Informationsvorlage (Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen auf der B 36 / B 415 und auf der B 3 auf Höhe des Landesgartenschaugeländes)
20. April 2015
Information Amt: 302 Datum: 26.02.2015 Az.: 106.4 Drucksache Nummer: 80/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 20.04.2015 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 61 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen auf der B 36 / B 415 und auf der B 3 auf Höhe des Landesgartenschaugeländes Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt die durchgeführte Prüfung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der B 36 / B 415 und auf der B 3 auf Höhe des Landesgartenschaugeländes zur Kenntnis. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 80/2015 Seite - 2 - Begründung: Im Zusammenhang mit der Beratung der Bebauungspläne Seepark und Bürgerpark wurde die Verwaltung mit der Prüfung möglicher Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen auf den an das Landesgartenschaugelände angrenzenden Bundesstraßen beauftragt. Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen erfordern grundsätzlich die Zustimmung des Regierungspräsidiums. Vor einer entsprechenden Entscheidung sind die genauen Pegelüberschreitungen und ebenso die genaue Zahl der Betroffenen im Rahmen eines Gutachtens zu ermitteln. Selbst im Bereich der dem Landesgartenschaugelände am nächsten liegenden Wohnbebauung in der Römerstraße konnten bei einer kürzlich auf Auftrag des Regierungspräsidiums erfolgten Berechnung keine Überschreitungen der Lärmpegelgrenzen der geltenden Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutzrichtlinien-StV) festgestellt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass Berechnungen im direkten Umfeld des Landesgartenschaugeländes ähnlich ausfallen. Aufgrund der dort zusätzlich fehlenden Wohnbebauung würde das Regierungspräsidium Freiburg der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen selbst bei einer Überschreitung der Lärmpegelgrenzen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zustimmen. Unter Berücksichtigung dieses Hintergrundes wird eine entsprechende Antragstellung beim Regierungspräsidium hinsichtlich der Umgebung des Landesgartenschaugeländes derzeit nicht als sinnvoll angesehen. Auf der B 3 aus Richtung Kippenheim kommend ist kürzlich jedoch ca. 150 m vor der bestehenden Ortstafel eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h aus Verkehrssicherheitsgründen eingerichtet worden, um die Fußgängerquerungen über die vorhandene Querungshilfe auf Höhe des Mauerwegs sicherer zu gestalten. Diese wird sich sicherlich auch hinsichtlich des Verkehrslärms positiv auf das Außengelände der geplanten KiTa auswirken. Aktuell prüft das Regierungspräsidium eine mögliche Zustimmung zum geplanten LKWNachtfahrverbot in Kuhbach und Reichenbach. Im Anschluss an dieses Verfahren soll auch die bereits zweimal abgelehnte Zustimmung zur bereits vom Gemeinderat beschlossenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h auf der B 415 innerhalb der Ortsdurchfahrt Lahr nochmals beantragt werden, da sich in Gebieten mit einer dichten Wohnbebauung eine leichte Lockerung der bislang sehr restriktiven Haltung des Regierungspräsidiums abzeichnet. Über die weitere Entwicklung in beiden Angelegenheiten wird die Verwaltung den Gemeinderat selbstverständlich weiterhin unterrichten. Guido Schöneboom Tobias Biendl Lucia Vogt