnis
1

Vorbemerkungen ................................................................................................... 3

2

Untersuchungsgrundlagen ..................................................................................... 3
Topographie ..................................................................................................... 3
Verkehrswerte .................................................................................................. 3
Richtlinien und Verordnungen .......................................................................... 4
Grenzwerte/Orientierungswerte .......................................................................4

3

Schalltechnische Begriffe und Rechenverfahren ................................................... 5
Begriffe............................................................................................................. 5
Rechenverfahren ............................................................................................. 6

4

Berechnungsergebnisse ........................................................................................ 7
Lärm-Emissionen ............................................................................................. 7
Lärm-Immissionen ........................................................................................... 7
4.2.1

Ergebnistabellen........................................................................................ 7

4.2.2

Rasterlärmkarten ....................................................................................... 8

4.2.3

Gewerbelärm ............................................................................................. 8

Aktive Lärmschutzmaßnahmen........................................................................ 8
4.3.1

Allgemeines ............................................................................................... 8

4.3.2

Dimensionierung ....................................................................................... 9

Passive Lärmschutzmaßnahmen .....................................................................9

5

4.4.1

Allgemeines ............................................................................................... 9

4.4.2

Dimensionierung ..................................................................................... 10

4.4.3

Vorschlag für die Festsetzung im Bebauungsplan .................................. 11

Zusammenfassung .............................................................................................. 11

VERZEICHNIS DER ANLAGEN:
Tabelle 1
Karte 1
Karte 2
Karte 3

Ergebnistabelle Einzelpunkte
Lageplan Immissionspunkte
Rasterlärmkarte mit Orientierungswerten der DIN 18005
Rasterlärmkarte mit Lärmpegelbereichen der DIN 4109

RS Ingenieure GmbH & Co. KG, Allerheiligenstraße 1, 77855 Achern

Seite 2 von 11

Schalltechnische Untersuchung „Lindenbergstraße" in Lahr

1

27.09.2023

Vorbemerkungen

Das Unternehmen "Schwarzwälder Beton-Fertigteile-Werk" beabsichtigt den Neubau
von Wohn- und Geschäftsgebäuden an der Lindenbergstraße in Lahr.
Der Bebauungsplan "Lindenbergstraße" wird von der Firma Zink Ingenieure aus Lauf
erstellt.
Das Baugebiet liegt im Einwirkungsbereich der Dinglinger Landstraße und der Lindenbergstraße. Für die geplante Bebauung soll eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt werden.
Die Bewertung erfolgt nach DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau". Es werden die
Beurteilungspegel für die konzipierten Gebäude und Freiflächen ermittelt und mit den
Orientierungswerten der DIN verglichen.
Des Weiteren werden für die Gebäude die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 ermittelt.
Diese bilden die Grundlage für einen evtl. erforderlichen passiven Schallschutz.

2

Untersuchungsgrundlagen
Topographie

Die Lage der bestehenden Bebauung und Straßen wurden den amtlichen Katasterunterlagen entnommen. Die Höhenangaben stammen aus einem digitalen Geländemodell
der Landesvermessung.
Die dargestellte künftige Bebauung entspricht einem Entwurf zum Bebauungsplan. Dies
ist eine fiktive Bebauung innerhalb der Baugrenzen. Die spätere Lage kann davon abweichen. Für die Lärmberechnung sind aber keine gravierenden Änderungen zu erwarten.
Die Absorptionseigenschaft der reflektierenden Flächen wurde mit dem Korrekturwert 1dB(A) festgelegt, was einer glatten Gebäudefassade entspricht.
Verkehrswerte
Die Verkehrswerte auf der Dinglinger Hauptstraße und der Lindenbergstraße wurden
durch eine Verkehrszählung am 26.05.2023 ermittelt.

Straße
Dinglinger Hauptstraße

Lindenbergstraße

Pkw

Lkw 1

Lkw 2

Krad

Tag

10128

348

18

262

Nacht

669

18

1

43

Tag

1022

17

4

24

Nacht

22

0

0

1

RS Ingenieure GmbH & Co. KG, Allerheiligenstraße 1, 77855 Achern

Seite 3 von 11

Schalltechnische Untersuchung „Lindenbergstraße" in Lahr

27.09.2023

Die Einteilung in Fahrzeuggruppen erfolgte nach der RLS-19. Die Gruppe Lkw1 umfasst
Lastkraftwagen ohne Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.5 to und
Busse. Die Gruppe Lkw2 umfasst Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse
über 3.5 to. Für Krafträder wird der Schallleistungspegel von Lkw2 verwendet.
Richtlinien und Verordnungen
Dieser Untersuchung liegen folgende Richtlinien und Verordnungen zugrunde:
- RLS-19
"Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen"
Ausgabe 2019
- DIN 18 005 Teil 1
"Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren"
Ausgabe 05.87
- Beiblatt 1 zu DIN 18 005 Teil 1
"Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung"
Ausgabe 05.87
- Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 12.06.1990
- DIN 4109:2018
"Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise"
Ausgabe 1.2018
- VDI-Richtlinie 2719
"Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen"
Ausgabe 08.87

Grenzwerte/Orientierungswerte
Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) gibt Immissionsgrenzwerte für den
Bau oder die wesentliche Änderung von Straßen und Schienenwegen vor. Im Untersuchungsfall sollen dagegen die Lärmauswirkungen im Hinblick auf die Aufstellung eines
Bebauungsplanes untersucht werden. Für diesen Fall der städtebaulichen Planung enthält das Beiblatt 1 zur DIN 18 005 Teil 1 Orientierungswerte, deren Einhaltung oder
Unterschreitung "wünschenswert" ist.
Diese Orientierungswerte sind eingeteilt nach den verschiedenen schutzbedürftigen
Nutzungen, jeweils für tags und nachts.

RS Ingenieure GmbH & Co. KG, Allerheiligenstraße 1, 77855 Achern

Seite 4 von 11

Schalltechnische Untersuchung „Lindenbergstraße" in Lahr

27.09.2023

Tag
dB(A)

Nacht
dB(A)

a) reine Wohngebiete (WR)

50

40/35

b) allgemeine Wohngebiete (WA) und Kleinsiedlungsgeb.
(WS)

55

45/40

e) Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI)

60

50/45

f) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE)

65

55/50

Gebietsnutzung

Der niedrigere Nachtwert gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm, danach ist der
höhere Wert für Straßenverkehrslärm anzuwenden. Beurteilungszeit ist hier für den Tag
die Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr, für die Nacht die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr.
Zum Vergleich: Die 16. BImSchV enthält als Grenzwerte für allgemeine Wohngebiete:
59 / 49 dB(A).

3

Schalltechnische Begriffe und Rechenverfahren
Begriffe

- Mittelungs- bzw. Immissionspegel
Der Mittelungspegel dient zur Kennzeichnung der Belastung durch Geräusche mit zeitlich veränderlichen Schallpegeln durch nur eine Zahl. Auffällige Einzeltöne oder Impulse
werden nicht zusätzlich berücksichtigt. Dabei wird die Verdoppelung bzw. Halbierung
der Einwirkzeit eines Geräusches wie die Erhöhung bzw. Verringerung seines Schallpegels um 3 dB (Dezibel) bewertet. In den Mittelungspegel gehen Dauer und Stärke
jedes Einzelgeräusches während der Beurteilungszeit ein.
- Frequenzbewertung A
Durch die Frequenzbewertung A nach DIN IEC 651 wird die Frequenzabhängigkeit der
Empfindlichkeit des Gehörs näherungsweise berücksichtigt.
In dieser Untersuchung wird nur mit A-bewerteten Schallpegeln gerechnet.
- Schallemission
Schallemission ist das Abstrahlen von Schall von einer Schallquelle oder von einer Ansammlung von Schallquellen (z.B. Straße, Gewerbegebiet, Industriegebiet).

RS Ingenieure GmbH & Co. KG, Allerheiligenstraße 1, 77855 Achern

Seite 5 von 11

Schalltechnische Untersuchung „Lindenbergstraße" in Lahr

27.09.2023

Die Schallemission vom Verkehr auf einer Straße wird durch den Emissionspegel LME
gekennzeichnet. Das ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand von ihrer Achse bei freier
Schallausbreitung. Der für die Berechnung des Emissionspegels maßgebende Emissionsort (Schallquelle) ist in 0.5 m Höhe über der Mitte der Straße anzunehmen. Der
Emissionspegel ist abhängig von Verkehrsstärke, maßgebendem LKW-Anteil (über 2.8t
zul. Gesamtgewicht), Fahrbahnbelag, Fahrbahnlängsneigung und Geschwindigkeit.
- Schallimmission
Schallimmission ist das Einwirken von Schall auf ein Gebiet oder einen Punkt eines
Gebietes, den Immissionsort. Die Stärke der Schallimmission wird durch den Mittelungspegel gekennzeichnet.
Der für die Berechnung des Mittelungspegels und des Beurteilungspegels maßgebende
Immissionsort wird bei Gebäuden in Höhe der Geschoßdecke des zu schützenden Raumes angenommen.
- Beurteilungspegel
Der Beurteilungspegel ist bei Straßenverkehrsgeräuschen gleich dem Mittelungspegel,
dem für Immissionspunkte in der Nähe von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen noch ein Zuschlag für erhöhte Störwirkung hinzugefügt wird.
Der Beurteilungspegel ist der mit den Orientierungswerten bzw. Grenzwerten zu vergleichende Pegel. Er wird als Maß für die durchschnittliche Langzeitbelastung von betroffenen Personen oder an ausgewählten Orten in der Beurteilungszeit benutzt.
- Abschirmung
Behinderung der freien Schallausbreitung durch Hindernisse, beispielsweise durch
Lärmschutzwälle, Lärmschutzwände, Böschungskanten oder Häuserzeilen.

Rechenverfahren
Die Berechnung der Beurteilungspegel für Straßenlärm erfolgte nach dem Teilstückverfahren der RLS-19.
Die Höhe des Schallpegels an einem Immissionsort hängt zum einen von der Schallemission (s.o.) ab. Weiteren Einfluss haben der Abstand zwischen Immissions- und
Emissionsort und die mittlere Höhe des Schallstrahls über dem Boden. Sie kann außerdem durch Reflexionen (z.B. an Hausfronten oder Stützmauern) verstärkt oder durch
Abschirmung (z.B. durch Lärmschutzwände, Wälle etc.) verringert werden.
Der Einfluss von Straßennässe wird nicht berücksichtigt.
Die nach der RLS-19 berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten Wind von der
Straße zum Immissionsort und/oder Temperaturinversion, die beide die Schallausbreitung fördern.

RS Ingenieure GmbH & Co. KG, Allerheiligenstraße 1, 77855 Achern

Seite 6 von 11

Schalltechnische Untersuchung „Lindenbergstraße" in Lahr

27.09.2023

Zur Berechnung wurde das Programmsystem "SOUNDPLAN" des Ingenieurbüros
Braunstein/Berndt verwendet, das u.a. auch bei der Straßenbauverwaltung BadenWürttemberg angewendet wird.

4

Berechnungsergebnisse
Lärm-Emissionen

Für die vorliegende Untersuchung wurden neben den Verkehrszahlen folgende Annahmen getroffen:
Geschwindigkeit PKW/LKW:
Dinglinger Hauptstraße
30 km/h am Tag, 50 km/h in der Nacht
Lindenbergstraße
30 km/h am Tag, 30 km/h in der Nacht
Fahrbahnbelag: nicht geriffelte Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte
(Kein Zu- oder Abschlag für Schallemissionen).
Mit diesen Daten ergeben sich folgende Emissionspegel (LmE):
Dinglinger Hauptstraße
79,6 dB(A) am Tag, 74,9 dB(A) in der Nacht
Lindenbergstraße
69,0 dB(A) am Tag, 61,4 dB(A) in der Nacht
Lärm-Immissionen
4.2.1 Ergebnistabellen
Für die betroffenen Wohngebäude wurde für ausgewählte Fassaden ein Immissionspunkt berechnet. Dabei sind mehrere Gebäudeseiten erfasst, die durch Angabe der
Himmelsrichtung unterschieden werden. Unterschiedliche Stockwerke werden in einer
Extrazeile mit der gleichen Punktnummer aufgeführt.
Die Immissionspunkte sind im Lageplan 1 dargestellt.
Die Ergebnisse befinden sich in der Tabelle 1. Dargestellt sind die Ergebnisse für die
Analyse 2023.
Die Orientierungswerte der DIN 18005 werden nur im geplanten Bürogebäude an der
Dinglinger Hauptstraße überschritten.
Gemäß der DIN 4109:2018 muss der ungünstigere Schallpegel zur Ermittlung des
Lärmpegelbereiches verwendet werden. Im Untersuchungsfall ist dies der Nachtzeitraum, da die Pegeldifferenz zwischen Tag- und Nachtpegel weniger als 10 dB(A) beträgt.
Die Lärmpegelbereiche der geplanten Wohngebäude liegen zwischen I und III. Am geplanten Bürogebäude gehen die Lärmpegelbereiche bis zum Bereich V auf der straßenzugewandten Seite.

RS Ingenieure GmbH & Co. KG, Allerheiligenstraße 1, 77855 Achern

Seite 7 von 11

Schalltechnische Untersuchung „Lindenbergstraße" in Lahr

27.09.2023

4.2.2 Rasterlärmkarten
Zur Visualisierung der Lärmwerte wurden zwei Rasterlärmkarten (Isophonenkarten) erstellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Lärmkarten nur Freifeldpegel beinhalten. Zur
Beurteilung einer Fassade ist die Ergebnistabelle zu verwenden.
Wegen der Abhängigkeit der Dämpfung von der Bodenhöhe erhält man für jede gewählte Höhe über dem Geländeniveau unterschiedliche Pegelwerte. Im Untersuchungsfall wurde eine Höhe von 2 m über Geländeniveau für die Beurteilung der Außenwohnflächen berechnet.
Die Karte 2 zeigt die Orientierungswertbereiche nach DIN 18005. Hier erkennt man,
dass das geplante Gebiet weitgehend in der Kategorie Mischbiet oder Wohngebiet liegt.
Nur das geplante Bürogebäude an der Dinglinger Hauptstraße weicht davon ab.
Die Karte 3 zeigt die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109. Es ist zu beachten, dass die
Karte nur Ergebnisse in 2 m Höhe über Gelände darstellt. Die Werte der verschiedenen
Stockwerke sind der Ergebnistabelle zu entnehmen.

4.2.3 Gewerbelärm
Bei einer Ortsbegehung am 14.6.2023 wurden die Gewerbebetriebe im Umfeld des geplanten Objektes betrachtet. Dabei wurden eine Fachmetzgerei und ein Gebrauchtwagenhändler vorgefunden. Diese Betriebe werden als nicht lärmrelevant eingeschätzt.

Aktive Lärmschutzmaßnahmen
4.3.1 Allgemeines
Die Orientierungswerte der DIN 18005 werden teilweise überschritten. Deshalb werden
im folgenden die Möglichkeiten für aktive Lärmschutzmaßnahmen untersucht.
Mögliche aktive Lärmschutzmaßnahmen an Verkehrswegen sind:
- Lärmschutzwälle
- Lärmschutzwände
- Einschnitts- und Troglagen, Hochlagen
- Teil- und Vollabdeckung (Tunnel)
Durch Abschirmeinrichtungen an der Straße kann die Schallimmission in günstigen Fällen um bis zu 15 dB(A) vermindert werden, wobei Abschirmeinrichtungen unter 2 m
Höhe nicht sinnvoll sind. Sie sind um so wirksamer, je höher und je länger sie sind, und
je näher sie sich an der Schallquelle befinden. Wenn Abschirmeinrichtungen nahe an
der Straße nicht möglich sind, ist zu prüfen, ob sie nicht nahe am Schutzgebiet angeordnet werden können. Es ist zu beachten, dass die notwendige Mindestlänge einer
Abschirmeinrichtung ein Mehrfaches ihres Abstandes vom zu schützenden Objekt betragen sollte. Außerdem sollte die Abschirmeinrichtung mindestens die Sichtverbindung
zwischen dem zu schützenden Immissionsort und der Straße unterbrechen.

RS Ingenieure GmbH & Co. KG, Allerheiligenstraße 1, 77855 Achern

Seite 8 von 11

Schalltechnische Untersuchung „Lindenbergstraße" in Lahr

27.09.2023

Lärmschutzanlagen sollen möglichst unauffällig in das Orts- und Landschaftsbild eingefügt werden. Bei der Wahl der Lärmschutzanlage sollte daher einer naturnahen Lösung
stets der Vorzug gegeben werden.

4.3.2 Dimensionierung
Aufgrund der Lage direkt an den bestehenden Straßen sind aus Platzgründen keine
aktiven Lärmschutzmaßnahmen möglich.
Passive Lärmschutzmaßnahmen
4.4.1 Allgemeines
In den Fällen, in denen der Schallpegel durch aktive Maßnahmen nicht ausreichend
vermindert werden kann, sind passive Maßnahmen, d.h. Lärmschutzmaßnahmen am
Gebäude erforderlich.
Bei noch nicht vorhandener Bebauung besteht zudem die Möglichkeit, Straßenverkehrsgeräusche durch planerische Maßnahmen zu mindern. Dazu kann eine geschlossene Bauweise der Gebäude parallel zur Straße dienen. Eine offene Bauweise (Einzelund Doppelhäuser) verhindert den Durchtritt des Lärms nur teilweise und lässt daher
nur wenig ruhige Zonen entstehen. Eine geschlossene Straßenrandbebauung wirkt als
Lärmschirm und schützt die dahinterliegenden Flächen und Gebäude um so besser, je
länger und höher sie ist.
Eine zweckmäßige Gebäudeform in Verbindung mit einer schalltechnisch günstigen
Grundrissgestaltung kann das Eindringen von Verkehrslärm in die Innenräume mindern. Gegenüber Verkehrslärm weniger empfindlich sind Gebäude, bei denen schutzbedürftige Räume und Außenwohnflächen auf der dem Lärm abgewandten Seite angeordnet werden.
Als letzte Maßnahme dient die Schalldämmung der Außenbauteile, d.h. Außenwände,
Dächer, Fenster, Türen, Rolladenkästen, Lüftungseinrichtungen. In dieser Aufzählung
spielen die Fenster zweifellos die wichtigste Rolle.
Im Gegensatz zum internen Schallschutz (Schutz vor Schallübertragung von Raum zu
Raum), bei dem hohe Schalldämmwerte erwünscht sind und keine akustischen Nachteile zur Folge haben, muß beim externen Schallschutz (Schutz vor Schallübertragung
von außen nach innen) die Dämmung gezielt und mit Bedacht bemessen werden, weil
im Falle zu hoher Dämmwerte folgende Nachteile zu erwarten sind:
- zu geringer Grundgeräuschpegel in den Wohnungen, daher
verstärkte Hörbarkeit von Geräuschen aus Nachbarwohnungen
- Isolationsgefühl
- raumklimatische Nachteile (Lüftung, Stockflecken)
- unnötig hohe Kosten
Hinweise für angemessene Maßnahmen des baulichen Schallschutzes gegen Außenlärm geben die DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" und die VDI-Richtlinie 2719
"Schalldämmung von Fenstern". Diese Regelwerke gehen für die Bemessung der

RS Ingenieure GmbH & Co. KG, Allerheiligenstraße 1, 77855 Achern

Seite 9 von 11

Schalltechnische Untersuchung „Lindenbergstraße" in Lahr

27.09.2023

erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen vom jeweils vorliegenden "maßgeblichen Außenlärmpegel" aus. Für Verkehrslärm wird der Außenlärmpegel in der Regel berechnet. Er ergibt sich in diesem Fall aus dem Beurteilungspegel nachts plus einer
Konstante von 13 dB(A).
Die VDI-Richtlinie 2719 erlaubt eine exakt auf die Belastung und den Wohnungstyp
abgestellte Dimensionierung der erforderlichen Schalldämmung. Hierzu ist die genaue
Kenntnis der einzelnen Flächenkomponenten hinsichtlich Größe und Schalldämm-Maß
notwendig. Ferner lassen sich die schalltechnischen Einflüsse von Lüftungseinrichtungen, Rolläden, Brüstungen o.ä. bestimmen.
In der Baupraxis wird jedoch häufig eine einfacher zu handhabende Dimensionierungsvorschrift gewünscht. Dem wird im Allgemeinen dadurch Rechnung getragen, dass sogenannten Lärmpegelbereichen, die in 5 dB-Schritten klassifiziert sind, jeweils Werte
für die erforderliche Schalldämmung zugeordnet werden. So bestimmt die DIN 4109 die
erforderliche Schalldämmung der Außenteile schematisch durch einfache Zuordnung
der Dämmwerte zu den Lärmpegelbereichen. Durch diese Vereinfachung kann es allerdings zu höheren Fensterdämmwerten kommen.
Nach Tabelle 8 der DIN 4109 erfolgt die Einstufung des maßgeblichen Außenlärmpegels in sieben Lärmpegelbereiche.
Lärmpegelbereich (DIN 4109)

„Maßgeblicher Außenlärmpegel“ dB(A)

I

Bis 55

II

56 bis 60

III

61 bis 65

IV

66 bis 70

V

71 bis 75

VI

76 bis 80

VII

Größer 80

Die geforderten Schalldämm-Maße der Außenwände werden bei modernen Neubauten
in den Lärmpegelbereichen I bis III im Allgemeinen ohne besonderen Aufwand eingehalten.
4.4.2 Dimensionierung
Zur Ermittlung der Lärmpegelbereiche wurde der Lärmpegel für ausgewählte Immissionspunkte berechnet.
Der „maßgebliche Außenlärmpegel“ ergibt sich hier aus dem Beurteilungspegel für den
Nachtbereich zuzüglich 13 dB(A).
Die Ergebnistabellen enthalten die berechneten Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109
für ausgewählte Immissionspunkte.

RS Ingenieure GmbH & Co. KG, Allerheiligenstraße 1, 77855 Achern

Seite 10 von 11

Schalltechnische Untersuchung „Lindenbergstraße" in Lahr

27.09.2023

4.4.3 Vorschlag für die Festsetzung im Bebauungsplan
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Aufgrund von Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte der
DIN18005 sind zum Schutz vor störenden Verkehrsgeräuschen geeignete Schallschutzmaßnahmen entsprechend der Schalltechnischen Untersuchungen von RS-Ingenieure, vom 27.09.2023 erforderlich.
Innerhalb des Baugebietes gelten die Lärmpegelbereiche I bis V nach DIN 4109 –
Schallschutz im Hochbau.
Der Schutz vor störenden Verkehrsgeräuschen ist durch passive Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäudefassaden der geplanten Bebauungen gemäß DIN 4109 vorzusehen. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens ist vom Antragsteller ein Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen entsprechend der Lärmpegelbereiche dimensioniert werden. Dabei ist die geplante Nutzung und der Nutzungszeitraum zu beachten.
Schlafräume, die Beurteilungspegeln von über 45 dB(A) zur Nachtzeit ausgesetzt
sind, müssen eine fensterunabhängige Lüftungseinrichtung erhalten.

5

Zusammenfassung

Für das geplante Baugebiet „Lindenbergstraße“ in der Stadt Lahr wurde diese schalltechnische Untersuchung zur Beurteilung der Einwirkungen von Straßenlärm durchgeführt.
Das geplante Baugebiet liegt liegt im Einwirkungsbereich der Dinglinger Hauptstraße
und der Lindenbergstraße.
Zur Beurteilung der Lärmeinwirkungen wurde für verschiedene Einzelpunkte die Mittelungspegel für Tag und Nacht für die gezählte Verkehrsbelastung im Jahr 2023 berechnet.
Dabei ergaben sich deutliche Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005
für das erste Gebäude an der Dinglinger Hauptstraße. Aktive Lärmschutzmaßnahmen
werden nicht vorgeschlagen.
Zur Festlegung von passiven Schallschutzmaßnahmen wurden die Lärmpegelbereiche
gemäß DIN 4109 ermittelt. Diese liegen im Bereich I bis V.

Aufgestellt: Achern, den 27.09.2023

Dipl-Ing.(FH) Rudolf Martin

RS Ingenieure GmbH & Co. KG, Allerheiligenstraße 1, 77855 Achern

Seite 11 von 11

DIN 18005
DIN 4109

1
Nummer

1
2
3
4
5
6
7
7
7
8
8
8
9
9
9
10
10
10
11
11
11
12
12
12
12
13
13
13
13
14
14
14
14
15
15
15
15
16
16
16
16
17
17
17
17
18
18
18
18
19
19
19
19
20
20
20
20
21
21
21
21

Büro Penthaus

Bürogebäude

Wohnhaus I

Wohnhaus II

Wohnhaus III

Bebauungsplan Vogel Bau
Lindenbergstraße in Lahr
Analyse 2023

2
Name

3
4
5
6
7
SW Richtung Nutz Orientierungsw.
Tag
Nacht
in dB(A)
1
SW
MI
60
50
50
1
S
MI
60
1
O
MI
60
50
1
S
MI
60
50
50
1
N
MI
60
1
W
MI
60
50
50
1
W
MI
60
50
2
W
MI
60
3
W
MI
60
50
50
1
SW
MI
60
2
SW
MI
60
50
50
3
SW
MI
60
50
1
SW
MI
60
2
SW
MI
60
50
50
3
SW
MI
60
1
O
MI
60
50
50
2
O
MI
60
50
3
O
MI
60
1
N
MI
60
50
2
N
MI
60
50
3
N
MI
60
50
50
1
W
MI
60
50
2
W
MI
60
3
W
MI
60
50
4
W
MI
60
50
1
S
MI
60
50
50
2
S
MI
60
50
3
S
MI
60
4
S
MI
60
50
1
O
MI
60
50
2
O
MI
60
50
50
3
O
MI
60
4
O
MI
60
50
1
N
MI
60
50
2
N
MI
60
50
3
N
MI
60
50
50
4
N
MI
60
1
N
MI
60
50
2
N
MI
60
50
3
N
MI
60
50
4
N
MI
60
50
50
1
O
MI
60
2
O
MI
60
50
3
O
MI
60
50
4
O
MI
60
50
1
S
MI
60
50
2
S
MI
60
50
3
S
MI
60
50
4
S
MI
60
50
1
W
MI
60
50
2
W
MI
60
50
3
W
MI
60
50
4
W
MI
60
50
50
1
O
MI
60
50
2
O
MI
60
50
3
O
MI
60
50
4
O
MI
60
50
1
N
MI
60
50
2
N
MI
60
3
N
MI
60
50
4
N
MI
60
50

8
9
Prognose
Tag
Nacht
in dB(A)
63
59
58
53
56
51
64
59
48
41
56
51
58
53
59
54
58
54
67
63
67
62
66
61
67
62
66
62
66
61
61
54
61
55
61
55
47
40
50
42
49
42
39
32
39
33
39
34
41
36
51
44
51
44
51
44
51
45
57
50
57
50
57
50
56
50
52
44
52
44
51
44
51
43
52
44
52
45
52
45
52
45
57
50
57
50
56
49
56
49
52
44
52
44
51
44
51
44
39
33
37
31
37
32
40
35
55
47
55
48
55
47
55
47
46
39
48
41
49
41
49
42

Tabelle 1

10
11
OW-Überschr.
Tag
Nacht
in dB(A)
2,8
8,1
--2,4
--0,1
3,7
9,0
------0,5
--3,0
--3,8
--3,3
7,0
12,3
6,4
11,7
5,5
10,8
6,3
11,5
5,9
11,2
5,1
10,4
0,1
3,9
0,6
4,9
0,1
4,6
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

RS Ingenieure GmbH & Co. KG Allerheiligenstraße 1 77855 Achern

SoundPLANnoise 9.0

12
Massgebl.
Aussenlärmpegel
72
66
64
72
54
64
61
62
61
70
70
69
70
69
69
64
64
64
50
53
52
45
46
47
49
57
57
57
58
63
63
63
63
57
57
57
56
57
58
58
58
63
63
62
62
57
57
57
57
46
44
45
48
60
61
60
60
52
54
54
55

13
Lärm
pegel
bereich
V
IV
III
V
I
III
III
III
III
V
IV
IV
IV
IV
IV
III
III
III
I
I
I
I
I
I
I
II
II
II
II
III
III
III
III
II
II
II
II
II
II
II
II
III
III
III
III
II
II
II
II
I
I
I
I
III
III
II
II
I
I
I
I

27.07.2023
Seite 1

DIN 18005
DIN 4109

1
Nummer

22 Wohnhaus III
22
22
22
23
23
23
23

Bebauungsplan Vogel Bau
Lindenbergstraße in Lahr
Analyse 2023

2
Name

3
4
5
6
7
SW Richtung Nutz Orientierungsw.
Tag
Nacht
in dB(A)
1
S
MI
60
50
60
50
2
S
MI
3
S
MI
60
50
4
S
MI
60
50
60
50
1
W
MI
2
W
MI
60
50
60
50
3
W
MI
60
50
4
W
MI

8
9
Prognose
Tag
Nacht
in dB(A)
51
44
51
44
51
44
51
44
41
36
42
37
42
37
43
38

Tabelle 1

10
11
OW-Überschr.
Tag
Nacht
in dB(A)
---------------------------------

RS Ingenieure GmbH & Co. KG Allerheiligenstraße 1 77855 Achern

SoundPLANnoise 9.0

12
Massgebl.
Aussenlärmpegel
57
57
57
57
49
50
50
51

13
Lärm
pegel
bereich
II
II
II
II
I
I
I
I

27.07.2023
Seite 2

DIN 18005
DIN 4109

Spaltennummer

Bebauungsplan Vogel Bau
Lindenbergstraße in Lahr
Analyse 2023

Spalte

Beschreibung

1

Nummer

Immissionsortnummer

2

Name

Immissionsortname

3

SW

Stockwerk

4

Richtung

Himmelsrichtung der Gebäudeseite

5

Nutz

Gebietsnutzung

6-7

Orientierungsw.

Orientierungswert DIN 18005

8-9

Prognose

Beurteilungspegel Tag

OW-Überschr.

Orientierungswertüberschreitung

12

Massgebl.

Maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109

13

Lärm

Lärmpegelbereich nach DIN 4109

10-11

RS Ingenieure GmbH & Co. KG Allerheiligenstraße 1 77855 Achern

SoundPLANnoise 9.0

Tabelle 1

27.07.2023
Seite 3

415000

122/1

4a
638912/2

21069
122

120

81

21070

6547

114

20148

79

20154

Auftraggeber:
Schwarzwälder Betonfertigteile-Werk GmbH & Co. KG
Projekt: Lahr - Bebauungsplanverfahren Lindenbergstraße
Projekt-Nr. 23.7643.T

118

77

20152

Karte

75

5

73

83 a

20144

20151

1

20140/2

20020/1

20156

Wohnh. III

20158
40/2

8

5355000

20148/1

20240/3

20019

20022

27

Lageplan

20011/1
29

31

33

20014/1

1

40/1
34/3

Wohnh. II

34/1

20014/7
6/1

20027
34/4

6

20025
200
2

20029
20240

1/1

40/3

20125/12

20014/2

20240/2
20160
20028

20011/4

20138

20159/1

20240/1

5355000

3/1

20140/1

20021

21

23

20014/6

4/1

19

40

20239

42

4

20030/2

44

20011/7

38 a

20024

34/2

20125/20

20011/5

Bearbeiter: Hockenberger / Martin
Erstellt am: 27.09.2023
Bearbeitet mit SoundPLAN 9.0, Update 13.09.2023

Wohnh. I

34

20023

200
1

28

38

8

20016

20030

Zeichenerklärung

36
2

20020

Emissionslinie

20011/8

18 a

Büro

Straßenoberfläche

20011/9

Hauptgebäude

20014
45

43

Nebengebäude
Gebäude geplant
20032

20031

39

20011/11

200
15

35

2001

20046

Immissionsort
1/12

Straße

20033
20013

33

5

20036

26

04
8 /1

20035
2003
4

200
37

33
/1

20
04
9

20048

7

20047

20038

1

20

20
04
9/
3

18

Maßstab 1:1000

16

29

2

0 5 10

8

20 6
05
1

4

9

27

11

20043

2001

22
31
a

20
05
0/
1

20039/1

Straßenachse

20012

24

31

20010

20011/1
0

3

20

0
20

50

/2

20
05
3

2005

4

200
77

11

/1

20045/1

20043/2
415000

SoundPLANnoise 9.0 L:\SoundPlan\7643-Lahr-Lindenbergstr\Blatt1.sgs

200
54/

1

200

20080

200
78

1

14

200
77/1

79

20

30

40
m

415000

122/1

4a
638912/2

21069
122

120

81

21070

6547

114

20148

79

20154

Auftraggeber:
Schwarzwälder Betonfertigteile-Werk GmbH & Co. KG
Projekt: Lahr - Bebauungsplanverfahren Lindenbergstraße
Projekt-Nr. 23.7643.T

118

77

20152

Karte

75

5

73

83 a

20144

20151

2

20140/2

20020/1

20156

Wohnh. III

20158
40/2

8

5355000

20148/1

20240/3

20019

20022

27

RLK_2m
Ergebnis-Nummer 11

20011/1
29

31

Berechnung in 2 m über Grund

33

20014/1

1

40/1
34/3

Wohnh. II

34/1

20014/7
6/1

20027
34/4

6

20025
200
2

20029
20240

1/1

40/3

20125/12

20014/2

20240/2
20160
20028

20011/4

20138

20159/1

20240/1

5355000

3/1

20140/1

20021

21

23

20014/6

4/1

19

40

20239

42

4

20030/2

44

20011/7

38 a

20024

34/2

20125/20

20011/5

Wohnh. I

34

20023

200
1

28

38

8

20016

20030

Pegelwerte LrT

36
2

20020

20011/8
20011/9

43

20032

39

20011/11

200
15

35

2001

20046

20013

5

33

20035
2003
4

200
37

33
/1

20
04
9

20048

7

20047

20038

20
04
9/
3

1

18

Maßstab 1:1000

16

29

2

8

20 6
05
1

4

9
11

20043

50

/2

0 5 10

20
05
3

2005

4

200
77

11

/1

20045/1

415000

SoundPLANnoise 9.0 L:\SoundPlan\7643-Lahr-Lindenbergstr\Blatt2.sgs

200
54/

1

200

20080

200
78

1

14

20043/2

Immissionsort

20

27

0
20

Nebengebäude

20010

2001

22
31
a

20
05
0/
1

20039/1

Hauptgebäude

20012

24

31

Straßenoberfläche

Rechengebiet Lärm

20011/1
0

3

20036

26

04
8 /1

Emissionslinie

1/12

20033
20

Straßenachse

< 50
50 - 55WA
55 - 60MI
60 - 65GE
>= 65

20014

20031

Zeichenerklärung

DIN 18005
in dB(A)

18 a

Büro

45

Bearbeiter: Hockenberger / Martin
Erstellt am: 27.09.2023
Bearbeitet mit SoundPLAN 9.0, Update 13.09.2023

200
77/1

79

20

30

40
m

415000

122/1

4a
638912/2

21069
122

120

81

21070

6547

114

20148

79

20154

Auftraggeber:
Schwarzwälder Betonfertigteile-Werk GmbH & Co. KG
Projekt: Lahr - Bebauungsplanverfahren Lindenbergstraße
Projekt-Nr. 23.7643.T

118

77

20152

Karte

75

5

73

83 a

20144

20151

3

20140/2

20020/1

20156

Wohnh. III

20158
40/2

8

5355000

20148/1

20240/3

20019

20022

27

RLK(11,2) + 13;
Ergebnis-Nummer 0

20011/1
29

31

Berechnung in 2 m über Grund

33

20014/1

1

40/1
34/3

Wohnh. II

34/1

20014/7
6/1

20027
34/4

6

20025
200
2

20029
20240

1/1

40/3

20125/12

20014/2

20240/2
20160
20028

20011/4

20138

20159/1

20240/1

5355000

3/1

20140/1

20021

21

23

20014/6

4/1

19

40

20239

42

4

20030/2

44

20011/7

38 a

20024

34/2

20125/20

20011/5

Wohnh. I

34

20023

200
1

28

38

8

20016

20030

Lärmpegelbereiche

36
2

20020

20011/8
20011/9

I
II
III
IV
V
VI
VII

20014
43

20032

20031

39

20011/11

200
15

35

2001

20046

1/12

20033
20013

33

5

20036

26

04
8 /1

20035
2003
4

200
37

33
/1

20
04
9

20048

7

20047

20038

20
04
9/
3

4

20 6
05
1

8

50

/2

20
05
3

2005

0 5 10

4

200
77

/1
11

SoundPLANnoise 9.0 L:\SoundPlan\7643-Lahr-Lindenbergstr\Blatt3.sgs

200
54/

1

200

20080

200
78

1

14

415000

Straßenoberfläche
Hauptgebäude
Nebengebäude
Immissionsort
Rechengebiet Lärm

Maßstab 1:1000

16

29

2

20045/1

20043/2

55
60
65
70
75
80
80

1

18

9

0
20

<
>=

20

27

11

20043

2001

22
31
a

20
05
0/
1

20039/1

Emissionslinie

20012

24

31

55
60
65
70
75

Straßenachse

20010

20011/1
0

3

20

Zeichenerklärung

DIN 4109
in dB(A)

18 a

Büro

45

Bearbeiter: Hockenberger / Martin
Erstellt am: 27.09.2023
Bearbeitet mit SoundPLAN 9.0, Update 13.09.2023

200
77/1

79

20

30

40
m