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Beschlussvorlage (4. Familienförderungszuschüsse im Haushaltsjahr 2014)

                                    
                                        Familienförderungszuschüsse im Haushaltsjahr 2014
Ein Familienförderungszuschuss in Höhe von 25 % der entsprechenden Kinderbetreuungsgebühr wird gewährt, wenn
-

(nur) ein Kind der Familie ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot in einer
Lahrer Betreuungseinrichtung in Anspruch nimmt,
der Hauptwohnsitz der Familie in Lahr ist,
das Familienbruttoeinkommen die maßgeblichen Einkommensgrenze (*) nicht
überschreitet und
die Familie keine Zuschüsse durch Dritte (z. B. KOA, KJA, AG) erhält.

(*) Bei der Ermittlung der maßgeblichen Einkommensgrenze werden alle im Haushalt lebenden Kinder berücksichtigt. Die Altersgrenze liegt bei 25 Jahren, sofern das volljährige Kind noch zur Schule geht oder eine Erstausbildung bzw. ein Erststudium absolviert. Die maßgebliche Einkommensgrenze beträgt für das „Antragskind“ 2.300,00
€. Für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind in der Familie erhöht sich diese Einkommensgrenze um jeweils
300,00 €.

Es gingen insgesamt 72 Anträge auf Gewährung des Familienförderungszuschusses
(Vorjahr: 123) ein. Hiervon wurden insgesamt 53 Anträge genehmigt und 19 Anträge
abgelehnt, da die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllt wurden.
Insgesamt wurde eine Zuschusssumme in Höhe von 7.549,00 € gewährt und an die
Träger der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung ausbezahlt bzw. verrechnet.

Des Weiteren wurden Maßnahmen der Familienförderung im Rahmen des Projekts
„Tee um 5“, eine Kooperationsveranstaltung zwischen dem Amt für Soziales, Schulen
und Sport, der Volkshochschule sowie den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen, in Höhe von 512,20 € unterstützt.

Rückblick:
Auf Grund der Einführung der allgemeinen Geschwisterermäßigung (*) ab 01.09.12
ist die Gewährung des Familienförderungszuschusses weiterhin rückläufig.
(*) Die allgemeine Geschwisterermäßigung wird gewährt, wenn mindestens zwei Kinder einer Familie ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot in Lahr in Anspruch nehmen.
Die Betreuungsgebühr wird wie folgt ermäßigt:
-

25 % pro Kind, wenn zwei Kinder ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen
50 % pro Kind, wenn drei Kinder ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen
65 % pro Kind, wenn vier oder mehr Kinder ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen.

Eine Einkommensprüfung entfällt.

Ausblick:
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.01.15 wurde die Kommunale Kindergartenund Krippenförderung der Stadt Lahr rückwirkend ab dem 01.01.13 neu beschlossen.
Auf Grund der Änderung der Betriebskostenabrechnung wird zukünftig die Gewährung
eines Familienförderungszuschusses an die kirchlichen und freien Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen entfallen.