Stabsstelle Feuerwehr
Besteht seit 1. Januar 1950
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Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter der Abteilung Sulz sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 der Feuer-wehrsatzung10. April 2025 | 64/2025
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Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lahr für den Zeitraum 2025 – 203526. März 2025 | 8/2025
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Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr18. November 2024 | 157/2024
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Bewilligung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2023) -Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BVS13. Mai 2024 | 56/2024
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Feuerwehr Stadt Lahr, Feuerwehrabteilung Kippenheimweiler - Zustimmung gem. § 8 Abs. 4 des Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr zur Wahl des Leiters und des stellvertretenden Leiters der Abteilung9. April 2024 | 36/2024
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Feuerwehr Stadt Lahr, Feuerwehrabteilung Kuhbach - Zustimmung gem. § 8 Abs. 4 des Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr zur Wahl des Leiters und des stellvertretenden Leiters der Abteilung25. April 2023 | 49/2023