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Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Lahr Zustimmung…

Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Lahr
Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr zur Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung

Beschlussvorlage

102/2019

Offizielles Datum: 6. Mai 2019

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Beratungen

6. Mai 2019
Gemeinderat (5. Sitzung)
4.. Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Lahr
Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr zur Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung
Einstimmig
Nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt