Beschlussvorlage (- Begründung)
Vorlage: Bebauungsplan MOSCHEE - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss)
27. Juli 2015
Beschlussvorlage (Bebauungsplan MOSCHEE
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss))
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan Grünflächen)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
27. Juli 2015
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan MOSCHEE
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss))
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan Grünflächen)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
14. Juli 2015 Stadt Lahr Stadtplanungsamt Az.: Et Bebauungsplan MOSCHEE Begründung A Verfahrensablauf Aufstellungsbeschluss (KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE) gem. § 2 (1) BauGB 06.05.2013 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) bzw. § 4 (1) BauGB 03.06. – 12.07.2014 Offenlegungsbeschluss 27.07.2015 Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 10.08. – 18.09.2015 Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Öffentliche Bekanntmachung B Begründung 1. ALLGEMEINES 1.1 Geltungsbereich, Lage und Nutzung des Plangebiets Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Lahr. Es wird durch die Vogesenstraße im (Nord-)Westen, die Römerstraße im (Nord-)Osten und den RheinSchuttertal-Radweg im Süden begrenzt. Die genaue räumliche Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans zu entnehmen. Das Plangebiet wurde bislang fast vollständig landwirtschaftlich genutzt. Ein Streifen entlang der Römerstraße ist durch dichte Hecken und hohe Bäume geprägt. 1.2 Anlass und Ziel der Planaufstellung Zusammen mit den Gewannen „Stegmatten“ und „Mauerfeld“ war das Gewann „Unteres Brüchle“ wichtiger Bestandteil des landschaftsplanerischen Konzepts für die im April 2009 eingereichte Bewerbung um die Landesgartenschau. Ursprünglich sollte dort mit dem Bebauungsplan KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE der beim landschaftsplanerischen Wettbewerb mit dem 1. Preis ausgezeichnete Entwurf des Büros club L 94 Landschaftsarchitekten aus Köln gesichert werden. Aufgrund des zunächst geringen Interesses der Bevölkerung an einem Garten in diesem Gebiet sowie dem Erfordernis nach Kostenreduzierung für das Gesamtprojekt Landesgartenschau wurde die Anzahl der Gartenparzellen und damit auch der Flächenbedarf deutlich reduziert. Bebauungsplan MOSCHEE Begründung Somit konnte in der zeitlich parallel laufenden Suche nach einem würdigen Standort für eine Moschee mit Kulturzentrum auch das Gewann Unteres Brüchle einbezogen werden. Der Bereich zwischen Vogesenstraße im Westen, Römerstraße im Osten und Rhein-Schuttertal-Radweg im Süden bietet ein ausreichendes und gut erschlossenes Flächenpotenzial und ist in das Siedlungsgefüge integriert. Für die erforderlichen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen für eine Moschee wird ein eigenständiger Bebauungsplan erstellt. Dafür wird der Geltungsbereich für das bisherige Bebauungsplangebiet KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE unmittelbar nördlich des Radwegs in die Verfahren MOSCHEE und südlich davon in den Bebauungsplan KLEINGARTENPARK geteilt (siehe Anlage). Mit dem Bebauungsplan MOSCHEE soll die geplante Moschee mit Kulturzentrum planungsrechtlich gesichert werden. Neben dem Gebetsraum für max. 450 Personen sind ein Restaurant (ca. 40 Plätze innen und 20 außen), ein Mehrzweckraum als Teestube, Veranstaltungs-, Konferenz- und Seminarraum, eine Imam-Wohnung und 2 Gästezimmer sowie ein Schulungs- und Jugendraum als weitere Nutzungen vorgesehen. 1.3 Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1998 ist der Bereich des Bebauungsplans MOSCHEE überwiegend als Fläche für Dauerkleingärten dargestellt. Die vorliegende Planung entwickelt sich somit nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan. Daher ist es notwendig, den Flächennutzungsplan im Zuge eines Parallelverfahrens an die jetzt vorgesehene Entwicklung anzupassen. Entsprechend wurde die frühzeitige Beteiligung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans vom 25. August bis einschließlich 26. September 2014 bereits durchgeführt. Der Beschluss zur Änderung wurde am 29. Juli 2014 vom Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr–Kippenheim gefasst. 2. PLANINHALTE 2.1 Art und Maß der (baulichen) Nutzung Moscheen gehören nach Baunutzungsverordnung zu den Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke. Sie sind somit in Allgemeinen und Besonderen Wohngebieten (WA und WB), in Dorf-, Misch- und Kerngebieten (MD, MI und MK) allgemein zulässig; in Gewerbe- und Industriegebieten können sie ausnahmsweise zugelassen werden. Sie sind aber auch neben Kirchen, Kapellen, Synagogen und anderen Gebetshäusern sowie Gemeindehäusern und Gemeindezentren Beispiele für Gemeinbedarfseinrichtungen mit der Zweckbestimmung kirchliche Anlage. Weil der Bebauungsplan MOSCHEE ausschließlich zur planungsrechtlichen Sicherung einer Moschee mit Kulturzentrum dient, wird das künftige Moscheegrundstück als Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Moschee mit Kulturzentrum“ festgesetzt. Eine Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet oder Mischgebiet würde dem Planungserfordernis nicht entsprechen. Außerdem soll auf dem Moscheegrundstück – wie oben (1.2) beschrieben – ein gewisses Nutzungsspektrum ermöglicht werden. Die Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche ermöglicht, die zulässigen Anlagen bzw. Einrichtungen durch ergänzende textliche Festsetzungen weiter zu präzisieren bzw. zu beschränken. Mit einer Festsetzung als Wohn- oder Mischgebiet wäre dies nicht möglich. 2 Bebauungsplan MOSCHEE Begründung Der von der türkisch-islamischen Gemeinde vorgelegte Entwurf für eine Moschee mit Kulturzentrum wurde bei der Bürgerinformation am 18. Juni 2015 eingehend vorgestellt. Errichtet auf einer Grundfläche von ca. 850 m² soll die Kuppel des Gebäudes etwa 16,5 m, das Minarett 30 m hoch werden. Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung orientiert sich eng am Bauvorhaben. Das Bauvolumen wird mit den Festsetzungen zur zulässigen Grundfläche sowie zur maximalen Gebäudehöhe definiert. Aufgrund der im Umfeld bestehenden 18- bzw. 4geschossigen Wohnbebauung und der davon durch einen Grünstreifen abgesetzten Lage der Moschee fügt sich diese sowohl vom Bauvolumen als auch hinsichtlich der Gebäudehöhe in diesen weit gesteckten Rahmen ein. Das 30 m hohe Minarett bleibt gegenüber den ca. 50 m hohen Hochhäusern der Römerstraße von untergeordneter Bedeutung und stellt somit keine städtebauliche Dominante dar. Zur Herstellung der Pkw-Stellplätze, der Zufahrten und Zuwegungen etc. darf das Grundstück zu 80 % überbaut werden. 2.2 Verkehr 2.2.1 Erschließung Das Gelände ist über die gut ausgebaute Vogesenstraße an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Der zu erwartende zusätzliche Pkw-Verkehr ist auf ihr zu bewältigen und auch die daran anschließenden Straßen – B 3 und Schwarzwaldstraße – sind für den überörtlichen Verkehr bzw. als örtliche Sammelstraße ausgebaut. Von der Römerstraße ist das Moscheegrundstück nicht zu erreichen. Entsprechend gering wird die zusätzliche Verkehrsbelastung der Römerstraße ausfallen. Die künftige Moschee wird mit dem ÖPNV sowie mit dem Fahrrad gut zu erreichen sein, da sowohl die Buslinie 102 (Haltestelle Römerstraße) als auch der RheinSchuttertal-Radweg unmittelbar daran vorbeiführen. Bahnhof und Busbahnhof sind knapp 600 m entfernt. 2.2.2 Ruhender Verkehr Für die vorgesehenen Nutzungen bzw. für die Besucher der Moschee sind rund 100 Stellplätze erforderlich. Auf dem Grundstück können 65 Stellplätze hergestellt werden. Damit wird für die ganz überwiegende Zeit im Jahreslauf ein ausreichendes Angebot geschaffen. Für hohe Festtage mit überdurchschnittlichen Besucherzahlen stehen Parkplätze in ausreichender Zahl (ca. 35) im nahe gelegenen Umfeld (z.B. Kleingartenpark, Seepark) zur Verfügung. Für die rechtliche Sicherung dieser zusätzlichen Stellplätze wird eine Baulast eingetragen. 2.3 Umweltbericht Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in der Abwägung zu berücksichtigen. In der Umweltprüfung werden alle umweltrelevanten Belange behandelt. Die Ermittlung des Eingriffsumfangs erfolgt getrennt nach den einzelnen Schutzgütern. 3 Bebauungsplan MOSCHEE Begründung 2.3.1 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz des Umweltberichts zeigt auf, dass das Plangebiet nach der Umsetzung der Planung bei den Schutzgütern Biotopstrukturen und Boden eine niedrigere ökologische Wertigkeit aufweisen wird. Sie kann jedoch durch Ausgleichsmaßnahmen im und außerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden (vgl. Umweltbericht). Die außerhalb des Plangebietes gelegenen Ausgleichsflächen befinden sich im Eigentum der Stadt. Insofern ist die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen sichergestellt. 2.3.2 Lärm Im Hinblick auf den Lärmschutz wurde die Moschee im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung sowohl als Emittent (auf die umgebende Wohn- und Gewerbebebauung) als auch als Immissionsort (von Straßen, Schienen-, Gewerbe- und Freizeitlärm) betrachtet. Emissionen Trotz vom Planungsgebiet, insbesondere vom Besucherparkplatz, ausgehender Emissionen werden an allen maßgeblichen Immissionsorten im Umfeld des Plangebiets die Immissionsrichtwerte der maßgeblichen Freizeitlärmrichtlinie eingehalten. (Die Freizeitlärmrichtlinie stellt im Vergleich zur DIN 18005 die strengere Beurteilungsgrundlage dar, da sie die ungünstigste Nachtstunde berücksichtigt sowie in den Ruhezeiten strengere Richtwerte ansetzt.) Immissionen In der Nacht (22 – 6 Uhr) werden im Plangebiet – verursacht durch den Schienenlärm – nicht nur die Orientierungswerte der DIN 18005, sondern auch die sogenannte Grenze der Gesundheitsgefahr von 60 dB(A) (nachts) um bis zu 9 dB(A) überschritten. Eine Wohnnutzung ist aus diesem Grund im vorgesehenen Areal nur mit umfangreichen passiven Schallschutzmaßnahmen verträglich. Entsprechend werden für die Außenbauteile des geplanten Gebäudes Schalldämm-Maße festgesetzt bzw. ist deren Nachweis im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Gewerbe- und Freizeitimmissionen schränken weder die geplanten Nutzungen im Bebauungsplangebiet ein, noch werden die bestehenden Gewerbebetriebe durch die Planung eingeschränkt. Fazit „Unter Beachtung der Ausführungen zu den passiven Schallschutzmaßnahmen ist der Bau einer Moschee mit Kulturzentrum aus schallschutztechnischer Sicht realisierbar.“ Es wird empfohlen, die schalltechnischen Berechnungen im Zuge des Genehmigungsverfahrens gegebenenfalls zu aktualisieren, da dann ein entsprechender Nachweis erforderlich wird. 2.4 Ver- und Entsorgung 2.4.1 Leitungen für die Ver- und Entsorgung Für die Lage der Hauptver- und -entsorgungsleitungen wird die entsprechende Fläche mit einem Leitungsrecht belastet. Die damit verbundenen Restriktionen dienen der sicheren Funktion dieser Leitungen. 4 Bebauungsplan MOSCHEE Begründung 2.4.2 Entwässerungssystem Die Hinweise zum Entwässerungssystem dienen der kontrollierten Abwasserentsorgung sowie dem sinnvollen ökologischen Umgang mit dem anfallenden Regenwasser. 2.5 Bodenordnung Die Grundstücke im Plangebiet sind Eigentum der Stadt Lahr. Für das MoscheeGrundstück wird ein Erbbaupachtvertrag zwischen Stadt und türkisch-islamischer Gemeinde geschlossen. Vertragliche Regelungen werden auch zur Baufertigstellung, Freiflächengestaltungsplan und zum Muezzinruf etc. vereinbart werden. 2.6 Kosten Für den Neubau des Fußwegs sowie für die Baumpflanzungen entlang der Vogesenstraße entstehen für die Stadt Kosten in Höhe von 140.000 Euro. 2.7 Städtebauliche Daten Öffentliche Grünflächen: Gemeinbedarfsfläche: Verkehrsflächen Bebauungsplangebiet 2.455 3.534 337 6.326 Sabine Fink Stadtbaudirektorin 5 m² m² m² m² 39 % 56 % 5% 100 %