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Beschlussvorlage (Gewährung eines Investitionskostenzuschusses an den Turnverein Lahr 1846 e.V. zur Beschaffung einer elektronischen Zeitmessanlage)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 501
Lögler

Datum: 06.02.2015 Az.: 552.10

Drucksache Nr.: 54/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

25.02.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

09.03.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Gewährung eines Investitionskostenzuschusses an den Turnverein Lahr 1846 e.V.
zur Beschaffung einer elektronischen Zeitmessanlage

Beschlussvorschlag:

Der Turnverein Lahr Abt. Leichtathletik erhält für die Beschaffung einer elektronischen Zeitmessanlage einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von € 14.000,00

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 54/2015

Seite - 2 -

Begründung:

Der Turnverein Lahr stellte am 25.07.2014 den Antrag auf Beschaffung einer elektronischen
Zeitmessanlage für das Stadion Dammenmühle durch die Stadt Lahr. Die Anschaffungskosten
belaufen sich auf einen Betrag von rund € 22.000,00.
Der Turnverein hat zunächst darum gebeten, die Anschaffung in vollem Umfang über den städt.
Haushalt zu finanzieren, da es sich beim Stadion Dammenmühle um eine städtische Sportanlage
handelt. Von Seiten der Stadt Lahr wurde jedoch frühzeitig deutlich gemacht, dass eine 100%
Kostenübernahme nicht möglich ist.
Auch die Verwaltung sieht grundsätzlich die Notwendigkeit für die Einrichtung einer Zeitmessanlage im Stadion Dammenmühle, zumal dies heute dem technischen Standard für
zentrale Leichtathletiksportstätten entspricht. Zu berücksichtigen ist, dass nur noch elektronisch
gestoppte Zeiten bei Wettbewerben, Meisterschaften und Bestenlisten anerkannt werden.
Da die Zeitmessanlage jedoch überwiegend durch die Leichtathletikabteilung des TV Lahr
genutzt wird, hat die Verwaltung vorgeschlagen, dem Verein unter Berücksichtigung der Sportförderung durch den Badischen Sportbund und Eigenmittel einen entsprechenden Zuschuss zu
gewähren. Bei der Zuschusshöhe ist zu berücksichtigen, dass mit Blick auf die Mehrfachnutzung
der Anlage eine mögliche finanzielle Unterstützung deutlich über den üblichen Fördersätzen an
Sportvereine liegen kann. Neben der vereinseigenen Nutzung steht die Anlage für überregionale
Veranstaltungen, Veranstaltungen durch die Bereitschaftspolizei und Schulsportwettbewerben zur
Verfügung.
Die Verwaltung empfiehlt, einen Zuschuss in Höhe von € 14.000,00 zu genehmigen. In der
Finanzierung des Projekts (Gesamtkosten rund 22.000,00) sind außerdem Sportförderungsmittel des Badischen Sportbundes (€ 1.500,00) sowie Eigenmittel des Vereins in Höhe von
€ 6.500,00 enthalten.
Auf Empfehlung des zuständigen Fachausschusses des Soziales, Schulen und Sport, wurde der Antrag des TV Lahr von der Verwaltung am 01. Dezember 2014 in die ganztägigen Haushaltberatungen
eingebracht. Der Haupt- und Personalausschuss hat mehrheitlich der Einstellung eines Zuschusses
in Höhe von € 14.000,00 in den Haushalt 2015 zugestimmt. Die Zuschussnmittel stehen unter der
Finanzposition 2.5500.987000 / 998 zur Verfügung.

Guido Schöneboom

Günter Evermann

Harry Ott