Beschlussvorlage
Amt: 602
Volz
Datum: 10.09.2015 Az.: 60/602
Drucksache Nr.: 240/2015
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Technischer Ausschuss
23.09.2015
vorberatend
öffentlich
Gemeinderat
12.10.2015
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
61
603
605
Stadtarchiv
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Mehrfachbeauftragung Kreuzstraße – Umfeld Tonofenfabrik
Beschlussvorschlag:
Der beigefügten Auslobung zur Mehrfachbeauftragung Kreuzstraße wird zugestimmt.
Anlage(n):
Auslobung
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 240/2015
Seite - 2 -
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2015 wurde der Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens für die Kreuzstraße zugestimmt.
Mit der Sanierung und Nutzung der Tonofenfabrik als stadtgeschichtliches Museum erschließt die Kreuzstraße neben Storchenturm, Spital und Stadtmauer künftig ein weiteres historisches Kleinod. Wesentliche Aufgaben der Planer werden die Schaffung von Platzbereichen an der Tonofenfabrik und am Storchenturm sein sowie die Auseinandersetzung mit den
historischen, größtenteils nicht sichtbaren Spuren der Lahrer Tiefburg und der Stadtbefestigung.
An Stelle eines formalen Wettbewerbes hat man sich entschieden, hierfür lediglich eine einfache Mehrfachbeauftragung mit ausgewählten Büros durchzuführen.
Drei Landschaftsarchitekturbüros werden sich an der Mehrfachbeauftragung beteiligen. Die
Ergebnisse werden von einer Bewertungskommission am Freitag, den 19.02.2016 beurteilt.
Es ist vorgesehen, den Sieger des Verfahrens mit der weiteren Planung bis einschl. Leistungsphase 3 (Entwurf) zu beauftragen. Danach wird die Planung an ein Ingenieurbüro des
Straßenbaus/Tiefbaus übergeben.
Die Inhalte der Auslobung sind unter Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege und in
Abstimmung mit den Abteilungen des Stadtbauamtes, des Stadtplanungsamtes und mit der
Abteilung Stadtarchiv/Museen festgelegt worden.
Tilman Petters
Bürgermeister
Richard Sottru
Abteilungsleitung
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.