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Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE)

                                    
                                        Bebauungsplan MOSCHEE
- Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan KLEINGARTENPARK
RÖMERSTRASSE (frühzeitige Beteiligung vom 03.06. – einschl. 12.07.2013)

OZ
1

Beteiligter
IHK
15.05.2013

2

DB,
23.05.2013

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Bitte, im Entwurf darzulegen, dass vom Planvorhaben keine
negativen Auswirkungen in Form möglicher Nutzungskonflikte
auf das nahegelegene Industriegebiet West zu befürchten
sind.

Zwischen Plangebiet und dem nächstgelegenen Gewerbegebiet (BP Industriegebiet-West) liegen ca. 150 m und die
Rheintalbahnlinie. In etwa gleichem Abstand zum Gewerbe
befindet sich das im Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD
festgesetzte Allgemeine Wohngebiet. Konflikte zwischen
Gewerbe und Wohnbebauung sind uns trotz Jahrzehnte
langer Nachbarschaft nicht bekannt, daher sind auch
Nutzungskonflikte zwischen Gewerbe und der Moschee nicht
zu erwarten. Bestätigt wird dies durch die folgende Aussage in
der
schalltechnischen
Untersuchung:
„Entsprechend
schränken weder die Gewerbe- und Freizeitimmissionen die
geplanten Nutzungen im Bebauungsplangebiet Moschee ein
noch werden die bestehenden Gewerbebetriebe durch die
Planung eingeschränkt.“

Gegen den geplanten Bebauungsplan bestehen bei
Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen
und Hinweise aus Sicht der DB AG keine Bedenken:
Die geplante Kleingartenanlage grenzt unmittelbar an das Das Plangebiet grenzt im Westen nicht unmittelbar an die
Gebiet der Planfeststellung zur ABS/NBS KA-Basel an.
Planfeststellung zum Ausbau der Rheintalbahn, da die
Vogesenstraße noch zwischen den beiden Geltungsbereichen
liegt. Der Abstand zwischen Moscheegrundstück und
östlichstem Bahngleis beträgt ca. 100 m.
Durch die Neuausweisung dürfen gegenüber der DB keine Hinweise werden im Bebauungsplan aufgenommen.
Schutz-, Entschädigungs- oder sonstige Ansprüche aus
Immissionen oder sonstigen Auswirkungen des Vorhabens
und des Betriebes der Eisenbahnstrecke begründet werden,
die über das Schutzniveau hinausgehen, das zum Zeitpunkt
der Offenlage der Unterlagen im Planfeststellungsverfahren zu
gewähren ist.
Es ist zu berücksichtigen, dass es im Nahbereich von
Bahnanlagen zu Immissionen aus dem Bahnbetrieb kommen
kann. Hierzu gehören Bremsstaub, Lärm, Erschütterungen
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Bebauungsplan MOSCHEE
- Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan KLEINGARTENPARK
RÖMERSTRASSE (frühzeitige Beteiligung vom 03.06. – einschl. 12.07.2013)

OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

und Beeinflussungen durch elektromagnetische Felder. Evtl.
erforderliche Schutzmaßnahmen sind ggf. im Bebauungsplan
festzusetzen. Es können keine Ansprüche gegenüber der DB
für die Errichtung von Schutzmaßnahmen geltend gemacht
werden. Ersatzansprüche gegen die DB, welche aus Schäden
aufgrund von Immissionen durch den Eisenbahnbetrieb
entstehen, sind ausgeschlossen.
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RP Freiburg,
Denkmalpflege
28.05.2013

Aus dem Planungsgebiet sind bisher keine archäologischen
Fundstellen bekannt. Da jedoch bei Baumaßnahmen
unbekannte Fundstellen zutage treten können, sind
archäologische Funde nicht generell auszuschließen. Daher
sollte folgender Hinweis in die textlichen Festsetzungen
aufgenommen werden:
Da im Plangebiet bisher unbekannte archäologische Bodenfunde zutage treten können, ist der Beginn von
Erschließungsarbeiten sowie allen weiteren Erd- und Aushubarbeiten frühzeitig mit dem Regierungspräsidium Freiburg,
Ref. 26 – Denkmalpflege, Fachgebiet Archäologische
Denkmalpflege) abzustimmen. Gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz sind auch im weiteren Baufortschritt auftretende Funde
(Scherben, Knochen, Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber,
auffällige Bodenverfärbungen u.Ä.) umgehend zu melden und
bis zur sachgerechten Dokumentation und Ausgrabung im
Boden zu belassen. Mit Unterbrechungen der Bauarbeiten ist
ggf. zu rechnen und Zeit zur Fundbergung einzuräumen.

Eine
Erforderlichkeit
der
Abstimmung
aller
Erschließungsarbeiten mit dem Referat Denkmalpflege kann
nicht nachvollzogen werden. Sobald Funde auftreten, wird
selbstverständlich die Fachbehörde direkt kontaktiert werden,
daher wird der zweite Hinweis – mit Berücksichtigung der
veränderten Zuständigkeit – in den Bebauungsplan
aufgenommen.

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Bebauungsplan MOSCHEE
- Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan KLEINGARTENPARK
RÖMERSTRASSE (frühzeitige Beteiligung vom 03.06. – einschl. 12.07.2013)

OZ
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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Landratsamt
Ortenaukreis,
Amt für
Landwirtschaft

Das Plangebiet umfasst ca. 16 Flurstücke, die von
2 landwirtschaftlichen Betrieben ackerbaulich zum Anbau von
Körnermais genutzt werden. Einer dieser Betriebe verliert
durch die Planung eine Ackerfläche von 2,39 ha. Bei Bedarf
sind den Bewirtschaftenden gleichwertige Ersatzflächen
zuzuweisen.

Im Plangebiet befinden sich inzwischen alle Grundstücke im
Eigentum der Stadt Lahr. Sowohl beim Erwerb als auch bei
der Kündigung der Pachtverträge wurde das Thema Ersatzflächen einer einvernehmlichen Lösung zugeführt.

21.06.2013

Durch das Plangebiet werden ca. 2,5 ha landwirtschaftliche
Fläche der Vorrangflur II in Anspruch genommen. Die schutzwürdigen Bereiche für die Landwirtschaft der Vorrangflur II
sollen nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang für andere
Nutzungen in Anspruch genommen werden, wenn agrarstrukturelle Belange nicht wesentlich berührt werden.
Der Verlust landwirtschaftlicher Flächen ist insbesondere
deshalb als gravierend einzustufen, da in den letzten
Jahrzehnten sehr viele Flächen verloren gegangen sind. Der
Schutz und Erhalt des fruchtbaren Ackerlandes liegt im
Interesse der Allgemeinheit.
Da das Plangebiet im Nordosten durch Bebauung, Im Westen
durch die Vogesenstraße und im Süden durch die
Römerstraße begrenzt wird (Anmerkung: Die südliche Grenze
wird durch die B 36 definiert), ist die Anlage eines Immissionsschutzstreifens zum Schutz vor der Abdrift von Pflanzenschutzmitteln nicht erforderlich.

Der neu definierte Geltungsbereich für den Bebauungsplan
MOSCHEE wird im Süden durch den Rhein-SchuttertalRadweg begrenzt. Der restliche Bereich wird durch den
zukünftigen Bebauungsplan KLEINGARTENPARK überplant
werden. Eine landwirtschaftliche Nutzung wird nicht mehr
ausgeübt.

In
der
vorgelegten
Planung
sind
noch
keine
Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Gebietes festgelegt.
Es wird daher darauf hingewiesen, dass aufgrund des
massiven Verbrauchs landwirtschaftlicher Fläche infolge
umfangreicher Siedlungsausweitungen und Naturschutzmaßnahmen in der Vergangenheit und Zukunft eine weitere
Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen unbedingt
auszuschließen ist. Durch die Überplanung gehen bereits
landwirtschaftliche Flächen verloren. Eine flächenhafte

Als Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets wurde
die Waldkalkung im Lahrer Stadtwald und ein Teil der im
Bebauungsplangebiet SEEPARK festgesetzt. Damit werden
für den naturschutzrechtlichen Ausgleich keine zusätzlichen
landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch genommen.

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Bebauungsplan MOSCHEE
- Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan KLEINGARTENPARK
RÖMERSTRASSE (frühzeitige Beteiligung vom 03.06. – einschl. 12.07.2013)

OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Extensivierung oder andere Formen der Umsetzung von
Ausgleichsmaßnahmen sind ebenfalls als Inanspruchnahme
landwirtschaftlicher Flächen zu bewerten.
Es wird empfohlen, sofern Kompensationsmaßnahmen
außerhalb des Bebauungsplangebietes vorgesehen sind und
nicht in Form einer Waldumwandlung oder einer
flächensparenden Gewässerrenaturierung umgesetzt werden
können, diese in die zahlreichen im Ortenaukreis
ausgewiesenen Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete zu
lenken. Es wird vorgeschlagen, sich im naturschutzrechtlichen
Ausgleich auf ökologische Verbesserungen vorhandener
Streuobstbestände und/oder Biotope zu konzentrieren.
Folgende Maßnahmen sind aus landwirtschaftlicher Sicht zu
vermeiden:
- Extensivierung
Vorrangflur I und II

von

hochwertigen

Ackerflächen

der

Großflächiges Anlegen von Wiesen- und Streuobstflächen auf
Ackerflächen
- Anlegen von Gehölz- und Baumstreifen entlang von
ackerbaulichen Flächen mit nachteiliger Auswirkung durch
Beschattung und auf den Einsatz heutiger Gerätetechnik
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die dauerhafte
Pflege
der
jeweiligen
Ausgleichsmaßnahmen
zu
gewährleisten ist.
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Dt. Telekom
20.06.2013

Im Plangebiet befinden sich keine Telekommunikations- Es wird davon ausgegangen, dass das Moscheegrundstück
anlagen. Die Telekom beabsichtigt derzeit auch keine über vorhandene TK-Linien in der Römer- oder der VogesenVerlegung von TK-Linien im Plangebiet. Sollte zu einem straße angeschlossen werden kann.
späteren Zeitpunkt das Plangebiet mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom versorgt werden, ist die
Verlegung neuer TK-Linien erforderlich. Es wird daher darauf
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Bebauungsplan MOSCHEE
- Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan KLEINGARTENPARK
RÖMERSTRASSE (frühzeitige Beteiligung vom 03.06. – einschl. 12.07.2013)

OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

aufmerksam gemacht, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine
unterirdische Versorgung des Gebietes nur bei Ausnutzung
aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist.
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RP Freiburg,
Ref. 62
Polizeirecht
und Verkehr
24.06.2013

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E-Werk
Mittelbaden
24.06.2013

Das Plangebiet befindet sich ca. 3.700 m südlich des
Bezugspunktes des Sonderflughafens Lahr in dessen
Bauschutzbereich. Die Bezugshöhe des Flugplatzes beträgt
155,75 m über NN.

Die geplante Moschee erreicht mit ihrem Minarett eine Höhe
von 30 m. Damit ist das Referat 62 weiterhin zu beteiligen. In
Anbetracht dessen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft
deutlich höhere Gebäude (Hochhäuser Römerstraße) stehen,
dürften sich daraus jedoch keine Einschränkungen ergeben.

Es werden keine Einwände erhoben, da Belange der zivilen
Luftfahrt hierbei voraussichtlich nicht berührt sind.
Ein Hinweis in Bezug auf das Aufstellen von Baukränen wird
im Bebauungsplan aufgenommen.
Die weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich,
wenn die Bauhöhe der Gebäude oder Anlagen 30,0 m nicht
überschreitet. Für das Aufstellen von Baukränen, die die
Masthöhe von 30,0 m überschreiten, ist eine Krangenehmigung durch die zivile Luftfahrtbehörde erforderlich.
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorhandenen Die vorhandenen Versorgungsleitungen sind bekannt und
Versorgungsleitungen sind entsprechend zu berücksichtigen. werden entsprechend berücksichtigt. Auf dem Grundstück der
künftigen Moschee wird die entsprechende Fläche mit einem
Ergänzend wird für die im nördlichen Bereich verlaufende Leitungsrecht belastet.
20-/0,4-kV-Kabeltrasse die Eintragung einer zu Gunsten des
E-Werkes beschränkten Dienstbarkeit zur Duldung und
Unterhaltung von Versorgungsleitungen gefordert.
Die geplante Stromversorgung der Anlage muss frühzeitig mit Der Hinweis hinsichtlich einer frühzeitigen Abstimmung der
Stromversorgung wird an den Bauherrn weitergegeben und ist
dem E-Werk besprochen werden.
im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu klären.

Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin
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