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Informationsvorlage (Bericht über die Haushaltsentwicklung des Haushaltsjahres 2015)

                                    
                                        Stadtkämmerei
Allgemeine Finanzverwaltung
und Haushalt

Markus Wurth, Tel.: 0210
markus.wurth@lahr.de
30. Juni 2015

Bericht über die Haushaltsentwicklung 2015

1. Eckdaten zum Haushaltsplan 2015
Der vom Gemeinderat am 15. Dezember 2014 verabschiedete Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2015 umfasst ein Gesamtvolumen von € 122.810.000,--. Hiervon
entfallen € 104.360.000,-- auf den Verwaltungshaushalt und € 18.450.000,-- auf den
Vermögenshaushalt.

Im Planwerk 2015 ist eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von
€ 6.760.000,-- ausgewiesen. Zur Erreichung des Haushaltsausgleichs ist eine
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 4.315.000,-- veranschlagt.

Mit Erlass vom 26. Januar 2015 hat das Regierungspräsidium Freiburg sowohl die
Gesetzmäßigkeit des Haushaltes 2015 der Stadt Lahr bestätigt als auch den
vorgesehenen Kreditrahmen von € 2.000.000,-- und den vom Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von € 11.300.000,-- erlaubnispflichtigen
Teilbetrag in Höhe der darauf entfallenden Kreditaufnahmen von € 8.172.500,-(ohne jede Einschränkung) genehmigt.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 ist am 4. Februar.2015
erfolgt. Der Haushaltsplan 2015 ist in der Zeit vom 5. Februar 2015 bis 13. Februar
2015 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt worden.

2

2. Zusammenfassung: Haushaltsentwicklung / Hochrechnung 2015
Für den Gesamthaushalt 2015 (Verwaltungs-/Vermögenshaushalt) zeichnet sich
nach dem Stand des Haushaltsvollzugs zum 26.06.2015 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. 5,1 Mio. €
ab.

Unter Berücksichtigung weitergehender positiver Erwartungen bzw. Einschätzungen bis zum Jahresende 2015 (z.B. mögliche weitere Verbesserungen aufgrund
der guten konjunkturellen Lage bei der Gewerbesteuer und den Finanzzuweisungen)
sowie den in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungswerten beim Haushaltsvollzug könnte sich die Größenordnung der Ergebnisverbesserung aber
auch noch weiter erhöhen.

Diese Erwartung steht unter dem Vorbehalt, dass bis zum Jahresende 2015 keine
unerwartete haushaltswirksame Vorgänge wie etwa größere Einnahmeverluste
(z.B. Abgänge bei der Gewerbesteuer, Einbußen bei den Finanzzuweisungen) oder
wesentliche Ausgabenerhöhungen (z.B. unabweisbar notwendige Unterhaltungsmaßnahmen,

wesentliche

Kostensteigerungen

bei

Investitionsmaßnahmen)

eintreten.

Nach den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2015 wird es zu haushaltswirksamen Veränderungen in Form von saldierten Mehreinnahmen in Höhe von ca.
€ 266.000,-- kommen. Unter Berücksichtigung der erst im laufenden Jahr möglichen
Anpassung der maßgeblichen Einwohnerzahl der Stadt Lahr für den Finanzausgleich
2015 ist im Gegenzug von summierten Mindereinnahmen in Höhe von ca. € 92.000,-auszugehen. Diese Einnahmeabweichungen sind in der obigen Verbesserungserwartung berücksichtigt. Auf die einzelnen Veränderungen wird in den weiteren
Berichtsausführungen näher eingegangen.

Der Bericht über die Haushaltsentwicklung 2015 sollte im Zusammenhang mit dem
Rechenschaftsbericht für 2014 gewertet werden.

3

3. Detaillierte Darstellung: Haushaltsentwicklung 2015
(Basis: Stand der Haushaltsrechnung 2015 vom 26.06.2015)

Dem Bericht über die Haushaltsentwicklung 2015 ist als Anlage eine
Zusammenstellung über die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes mit Stand zum 26.06.2015 beigefügt. Die Entwicklung des bisherigen
Haushaltsablaufs 2015 soll mit den nachstehenden Daten und Übersichten
näher erläutert werden:

A) Verwaltungshaushalt 2015
Der Verwaltungshaushalt 2015 weist ein planmäßiges Volumen in Höhe von
€ 104.360.000,-- aus.

Zum 26.06.2015 sind nachstehende Sollzahlen gebucht (im Vergleich dazu
jeweils die Sollzahlen gemäß dem Bericht über die Haushaltsentwicklung 2014 mit
Stand vom 01.09.2014):
Einnahmen

€ 65.125.197,88

(01.09.2014:

€ 69.669.710,15)

Ausgaben

€ 41.491.186,48

(01.09.2014:

€ 53.805.009,71)

Da in den Soll-Einnahmen z.T. auch Buchungen enthalten sind, die den
verbleibenden Zeitraum bis zum Jahresende 2015 betreffen, können aus diesen
Zahlen keine Hochrechnungen abgeleitet werden. Kassenmäßig sind bis zum
26.06.2015 nachstehende Zahlungen (= Ist) im Verwaltungshaushalt erfolgt:
Einnahmen:

€ 49.922.550,45

(01.09.2014: € 56.283.703,45)

Ausgaben :

€ 44.129.234,67

(01.09.2014: € 57.450.266,69)

4

Die Sollzahlen für 2015 setzen sich wie folgt zusammen:
1. Einnahmen des Verwaltungshaushaltes
Art der Einnahmen

Grundsteuer A und B

Ansatz
2015

Sollzahlen

€

€

tatsächlich
gebucht bis
26.06.2015

6.682.000,00

6.697.450,56

Gewerbesteuer

20.000.000,00

24.588.516,84

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

15.605.000,00

4.100.159,58

2.492.000,00

1.387.537,34

26.170.000,00

13.126.789,30

Sonstige Zuweisungen v. Land

1.660.000,00

829.111,60

Gebühren u. ähnl. Entgelte

5.934.320,00

3.270.444,61

Einnahmen aus Verkauf, Mieten u. Pachten

2.923.865,00

2.136.858,76

Gewinnanteile v. wirtschaftl. Unternehmen

2.705.500,00

859.414,61

Zuweisungen u. Zuschüsse f. laufende Zwecke

8.980.250,00

5.165.710,69

Kalkulatorische Einnahmen

2.039.850,00

0,00

Innere Verrechnungen

2.563.150,00

1.286.050,00

Sonstige Einnahmen

6.604.065,00

1.677.153,99

104.360.000,00

65.125.197,88

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschale

Summe Einnahmen

E r l ä u t e r u n g e n:
a) Grundsteuer A und B

(Ansatz 2015: 6,682 Mio. €)

Nach der Haushaltsrechnung ist zum 26.06.2015 ein Jahressteuersoll von rd.
6,697 Mio. € verbucht, womit die veranschlagten Einnahmeansätze in der
Summe um rd. € 15.500,-- überschritten sind. Auf die Grundsteuer A entfallen
(Soll-) Einnahmen von rd. 0,09 Mio. € und auf die Grundsteuer B rd. 6,6 Mio. €.

b) Gewerbesteuer

(Ansatz 2015: 20,0 Mio. €)

Zum 26.06.2015 weist die Haushaltsrechnung 2015 verbuchte Gewerbesteuer(soll-)einnahmen in Höhe von rd. 24,6 Mio. € und damit Mehreinnahmen von rd.
4,6 Mio. € aus.

5

Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Prognosen und der örtlichen
Verhältnisse sowie der Gewerbesteuerentwicklung 2014 wurde für das Planjahr
2015 zum Zeitpunkt der Haushaltsplanveranschlagung ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 20,0 Mio. € als realisierbar angesehen.

Unter der Annahme, dass sich das Gewerbesteuerjahresaufkommen 2015 (Ist)
auf rd. 24,6 Mio. € belaufen würde, ergäben sich bei der Gewerbesteuerumlage
im

Vergleich

zur

Veranschlagung

im

Planwerk

2015

in

Höhe

von

€ 3.540.000,-- Mehrausgaben von rd. € 815.000,-- (auf die weiteren
Ausführungen unter Ziffer 2 d) wird verwiesen).

Somit verbliebe von den derzeitigen Gewerbesteuermehreinnahmen in Höhe
von rd. 4,6 Mio. € unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage noch eine
saldierte Haushaltsverbesserung von rd. 3,8 Mio. €.

Die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gehen im Wesentlichen auf einen
Nachzahlungsvorgang für ausgesetzte Steuerbeträge der Jahre 1999 und 2000,
auf nachträgliche Veranlagungen für das Steuerjahr 2013 sowie besonders auf
Erhöhungen der Vorauszahlungsfestsetzungen für die Jahre 2014 und 2015
zurück.

Bei den Erhöhungen der Vorauszahlungsfestsetzungen 2014/2015 hat sich
allein in einem Einzelfall ein Erhöhungsbetrag von rd. 1,6 Mio. € ergeben.
Daneben entfallen weitere Vorauszahlungserhöhungen auf eine Vielzahl
mittelständischer Unternehmen.

Das tatsächlich zu erwartende (Jahres-)Ergebnis der Gewerbesteuer lässt sich
nur äußerst schwer eingrenzen, da es im weiteren Jahresverlauf noch
regelmäßig zu weiteren Nachveranlagungen (Steuernachzahlungen bzw.
Steuererstattungen) kommt und evtl. krisenbedingte Einnahmeminderungen
(Euro-/Staatsschuldenkrise, politische Krisengebiete) sowie Einbußen aus den
Folgewirkungen steuerrelevanter Gesetze nicht unmittelbar greifbar sind.

6

Die

nachstehenden

Schaubilder

zeigen

die

Entwicklung

des

Soll-

Aufkommens der Gewerbesteuer zum 26.06.2015 auf (auszugsweise
Wiedergabe der Soll-Einnahmen im Zeitraum 07.01.2015 bis 26.06.2015):

(1) zahlenmäßige Darstellung
(die beiden farblich markierten Positionen zeigen den jeweiligen Minimalbzw. Maximalwert an)

Stand

Gewerbesteuer

Veränderung +/-

zum

Soll-Einnahmen in Euro
07.01.2015 - 26.06.2015

in Euro

07.01.15

21.362.785,97

13.01.15

21.722.492,27

359.706,30

19.01.15

21.654.567,68

-67.924,59

27.01.15

21.764.736,74

110.169,06

02.02.15

21.704.599,83

-60.136,91

17.02.15

21.944.607,63

240.007,80

24.02.15

21.876.586,61

-68.021,02

02.03.15

22.941.651,41

1.065.064,80

09.03.15

23.113.692,99

172.041,58

30.03.15

22.736.720,67

-376.972,32

13.04.15

22.580.950,54

-155.770,13

20.04.15

22.648.784,42

67.833,88

27.04.15

22.746.738,18

97.953,76

05.05.15

23.063.380,11

316.641,93

08.05.15

24.645.646,11

1.582.266,00

20.05.15

24.866.378,21

220.732,10

15.06.15

24.615.135,35

-251.242,86

26.06.15

24.588.516,84

-26.618,51

7

(2) grafische Darstellung

Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens
für die Jahre 2000 bis 2014 auf (Rechnungsergebnisse):

Jahr

Gewerbesteuer

Veränderung +/-

Soll-Einnahmen in Euro

in Euro

2000

17.121.539

2001

17.887.084

765.545

2002

21.484.828

3.597.744

2003

14.710.954

-6.773.874

2004

18.996.958

4.286.004

2005

19.861.117

864.159

2006

21.980.544

2.119.427

2007

19.287.073

-2.693.471

2008

15.499.192

-3.787.881

2009

13.932.095

-1.567.097

2010

12.902.864

-1.029.231

2011

15.552.462

2.649.598

2012

17.449.586

1.897.124

2013

21.514.259

4.064.673

2014

20.123.558

-1.390.701

8

c) Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer
(Gesamtansatz 2015: 18,097 Mio. €)
Gemäß dem Haushaltserlass 2015 des Landes vom 23.07.2014 wurde der
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Jahr 2015 auf 5,5 Mrd. €
geschätzt. Eine Veränderung nach der November-Steuerschätzung 2014
erfolgte nicht.

Auf dieser Basis erfolgte unter Ansetzung der maßgeblichen Schlüsselzahl der
Stadt Lahr die Veranschlagung des Planansatzes 2015 in Höhe von 15,605
Mio. € (die gemeindespezifische Schlüsselzahl als Grundlage für die Aufteilung
des Gemeindenanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre aufgrund
einer Steuerstatistik neu festgesetzt).

Auch die Mai-Steuerschätzung 2015 führte zu keiner Veränderung beim
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.

Der ersten (Abschlags-)Zahlung im Rahmen der vorläufigen Abrechnung für
2015 ist ein Aufkommen von rd. 1,37 Mrd. € zugrunde gelegt worden, was damit
den höchsten Betragswert für das erste Jahresquartal seit dem Jahr 2001
darstellt.

Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2014 hat sich im Januar 2015 bei
einem schlussgerechneten Aufkommen von rd. 5,23 Mrd. € eine Nachzahlung
zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 212.286,54 ergeben, die im Jahr 2015
verbucht wurde.

Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sind für das
Berichtsjahr auf der Basis eines Aufkommens von 580 Mio. € mit 2,492 Mio. €
veranschlagt worden. Nach der Mai-Steuerschätzung 2015 hat das Land das
erwartete Jahresaufkommen um 64 Mio. € auf 644 Mio. € angehoben. Daraus
ergeben sich für die Stadt Lahr Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 276.000,--.

9

Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2014 hat sich im März 2015 bei einem
schlussgerechneten Aufkommen von rd. 561,43 Mio. € eine Nachzahlung zu
Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 55.095,34,-- ergeben, die im Jahr 2015
verbucht wurde.

(Ansatz 2015: 1,2 Mio.€)

d) Vergnügungssteuer

Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer sind im Haushaltsplan 2015 in
Höhe von € 1.200.000,-- veranschlagt. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung
2015 vom 26.06.2015 sind (Soll-)Einnahmen in Höhe von € 709.233,60,-verbucht. Bis zum Jahresende 2015 werden Gesamteinnahmen von rd.
€ 1.400.000,-- und damit Mehreinnahmen in einer Größenordnung von rd.
€ 200.000,-- erwartet.

e) Finanzzuweisungen (Finanzausgleichsgesetz) (Ansatz 2015: 27,83 Mio. €)
Die Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft wurden für
die ersten beiden Quartale 2015 mit einer Ausschüttungsquote von 34,9 % (im
Vorjahr 35,9 %) und die Mehrzuweisungen mit einer Quote von 15,1 % (im
Vorjahr 14,1 %) gutgeschrieben.

Im Haushaltserlass für das Jahr 2015 vom 23.07.2014 hat das Land den
Gemeinden empfohlen, bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen von
einem Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.169,-- auszugehen. Nach der
November-Steuerschätzung 2014 ist der Grundkopfbetrag auf € 1.163,-abgesenkt

worden.

Hieraus

ergab

sich

für

die

Stadt

Lahr

unter

Berücksichtigung ihrer vorläufigen Einwohnerzahl (Stand zum 31.12.2013 auf
Basis Zensus 2011) ein gemeindespezifischer Kopfbetrag von € 1.436,10. Auf
dieser Grundlage wurden die Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz für 2015 mit 23,295 Mio. € (im Vorjahr 24,0 Mio. €)
veranschlagt.

Da zum Zeitpunkt der Aufstellung bzw. Verabschiedung des Haushaltsplans
2015 die vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg auf Basis des
Zensus 2011 zum 30.06.2014 2014 (= maßgebliche Einwohnerzahl für die

10

Finanzausgleichsleistungen 2015) fortzuschreibenden Einwohnerzahlen der
Kommunen des Landes nicht vorlagen, wurde der zu diesem Zeitpunkt vom
Statistischen Landesamt zuletzt veröffentlichte Einwohnerstand der Stadt Lahr
zum 31.12.2013 herangezogen und eine Hochrechnung zum 30.06.2014
vorgenommen.

Erst Mitte Februar 2015 sind die auf den 30.06.2014 fortgeschriebenen
Einwohnerzahlen

der

baden-württembergischen

Kommunen

verfügbar

gewesen, so dass dann eine Anpassung der für den Finanzausgleich (FAG)
vorläufig angesetzten Einwohnerzahl vorzunehmen war.

Aus dieser Anpassung war die der FAG-Berechnung 2015 vorläufig zugrunde
gelegte Einwohnerzahl der Stadt Lahr um 64 Köpfe zu reduzieren. Damit ergibt
sich für die Stadt Lahr im Vergleich zur Mittelveranschlagung ein geringerer
gemeindespezifischer Kopfbetrag für die Schlüsselzuweisungen 2015 und in
der Folge Mindereinnahmen von rd. € 89.000,--.

Eine Fortschreibung des Grundkopfbetrages nach der Mai-Steuerschätzung
2015 ist nicht erfolgt.

Auch bei der kommunalen Investitionspauschale, die im Planwerk 2015 bei
einem Kopfbetrag von € 65,-- je gewichtetem Einwohner mit einem
Einnahmeansatz in Höhe von 2,875 Mio. € veranschlagt werden konnte, ist
aufgrund

der

fortgeschriebenen

Einwohnerzahl

zum

30.06.2014

eine

Anpassung vorzunehmen gewesen, aus der sich gegenüber der Planung
Mindereinnahmen von rd. € 3.000,-- ergeben.

Eine Veränderung des Kopfbetrages je gewichteten Einwohner nach der MaiSteuerschätzung 2015 erfolgte auch hier nicht.

Im Gegensatz hierzu werden sich beim Familienleistungsausgleich, bei
einem Einnahmeansatz 2015 in Höhe von 1,255 Mio. €, nach der MaiSteuerschätzung 2015 Mindereinnahmen in Höhe von rd. € 10.000,-- ergeben.

11

Dies resultiert aus der Senkung des voraussichtlichen Ausschüttungsvolumens
von zuvor 443 Mio. € auf nunmehr prognostizierte 439 Mio. €.

Insgesamt gesehen werden die vorstehend erläuterten Auswirkungen der MaiSteuerschätzung 2015 (Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: + 276 T€,
Familienleistungsausgleich: - 10 T€) zu einer saldierten Verbesserung von rd.
€ 266.000,-- führen. Unter Berücksichtigung der fortgeschriebenen Einwohnerzahl der Stadt Lahr zum 30.06.2014 und den daraus resultierenden
Anpassungen bei den Schlüsselzuweisungen (- 89 T€) und der kommunalen
Investitionspauschale (- 3 T€) verbleibt derzeit im Saldo eine Verbesserung von
rd. 174.000,-- €.

Im Zuge der im Juni 2015 erfolgten (Spitz-)Abrechnung der FAG-Leistungen für
das Jahr 2014 ergab sich eine Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in
saldierter Höhe von € 93.449,20,--. Hiervon entfällt der größte Anteil auf die
Schüsselzuweisungen mit einem Betrag in Höhe von € 74.429,50.

f) Gebühren und ähnliche Entgelte
Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten

(Ansatz 2015: 5,93 Mio. €)
(Ansatz 2015: 2,92 Mio. €)

Zum 26.06.2015 belaufen sich die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen
Entgelten auf rd. 3,27 Mio. € (01.09.2014: rd. 4,04 Mio. €) und die Einnahmen
aus Verkauf, Mieten und Pachten auf rd. 2,13 Mio. € (01.09.2014: rd.
2,17 Mio. €).

g) Einnahmen aus Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen und
aus Konzessionsabgaben

(Ansatz 2015: 2,705 Mio. €)

Die verbuchten Einnahmen aus Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen sowie aus Konzessionsabgaben belaufen sich
zum 26.06.2015 auf rd. 0,86 Mio. € (01.09.2014: rd. 1,33 Mio. €).
Im Unterabschnitt „1.8100 -Elektrizitätsversorgung“ zeichnen sich bei den in
Höhe von € 1.465.000,-- veranschlagten Einnahmen aus Konzessionsabgaben
Mindereinnahmen in Höhe von rd. € 55.000,-- ab.

12

h) Weitere Finanzeinnahmen

(Ansatz 2015: 2,03 Mio. €)

Im Haushaltsplan 2015 sind weitere Finanzeinnahmen in Höhe von insgesamt
€ 2.032.950,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist hier zum
26.06.2015 kumulierte Einnahmen von € 430.966,30 aus.

i) Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke

(Ansatz 2015: 8,98 Mio. €)

Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sind im
Haushaltsplan 2015 in Höhe von insgesamt € 8.980.000,-- veranschlagt. Zum
Berichtszeitpunkt 26.06.2015 weist die Haushaltsrechnung 2015 verbuchte
Einnahmen in Höhe von € 5.165.710,69 aus.

Im Bereich des Kindergartenlastenausgleiches 2015 (Kindergartenkinder im
Alter von 3 bis 6 Jahren) wird sich der Jahresbetrag je umgerechneten Kind
(Gewichtung 1,0) gemäß einem Rundschreiben des Städtetags BadenWürttemberg vom 25.02.2015 voraussichtlich auf rd. € 2.470,-- belaufen. Für
die Haushaltsplanveranschlagung 2015 ist analog dem Jahr 2014 ein
Jahresbetrag in Höhe von € 2.520,-- je Kindergartenkind (Gewichtung 1,0)
angesetzt worden, so dass hier in der Folge von Mindereinnahmen in Höhe von
rd. € 27.000,-- auszugehen ist.

Im Gegensatz hierzu wird es nach den weiteren Ausführungen im obigen
Rundschreiben des Städtetags im Rahmen des Kleinkindlastenausgleiches
2015 (Klein-/Krippenkinder von unter 3 Jahren) zu einem deutlichen Anstieg der
Zuweisungsbeträge an die Kommunen kommen. Danach wird sich der
Zuweisungsbetrag für 2015 auf voraussichtlich € 12.330,-- je Kind (Gewichtung
1,0) gegenüber € 9.380,-- je Kind (Gewichtung 1,0) im Jahr 2014 belaufen. Für
die Stadt Lahr ergeben sich hieraus Mehreinnahmen in voraussichtlicher Höhe
von rd. € 630.000,--.

Von diesen Mehreinnahmen sind zur Deckung von Mehrausausgaben Mittel in
Höhe von € 589.000,-- (€ 269.000,-- für die Sanierung der Kindertagesstätte
„KiWy“ und € 320.000,-- für den Ausbau von Betreuungsplätzen für 1-6jährige
Kinder in der Kindertagesstätte „Regenbogen“) herangezogen worden.

13

Die Zuweisungen des Landes für den Kleinkindlastenausgleich sind ab dem
Jahr 2014 von der Umstellung der bisherigen Festbetragsförderung (in den
Jahren 2012 und 2013) auf eine prozentuale Förderbeteiligung geprägt.

Gemäß dem zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden am 01.12.2011 unterzeichneten „Pakt für Familien mit Kindern“
übernimmt das Land unter Berücksichtigung der Bundesmittel für die Betriebskostenförderung ab dem Jahr 2014 68 Prozent der kommunalen BruttoBetriebsausgaben aus der Kleinkindbetreuung auf der Grundlage der Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik des Vorvorjahres (für 2015 bezogen auf das
Jahr 2013) und der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren auf der Basis
der Kinder- und Jugendhilfestatistik zum 01.03. des Vorjahres (für 2015 bezogen auf den 01.03.2014). Die verbleibenden Betriebsausgaben sind von den
Kommunen bzw. ergänzend durch Elternbeiträge und Trägeranteile zu
finanzieren.
Im Herbst 2014 ist es den kommunalen Spitzenverbänden in Verhandlungen
mit dem Land im Rahmen der Gemeinsamen Finanzkommission gelungen, ab
dem Jahr 2015 eine Korrektur der Berechnung des Kleinkindlastenausgleichs
zu vereinbaren. Konkret führt dies auf Basis der Kleinkindförderung des Jahres
2014 im Jahr 2015 zu einer Anhebung des Fördervolumens um insgesamt ca.
204 Mio. € auf 659 Mio. € gegenüber 445 Mio. € im Jahr 2014. Im Vergleich
zum Jahr 2014 hat dies eine Erhöhung des Förderbetrages je voll gewichteten
Ganztagesplatz auf ca. € 12.330,-- zur Folge.

j) Sonstige Einnahmen

(Ansatz 2015: 6,6 Mio. €)

Die sonstigen Einnahmen sind zum 26.06.2015 mit einem Gesamtbetrag in
Höhe von rd. 1,67 Mio. € verbucht.

In diversen Unterabschnitten weist die Haushaltsrechnung 2015 zum
26.06.2015 verschiedenartige Mehreinnahmen (z.B. vermischte Einnahmen,
Ersatz von Sachausgaben, Personalkostenersätze) in kumulierter Höhe von rd.
€ 200.000,-- aus.

14

2. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
Die Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes (Soll) liegen zum 26.06.2015
bei rd. 41,5 Mio. € (01.09.2014: rd. 53,8 Mio.), was einem Anteil von rd. 39,7 %
(01.09.2014:

rd.

52,3

%)

des

Haushaltsvolumens

entspricht.

Da

die

kalkulatorischen Kosten noch nicht und die inneren Verrechnungen nur teilweise
verbucht sind und auch die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt buchmäßig
nicht erfasst ist, ist eine Hochrechnung mit den Sollzahlen nicht aussagekräftig.

Im Einzelnen sind folgende Halbjahreswerte darzustellen:

Art der Ausgaben

Ansatz

Sollzahlen

2015

tatsächlich gebucht
bis 26.06.2015
(ohne Haushaltsreste)

€

€

Personalausgaben

28.300.300,00

12.790.550,84

Unterhaltungskosten

4.357.150,00

803.714,97

Bewirtschaftungskosten

3.501.700,00

1.351.748,93

Sonstige Sachausgaben

17.379.800,00

7.931.263,03

Zuweisungen und Zuschüsse

7.898.550,00

3.517.795,03

Zinsausgaben

1.086.500,00

443.105,56

Gewerbesteuerumlage

3.540.000,00

1.808.136,06

Finanzausgleichsumlage

12.143.000,00

6.071.270,70

Kreisumlage

15.110.000,00

7.554.749,00

100.000,00

0,00

Kalkulatorische Kosten

2.039.850,00

0,00

Innere Verrechnungen

2.563.150,00

1.286.050,00

100.000,00

0,00

6.760.000,00

0,00

-520.000,00

0,00

104.360.000,00

43.558.384,12

Weitere Finanzausgaben

Deckungsreserve
Zuführung zum Vermögenshaushalt
Globale Minderausgabe
Summe Ausgaben

Neben den Ausgabeansätzen stehen im Verwaltungshaushalt 2015 noch
Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 3.495.000,-- zur
Verfügung.

15

Erläuterungen
(Ansatz 2015: 28,3 Mio. €)

a) Personalausgaben

Die Personalausgaben sind im Verwaltungshaushalt 2015 mit € 28.300.300,-veranschlagt

(im

Vorjahr:

€

27.076.950,--).

Zum

26.06.2015

sind

€ 12.790.550,84 (01.09.2014: rd. 16,91. €) an Personalkosten abgeflossen.
Dies entspricht 45,19 % des Haushaltsansatzes.

Die Jahresrechnung für 2014 hat die Personalausgaben 2014 in einer
Gesamthöhe von € 25.891.037,76 ausgewiesen.

Der Tarifabschluss vom Frühjahr 2014 mit einer Mindestlaufzeit vom
01.03.2014 bis 29.02.2016 sieht für die Beschäftigten eine lineare Erhöhung der
Tabellenentgelte in zwei Stufen vor:

ab 01.03.2014:

+ 3,0 % (jedoch mindestens 90 € bei Vollbeschäftigung)

ab 01.03.2015:

+ 2,4 %

Unter

Berücksichtigung

dieser

tarifgebundenen

Grundlage

erfolgte

die

Veranschlagung der Personalausgaben für den Beschäftigtenbereich für den
Haushaltsplan 2015.

Noch nicht absehbar war und ist die weitere Entwicklung der Tarifregelungen für
die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Die Tarifpartner der
Arbeitnehmer haben die entsprechenden Sonderregelungen zum Entgelt, zur
Eingruppierung und die Eingruppierungsmerkmale zum 31.12.2014 gekündigt.

Sich aus den 2015 anstehenden Tarifverhandlungen ergebende Personalkostenerhöhungen sind in der Personalkostenveranschlagung 2015 nicht
berücksichtigt.

16

Mit dem Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in
Baden-Württemberg 2013/2014 (BVAnpG BW 2013/2014) ist eine nach
Besoldungsgruppen differenzierende zeitliche Anpassung erfolgt.

Danach wurden bzw. werden die Besoldungsbezüge linear um 2,45 % erhöht
für die
-

Besoldungsgruppen

A5 – A9

zum 01.07.2013

-

Besoldungsgruppen

A10 – A11

zum 01.10.2013

-

übrigen Besoldungsgruppen

zum 01.01.2014

-

und im Weiteren linear um 2,75 % erhöht für die

-

Besoldungsgruppen

A5 – A9

zum 01.07.2014

-

Besoldungsgruppen

A10 – A11

zum 01.10.2014

übrigen Besoldungsgruppen

zum 01.01.2015.

Die vorgenannte, für das Haushaltsjahr 2015 maßgebliche Besoldungserhöhung
gemäß BVAnpG BW 2013/2014 wurde im Rahmen der Veranschlagung der
Dienstbezüge entsprechend berücksichtigt.

Im Zuge der Haushaltsplanveranschlagung 2015 wurde eine Erhöhung der
Dienstbezüge für alle Beamtengruppen von 2,75 % ab 01.01.2015 angenommen
und eingerechnet.

Nach dem aktuell vorliegenden Entwurf des BVAnpG BW 2015/2016 fallen die
Besoldungsanpassungen

geringer aus.

Voraussichtlich erhöhen

Besoldungen

bis Besoldungsgruppe

A9

zum

01.03.2015

für die Besoldungsgruppen

A10 / A11

zum

01.07.2015

für die Besoldungsgruppen

ab A12

zum

01.11.2015

jeweils um 1,9 %.

sich die

17

Im Haushaltsplan 2015 ist eine globale Minderausgabe in Höhe von € 520.000,aufgenommnen worden. Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von € 280.000,-- auf
den Personalsektor (auf die ergänzenden Ausführungen unter Ziffer 2 i) wird
verwiesen). Nach derzeitigem Stand sind keine Entwicklungen erkennbar, welche
diese Zielsetzung gefährden könnten.

b) Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Ansatz 2015: 29,84 Mio.€)
Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Gruppierungen 50 bis 678
(ohne innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten) ist mit einem
Gesamtbetrag von rd. 25,23 Mio. € und damit gegenüber dem Vorjahr um rd.
0,25 Mio. €. geringer veranschlagt. Zum 26.06.2015 sind für diesen Bereich rd.
8,04 Mio. (01.09.2014: rd. 16,13 Mio. €) verausgabt worden.

Die darin u.a. enthaltenen Aufwendungen für die Bewirtschaftung von
Gebäuden (Gruppierung 54 –Energiekosten, Hausdienst, u.a.) liegen mit
kumuliert rd. 3,5 Mio. € um rd. 0,2 Mio. € über dem Ansatz des Jahres 2014 (rd.
3,3 Mio. €). Bis zum 26.06.2015 sind Ausgaben in Höhe von rd. 1,35 Mio. €
geleistet worden (01.09.2014: 2,1 Mio. €).

Die Unterhaltungsaufwendungen für Grundstücke und bauliche Anlagen wurden
mit insgesamt rd. 4,35 Mio. € (2014: rd. 4,85 Mio. €) und damit im Vorjahresvergleich um rd. 0,5 Mio. € geringer veranschlagt. Im Gesamtansatz 2015
enthalten sind Ausgabemittel in Höhe von rd. 1,0 Mio. € gemäß dem vom
Gemeinderat am 18.11.2013 bzw. mit neuerlichem Votum vom 29.09.2014
beschlossenen „Schulsanierungsprogramm 2014 bis 2024“ (Anm.: daneben
noch eine weitere Veranschlagung im Vermögenshaushalt in Höhe von
€ 36.400,--, so dass für das Schulsanierungsprogramm im Jahr 2015 insgesamt
Ausgabemittel von rd. 1,04 Mio. € veranschlagt sind).

Die bis zum Berichtszeitpunkt (26.06.2015) getätigten Ausgaben für die
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (ohne Haushaltsreste
2014) belaufen sich auf rd. 0,8 Mio. €.

18

c) Zuweisungen und Zuschüsse

(Ansatz 2015: 7,89 Mio. €)

Die Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) sind im Haushaltsplan
2015 mit insgesamt € 7.898.500,-- und damit im Vorjahresvergleich um
€ 191.800,-- höher veranschlagt.

Davon entfallen auf die Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale
oder ähnliche Einrichtungen als freiwillige Leistungen der Stadt rd. 7,57 Mio. €
(im Vorjahr rd. 7,28 Mio. €).

Herauszuheben ist hier insbesondere die Zuschussentwicklung für die
Betreuung von unter dreijährigen Kindern. Im Planwerk 2015 sind hierfür im
Unterabschnitt 4648 „Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen“
Zuschüsse in Höhe von rd. 1,73 Mio. € veranschlagt. Mit Stand zum 26.06.2015
sind Zuschüsse für die Betreuung von unter Dreijährigen in Höhe von rd. 0,8
Mio. € verausgabt worden.

Hinsichtlich der Kleinkindbetreuung ist aber auch auf die deutlich höheren
Landeszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleiches seit dem Jahr 2012
(„Pakt für Familien mit Kindern“) hinzuweisen.
Für die Sanierung der ev. Kindertagesstätte „KiWy“ in Kippenheimweiler hat der
Gemeinderat überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 269.000,-- bewilligt. Die
Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Landeszuweisungen für die Kleinkindbetreuung (auf die Ausführungen unter Ziffer 1 i)
wird verwiesen).

d) Gewerbesteuerumlage

(Ansatz 2015: 3,54 Mio. €)

Der Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage beläuft sich im
Jahr 2015 gemäß den Orientierungsdaten des Landes auf (voraussichtlich)
69 v.H. (wie im Vorjahr).
Somit macht die Gewerbesteuerumlage bezogen auf das veranschlagte
Gewerbesteueraufkommen einen Anteil von 17,69 % aus.

19

Die Umlagenberechnung erfolgt aus dem tatsächlichen Eingang (Ist-Zahlen) der
Gewerbesteuer. Unter Ansetzung des o.g. Vervielfältigers errechnet sich für das
Haushaltsjahr 2015 je 1,0 Mio. € Gewerbesteuereinnahme eine Gewerbesteuerumlage von rd. € 177.000,--.

Wie

bereits

unter

Ziffer

1b)

ausgeführt,

würden

sich

bei

der

Gewerbesteuerumlage unter der Annahme, dass sich das Gewerbesteuerjahresaufkommen 2015 (Ist) auf rd. 24,6 Mio. € belaufen würde, im Vergleich
zum veranschlagten Mittelansatz im Planwerk 2015 in Höhe von € 3.540.000,-Mehrausgaben von rd. € 815.000,-- ergeben.

Im Zuge der im Januar 2015 erfolgten (Spitz-)Abrechnung der Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2014 ergab sich bei einem schlussgerechneten
Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen 2014 von rd. 19,57 Mio. € eine Nachzahlung zu
Lasten der Stadt Lahr in Höhe von rd. € 517.000,--, die im Jahr 2015 verbucht
wurde.
Aufgrund der bestehenden haushaltstechnischen „UD-Beziehung“ mit der
Einnahmefinanzposition

„Gewerbesteuer“

gelten

Mehrausgaben

bei

der

Finanzposition „Gewerbesteuerumlage“ bis zur Höhe der tatsächlich verbuchten
Gewerbesteuermehreinnahmen als gedeckt.

Bis zum 26.06.2015 sind für die Gewerbesteuerumlage Ausgaben in Höhe von
€ 1.808.136,06 geleistet worden.

(Ansatz 2015: 12,143 Mio. €)

e) Finanzausgleichsumlage (FAG-Umlage)

Der Umlagesatz für die Berechnung der FAG-Umlage 2015 für die Stadt Lahr
wird sich (wie bei der Planung des Ausgabeansatzes angenommen)
voraussichtlich auf 22,10 v.H. der Steuerkraftsumme belaufen.

Somit

errechnet

sich

bei

einer

für

das

Jahr

2015

anzusetzenden

Steuerkraftsumme in Höhe von € 54.943.630,-- (im Vorjahr: € 48.937.710,--)
eine FAG-Umlage von rd. € 12.142.500,--.

20

Zum Berichtszeitpunkt 26.06.2015 sind für die FAG-Umlage Ausgaben in Höhe
von € 6.071.270,70,-- verbucht worden.

f) Kreisumlage

(Ansatz 2015: 15,11 Mio. €)

Die Veranschlagung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2015 basiert
auf einem Hebesatz von 27,5 v.H. der Steuerkraftsumme. Hieraus errechnet
sich eine Kreisumlage für 2015 in Höhe von € 15.109.500,-- (im Vorjahr:
€ 14.682.000,--). Nach der Haushaltsrechnung vom 26.06.2015 weist die
Finanzposition „Kreisumlage“ Ausgaben in Höhe von € 7.554.749,-- aus.

g) Die Zinsaufwendungen sind im Haushaltsplan 2015 mit insgesamt
€ 1.086.500,-- und damit im Vorjahresvergleich um rd. € 37000,-- niedriger
veranschlagt. Im Gesamtansatz ist ein Betrag von € 113.000,-- (im Vorjahr:
€ 150.000,--) für das Rahmenkonto Ost (Flughafenareal) enthalten. Die zum
26.06.2015 gebuchten Zinsausgaben belaufen sich auf insgesamt rd.
€ 443.000,-- (01.09.12014: rd. € 757.000,--).

Nach einer Hochrechnung zum 31.12.2015 können bei den Zinsaufwendungen
derzeit Minderausgaben in Höhe von rd. € 90.000,-- erwartet werden. Dies ist
allgemein auf die günstige Entwicklung des Zinsniveaus und im Weiteren
insbesondere darauf zurückzuführen, dass im Berichtszeitraum noch keine
Darlehensneuaufnahme erfolgt ist bzw. eine solche voraussichtlich erst im
vierten Quartal 2015 anstehen wird.

h) Deckungsreserve
Im Haushaltsplan 2015, Unterabschnitt „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist
betragsgleich wie im Vorjahr eine Deckungsreserve in Höhe von € 100.000,-eingestellt worden. Damit sollen in erster Linie Mehrausgaben im Bereich der
Gebäudeunterhaltung und im Bewirtschaftungsbereich abgedeckt werden.

Mittel der Deckungsreserve sind bislang noch nicht in Anspruch genommen
worden.

21

i) Globale Minderausgabe
Im Unterabschnitt 1.9100 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist eine globale
Minderausgabe in Höhe von € 520.000,-- (im Vorjahr € 250.000,--) in den
Haushaltsplan 2015 aufgenommen worden. Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Verwaltungshaushalt eine pauschale
Kürzung von Ausgaben unter Angabe der zu kürzenden Ausgaben-Gruppen
bis zum Betrag von 1 v.H. der Summe der Ausgabenansätze veranschlagt
werden (globale Minderausgabe).
Die globale Minderausgabe bezieht sich mit einem Betrag von rd. € 280.000,-auf die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie mit einem Betrag von rd.
€ 240.000,-- auf ausgewählte Ausgabenbereiche des sächlichen Verwaltungsund Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5 und 6). Nach dem derzeitigen Stand
der Haushaltsrechnung 2014 wird davon ausgegangen, dass die mit der
veranschlagten globalen Minderausgabe einhergehenden Einsparungen auch
erreicht werden können.

j) Die sonstigen Ausgaben liegen im Rahmen des Haushaltsplans. Trotz einer
restriktiven Veranschlagung sind derzeit keine stark ergebnisgefährdenden
Entwicklungen erkennbar. Zusätzliche Mittelbedarfe haben sich aber bereits
und werden sich erfahrungsgemäß auch im weiteren Jahresverlauf insbesondere bei den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen ergeben.

Für Positionen des Verwaltungshaushaltes sind bislang Mehrausgaben in Höhe
von rd. € 335.000,-- bewilligt worden (davon allein € 269.000,-- für die
Sanierung des ev. Kindergartens „KiWy“ in Kippenheimweiler gemäß
Gemeinderatsbeschluss vom 29.06.2015). Dabei sind zur Deckung der
Mehrausgaben rd. € 289.000,-- aus den o.g. Mehreinnahmen (Kleinkindbetreuung) bzw. Einsparungen (Zinsaufwendungen) herangezogen worden.

Die sparsame Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bis zum Jahresende wird
daher mit hohem Nachdruck weiterzuführen sein.

22

Fazit für den Verwaltungshaushalt:

Für den Verwaltungshaushalt zeichnet sich nach dem Haushaltsvollzug mit Stand
zum 26.06.2015 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in Höhe von
rd. 4,4 Mio. € ab.

Hierbei bestehen aber noch etliche einnahme- wie ausgabeseitige (sowohl
ergebnispositive als auch -negative) Unwägbarkeiten (z.B. beim Gewerbesteueraufkommen, hinsichtlich den Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2015
oder der Ausgabenentwicklung im Sachkostenbereich), so dass sich diese
Größenordnung im weiteren Jahresverlauf auch noch (deutlich) verändern kann.

B) Vermögenshaushalt 2015
Der Vermögenshaushalt 2015 weist ein Volumen in Höhe von € 18.450.000,-- aus.

Dabei ist für das Berichtsjahr 2015 zu berücksichtigen, dass zusätzlich
vermögenswirksame Haushaltsausgabereste aus dem Jahr 2014 in Höhe von
€ 10.249.400,-- zur Verfügung stehen, so dass für 2015 ein Gesamtvolumen von
€ 28.699.400,-- bereitgestellt ist. Von den veranschlagten Gesamtausgaben 2015
(18,45 Mio. €) sind u.a. folgende Mittelverwendungen vorgesehen:
- €

525.750,--

für den Vermögenserwerb

- € 7.047.750,--

für Baumaßnahmen

- € 8.376.500,--

für Investitionszuschüsse an Dritte.

Von den bereitgestellten Zuweisungs- und Zuschussmittel für Investitionen Dritter
entfallen allein € 7.250.000,--auf vorgesehene Zuführungen an die Landesgartenschau (LGS) Lahr 2018 GmbH. Hierbei handelt es sich um Zuführungen für
Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan der LGS 2018 (4 Mio. €), für
Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 (2,75 Mio. €) und
um Zuführungen gem. dem Erfolgsplan der GmbH (0,5 Mio. €).

23

1. (Soll-)Einnahmen des Vermögenshaushaltes (Stand: 26.06.2015)

Art der Einnahmen

Ansatz
2015

Sollzahlen
tatsächlich gebucht
(ohne Haushaltsreste)
bis 26.06.2015

€

€

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

6.760.000,00

0,00

Entnahme aus Rücklagen

4.315.000,00

0,00

1.600,00

1.255,07

0,00

25.633,79

1.800.000,00

1.333.316,33

Beiträge u. ähnl. Entgelte

30.000,00

250.830,33

Zuweisungen / Zuschüsse

3.543.400,00

222.404,32

0,00

4.054,01

2.000.000,00

0,00

0,00

0,00

18.450.000,00

1.837.493,85

Darlehensrückflüsse
Veräußerung von Beteiligungen/
Rückflüsse von Kapitaleinlagen
Veräußerung von Anlagevermögen

Rückzahlungen Dritter aus geleisteten Zuw./Zusch.
Darlehensaufnahmen (ohne Umschuldungen)
Darlehensaufnahmen aus Umschuldungen
Summe Einnahmen

Im Vermögenshaushalt sind neben den im Planwerk 2015 veranschlagten
Einnahmepositionen auch Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr in Höhe
von € 3.902.200,-- zu berücksichtigen.

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um gebildete Einnahmereste im
Rahmen der Förderung von Stadtsanierungs-, Straßenbau- und Schulbaumaßnahmen von zusammen rd. 1,85 Mio. €, um Reste für Erschließungsbeiträge
und Ausgleichsbeträge von rd. 0,05 Mio. € sowie um die in voller Höhe übertragene Kreditermächtigung des Jahres 2014 von 2,0 Mio. € (Gemeinderatsbeschluss vom 23.03.2015).

Zuzüglich der Kreditermächtigung gemäß Haushaltsplan 2015 in Höhe von
ebenfalls 2,0 Mio. € beläuft sich die Gesamtkredit-ermächtigung für das Jahr
2015 auf 4,0 Mio. € (betragsgleich wie im Vorjahr).

Eine Kreditneuaufnahme ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt.

24

Einnahmenseitig zeichnen sich derzeit folgende Verbesserungen im Vergleich
zur Planung ab (Listung ab € 25.000,--):

Unterabschnitt/Maßnahme:

Mehreinnahmen von rd.:

2.6150. –Stadtsan.maßn. Nördl. Altstadt
-Veräußerung von Grundstücken

€

56.000,--

€

130.000,--

€

43.000,--

€

26.000,--

2.6300 –Gemeindestraßen
-Erschließungsbeiträge
2.6800 –Parkhäuser, Parkplätze
-Sonstige Beiträge u. Abgaben
2.7910 –Wirtschaftsförderung
-Veräußerung v. Beteiligungen
2.8800 –Allg. Grundvermögen
-Verkaufserlöse aus Grundvermögen

€ 1.400.000,--

-Verkaufserlöse aus Erbbaugrundstücken

€

Summe:

€ 1.720.000,--

65.000,--

2. (Soll-)Ausgaben des Vermögenshaushaltes (Stand: 26.06.2015)

Art der Ausgaben

Zuführung zur allgem. Rücklage

Ansatz

Sollzahlen

2015

tatsächlich gebucht
bis 26.06.2015
(ohne Haushaltsreste)

€

€

500.000,00

0,00

Erwerb von Beteiligungen

1.100,00

100,00

Erwerb von Grundstücken

130.000,00

0,00

Erwerb von bewegl. Sachen

394.650,00

82.030,20

Baumaßnahmen

7.047.750,00

905.626,52

Tilgung von Krediten (ohne Umschuldungen)

2.000.000,00

950.590,52

0,00

0,00

8.376.500,00

535.326,32

18.450.000,00

2.473.673,56

Tilgung von Krediten (Umschuldungen)
Zuschüsse für Investitionen an Dritte
Summe Ausgaben

25

Neben den Ausgabeansätzen stehen im Vermögenshaushalt 2015 noch
Haushalts-ausgabereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 10.249.400,-- zur
Verfügung.

Hiervon entfallen die drei betragsmäßig größten Ausgabereste auf die
Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagesschule (€ 1.451.000,--),
auf den allgemeinen Grunderwerb (€ 1.200.000,--) und auf die Einrichtung eines
stadtgeschichtlichen Museums in der ehemaligen Tonofenfabrik (€ 904.000,--).

Ausgabenseitig liegen derzeit folgende Veränderungen im Vergleich zur Planung
vor (Listung ab € 20.000,--):

Unterabschnitt/Maßnahme:

Veränderungen +/- von rd.:

2.1300 –Feuerschutz *
+

€ 26.000,--

+

€ 320.000,--

+

€ 150.000,--

+

€ 73.000,--

-

€ 73.000,--

+

€ 22.000,--

+

€ 62.000,--

+

€ 125.000,--

-Tilgungsaufwendungen

-

€ 130.000,--

Summe:

+

€ 575.000,--

-Beschaffung von Fahrzeugen
2.4648 –Förderung von Kindergärten *
-Zuschüsse für Baumaßnahmen u.a.
2.5620 –Sportplätze und Sportanlagen */**
-Sanitär-/Umkl.geb. Schulsportpl. Mauerfeld
2.5800 –Öffentliche Grünanlagen *
-Schutterrenaturierung 2. BA
2.5800 –Öffentliche Grünanlagen *
-Kleinfeldpark
2.6140 –Bodenordnung
-Ausgleichsbeträge für Minderzuteilungen
2.6150. –Stadtsan.maßn. Nördl. Altstadt
-Freilegung von Grundstücken
2.6300 –Gemeindestraßen */**
-Verkehrsüberwachung (Urteilsplatz)
2.9100. –Sonstige allg. Finanzwirtschaft

26

Für o.g. Mehrausgabenpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, liegen entsprechende Gemeinderatsbewilligungen vor.

Dabei erfolgten die Mehrausgabenbewilligungen bei den mit ** markierten
Positionen unter Ansetzung einer vorläufigen Deckung in Form einer erhöhten
Rücklagenentnahme. Insgesamt beläuft sich die vorläufige Deckungssumme auf
€ 275.000,--.

Für Positionen des Vermögenshaushaltes sind bislang Mehrausgaben in
Gesamthöhe von rd. € 750.000,-- bewilligt worden.

Dabei sind als Deckungsbeiträge u.a. Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes in Höhe von € 320.000,- (Zuweisungen für Kleinkind-betreuung) und
des Vermögens-haushaltes von rd. € 26.000,-- bzw. Einsparungen des Verwaltungs-/Vermögenshaushaltes in Höhe von rd. € 90.000,-- (u.a. Zins-/
Tilgungsaufwendungen) herangezogen worden.

Neben den o.g. Positionen zeichnen sich in verschiedenen Unterabschnitten des
Vermögenshaushaltes Mehrausgaben in Höhe von über € 450.000,-- ab (zu
gegebener Zeit wären diesbezüglich noch entsprechende Gremiumsvorlagen
einzubringen).

Fazit für den Vermögenshaushalt:

Für den Vermögenshaushalt zeichnet sich nach dem Haushaltsvollzug mit Stand
zum 26.06.2015 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in Höhe von
rd. € 700.000,-- ab.

27

C) Übersicht über den Stand der Schulden (Kernhaushalt)
Der Schuldenstand entwickelte sich im Betrachtungszeitraum wie folgt:
Schuldenstand zum 01.01.2015:*

€

25.718.756,90

Neuaufnahme bis zum 26.06.2015:

€

0,00

Geleistete Tilgungen bis zum 26.06.2015:

€

950.590,52

Schuldenstand zum 01.09.2014:

€

24.768.166,38

(*unter Berücksichtigung des CHF-Darlehens der Stadt mit Wechselkurs zum 31.12.2014)

Im Haushaltsplan 2015 sind die Einnahmen aus Kreditaufnahmen in Höhe von
€

2.000.000,--

veranschlagt.

Zuzüglich

dem

betragsgleichen

Haushalts-

einnahmerest aus dem Vorjahr beläuft sich die Gesamtkreditermächtigung für
das Jahr 2015 auf € 4.000.000,--.

Eine Darlehensneuaufnahme ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt.

D) Zusammenfassung Gesamthaushalt
Die folgenden Übersichten mit Stand vom 26.06.2015 zeigen die wesentlichen
Abweichungen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes gegenüber der
Planung zusammenfassend auf:

28

UA

Bezeichnung

Abweichung
+ /€

Einnahmen Verwaltungshaushalt 2015

4640
bis
4651

Bemerkung

(Stand: 26.06.2015)

Diverse Unterabschnitte

+

200.000

Kindertagesstätten, Kinderhorte
einschl. Förderung von Kindergärten

+

630.000 a). Zuweisungen des Landes für Kleinkindbetreuung (deutlich
höherer Zuweisungsbetrag je betreutem Kind)

-

Vermischte Einnahmen, Ersatz von Sachausgaben, Personalkostenersätze u.a.

27.000

b). Zuweisungen des Landes für Kinder ab 3 Jahren
(Kindergartenlastenausgleich)

8100

Elektrizitätsversorgung

-

55.000

Konzessionsabgaben

9000

Steuern, allg. Zuweisungen
und allg. Umlagen

+

15.000

Grundsteuer B

+

4.600.000

Gewerbesteuer:
Stand am 26.06.2015: € 24.588.516,84 bei einem
Haushaltsansatz von 20,0 Mio. €

+

212.000

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:
Abschlusszahlung 2014

+
+

55.000
276.000

+

200.000

+
-

93.000
10.000

-

92.000

+

6.097.000

Saldo Einnahmen:
Ausgaben Verwaltungshaushalt 2015
4648

Förderung von Kindergärten

9000

Steuern, allg. Zuweisungen
und allg. Umlagen

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer:
a). Abschlusszahlung 2014
b). Auswirkung Mai-Steuerschätzung 2015
Vergnügungssteuer
(Ansatz 2015: 1.200 T€, Hochrechn. 2015: 1.400 T€)
Finanzzuweisungen (FAG):
a). Schlussabrechnung 2014
b). Familienleistungsausgleich
(Auswirkung Mai-Steuerschätzung 2014)
c). Auswirkungen aus der Anpassung der für den
FAG 2015 maßgeblichen Einwohnerzahl

(Stand: 26.06.2015)
+

270.000

+
+

517.000
815.000

b). höheres Gew.St.-Aufkommen 2015

Sonstige allg. Finanzwirtschaft

-

90.000

Zinsaufwendungen

Diverse Unterabschnitte

+

200.000

Diverse Mehrausgaben (Deckung z.T. durch o.g.
Mehreinnahmen/Minderausgaben)

Saldo Ausgaben:

+

1.712.000

Saldo Verwaltungshaushalt
( + = Verbesserung / - = Verschlechterung)

+

4.385.000

9100

Bauunterhaltungszuschüsse
Gewerbesteuerumlage:
a). Abschlusszahlung 2014

29

UA

Bezeichnung

Abweichung
+ /€

Einnahmen Vermögenshaushalt 2015

Bemerkung

(Stand: 26.06.2015)

6150

Stadtsan.maßn. Nördl. Altstadt

+

56.000

Veräußerung von Grundstücken

6300

Gemeindestraßen

+

130.000

Erschließungsbeiträge

6800

Parkhäuser, Parkplätze

+

43.000

Sonstige Beiträge u. Abgaben (Stellplatzablösung)

7910

Wirtschaftsförderung

+

26.000

Veräußerung von Beteiligungen und
Rückflüsse von Kapitaleinlagen

8800

Allgemeines Grundvermögen

+

1.400.000

a). Verkaufserlöse aus Grundvermögen

+

65.000

b). Verkaufserlöse aus Erbbaugrundstücken

+

1.720.000

Saldo Einnahmen:
Ausgaben Vermögenshaushalt 2015

(Stand: 26.06.2015)

1300

Feuerschutz

+

26.000

Beschaffung von Fahrzeugen

4648

Förderung von Kindergärten

+

320.000

Zuschüsse für Baumaßnahmen u.a.

5620

Sportplätze und Sportanlagen

+

150.000

Sanitär-/Umkleidegeb. Schulsportplatz Mauerfeld

5800

Öffentliche Grünanlagen

+

73.000

a). Schutterrenaturierung (2. BA)

-

73.000

b). Kleinfeldpark

6140

Bodenordnung

+

22.000

Ausgleichsbeträge für Minderzuteilungen

6150

Stadtsan.maßn. Nördl. Altstadt

+

62.000

Freilegung von Grundstücken

6300

Gemeindestraßen

+

125.000

Verkehrsüberwachung (Urteilsplatz)

9100

Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft

-

130.000

Tilgungsaufwendungen

Diverse Unterabschnitte

+

450.000

Diverse Mehrausgaben (Deckung z.T. durch o.g.
Mehreinnahmen/Minderausgaben bzw. vorläufige Deckung
durch erhöhte Rücklagenentnahme)

Saldo Ausgaben:

+

1.025.000

Saldo Vermögenshaushlt
( + = Verbesserung / - = Verschlechterung)

+

695.000

Saldo Gesamthaushalt

+

5.080.000

( + = Verbesserung / - = Verschlechterung)

Lahr, 30. Juni 2015

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer