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Beschlussvorlage (- Satzungen)

                                    
                                        STADT LAHR

Satzung
über den Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE
Aufgrund des § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229), hat der
Gemeinderat am 23. September 2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan
LINDENBERGSTRASSE als Satzung beschlossen.

§1
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Nutzungsplan.

§2
Bestandteile der Satzung
1. Der Bebauungsplan besteht aus:
a. Nutzungsplan M. 1:500 vom 4. Juli 2024
b. Planungsrechtlichen Festsetzungen mit Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen
vom 4. Juli 2024.
2. Beigefügt sind:
a. Bestandsplan zum Bebauungsplan M. 1:500 vom 4. Juli 2024
b. Gestaltungsplan zum Bebauungsplan M. 1:500 vom 4. Juli 2024
c. Begründung zum Bebauungsplan vom 4. Juli 2024
d. Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung vom 21. September 2023, ergänzt
am 3. Juli 2024
e. Schalltechnische Untersuchung vom 27. September 2023

§3
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 213 Abs. 1 Nr. 3 BauGB handelt, wer den Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB zuwiderhandelt.

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§4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4
BauGB in Kraft.
Lahr,

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Der Bebauungsplan stimmt mit seinen Bestandteilen gemäß § 2 Abs. 1 dieser Satzung
mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats überein.
Der Bebauungsplan wird hiermit ausgefertigt.
Lahr,

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB und Inkrafttreten am ………………. .

Dipl.-Ing. Stefan Löhr
Amtsleiter

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STADT LAHR

Satzung
über die örtlichen Bauvorschriften
zum Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE
Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung
vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229), in Verbindung mit § 74 der Landesbauordnung für
Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2023 (GBl. S. 422), hat
der Gemeinderat am 23. September 2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan
LINDENBERGSTRASSE als Satzung beschlossen.

§1
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan ergibt
sich aus dem Nutzungsplan.

§2
Bestandteile der Satzung
Die Satzung besteht aus den örtlichen Bauvorschriften vom 4. Juli 2024 und dem gemeinsamen Nutzungsplan für den Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE

§3
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO handelt, wer diesen örtlichen Bauvorschriften
zuwiderhandelt.

§4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4
BauGB in Kraft.
Lahr,

Markus Ibert
Oberbürgermeister
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Die örtlichen Bauvorschriften stimmen mit ihren Bestandteilen mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats überein.
Die örtlichen Bauvorschriften werden hiermit ausgefertigt.
Lahr,

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB und Inkrafttreten am ………………. .

Dipl.-Ing. Stefan Löhr
Amtsleiter

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