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Beschlussvorlage (Bebauungsplan MOSCHEE - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Etter

Datum: 14.07.2015 Az.: 0684/Et

Drucksache Nr.: 204/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

27.07.2015

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

27.07.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan MOSCHEE
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss)

Beschlussvorschlag:

1. Dem Entwurf für den Bebauungsplan MOSCHEE wird zugestimmt.
2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage).

Anlage(n):
- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE
- Bestandsplan
- Gestaltungsplan
- Nutzungsplan
- Gestaltungsplan Grünflächen
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Begründung
- Umweltbericht
- Schalltechnische Untersuchung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 204/2015

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Begründung:
Für das insgesamt ca. 4,2 ha große Gelände zwischen B 36, Römer- und Vogesenstraße im
Gewann Unteres Brüchle hat der Gemeinderat am 6. Mai 2013 den Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE gefasst. Damals ging man
davon aus, dass die gesamte Fläche zu einem Kleingartenpark mit ca. 110 Gartenparzellen
gestaltet wird. Aufgrund des zunächst geringen Interesses der Bevölkerung an einem Garten
in diesem Gebiet sowie der erforderlichen Kostenreduzierung für das Gesamtprojekt
Landesgartenschau wurde die Anzahl der Gartenparzellen und damit auch der Flächenbedarf
deutlich reduziert.
Somit konnte in der zeitlich parallel laufenden Standortsuche für eine Moschee mit
Kulturzentrum auch das Gewann Unteres Brüchle einbezogen werden. Der Bereich bietet
zwischen Vogesenstraße im Westen, Römerstraße im Osten und Rhein-Schuttertal-Radweg
im Süden ein ausreichendes Flächenpotenzial. In der Gemeinderatssitzung am 2. Juni 2014
wurde schließlich diesem Standort mit Stimmenmehrheit grundsätzlich zugestimmt
(Drucksache Nr. 133/2014).
Entsprechend wurde am 28. Juli 2014 der Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des
Flächennutzungsplans für diesen Bereich ebenfalls mit Stimmenmehrheit vom Gemeinderat
beschlossen.
Die erforderlichen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen für eine Moschee sollten
ursprünglich in den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan KLEINGARTENPARK
RÖMERSTRASSE aufgenommen werden. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, für die beiden
Teilbereiche Moschee und Kleingartenpark jeweils eigenständige Bebauungspläne
aufzustellen. Dafür ist der Geltungsbereich für das bisherige Bebauungsplangebiet
KLEINGARTENPARK RÖMER-STRASSE unmittelbar nördlich des Radwegs in die Verfahren
MOSCHEE und südlich in den Bebauungsplan KLEINGARTENPARK aufzuteilen.
Für den Bebauungsplan MOSCHEE steht somit der Offenlagebeschluss als nächster
Verfahrensschritt an. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
zum bisherigen Bebauungsplanverfahren KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE, die in der
Zeit vom 3. Juni 2013 bis 12. Juli 2013 erfolgte, wurden die in tabellarischer Form als Anlage
beigefügten Anregungen vorgebracht. Hier werden nun lediglich die Anregungen gelistet, die
Aussagen zu dem Bereich beinhalten, in dem jetzt die Moschee geplant ist.
Da von einem Moscheebau während der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan
KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE noch nicht die Rede war, fehlen in den TÖBAnregungen selbstverständlich Aussagen dazu. Im Zuge der jetzt anstehenden Offenlage zum
Bebauungsplan MOSCHEE werden deshalb wieder alle Behörden und Träger öffentlicher
Belange beteiligt, auch wenn einige von ihnen in ihren damaligen Stellungnahmen zum
Ausdruck brachten, dass eine weitere Beteiligung nicht erforderlich sei.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans, die vom 25.
August bis 26. September 2014 stattfand, wurde die vorgesehene Moscheenutzung für diesen
Bereich dargestellt und erläutert. Vertreten durch einen Anwalt haben drei Bürger gegen den
Standort Einwendungen hervorgebracht. Außerdem wurden am 15. September 2015 mehr als
1.000 Unterschriften übergeben, die sich für „einen anderen, besser geeigneten Standort“
aussprechen, „da

Drucksache 204/2015

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sich das Grundstück zu nah an der dichten Wohnbebauung befindet,
das Grundstück mit nur 3.750 m² (Anmerkung: Inzwischen ist die Größe auf 3.534 m²
festgelegt worden) für das geplante große Gebäude und die erforderlichen Parkplätze zu klein
ist,
der Betrieb der Moschee mit Kulturzentrum, Koranschule und Restaurant weiteren Lärm
und Verkehr mit sich bringen wird.“
Die Einwände werden im weiteren Verfahren zur FNP-Änderung behandelt. Gleichzeitig wird
in der Begründung aber vom Grundsatz auf diese Einwände eingegangen.

Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, im Gewann „Unteres Brüchle“ für den Bebauungsplan MOSCHEE
die Offenlage durchzuführen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.