Beschlussvorlage (Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr; Änderung der Verbandssatzung zur Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung von der Stadt Lahr und der Gemeinde…
Vorlage: Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr; Änderung der Verbandssatzung zur Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung von der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim
27. Juli 2015
Beschlussvorlage (Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr; Änderung der Verbandssatzung zur Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung von der Stadt Lahr und der Gemeinde…
Beschlussvorlage (Anage 3 - Verbandssatzung Synopse 2011 / 2015)
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Übersichtsplan)
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Änderungssatzung Zweckverband)
27. Juli 2015
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Beschlussvorlage (Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr; Änderung der Verbandssatzung zur Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung von der Stadt Lahr und der Gemeinde…
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Änderungssatzung Zweckverband)Beschlussvorlage (Anlage 1 - Übersichtsplan)Beschlussvorlage (Anage 3 - Verbandssatzung Synopse 2011 / 2015)
Beschlussvorlage Amt: 202 Förg Datum: 26.06.2015 Az.: 922.5322 Drucksache Nr.: 194/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 13.07.2015 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 27.07.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr; Änderung der Verbandssatzung zur Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung von der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ zur Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung von der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim zu. 2. Die Vertreter der Stadt Lahr in der Verbandsversammlung werden ermächtigt, in der Verbandsversammlung der Änderung der Verbandssatzung zuzustimmen. Anlage(n): Anlage 1 - Übersichtsplan Anlage 2 - Änderungssatzung Zweckverband Anage 3 - Verbandssatzung Synopse 2011 / 2015 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 194/2015 Seite - 2 - Begründung: 1. IGP I / derzeitige Situation und Rechtslage Nach derzeitiger Rechtslage erschließt der Zweckverband die Grundstücke im Verbandsgebiet. Eine Übertragung der öffentlichen Abwasserbeseitigungspflicht auf den Zweckverband erfolgte jedoch nicht. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Lahr trägt entsprechend einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 2009 die Kosten der von ihm durchzuführenden Abwassermaßnahmen und hat die hierfür erforderlichen Mittel bereitzustellen. Im Gegenzug erhebt die Stadt Lahr auf ihrer Gemarkung Abwasserbeiträge und -gebühren entsprechend den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben. Die Herstellungskosten und die Abwasserbeiträge für den Bereich IGP I sind nahezu ausgeglichen. Eine entsprechende Regelung für den Friesenheimer Teil des Zweckverbandsgebietes wurde bislang nicht geschlossen. 2. Entwicklungsbereiche IGP II (Mittlere Traube) und IGP III (Nördliche Traube) Der Zweckverband plant eine Erschließung der Bebauungsplangebiete IGP II und später auch IGP III. In diesem Zusammenhang werden umfangreiche gemarkungsübergreifende Maßnahmen der Abwasserbeseitigung erforderlich, die auch den Bau eines neuen Schmutzwassersammlers zum Verbandssammler des Abwasserverbandes Friesenheim umfassen. Bei der nun anstehenden Entwicklung ist es Ziel, dass durch entsprechende Regelungen eine gemarkungsübergreifend einheitliche Zuständigkeit insbesondere einheitliche Beitrags- und Gebührensätze gelten. Die angesiedelten Unternehmen sollten keinen gemarkungsspezifischen Unterschieden ausgesetzt sein. Für die Maßnahmen der Abwasserbeseitigung ergeben sich voraussichtliche Gesamtkosten (brutto) in Höhe von € 3.600.000 für IGP II, € 2.750.000 für den gemarkungsübergreifenden Abwassersammler und € 5.610.000 für IGP III (insgesamt € 11,96 Mio.). Zur Entwicklung des Bereiches IGP II ist zunächst die Herstellung des Abwassersammlers (€ 2,75 Mio.) sowie die Maßnahmen im Bereich IGP II (€ 3,6 Mio.) erforderlich. Drucksache 194/2015 Seite - 3 - Die hiernach verbliebene Kostenaufteilung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: IGP II Lahr IGP III Lahr IGP III Friesenheim IGP III gesamt Abwassersammler nach Friesenheim 688.298 2.061.702 2.750.000 Schmutzwasserkanäle 850.000 170.000 540.000 710.000 Regenwasserkanäle 450.000 300.000 600.000 900.000 Entwässerungsmulde / Versickerung 2.300.000 1.100.000 2.900.000 4.000.000 3.600.000 2.258.298 6.101.702 8.360.000 Gesamtkosten Gemarkung Lahr 5.858.298 Gesamtkosten Gemarkung Friesenheim 6.101.702 Gesamtkosten IGP II u. III 11.960.000 3. Finanzielle Betrachtungen / Träger der Abwasserbeseitigung Aufgrund der Höhe der zu erwartenden Kosten würde bei den nun geplanten Maßnahmen jedoch eine hohe Deckungslücke für die Stadt Lahr verbleiben. Für den auf Friesenheimer Gemarkung liegenden Teil des Verbandsgebietes (Teile des Planungsraums IGP III) wären vergleichbare Wirkungen zu erwarten. Daher wurden verschiedene Finanzierungsmodelle für die geplanten Abwassermaßnahmen betrachtet und ihre Wirkungen auf den Zweckverband und die beiden Gemarkungsgemeinden abgeschätzt. Zudem wurden diese Varianten der GPA zur Beurteilung der Rechtsmäßigkeit vorgelegt. Im Ergebnis empfiehlt die Verbandsverwaltung sowie die Stadt Lahr und die Gemeinde Friesenheim, die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung im gesamten Zweckverbandsgebiet von der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim zu übernehmen. Nur so kann –auch nach Auffassung der GPA– eine finanzielle Beteiligung des Zweckverbandes an der Deckungslücke für die geplanten Abwassermaßnahmen erfolgen. Die Übernahme dieser Aufgabe bietet zudem den Vorteil, dass gemarkungsübergreifend einheitliche Abgabensätze im Zweckverbandsgebiet gewährleistet werden können. Bei einer Übertragung der öffentlichen Abwasserbeseitigung (für die neuen Gebiete IGP II und III und das bestehende Gebiet IGP I) auf den Zweckverband würden die öffentlichen Abwasseranlagen zukünftig rechtlich durch den Zweckverband hergestellt und unterhalten. Für die Prognose der Auswirkungen wurde für den Zweckverband eine überschlägige Globalberechnung erstellt, die die Herstellungskosten und Flächen von IGP I – III enthält. Drucksache 194/2015 Seite - 4 - Diese Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst: Ergebnisse bei Übertragung aller Investitionskosten auf den Zweckverband Varianten Beitragssätze Kostenannahme 7,13 €/m² *incl. Resterschließung Gebühr SW Gebühr NW 2,24 €/m³ 0,11 €/m² Herstellungs- Herstellungs- Herstellungskosten IGP I* kosten IGP II kosten IGP III 6.571.246 € 3.600.000 € 8.360.000 € Grundstücksflächen Nutzungsflächen 1.678.854 m² 2.518.282 m² 4. Erforderliche Maßnahmen / Organisation / Personal / Finanzmittel Bei Übernahme der öffentlichen Abwasserbeseitigung durch den Zweckverband, bedarf es folgender rechtlicher Schritte: - Änderung der Zweckverbandssatzung (mit Vorbefassung in den Gremien der Zweckverbandsmitglieder) - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Zweckverband und dem Abwasserverband Friesenheim über die geplante weitere Einleitung von Abwässern in die Verbandskläranlage - Erstellung eigener Kalkulationen für die Abwasserbeiträge (Globalberechnung) und Abwassergebühren des Zweckverbands - Beschlussfassung über eine eigene Abwassersatzung des Zweckverbands Um die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung komplett zu übernehmen und laufend wahrnehmen zu können, bedürfte es beim Zweckverband eines zusätzlichen Mitarbeiters / einer zusätzlichen Mitarbeiterin, mit entsprechendem kommunal – rechtlichem Knowhow. Diese Aufgabe kann nicht aus dem Personalbestand geleistet werden. Der kalkulatorisch sinnvollste Zeitpunkt für eine Aufgabenübertragung wäre der Jahreswechsel 2015/16. Es wäre zu prüfen, wer Auftraggeber der bis dahin durchzuführenden Maßnahmen sein soll, damit kalkulatorisch keine Kosten „verloren gehen“. Die Wirtschaftsplanung für das Jahr 2015 sieht eine Übernahme der Abwasserbeseitigung nicht vor. Es ist zu prüfen, inwieweit erforderliche Finanzmittel per Nachtragswirtschaftsplan bereitzustellen sind. Drucksache 194/2015 Seite - 5 - 5. Änderung Zweckverbandssatzung Die Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung erfordert eine Änderung der Verbandssatzung. Mit dem RP Freiburg als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde wurde die beigefügte Änderungssatzung bereits abgestimmt. Ein Votum der Verbandsmitglieder ist in den Gremien der Zweckverbandsmitglieder zu beschließen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer