Beschlussvorlage (Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr - Jahresabschluss 2014)
11. Mai 2015
Beschlussvorlage Amt: 202 Förg Datum: 14.04.2015 Az.: 922.5114 Drucksache Nr.: 115/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 11.05.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr - Jahresabschluss 2014 Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt die Bilanz zum 31.12.2014, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2014, den Lagebericht 2014, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und den Bericht des Aufsichtsrats zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2014 festzustellen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014 und die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 zuzustimmen. 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen. Anlage(n): Bilanz zum 31.12.2014 GuV zum 31.12.2014 Anhang 2014 Lagebericht 2014 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 115/2015 Seite - 2 - Begründung: Allgemeines: Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hier-für ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) - künftig durch den Haupt- und Personalausschuss. Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft Lahr mbH hat insgesamt 14 Aufsichtsräte. Davon sind 13 Aufsichtsräte hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen. Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Haupt- und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte sowie des Oberbürgermeisters nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeiten und die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet. Die nächste Gesellschafterversammlung ist noch nicht terminiert. Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags: Die Geschäftsführung der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft hat der Beteiligungsverwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss 2014 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2014 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.232.878,13 €. Daraus ergibt sich für das laufende Geschäftsjahr ein Cashflow in Höhe von 2.585.644,43 € (Jahresüberschuss + Abschreibungen). Der Jahresabschluss wurde vom Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Stuttgart, geprüft und von dort ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags: Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16.04.2015 beschlossen, der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn 2014 470.000 € den freiwilligen Rücklagen zuzuweisen und den verbliebenen Restbetrag in Höhe von 5.404,95 € auf neue Rechnung vorzutragen. Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung zuzustimmen und der Geschäftsleitung die Entlastung zu erteilen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer