Beschlussvorlage (Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung im Stadtteil Kuhbach, Gemarkung Lahr - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Vorlage: Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung im Stadtteil Kuhbach, Gemarkung Lahr - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss
20. April 2015
Beschlussvorlage (Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung im Stadtteil Kuhbach, Gemarkung Lahr
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestands-, Gestaltungs-, Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzung)
20. April 2015
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung im Stadtteil Kuhbach, Gemarkung Lahr
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)Beschlussvorlage (- Bestands-, Gestaltungs-, Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Satzung)
Beschlussvorlage Amt: 61 Dalm Datum: 27.03.2015 Az.: - 0685 Da Drucksache Nr.: 92/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ortschaftsrat Kuhbach 14.04.2015 vorberatend öffentlich Technischer Ausschuss 15.04.2015 vorberatend öffentlich Gemeinderat 20.04.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung im Stadtteil Kuhbach, Gemarkung Lahr - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 27. März 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 27. März 2015 als Satzungen beschlossen. Anlage(n): - Abwägungsspiegel - Bestands-, Gestaltungs-, Nutzungsplan - Planungsrechtliche Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften - Begründung - Satzung BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 92/2015 Seite - 2 - Begründung: Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes BREITMATTEN lag in der Zeit vom 09.02.2015 bis zum 10.03.2015 öffentlich aus. Die Zusammenfassungen der Schreiben der Träger öffentlicher Belange sowie die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung sind in der beiliegenden tabellarischen Aufstellung aufgeführt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden innerhalb des Beteiligungszeitraums keine Stellungnahmen abgegeben. Die Firma Fleig hat eine wasserrechtliche Beurteilung im Rahmen des Bauantragsverfahrens abgegeben. Nach Abstimmung mit dem Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz soll statt der vorgesehenen flächenhaften Abtragung mit ca. 20 cm nun ein Abtrag ausschließlich im künftigen Gewässerrandstreifen entlang der Schutter erfolgen. In einer Breite von 4 m und einer Tiefe von ca. 1 m entlang der Schutter (in einer Länge von ca. 63 m) soll die Abtragung vorgenommen werden, die den Retentionsverlust ausgleicht und somit die Hochwasserrückhaltung gewährleistet. Die Durchführung und die Kostentragung übernimmt die Firma Fleig. Der Gewässerrandstreifen soll dem Land übereignet werden. Ebenfalls in Abstimmung mit dem Landratsamt Ortenaukreis wird ein 5 m breiter naturnaher Gewässerrandstreifen entlang des Brudertalbaches dort festgesetzt, wo keine Bebauung geplant ist oder besteht. Die Fläche bleibt im Eigentum der Firma Fleig. Aufgrund der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden kleinere redaktionelle Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs vorgenommen. Da diese keine wesentlichen Änderungen der Planung darstellen, ist eine erneute Offenlage nicht erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen zu den Anregungen zu beschließen und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan BREITMATTEN, 4. Änderung zu fassen. Der Bebauungsplan wird dann mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses rechtsverbindlich. Tilman Petters Stefan Löhr Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.