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Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter der Abteilung Lahr sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 Feuerwehrsatzung

Beschlussvorlage

35/2025

Offizielles Datum: 28. April 2025

Eingereicht von  Stabsstelle Feuerwehr

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Beratungen

28. April 2025
Gemeinderat (4. Sitzung)
8.. Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter der Abteilung Lahr sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 Feuerwehrsatzung
Nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt