Beschlussvorlage (4. Familienförderungszuschüsse im Haushaltsjahr 2014)
Vorlage: Arbeitsbericht 2014 des Amtes für Soziales, Schulen und Sport
22. April 2015
Beschlussvorlage (Arbeitsbericht 2014 des Amtes für Soziales, Schulen und Sport)
Beschlussvorlage (1. Jugendhilfeleistungen der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (2. Freiwillige Sozialleistungen und Maßnahmen der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (3. Zuschüsse an Vereine, Verbände und Institutionen zur Förderung ihrer Tätigkeiten)
Beschlussvorlage (4. Familienförderungszuschüsse im Haushaltsjahr 2014)
22. April 2015
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Arbeitsbericht 2014 des Amtes für Soziales, Schulen und Sport)
Beschlussvorlage (2. Freiwillige Sozialleistungen und Maßnahmen der Stadt Lahr)Beschlussvorlage (4. Familienförderungszuschüsse im Haushaltsjahr 2014)Beschlussvorlage (1. Jugendhilfeleistungen der Stadt Lahr)Beschlussvorlage (3. Zuschüsse an Vereine, Verbände und Institutionen zur Förderung ihrer Tätigkeiten)
Familienförderungszuschüsse im Haushaltsjahr 2014 Ein Familienförderungszuschuss in Höhe von 25 % der entsprechenden Kinderbetreuungsgebühr wird gewährt, wenn - (nur) ein Kind der Familie ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot in einer Lahrer Betreuungseinrichtung in Anspruch nimmt, der Hauptwohnsitz der Familie in Lahr ist, das Familienbruttoeinkommen die maßgeblichen Einkommensgrenze (*) nicht überschreitet und die Familie keine Zuschüsse durch Dritte (z. B. KOA, KJA, AG) erhält. (*) Bei der Ermittlung der maßgeblichen Einkommensgrenze werden alle im Haushalt lebenden Kinder berücksichtigt. Die Altersgrenze liegt bei 25 Jahren, sofern das volljährige Kind noch zur Schule geht oder eine Erstausbildung bzw. ein Erststudium absolviert. Die maßgebliche Einkommensgrenze beträgt für das „Antragskind“ 2.300,00 €. Für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind in der Familie erhöht sich diese Einkommensgrenze um jeweils 300,00 €. Es gingen insgesamt 72 Anträge auf Gewährung des Familienförderungszuschusses (Vorjahr: 123) ein. Hiervon wurden insgesamt 53 Anträge genehmigt und 19 Anträge abgelehnt, da die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. Insgesamt wurde eine Zuschusssumme in Höhe von 7.549,00 € gewährt und an die Träger der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung ausbezahlt bzw. verrechnet. Des Weiteren wurden Maßnahmen der Familienförderung im Rahmen des Projekts „Tee um 5“, eine Kooperationsveranstaltung zwischen dem Amt für Soziales, Schulen und Sport, der Volkshochschule sowie den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen, in Höhe von 512,20 € unterstützt. Rückblick: Auf Grund der Einführung der allgemeinen Geschwisterermäßigung (*) ab 01.09.12 ist die Gewährung des Familienförderungszuschusses weiterhin rückläufig. (*) Die allgemeine Geschwisterermäßigung wird gewährt, wenn mindestens zwei Kinder einer Familie ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot in Lahr in Anspruch nehmen. Die Betreuungsgebühr wird wie folgt ermäßigt: - 25 % pro Kind, wenn zwei Kinder ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen 50 % pro Kind, wenn drei Kinder ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen 65 % pro Kind, wenn vier oder mehr Kinder ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen. Eine Einkommensprüfung entfällt. Ausblick: Mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.01.15 wurde die Kommunale Kindergartenund Krippenförderung der Stadt Lahr rückwirkend ab dem 01.01.13 neu beschlossen. Auf Grund der Änderung der Betriebskostenabrechnung wird zukünftig die Gewährung eines Familienförderungszuschusses an die kirchlichen und freien Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen entfallen.