Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Musik -…
Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Musik
- Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr zur Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung Musik
Beschlussvorlage
78/2024
Offizielles Datum: 24. Juni 2024