Beschlussvorlage (- Satzungen)
Sitzung: Technischer Ausschuss (9. Sitzung)
23. September 2024
Beschlussvorlage (Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungstabelle)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung)
23. September 2024
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungstabelle)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung)Beschlussvorlage (- Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Anlage 0)
STADT LAHR Satzung über den Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE Aufgrund des § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229), hat der Gemeinderat am 23. September 2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE als Satzung beschlossen. §1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Nutzungsplan. §2 Bestandteile der Satzung 1. Der Bebauungsplan besteht aus: a. Nutzungsplan M. 1:500 vom 4. Juli 2024 b. Planungsrechtlichen Festsetzungen mit Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen vom 4. Juli 2024. 2. Beigefügt sind: a. Bestandsplan zum Bebauungsplan M. 1:500 vom 4. Juli 2024 b. Gestaltungsplan zum Bebauungsplan M. 1:500 vom 4. Juli 2024 c. Begründung zum Bebauungsplan vom 4. Juli 2024 d. Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung vom 21. September 2023, ergänzt am 3. Juli 2024 e. Schalltechnische Untersuchung vom 27. September 2023 §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 213 Abs. 1 Nr. 3 BauGB handelt, wer den Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB zuwiderhandelt. Seite 1 von 2 §4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Lahr, Markus Ibert Oberbürgermeister Der Bebauungsplan stimmt mit seinen Bestandteilen gemäß § 2 Abs. 1 dieser Satzung mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats überein. Der Bebauungsplan wird hiermit ausgefertigt. Lahr, Markus Ibert Oberbürgermeister Ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB und Inkrafttreten am ………………. . Dipl.-Ing. Stefan Löhr Amtsleiter Seite 2 von 2 STADT LAHR Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229), in Verbindung mit § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2023 (GBl. S. 422), hat der Gemeinderat am 23. September 2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE als Satzung beschlossen. §1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan ergibt sich aus dem Nutzungsplan. §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus den örtlichen Bauvorschriften vom 4. Juli 2024 und dem gemeinsamen Nutzungsplan für den Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO handelt, wer diesen örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt. §4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Lahr, Markus Ibert Oberbürgermeister Seite 1 von 2 Die örtlichen Bauvorschriften stimmen mit ihren Bestandteilen mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats überein. Die örtlichen Bauvorschriften werden hiermit ausgefertigt. Lahr, Markus Ibert Oberbürgermeister Ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB und Inkrafttreten am ………………. . Dipl.-Ing. Stefan Löhr Amtsleiter Seite 2 von 2