Beschlussvorlage (Bebauungsplan MOSCHEE - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss))
Vorlage: Bebauungsplan MOSCHEE - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss)
27. Juli 2015
Beschlussvorlage (Bebauungsplan MOSCHEE
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss))
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan Grünflächen)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
27. Juli 2015
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan MOSCHEE
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss))
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan Grünflächen)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
Beschlussvorlage Amt: 61 Etter Datum: 14.07.2015 Az.: 0684/Et Drucksache Nr.: 204/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 27.07.2015 vorberatend öffentlich Gemeinderat 27.07.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan MOSCHEE - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss) Beschlussvorschlag: 1. Dem Entwurf für den Bebauungsplan MOSCHEE wird zugestimmt. 2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage). Anlage(n): - Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE - Bestandsplan - Gestaltungsplan - Nutzungsplan - Gestaltungsplan Grünflächen - Planungsrechtliche Festsetzungen - Begründung - Umweltbericht - Schalltechnische Untersuchung BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 204/2015 Seite - 2 - Begründung: Für das insgesamt ca. 4,2 ha große Gelände zwischen B 36, Römer- und Vogesenstraße im Gewann Unteres Brüchle hat der Gemeinderat am 6. Mai 2013 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE gefasst. Damals ging man davon aus, dass die gesamte Fläche zu einem Kleingartenpark mit ca. 110 Gartenparzellen gestaltet wird. Aufgrund des zunächst geringen Interesses der Bevölkerung an einem Garten in diesem Gebiet sowie der erforderlichen Kostenreduzierung für das Gesamtprojekt Landesgartenschau wurde die Anzahl der Gartenparzellen und damit auch der Flächenbedarf deutlich reduziert. Somit konnte in der zeitlich parallel laufenden Standortsuche für eine Moschee mit Kulturzentrum auch das Gewann Unteres Brüchle einbezogen werden. Der Bereich bietet zwischen Vogesenstraße im Westen, Römerstraße im Osten und Rhein-Schuttertal-Radweg im Süden ein ausreichendes Flächenpotenzial. In der Gemeinderatssitzung am 2. Juni 2014 wurde schließlich diesem Standort mit Stimmenmehrheit grundsätzlich zugestimmt (Drucksache Nr. 133/2014). Entsprechend wurde am 28. Juli 2014 der Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich ebenfalls mit Stimmenmehrheit vom Gemeinderat beschlossen. Die erforderlichen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen für eine Moschee sollten ursprünglich in den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE aufgenommen werden. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, für die beiden Teilbereiche Moschee und Kleingartenpark jeweils eigenständige Bebauungspläne aufzustellen. Dafür ist der Geltungsbereich für das bisherige Bebauungsplangebiet KLEINGARTENPARK RÖMER-STRASSE unmittelbar nördlich des Radwegs in die Verfahren MOSCHEE und südlich in den Bebauungsplan KLEINGARTENPARK aufzuteilen. Für den Bebauungsplan MOSCHEE steht somit der Offenlagebeschluss als nächster Verfahrensschritt an. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum bisherigen Bebauungsplanverfahren KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE, die in der Zeit vom 3. Juni 2013 bis 12. Juli 2013 erfolgte, wurden die in tabellarischer Form als Anlage beigefügten Anregungen vorgebracht. Hier werden nun lediglich die Anregungen gelistet, die Aussagen zu dem Bereich beinhalten, in dem jetzt die Moschee geplant ist. Da von einem Moscheebau während der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE noch nicht die Rede war, fehlen in den TÖBAnregungen selbstverständlich Aussagen dazu. Im Zuge der jetzt anstehenden Offenlage zum Bebauungsplan MOSCHEE werden deshalb wieder alle Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt, auch wenn einige von ihnen in ihren damaligen Stellungnahmen zum Ausdruck brachten, dass eine weitere Beteiligung nicht erforderlich sei. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans, die vom 25. August bis 26. September 2014 stattfand, wurde die vorgesehene Moscheenutzung für diesen Bereich dargestellt und erläutert. Vertreten durch einen Anwalt haben drei Bürger gegen den Standort Einwendungen hervorgebracht. Außerdem wurden am 15. September 2015 mehr als 1.000 Unterschriften übergeben, die sich für „einen anderen, besser geeigneten Standort“ aussprechen, „da Drucksache 204/2015 Seite - 3 - sich das Grundstück zu nah an der dichten Wohnbebauung befindet, das Grundstück mit nur 3.750 m² (Anmerkung: Inzwischen ist die Größe auf 3.534 m² festgelegt worden) für das geplante große Gebäude und die erforderlichen Parkplätze zu klein ist, der Betrieb der Moschee mit Kulturzentrum, Koranschule und Restaurant weiteren Lärm und Verkehr mit sich bringen wird.“ Die Einwände werden im weiteren Verfahren zur FNP-Änderung behandelt. Gleichzeitig wird in der Begründung aber vom Grundsatz auf diese Einwände eingegangen. Empfehlung Die Verwaltung empfiehlt, im Gewann „Unteres Brüchle“ für den Bebauungsplan MOSCHEE die Offenlage durchzuführen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.