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Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Musik -…

Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Musik
- Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr zur Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung Musik

Beschlussvorlage

78/2024

Offizielles Datum: 24. Juni 2024

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Beratungen

24. Juni 2024
Gemeinderat (7. Sitzung)
3.. Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Musik
- Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr zur Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung Musik
Nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt