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Übernahme des Bauwerks "Kruttenaubrücke" und des angrenzenden Wege-Grundstückes (Flst.-Nr.20371/4), zur Zeit im Eigentum der Wohnbau Stadt Lahr GmbH (WBSL), in das Eigentum der Stadt Lahr und Sicherung der Brückenverbindung.

Beschlussvorlage

184/2022

Offizielles Datum: 12. September 2022

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Beratungen

12. September 2022
Gemeinderat - Sondersitzung (9. Sitzung)
2.. Übernahme des Bauwerks "Kruttenaubrücke" und des angrenzenden Wege-Grundstückes (Flst.-Nr.20371/4), zur Zeit im Eigentum der Wohnbau Stadt Lahr GmbH (WBSL), in das Eigentum der Stadt Lahr und Sicherung der Brückenverbindung.
Einstimmig
Nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt