Übernahme des Bauwerks "Kruttenaubrücke" und des angrenzenden Wege-Grundstückes (Flst.-Nr.20371/4), zur Zeit im Eigentum der Wohnbau Stadt Lahr GmbH (WBSL), in das Eigentum der Stadt Lahr und Sicherung der Brückenverbindung.
Beschlussvorlage
184/2022
Offizielles Datum: 12. September 2022