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Beschlussvorlage (Satzung Bebauungsplan)

                                    
                                        STADT LAHR

Satzung
Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 4. Änderung in Lahr
Planungsrechtliche Festsetzungen
Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg
(GemO) hat der Gemeinderat am 25. Februar 2013 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan
KLEINFELD-NORD, 4. Änderung als Satzung beschlossen.
§1
Geltungsbereich der Satzung
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der planungsrechtlichen Festsetzungen ergibt sich
aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2.
§2
Bestandteile der Satzung
Die Satzung besteht aus folgenden Teilen:
- Planungsrechtliche Festsetzungen vom 15.01.2013
- Nutzungsplan vom 15.01.2013
Beigefügt sind:
- Begründung vom 15.01.2013
- Bestandsplan vom 15.01.2013
§3
Ordnungswidrigkeiten
-

Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung Baden - Württemberg handelt, wer
den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 15. Januar 2013
zuwiderhandelt.
§4
Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans
widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben.
Lahr, 26. Februar 2013

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister